<strong>Vorstand</strong> direkt #12 Dezember 2013 8 Der <strong>Vorstand</strong> 2013/2014 Jacqueline Häfliger Präsidentin Kathrin Niklaus HSU-Vertreterin HSU TG? ? Technisches Gestalten/Hauswirtschaft PS KG OS? Irène Haymoz Kindergarten Regionalgruppen ? Orientierungsschule Anton Schwartz NL Direkt, Website Mira Koshy Pr<strong>im</strong>arschule Sara Buchs Solifonds
Pensenregelung direkt #12 Dezember 2013 9 Pensenregelung <strong>und</strong> Praktikumsplätze oder was das eine <strong>mit</strong> dem anderen zu tun hat von Anton Schwartz Die Pensenregelung hat uns während des gesamten vergangenen Vereinsjahres intensivst beschäftigt. Mit der vorläufigen Einigung am 4. Juli hat sich in dieser Sache eine Verschnaufpause ergeben. Jetzt wird es allerdings Zeit, die getroffenen Abmachungen zu konkretisieren <strong>und</strong> in eine endgültige Fassung zu bringen. Am 4. Dezember hat die erste Sitzung einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Marianne Küng zur konkreten Ausgestaltung stattgef<strong>und</strong>en. Der <strong>LDF</strong> ist <strong>mit</strong> zwei Mitgliedern vertreten. Der parlamentarische Vorstoss von Grossrat Markus Bapst Im August hat der Staatsrat ebenfalls in der Causa Pensenregelung/Praktikumsstopp auf den parlamentarischen Vorstoss von Grossrat Markus Bapst <strong>mit</strong> dem etwas umständlichen Titel «Sicherstellen von Praktikumsplätzen für die Absolventen <strong>und</strong> Absolventinnen der Pädagogischen Hochschule» geantwortet. In seinem Vorstoss hatte Markus Bapst Massnahmen gefordert <strong>und</strong> dem Staatsrat dazu folgende Fragen gestellt: Hat es <strong>im</strong> Kanton genügend Plätze oder besteht tatsächlich ein gr<strong>und</strong>sätzliches Problem? Ist es richtig, dass die Schulen heute frei entscheiden, ob sie Prak− tikantinnen <strong>und</strong> Praktikanten aufnehmen oder nicht? Ist der Staatrat gewillt, meinen Vorschlag zur Schliessung dieser Lücke zu prüfen <strong>und</strong> diesen allenfalls in der anstehenden Revisi− on des Schulgesetzes zu integrieren oder sieht er dafür noch eine andere Möglichkeit? Der Vorschlag von Grossrat Markus Bapst würde die Erziehungsdirektion ermächtigen, <strong>im</strong> Falle eines Mangels an Plätzen die Praktikantinnen <strong>und</strong> Praktikanten auf die Schulen unter Berücksichtigung ihrer Grösse zu verteilen. Der Staat ist in der Verpflichtung, geeignete Weiterbildungen <strong>und</strong> geeignete Rahmenbedingungen für die Lehrpersonen zu bieten. Die Antworten des Staatrates Der Staatsrat anerkennt, dass das Bereitstellen der benötigten Praktikumsplätze, insbesondere für den deutschsprachigen Kantonsteil, seit längerem <strong>mit</strong> zeitintensiven organisatorischen Bemühungen verb<strong>und</strong>en ist, obwohl Anpassungen bei der Organisation der verschiedenen Praktika vorgenommen wurden. Zur zweiten Frage n<strong>im</strong>mt der Staatsrat Bezug zur Funktionsbeschreibung aus dem Reglement für das Lehrpersonal <strong>und</strong> folgert: Eine Lehrperson ist also gr<strong>und</strong>sätzlich verpflichtet, bei der Ausbildung von Praktikantinnen <strong>und</strong> Praktikanten <strong>mit</strong>zuwirken, sofern eine Entschädigung für diese Mitarbeit gewährt wird. (...) Die Betreuung eines Praktikums darf allerdings zu keinem Nachteil für die Klasse oder die Schule führen. Nicht jeder Klasse kann zu einem beliebigen Zeitpunkt <strong>im</strong> Schuljahr ein Praktikum zugemutet werden. Der Entscheid der Zumutbarkeit sollte bei der direkt vorgesetzten Schulbehörde, dem Inspektorat, liegen. Später auf Gr<strong>und</strong> der neuen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage womöglich bei der Schulleitung. Aus oben erwähntem Gr<strong>und</strong> der Zumutbarkeit liegt eine eingeschränkte Verpflichtung zur Übernahme eines Praktikums vor. Verpflichtung für ausgebildete Praktikumslehrpersonen Eine Zwangsmassnahme, wie sie Markus Bapst bei einem Mangel an Praktikumsplätzen vorschlägt, sieht der Staatrat <strong>im</strong> Moment nicht vor. Er bezieht sich dabei auf die in der Zwischenzeit angelaufenen Gespräche zwischen der EKSD <strong>und</strong> den beiden kantonalen <strong>Lehrer</strong>vereinigungen, die die Frage der Pensengrössen abschliessend regeln sollen <strong>und</strong> hält fest: Am Prinzip, dass das Mindestpensum bei einer Stellenteilung, wo sich zwei Lehrpersonen die Klassenverantwortung teilen, nicht weniger als zwei volle Tage oder zwölf Wochenst<strong>und</strong>en umfasst, wird festgehalten. Die getätigten Anpassungen dienen jedoch dazu, bei besonderen persönlichen Situationen oder speziellen örtlichen Gegebenheiten Ausnahmen zu ermöglichen. Im Rahmen des neuen Schulgesetzes sieht der Staatsrat eine Möglichkeit, die Funktionsbeschreibung der Lehrpersonen der Stufen Kindergarten <strong>und</strong> Pr<strong>im</strong>arschule dahingehend umzuformulieren, dass die Mitarbeit bei der Ausbildung von Praktikantinnen <strong>und</strong> Praktikanten nicht mehr als unverbindlicher Auftrag aufgefasst werden kann! Allerdings könnte die Funktionsbeschreibung auch umformuliert werden, ohne sich dabei auf das neue Schulgesetz zu stützen! Eine klare Forderung stellt der Staatrat dann aber doch auf. Im Weiteren sollen Lehrpersonen, welche eine von der Pädagogi− schen Hochschule finanzierte Zusatzausbildung zur Praktikums− lehrperson besuchen, ab sofort eine Vereinbarung unterzeichnen, worin sie sich zur regelmässigen Betreuung eines Praktikums ver− pflichten. Wird dieser Verpflichtung <strong>im</strong> Zeitraum von fünf Jahren nicht erwartungsgemäss nachgekommen, muss die ausgebildete Lehrperson die Ausbildungskosten zurückerstatten. Kommentar >>