Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS
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223.4 Eine Jury kann die in 223.3.1 und 223.3.2 aufgeführten Strafen verhängen,<br />
darf aber keine Geldstrafen, die höher als CHF 5'000.-- sind, aussprechen<br />
oder einen Wettkämpfer von einer anderen <strong>FIS</strong> Veranstaltung<br />
sperren, als an jener, wo das Vergehen begangen wurde.<br />
223.5 Die folgenden Strafentscheide können mündlich ausgesprochen werden:<br />
- Verweise.<br />
- Entzug der Akkreditierung für die betreffende Veranstaltung gegenüber<br />
Personen, die nicht über einen Nationalen Skiverband beim Organisator<br />
zur Akkreditierung angemeldet wurden.<br />
- Entzug der Akkreditierung für die betreffende Veranstaltung gegenüber<br />
Personen, die eine <strong>FIS</strong> Akkreditierung besitzen.<br />
- die Nichtzulassung zur Akkreditierung für die betreffende Veranstaltung<br />
gegenüber Personen, die sich ohne Akkreditierung innerhalb des Wettkampfgeländes<br />
oder in einem mit dem Wettkampf verbundenen örtlichen<br />
Wirkungsbereich befinden.<br />
223.6 Die folgenden Strafentscheide müssen schriftlich verkündet werden:<br />
- die Verhängung von Geldstrafen<br />
- Disqualifikationen<br />
- Verschlechterung der Startposition<br />
- Wettkampfsperren<br />
- Entzug der Akkreditierung von Personen, die durch ihren Nationalen<br />
Skiverband zur Akkreditierung gemeldet wurden<br />
- Entzug der Akkreditierung von Personen, die eine <strong>FIS</strong> Akkreditierung<br />
besitzen.<br />
223.7 Schriftliche Strafentscheide müssen dem Betroffenen (wenn es nicht ein<br />
Athlet ist), dessen Nationalem Skiverband und der <strong>FIS</strong> Generalsekretär<br />
zugestellt werden.<br />
223.8 Disqualifikationen müssen im Schiedsrichterprotokoll und/oder Bericht des<br />
Technischen Delegierten festgehalten werden.<br />
223.9 Alle Strafen müssen im Bericht des Technischen Delegierten aufgeführt<br />
werden.<br />
224 Verfahrensbestimmungen<br />
224.1 Zuständigkeit der Jury<br />
Die Jury der Veranstaltung hat das Recht, durch Stimmenmehrheit Sanktionen<br />
nach obigen Regeln zu verhängen. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
die Stimme des Vorsitzenden.<br />
224.2 Während des Trainings und der Wettkampfperiode ist jedes stimmberechtigte<br />
Mitglied der Jury berechtigt, gegen Personen die sich Innerhalb<br />
des örtlichen Wirkungskreises aufhalten, mündliche Verweise und den<br />
Entzug der Akkreditierung mit Gültigkeit für die betreffende Veranstaltung<br />
auszusprechen.<br />
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