2.2 Rechte des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen - Wirtschaft ...
2.2 Rechte des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen - Wirtschaft ...
2.2 Rechte des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen - Wirtschaft ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Rechtliches Handeln der privaten Haushalte<br />
M6 Laptopkauf mit Hindernissen: Eine Woche später ...<br />
5<br />
10.<br />
April<br />
Nachdem sie sich besser informiert hat, fühlt sich<br />
Maria für eine erneute Auseinandersetzung mit Peze<br />
gewappnet: „Also wenn Sie schon reparieren müssen,<br />
dann aber kostenlos! Und wenn Sie das nicht bis<br />
nächste Woche Mittwoch schaffen, will ich mein<br />
Geld zurück!“<br />
Peze erwidert gelassen: „Tut mir leid – die Reparatur<br />
dauert noch einige Zeit. Aber ich will Sie ja nicht verärgern:<br />
Ich gebe Ihnen einen Gutschein<br />
unseres Hauses über den<br />
vollen Kaufpreis – den können Sie<br />
dann <strong>bei</strong> uns einlösen. Allerdings haben<br />
wir so günstige Notebooks nicht mehr auf Lager.<br />
Wie gesagt: Das war ein einmaliges Sonderangebot!“<br />
Damit hatte Maria nicht gerechnet.<br />
Autorentext<br />
10<br />
15<br />
5<br />
10<br />
15<br />
20<br />
M7 Weitere <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> Käufers: Rücktritt und Preisminderung<br />
Bevor der Käufer vom Vertrag zurücktreten und damit<br />
den Kaufpreis zurückverlangen kann, muss er<br />
dem Verkäufer eine zweite Chance geben, d. h. er<br />
muss ihm das Recht zur Nacherfüllung einräumen.<br />
Dazu muss er ihm eine angemessene Frist setzen. Erst<br />
wenn diese Frist erfolglos verstreicht, kann der Käufer<br />
den gesamten Kaufpreis bzw. einen Teil davon zurückverlangen.<br />
In einigen Ausnahmefällen muss der Käufer keine<br />
Frist setzen, z. B.:<br />
- wenn eine Nacherfüllung nicht möglich ist oder<br />
- wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert<br />
oder<br />
- wenn die Reparatur bereits zweimal fehlgeschlagen<br />
ist.<br />
Macht der Käufer sein Rücktrittsrecht geltend, so<br />
wird der Kaufpreis zurückerstattet; gleichzeitig muss<br />
der Käufer die Ware zurückgeben.<br />
Der Rücktritt ist nur möglich, wenn es sich um einen<br />
erheblichen Mangel handelt. Bei einem unerheblichen<br />
Mangel, der vielleicht die Nutzung der Sache<br />
kaum einschränkt, kann es auch sinnvoll sein, statt<br />
dem Rücktritt die Minderung <strong>des</strong> Kaufpreises zu verlangen,<br />
d. h. der Käufer behält die Ware, bekommt jedoch<br />
einen Teil <strong>des</strong> Kaufpreises wieder zurück (bzw.<br />
muss <strong>bei</strong> noch nicht erfolgter Zahlung weniger bezahlen).<br />
Autorentext<br />
Infobox<br />
Garantieansprüche<br />
Gewährt ein Verkäufer oder ein Hersteller Garantie für<br />
sein Produkt oder seine Dienstleistung, so ist dies<br />
völlig unabhängig von Ansprüchen aus dem BGB bezüglich<br />
der Sachmängelhaftung zu sehen. Ein Garantieversprechen<br />
ist insoweit von Bedeutung, als es<br />
über die gesetzlichen Ansprüche hinausgeht, z. B.<br />
durch eine längere Frist, Umtausch ohne Sachmangel<br />
etc. Durch eine Einschränkung <strong>des</strong> Garantieversprechens<br />
reduzieren sich die Ansprüche aus dem Sachmangelrecht<br />
jedoch nicht.<br />
Autorentext<br />
25<br />
M8 Laptopkauf mit Hindernissen: Und wer kommt für den Schaden auf?<br />
18.<br />
April<br />
Nach einer eingehenden Beratung <strong>bei</strong> einer Verbraucherzentrale<br />
lässt sich Maria nicht mehr abspeisen:<br />
„Von wegen einmalig. Wenn<br />
Sie das Gerät offensichtlich nicht re-<br />
5 parieren können oder wollen, dann<br />
will ich jetzt mein gesamtes Geld zurück<br />
und noch mehr: Bei ihrem<br />
Konkurrenten „Jupiter“ würde ich<br />
dasselbe Notebook durchaus noch be-<br />
kommen – mit funktionsfähigem Laufwerk, allerdings<br />
um 50 Euro teurer. Diese 50 Euro verlange ich<br />
von Ihnen statt der Nacherfüllung als Schadensersatz!<br />
Wenn Sie ordentlich geliefert hätten, dann hätte<br />
ich jetzt schließlich ein funktionstüchtiges Gerät. Außerdem<br />
wurde durch Ihr mangelhaftes Gerät meine<br />
CD-ROM beschädigt, die 20 Euro gekostet hat. Die<br />
stelle ich Ihnen nun ebenfalls in Rechnung.“<br />
Autorentext<br />
10<br />
15<br />
95