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2.2 Rechte des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen - Wirtschaft ...

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Zusammenfassung<br />

<strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> <strong>Verbrauchers</strong> <strong>bei</strong> Pflichtverletzung<br />

<strong>Pflichtverletzungen</strong><br />

<strong>bei</strong>m Kauf<br />

M2<br />

<strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> <strong>Verbrauchers</strong><br />

<strong>bei</strong> Sachmängeln<br />

M4, M5, M7, M9<br />

Ein Vertragspartner verletzt seine Pflicht, wenn er objektiv seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag<br />

nicht nachkommt, d. h. er liefert entweder gar nicht (Unmöglichkeit der Leistung),<br />

zu spät (Verzögerung der Leistung), mangelhaft (Sachmangel), oder er verletzt eine Nebenpflicht<br />

(z. B. Sorgfalts- und Informationspflichten).<br />

Liegt <strong>bei</strong> der Erfüllung eines Kaufvertrags ein Sachmangel vor, so hat der Käufer zunächst<br />

Anspruch auf Nacherfüllung, d. h. er erhält nach seiner Wahl entweder eine neue, mangelfreie<br />

Ware (Ersatzlieferung) oder die Sache wird repariert (Nachbesserung). Ist durch<br />

den Mangel ein Schaden entstanden und hat der Verkäufer diesen zu vertreten, so kann<br />

der Käufer Schadensersatz (SE) neben der Leistung verlangen. Der Käufer kann nach<br />

Fristsetzung und erfolglosem Verstreichen der Frist auch Rücktritt vom Vertrag oder Minderung<br />

<strong>des</strong> Kaufpreises forden. Schadensersatz statt der Leistung setzt sowohl Fristsetzung<br />

als auch Vertreten voraus.<br />

Schuldverhältnis: Kaufvertrag<br />

Pflichtverletzung: Sachmangel<br />

(schon <strong>bei</strong> Übergabe)<br />

Nacherfüllung<br />

Vertreten<br />

Ersatzlieferung<br />

Neulieferung<br />

erfolglose Fristsetzung<br />

SE neben der Leistung SE statt der Leistung Rücktritt oder Minderung<br />

<strong>Verbrauchers</strong>chutz<br />

M5<br />

Erfolgt der Verkauf von einem gewerblichen Verkäufer (Unternehmer) an einen privaten<br />

Konsumenten (Verbraucher), so handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf. Die meisten<br />

Käufe <strong>des</strong> täglichen Lebens sind Verbrauchsgüterkäufe. Der Verbraucher wird hier besonders<br />

geschützt: Bis zu sechs Monaten nach der Übergabe der Ware muss der Verkäufer<br />

beweisen, dass kein Sachmangel <strong>bei</strong> der Übergabe vorlag. Außerdem können die<br />

meisten <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> Käufers nicht durch Vertrag ausgeschlossen werden.<br />

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