Prüfungsreglement - Kanton Solothurn
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§ 5. Pflichtmodule<br />
Pflichtmodule sind praxisbezogene Ausbildungstage und müssen besucht werden. Die Module<br />
werden, mit Ausnahme des Jagdbetriebsmoduls, konzentriert im Frühjahr vor der theoretischen<br />
Prüfung angeboten. Damit besteht die Möglichkeit, dass ein Kandidat ein verpasstes Pflichtmodul<br />
im Folgejahr nachholen kann. Ein Pflichtmodul darf nur einmal besucht werden, davon<br />
ausgenommen sind Personen, welche die theoretische Prüfung nicht bestanden haben.<br />
§ 6. Jagdbetriebs-Modul<br />
Dieses Modul wird von den Jagdrevieren angeboten und beinhaltet namentlich:<br />
a) Teilnahmen bei drei verschiedenen Jagdausübungsarten (Bewegungsjagd / Pirsch / Ansitz).<br />
b) Selbständiges Aufbrechen von zwei Stück Schalenwild.<br />
§ 7. Jagdhunde-Modul<br />
Dieses Modul beinhaltet namentlich:<br />
a) Schweissarbeit;<br />
b) Grundzüge der Jagdhundeausbildung;<br />
c) Haltung und Pflege von Jagdhunden;<br />
d) Artenkenntnisse der Jagdhunde.<br />
§ 8. Wildbretverwertungs-Modul<br />
1<br />
Dieses Modul beinhaltet namentlich:<br />
a) Kritische Punkte bei der Wildbretverwertung;<br />
b) Aufbrechmethoden beim Schalenwild;<br />
c) Selbstkontrolle beim Wildbret;<br />
d) Wildbretverwertung.<br />
2<br />
Dieses Modul kann mit einem Test abgeschlossen werden. Wer diesen Test und die Jagdprüfung<br />
besteht, erhält den Ausweis als „Sachkundiger Jäger Wildbrethygiene“ vom Veterinärdienst des<br />
<strong>Kanton</strong>s <strong>Solothurn</strong>. Dieser Ausweis wird zusammen mit dem Jagdfähigkeitsausweis abgegeben.<br />
§ 9. Wildtierökologie-Modul<br />
Dieses Modul beinhaltet namentlich:<br />
a) Grundlagen der Ökologie;<br />
b) Zusammenspiel Umwelt, Lebensraum und Wildtiere;<br />
c) Lebensraumschutz;<br />
d) Wildschaden (Verhütung, Erkennung, Behebung und Vergütung);<br />
e) Grundzüge der Wald- und Landwirtschaft;<br />
f) Vernetzung in der Landschaft, Wildtierkorridor.<br />
§ 10. Waffen, Munition und Sicherheits-Modul<br />
1<br />
Dieses Modul beinhaltet namentlich:<br />
a) Waffenhandhabung;<br />
b) Verhalten im Schiessstand;<br />
c) Schrot- und Kugelschiessen;<br />
d) Jagdparcours und Distanzenschätzen.<br />
2<br />
Der Besuch des Waffen- und Sicherheitsmoduls ist Bedingung für die Zulassung zu den Übungsschiessen<br />
und zur praktischen Jagdprüfung.<br />
§ 11. Wildtierbiologie-Modul<br />
Dieses Modul beinhaltet namentlich:<br />
a) Wildtierbiologie;<br />
b) Wildtiermanagement und Jagdplanung;<br />
c) praktische Altersansprache;<br />
2