Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS
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220.4 Nur Personnen die entweder mit der offiziellen <strong>FIS</strong> Akkreditierung oder<br />
mit einem speziellen Akkreditierung für "Piste" oder "Schanze" vom<br />
Veranstalter ausgestattet sind, haben Zutritt zu den Pisten oder Schanzen<br />
(gemäss Sonderreglung der Disziplinen).<br />
220.5 Die verschiedenen Akkreditierungsarten:<br />
220.5.1 Technische Delegierte, die Jury und die in Art 220 erwähnten Personen<br />
mit deutlich sichtbarem Ausweis, denen der Zutritt zu den Pisten oder<br />
Schanzen erlaubt ist.<br />
220.5.2 Servicepersonen, die in die Mannschaften aufgenommen sind. Diese<br />
haben Zutritt zu den Vorräumen zum Start und zum Serviceraum am Ziel.<br />
Sie haben jedoch keinen Zutritt zu den Pisten und Schanzen.<br />
220.5.3 Akkreditierung von Vertretern der Firmen die keine <strong>FIS</strong> Akkreditierung<br />
haben, nach Ermessen der Organisatoren, ohne Armbinde und ohne<br />
Zutritt für die Pisten und Vorräume.<br />
221 Medizinischen Dienste, Untersuchungen und Doping<br />
221.1 Die Nationalen Skiverbände sind für den renntauglichen Gesundheitszustand<br />
der angemeldeten Wettkämpfer verantwortlich. Alle Wettkämpfer<br />
beiden Geschlechts müssen sich einer umfassenden medizinischen Beurteilung<br />
ihres Gesundheitszustandes unterziehen. Diese Beurteilung ist innerhalb<br />
der Nation des Wettkämpfer durchzuführen.<br />
221.2 Auf Verlangen des Medizinischen Komitees oder eines seiner Vertreter<br />
müssen sich die Wettkämpfer vor oder nach dem Wettbewerb einer<br />
ärztlichen Untersuchung unterziehen.<br />
221.3 Doping ist verboten. Jegliches Vergehen gegen die <strong>FIS</strong> Anti-Doping<br />
Regeln wird gemäss Bestimmungen der <strong>FIS</strong> Anti-Doping Regeln bestraft.<br />
221.4 Dopingkontrollen können bei jedem <strong>FIS</strong> Wettkampf (sowie ausserhalb des<br />
Wettkampfes) durchgeführt werden. Reglement und<br />
Ausführungsbestimmungen sind in den <strong>FIS</strong> Anti-Doping Regeln und <strong>FIS</strong><br />
Ausführungsbestimmungen publiziert.<br />
221.5 Geschlecht des Wettkämpfers<br />
Bei Verdacht oder Protest betreffend des Geschlechts des Wettkämpfers<br />
ist die <strong>FIS</strong> verpflichtet, die notwendigen Schritte zur<br />
Geschlechtsbestimmung des Athleten zu veranlassen.<br />
221.6 Vom Organisator bereit zu stellende medizinischen Dienste<br />
Vom Organisator bereit zu stellende medizinischen Dienste<br />
Die Gesundheit und die Sicherheit aller in <strong>FIS</strong> Wettkämpfen involvierten<br />
Personen ist ein primäres Anliegen aller Veranstaltungsorganisatoren.<br />
Umfasst sind Wettkämpfer, als auch Volontäre, Streckenpersonal und<br />
Zuschauer u.a.<br />
Die spezifische Komposition des medizinischen Versorgungssystems<br />
hängt von mehreren Variablen ab:<br />
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