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Wer macht mit im LDF - Vorstand? - Lehrerinnen und Lehrer ...

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Pensenregelung<br />

direkt<br />

#12<br />

Dezember 2013<br />

9<br />

Pensenregelung <strong>und</strong> Praktikumsplätze<br />

oder was das eine <strong>mit</strong> dem anderen zu<br />

tun hat<br />

von Anton Schwartz<br />

Die Pensenregelung hat uns während des gesamten vergangenen<br />

Vereinsjahres intensivst beschäftigt.<br />

Mit der vorläufigen Einigung am 4. Juli hat sich in dieser Sache<br />

eine Verschnaufpause ergeben. Jetzt wird es allerdings Zeit, die<br />

getroffenen Abmachungen zu konkretisieren <strong>und</strong> in eine endgültige<br />

Fassung zu bringen.<br />

Am 4. Dezember hat die erste Sitzung einer Arbeitsgruppe unter<br />

dem Vorsitz von Marianne Küng zur konkreten Ausgestaltung<br />

stattgef<strong>und</strong>en. Der <strong>LDF</strong> ist <strong>mit</strong> zwei Mitgliedern vertreten.<br />

Der parlamentarische Vorstoss von Grossrat Markus Bapst<br />

Im August hat der Staatsrat ebenfalls in der Causa Pensenregelung/Praktikumsstopp<br />

auf den parlamentarischen Vorstoss von<br />

Grossrat Markus Bapst <strong>mit</strong> dem etwas umständlichen Titel «Sicherstellen<br />

von Praktikumsplätzen für die Absolventen <strong>und</strong> Absolventinnen<br />

der Pädagogischen Hochschule» geantwortet.<br />

In seinem Vorstoss hatte Markus Bapst Massnahmen gefordert <strong>und</strong><br />

dem Staatsrat dazu folgende Fragen gestellt:<br />

Hat es <strong>im</strong> Kanton genügend Plätze oder besteht tatsächlich ein<br />

gr<strong>und</strong>sätzliches Problem?<br />

Ist es richtig, dass die Schulen heute frei entscheiden, ob sie Prak−<br />

tikantinnen <strong>und</strong> Praktikanten aufnehmen oder nicht?<br />

Ist der Staatrat gewillt, meinen Vorschlag zur Schliessung dieser<br />

Lücke zu prüfen <strong>und</strong> diesen allenfalls in der anstehenden Revisi−<br />

on des Schulgesetzes zu integrieren oder sieht er dafür noch eine<br />

andere Möglichkeit?<br />

Der Vorschlag von Grossrat Markus Bapst würde die Erziehungsdirektion<br />

ermächtigen, <strong>im</strong> Falle eines Mangels an Plätzen die Praktikantinnen<br />

<strong>und</strong> Praktikanten auf die Schulen unter Berücksichtigung<br />

ihrer Grösse zu verteilen. Der Staat ist in der Verpflichtung,<br />

geeignete Weiterbildungen <strong>und</strong> geeignete Rahmenbedingungen<br />

für die Lehrpersonen zu bieten.<br />

Die Antworten des Staatrates<br />

Der Staatsrat anerkennt, dass das Bereitstellen der benötigten Praktikumsplätze,<br />

insbesondere für den deutschsprachigen Kantonsteil,<br />

seit längerem <strong>mit</strong> zeitintensiven organisatorischen Bemühungen<br />

verb<strong>und</strong>en ist, obwohl Anpassungen bei der Organisation der verschiedenen<br />

Praktika vorgenommen wurden.<br />

Zur zweiten Frage n<strong>im</strong>mt der Staatsrat Bezug zur Funktionsbeschreibung<br />

aus dem Reglement für das Lehrpersonal <strong>und</strong> folgert:<br />

Eine Lehrperson ist also gr<strong>und</strong>sätzlich verpflichtet, bei der Ausbildung<br />

von Praktikantinnen <strong>und</strong> Praktikanten <strong>mit</strong>zuwirken, sofern<br />

eine Entschädigung für diese Mitarbeit gewährt wird. (...) Die Betreuung<br />

eines Praktikums darf allerdings zu keinem Nachteil für<br />

die Klasse oder die Schule führen. Nicht jeder Klasse kann zu einem<br />

beliebigen Zeitpunkt <strong>im</strong> Schuljahr ein Praktikum zugemutet<br />

werden. Der Entscheid der Zumutbarkeit sollte bei der direkt vorgesetzten<br />

Schulbehörde, dem Inspektorat, liegen. Später auf Gr<strong>und</strong><br />

der neuen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage womöglich bei der Schulleitung.<br />

Aus oben erwähntem Gr<strong>und</strong> der Zumutbarkeit liegt eine eingeschränkte<br />

Verpflichtung zur Übernahme eines Praktikums vor.<br />

Verpflichtung für ausgebildete Praktikumslehrpersonen<br />

Eine Zwangsmassnahme, wie sie Markus Bapst bei einem Mangel<br />

an Praktikumsplätzen vorschlägt, sieht der Staatrat <strong>im</strong> Moment<br />

nicht vor.<br />

Er bezieht sich dabei auf die in der Zwischenzeit angelaufenen Gespräche<br />

zwischen der EKSD <strong>und</strong> den beiden kantonalen <strong>Lehrer</strong>vereinigungen,<br />

die die Frage der Pensengrössen abschliessend regeln<br />

sollen <strong>und</strong> hält fest: Am Prinzip, dass das Mindestpensum bei einer<br />

Stellenteilung, wo sich zwei Lehrpersonen die Klassenverantwortung<br />

teilen, nicht weniger als zwei volle Tage oder zwölf Wochenst<strong>und</strong>en<br />

umfasst, wird festgehalten.<br />

Die getätigten Anpassungen dienen jedoch dazu, bei besonderen<br />

persönlichen Situationen oder speziellen örtlichen Gegebenheiten<br />

Ausnahmen zu ermöglichen.<br />

Im Rahmen des neuen Schulgesetzes sieht der Staatsrat eine Möglichkeit,<br />

die Funktionsbeschreibung der Lehrpersonen der Stufen<br />

Kindergarten <strong>und</strong> Pr<strong>im</strong>arschule dahingehend umzuformulieren,<br />

dass die Mitarbeit bei der Ausbildung von Praktikantinnen<br />

<strong>und</strong> Praktikanten nicht mehr als unverbindlicher Auftrag aufgefasst<br />

werden kann! Allerdings könnte die Funktionsbeschreibung<br />

auch umformuliert werden, ohne sich dabei auf das neue Schulgesetz<br />

zu stützen!<br />

Eine klare Forderung stellt der Staatrat dann aber doch auf.<br />

Im Weiteren sollen Lehrpersonen, welche eine von der Pädagogi−<br />

schen Hochschule finanzierte Zusatzausbildung zur Praktikums−<br />

lehrperson besuchen, ab sofort eine Vereinbarung unterzeichnen,<br />

worin sie sich zur regelmässigen Betreuung eines Praktikums ver−<br />

pflichten. Wird dieser Verpflichtung <strong>im</strong> Zeitraum von fünf Jahren<br />

nicht erwartungsgemäss nachgekommen, muss die ausgebildete<br />

Lehrperson die Ausbildungskosten zurückerstatten.<br />

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