Ist der Ruf erst ruiniert - Allen & Overy
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markenartikel 9/2013<br />
image<br />
MARKENFÜHRUNG<br />
HANDEL<br />
RECHT<br />
SERVICE<br />
Autocomplete<br />
75<br />
BGH: Google muss Autocomplete-Vorschläge unterbinden, sobald <strong>der</strong> Internetriese erfährt, dass die vorgeschlagenen Begriffe Rechte Dritter verletzen<br />
begründen. Außerdem könnten nach jüngerer BGH-<br />
Rechtsprechung Designrechte an einer Produktgestaltung<br />
helfen, die unerwünschte Benutzung dieses<br />
Produktes in einem Film zu unterbinden (BGH<br />
GRUR 2011, 1117 – ICE ).<br />
Autocomplete: Schutz vor <strong>Ruf</strong>beeinträchtigung<br />
In einem an<strong>der</strong>em Zusammenhang hat <strong>der</strong> Bundesgerichtshof<br />
(BGH) einen wesentlichen Schritt zur Verbesserung<br />
des Schutzes vor <strong>Ruf</strong>beeinträchtigungen getan.<br />
Nachdem die Gerichte in den vergangenen Jahren<br />
vor allem für Marken in Googles Keyword-Advertising<br />
einige Regeln entwickelten, hat <strong>der</strong> BGH nun<br />
Google für <strong>der</strong>en Autocomplete-Funktion zur Verantwortung<br />
gezogen (BGH Urt. v. 14.05.2013 – VI ZR<br />
269/12). Diese ergänzt Sucheingaben durch (vermeintlich)<br />
passende Begriffe.<br />
Seit geraumer Zeit wird kritisiert, dass bei Eingabe<br />
eines Suchworts auch Begriffe vorgeschlagen werden,<br />
die in Einzelfällen äuß<strong>erst</strong> <strong>Ruf</strong> schädigend sein können.<br />
Das betrifft etwa Namen von Personen, zu denen<br />
Autocomplete eine Verbindung ins Rotlichtmilieu nahelegt,<br />
aber auch Unternehmen und <strong>der</strong>en Marken, zu<br />
denen die Vorschläge etwa Abzocke, Ausbeutung o<strong>der</strong><br />
Betrug lauten. Im konkreten Fall schlug die Google-<br />
Funktion bei Eingabe eines Namens als Suchwort die<br />
Begriffe Scientology und Betrug vor, obwohl in Wahrheit<br />
kein solcher Zusammenhang bestand.<br />
Bislang berief sich Google schlicht darauf, dass Autocomplete<br />
keine eigenen Sachaussagen mache, son<strong>der</strong>n<br />
lediglich auf Grundlage automatisierter Verfahren die<br />
vorherigen Nutzeranfragen wi<strong>der</strong>spigele. Der BGH<br />
hat nun klargestellt, dass <strong>der</strong> Suchmaschinenbetreiber<br />
Autocomplete-Vorschläge unterbinden muss, sobald<br />
er erfährt, dass die vorgeschlagenen Begriffe Rechte<br />
Dritter verletzen. Dieses Urteil stärkt auch Markeninhaber,<br />
die nun die Chance haben, ungerechtfertigte<br />
und schädigende Assoziationen zu unterbinden, bevor<br />
sie in die mediale V<strong>erst</strong>ärkungsspirale geraten.<br />
Mediale Markenbeeinträchtigung<br />
An<strong>der</strong>e Grauzonen bedürfen noch <strong>der</strong> Klärung, etwa<br />
beim Targeted Advertising. Das verdeutlicht die im<br />
Mai bekannt gewordene Aussetzung <strong>der</strong> Facebook-<br />
Kampagnen von Nissan und Dove, nachdem <strong>der</strong>en<br />
Anzeigen im Kontext frauenfeindlicher Posts erschienen<br />
waren. Das wachsende Bewusstsein <strong>der</strong> Gerichte<br />
für die Bedeutung solcher medialer Markenbeschädigungen<br />
ermutigt die Markeninhaber, ihr Terrain in<br />
den verschiedenen Medien zu behaupten.<br />
Dr. Jens Matthes, Dr. Fabian Ziegenaus<br />
Dr. Jens Matthes, Rechtsanwalt<br />
in Düsseldorf, leitet die deutsche<br />
Praxisgruppe Intellectual Property<br />
<strong>der</strong> internationalen Sozietät <strong>Allen</strong><br />
& <strong>Overy</strong> LLP. Er berät Unternehmen<br />
insbeson<strong>der</strong>e im Lizenz-, Markenund<br />
Marketingrecht.<br />
Dr. Fabian Ziegenaus, LL.M.,<br />
Rechtsanwalt bei <strong>Allen</strong> & <strong>Overy</strong><br />
LLP in München, ist auf Markenrecht,<br />
unlauteren Wettbewerb<br />
sowie auf Presse- und Äußerungsrecht<br />
spezialisiert.