Wer macht mit im LDF - Vorstand? - Lehrerinnen und Lehrer ...
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Pensenregelung<br />
direkt<br />
#12<br />
Dezember 2013<br />
9<br />
Pensenregelung <strong>und</strong> Praktikumsplätze<br />
oder was das eine <strong>mit</strong> dem anderen zu<br />
tun hat<br />
von Anton Schwartz<br />
Die Pensenregelung hat uns während des gesamten vergangenen<br />
Vereinsjahres intensivst beschäftigt.<br />
Mit der vorläufigen Einigung am 4. Juli hat sich in dieser Sache<br />
eine Verschnaufpause ergeben. Jetzt wird es allerdings Zeit, die<br />
getroffenen Abmachungen zu konkretisieren <strong>und</strong> in eine endgültige<br />
Fassung zu bringen.<br />
Am 4. Dezember hat die erste Sitzung einer Arbeitsgruppe unter<br />
dem Vorsitz von Marianne Küng zur konkreten Ausgestaltung<br />
stattgef<strong>und</strong>en. Der <strong>LDF</strong> ist <strong>mit</strong> zwei Mitgliedern vertreten.<br />
Der parlamentarische Vorstoss von Grossrat Markus Bapst<br />
Im August hat der Staatsrat ebenfalls in der Causa Pensenregelung/Praktikumsstopp<br />
auf den parlamentarischen Vorstoss von<br />
Grossrat Markus Bapst <strong>mit</strong> dem etwas umständlichen Titel «Sicherstellen<br />
von Praktikumsplätzen für die Absolventen <strong>und</strong> Absolventinnen<br />
der Pädagogischen Hochschule» geantwortet.<br />
In seinem Vorstoss hatte Markus Bapst Massnahmen gefordert <strong>und</strong><br />
dem Staatsrat dazu folgende Fragen gestellt:<br />
Hat es <strong>im</strong> Kanton genügend Plätze oder besteht tatsächlich ein<br />
gr<strong>und</strong>sätzliches Problem?<br />
Ist es richtig, dass die Schulen heute frei entscheiden, ob sie Prak−<br />
tikantinnen <strong>und</strong> Praktikanten aufnehmen oder nicht?<br />
Ist der Staatrat gewillt, meinen Vorschlag zur Schliessung dieser<br />
Lücke zu prüfen <strong>und</strong> diesen allenfalls in der anstehenden Revisi−<br />
on des Schulgesetzes zu integrieren oder sieht er dafür noch eine<br />
andere Möglichkeit?<br />
Der Vorschlag von Grossrat Markus Bapst würde die Erziehungsdirektion<br />
ermächtigen, <strong>im</strong> Falle eines Mangels an Plätzen die Praktikantinnen<br />
<strong>und</strong> Praktikanten auf die Schulen unter Berücksichtigung<br />
ihrer Grösse zu verteilen. Der Staat ist in der Verpflichtung,<br />
geeignete Weiterbildungen <strong>und</strong> geeignete Rahmenbedingungen<br />
für die Lehrpersonen zu bieten.<br />
Die Antworten des Staatrates<br />
Der Staatsrat anerkennt, dass das Bereitstellen der benötigten Praktikumsplätze,<br />
insbesondere für den deutschsprachigen Kantonsteil,<br />
seit längerem <strong>mit</strong> zeitintensiven organisatorischen Bemühungen<br />
verb<strong>und</strong>en ist, obwohl Anpassungen bei der Organisation der verschiedenen<br />
Praktika vorgenommen wurden.<br />
Zur zweiten Frage n<strong>im</strong>mt der Staatsrat Bezug zur Funktionsbeschreibung<br />
aus dem Reglement für das Lehrpersonal <strong>und</strong> folgert:<br />
Eine Lehrperson ist also gr<strong>und</strong>sätzlich verpflichtet, bei der Ausbildung<br />
von Praktikantinnen <strong>und</strong> Praktikanten <strong>mit</strong>zuwirken, sofern<br />
eine Entschädigung für diese Mitarbeit gewährt wird. (...) Die Betreuung<br />
eines Praktikums darf allerdings zu keinem Nachteil für<br />
die Klasse oder die Schule führen. Nicht jeder Klasse kann zu einem<br />
beliebigen Zeitpunkt <strong>im</strong> Schuljahr ein Praktikum zugemutet<br />
werden. Der Entscheid der Zumutbarkeit sollte bei der direkt vorgesetzten<br />
Schulbehörde, dem Inspektorat, liegen. Später auf Gr<strong>und</strong><br />
der neuen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage womöglich bei der Schulleitung.<br />
Aus oben erwähntem Gr<strong>und</strong> der Zumutbarkeit liegt eine eingeschränkte<br />
Verpflichtung zur Übernahme eines Praktikums vor.<br />
Verpflichtung für ausgebildete Praktikumslehrpersonen<br />
Eine Zwangsmassnahme, wie sie Markus Bapst bei einem Mangel<br />
an Praktikumsplätzen vorschlägt, sieht der Staatrat <strong>im</strong> Moment<br />
nicht vor.<br />
Er bezieht sich dabei auf die in der Zwischenzeit angelaufenen Gespräche<br />
zwischen der EKSD <strong>und</strong> den beiden kantonalen <strong>Lehrer</strong>vereinigungen,<br />
die die Frage der Pensengrössen abschliessend regeln<br />
sollen <strong>und</strong> hält fest: Am Prinzip, dass das Mindestpensum bei einer<br />
Stellenteilung, wo sich zwei Lehrpersonen die Klassenverantwortung<br />
teilen, nicht weniger als zwei volle Tage oder zwölf Wochenst<strong>und</strong>en<br />
umfasst, wird festgehalten.<br />
Die getätigten Anpassungen dienen jedoch dazu, bei besonderen<br />
persönlichen Situationen oder speziellen örtlichen Gegebenheiten<br />
Ausnahmen zu ermöglichen.<br />
Im Rahmen des neuen Schulgesetzes sieht der Staatsrat eine Möglichkeit,<br />
die Funktionsbeschreibung der Lehrpersonen der Stufen<br />
Kindergarten <strong>und</strong> Pr<strong>im</strong>arschule dahingehend umzuformulieren,<br />
dass die Mitarbeit bei der Ausbildung von Praktikantinnen<br />
<strong>und</strong> Praktikanten nicht mehr als unverbindlicher Auftrag aufgefasst<br />
werden kann! Allerdings könnte die Funktionsbeschreibung<br />
auch umformuliert werden, ohne sich dabei auf das neue Schulgesetz<br />
zu stützen!<br />
Eine klare Forderung stellt der Staatrat dann aber doch auf.<br />
Im Weiteren sollen Lehrpersonen, welche eine von der Pädagogi−<br />
schen Hochschule finanzierte Zusatzausbildung zur Praktikums−<br />
lehrperson besuchen, ab sofort eine Vereinbarung unterzeichnen,<br />
worin sie sich zur regelmässigen Betreuung eines Praktikums ver−<br />
pflichten. Wird dieser Verpflichtung <strong>im</strong> Zeitraum von fünf Jahren<br />
nicht erwartungsgemäss nachgekommen, muss die ausgebildete<br />
Lehrperson die Ausbildungskosten zurückerstatten.<br />
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