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Ist der Ruf erst ruiniert - Allen & Overy

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markenartikel 9/2013<br />

image<br />

MARKENFÜHRUNG<br />

HANDEL<br />

RECHT<br />

SERVICE<br />

Autocomplete<br />

75<br />

BGH: Google muss Autocomplete-Vorschläge unterbinden, sobald <strong>der</strong> Internetriese erfährt, dass die vorgeschlagenen Begriffe Rechte Dritter verletzen<br />

begründen. Außerdem könnten nach jüngerer BGH-<br />

Rechtsprechung Designrechte an einer Produktgestaltung<br />

helfen, die unerwünschte Benutzung dieses<br />

Produktes in einem Film zu unterbinden (BGH<br />

GRUR 2011, 1117 – ICE ).<br />

Autocomplete: Schutz vor <strong>Ruf</strong>beeinträchtigung<br />

In einem an<strong>der</strong>em Zusammenhang hat <strong>der</strong> Bundesgerichtshof<br />

(BGH) einen wesentlichen Schritt zur Verbesserung<br />

des Schutzes vor <strong>Ruf</strong>beeinträchtigungen getan.<br />

Nachdem die Gerichte in den vergangenen Jahren<br />

vor allem für Marken in Googles Keyword-Advertising<br />

einige Regeln entwickelten, hat <strong>der</strong> BGH nun<br />

Google für <strong>der</strong>en Autocomplete-Funktion zur Verantwortung<br />

gezogen (BGH Urt. v. 14.05.2013 – VI ZR<br />

269/12). Diese ergänzt Sucheingaben durch (vermeintlich)<br />

passende Begriffe.<br />

Seit geraumer Zeit wird kritisiert, dass bei Eingabe<br />

eines Suchworts auch Begriffe vorgeschlagen werden,<br />

die in Einzelfällen äuß<strong>erst</strong> <strong>Ruf</strong> schädigend sein können.<br />

Das betrifft etwa Namen von Personen, zu denen<br />

Autocomplete eine Verbindung ins Rotlichtmilieu nahelegt,<br />

aber auch Unternehmen und <strong>der</strong>en Marken, zu<br />

denen die Vorschläge etwa Abzocke, Ausbeutung o<strong>der</strong><br />

Betrug lauten. Im konkreten Fall schlug die Google-<br />

Funktion bei Eingabe eines Namens als Suchwort die<br />

Begriffe Scientology und Betrug vor, obwohl in Wahrheit<br />

kein solcher Zusammenhang bestand.<br />

Bislang berief sich Google schlicht darauf, dass Autocomplete<br />

keine eigenen Sachaussagen mache, son<strong>der</strong>n<br />

lediglich auf Grundlage automatisierter Verfahren die<br />

vorherigen Nutzeranfragen wi<strong>der</strong>spigele. Der BGH<br />

hat nun klargestellt, dass <strong>der</strong> Suchmaschinenbetreiber<br />

Autocomplete-Vorschläge unterbinden muss, sobald<br />

er erfährt, dass die vorgeschlagenen Begriffe Rechte<br />

Dritter verletzen. Dieses Urteil stärkt auch Markeninhaber,<br />

die nun die Chance haben, ungerechtfertigte<br />

und schädigende Assoziationen zu unterbinden, bevor<br />

sie in die mediale V<strong>erst</strong>ärkungsspirale geraten.<br />

Mediale Markenbeeinträchtigung<br />

An<strong>der</strong>e Grauzonen bedürfen noch <strong>der</strong> Klärung, etwa<br />

beim Targeted Advertising. Das verdeutlicht die im<br />

Mai bekannt gewordene Aussetzung <strong>der</strong> Facebook-<br />

Kampagnen von Nissan und Dove, nachdem <strong>der</strong>en<br />

Anzeigen im Kontext frauenfeindlicher Posts erschienen<br />

waren. Das wachsende Bewusstsein <strong>der</strong> Gerichte<br />

für die Bedeutung solcher medialer Markenbeschädigungen<br />

ermutigt die Markeninhaber, ihr Terrain in<br />

den verschiedenen Medien zu behaupten.<br />

Dr. Jens Matthes, Dr. Fabian Ziegenaus<br />

Dr. Jens Matthes, Rechtsanwalt<br />

in Düsseldorf, leitet die deutsche<br />

Praxisgruppe Intellectual Property<br />

<strong>der</strong> internationalen Sozietät <strong>Allen</strong><br />

& <strong>Overy</strong> LLP. Er berät Unternehmen<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Lizenz-, Markenund<br />

Marketingrecht.<br />

Dr. Fabian Ziegenaus, LL.M.,<br />

Rechtsanwalt bei <strong>Allen</strong> & <strong>Overy</strong><br />

LLP in München, ist auf Markenrecht,<br />

unlauteren Wettbewerb<br />

sowie auf Presse- und Äußerungsrecht<br />

spezialisiert.

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