2.2 Rechte des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen - Wirtschaft ...
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Zusammenfassung<br />
<strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> <strong>Verbrauchers</strong> <strong>bei</strong> Pflichtverletzung<br />
<strong>Pflichtverletzungen</strong><br />
<strong>bei</strong>m Kauf<br />
M2<br />
<strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> <strong>Verbrauchers</strong><br />
<strong>bei</strong> Sachmängeln<br />
M4, M5, M7, M9<br />
Ein Vertragspartner verletzt seine Pflicht, wenn er objektiv seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag<br />
nicht nachkommt, d. h. er liefert entweder gar nicht (Unmöglichkeit der Leistung),<br />
zu spät (Verzögerung der Leistung), mangelhaft (Sachmangel), oder er verletzt eine Nebenpflicht<br />
(z. B. Sorgfalts- und Informationspflichten).<br />
Liegt <strong>bei</strong> der Erfüllung eines Kaufvertrags ein Sachmangel vor, so hat der Käufer zunächst<br />
Anspruch auf Nacherfüllung, d. h. er erhält nach seiner Wahl entweder eine neue, mangelfreie<br />
Ware (Ersatzlieferung) oder die Sache wird repariert (Nachbesserung). Ist durch<br />
den Mangel ein Schaden entstanden und hat der Verkäufer diesen zu vertreten, so kann<br />
der Käufer Schadensersatz (SE) neben der Leistung verlangen. Der Käufer kann nach<br />
Fristsetzung und erfolglosem Verstreichen der Frist auch Rücktritt vom Vertrag oder Minderung<br />
<strong>des</strong> Kaufpreises forden. Schadensersatz statt der Leistung setzt sowohl Fristsetzung<br />
als auch Vertreten voraus.<br />
Schuldverhältnis: Kaufvertrag<br />
Pflichtverletzung: Sachmangel<br />
(schon <strong>bei</strong> Übergabe)<br />
Nacherfüllung<br />
Vertreten<br />
Ersatzlieferung<br />
Neulieferung<br />
erfolglose Fristsetzung<br />
SE neben der Leistung SE statt der Leistung Rücktritt oder Minderung<br />
<strong>Verbrauchers</strong>chutz<br />
M5<br />
Erfolgt der Verkauf von einem gewerblichen Verkäufer (Unternehmer) an einen privaten<br />
Konsumenten (Verbraucher), so handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf. Die meisten<br />
Käufe <strong>des</strong> täglichen Lebens sind Verbrauchsgüterkäufe. Der Verbraucher wird hier besonders<br />
geschützt: Bis zu sechs Monaten nach der Übergabe der Ware muss der Verkäufer<br />
beweisen, dass kein Sachmangel <strong>bei</strong> der Übergabe vorlag. Außerdem können die<br />
meisten <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> Käufers nicht durch Vertrag ausgeschlossen werden.<br />
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