Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS
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405.3.1 Reisekosten<br />
Bahnfahrt 1. Klasse<br />
bei grösseren Entfernungen Flugreise (Economy-Klasse) und/oder<br />
bei Reise mit Personenkraftwagen eine Entschädigung von CHF –.70<br />
pro km (inklusive Personenkraftwagen Kosten zum und vom Flughafen)<br />
Parkgebühren<br />
Der nominierte Wettkampffunktionär muss vor Antritt der Reise wegen der<br />
zu wählenden Variante (Bahnfahrt, Flugreise oder Personenkraftwagen)<br />
mit dem Veranstalter Verbindung aufnehmen.<br />
405.3.2 Taggeldentschädigung<br />
Pro Reisetag der Hin- und Rückreise CHF 100.–. Bei OWS, SWM, SFWM,<br />
WCS- und GPS-, COC, JWM und gegebenenfalls <strong>FIS</strong> Cup (siehe 405.4.5)<br />
Wettkämpfen erhält der TD und TDA für jeden weiteren Aufenthaltstag<br />
CHF 100.–.<br />
405.3.3 Aufenthaltskosten<br />
Freier Aufenthalt und freie Verpflegung in einem angemessenen Hotel.<br />
Die Dauer des Aufenthaltes ist mit dem Veranstalter abzustimmen. Sie<br />
umfasst das offizielle Training und die Wettkampftage.<br />
405.3.4 Visumkosten<br />
Die Kosten für die Beschaffung von Visas sind vom Veranstalter zu bezahlen.<br />
Die zu erstattenden Kosten beinhalten die Reisekosten zur Botschaft<br />
bzw. zum Konsulat gemäss <strong>FIS</strong> Reisekostenverordnung (405.3.1)<br />
sowie die Kosten für die Ausstellung des Visums die durch Vorlage einer<br />
Rechnung nachgewiesen werden müssen.<br />
405.4 Bei den einzelnen Skisprungwettkämpfen erhalten nachfolgend aufgeführte<br />
Wettkampffunktionäre die oben genannte Spesenvergütung:<br />
405.4.1 OWS, SWM und SFWM<br />
der TD<br />
der TD-Assistent<br />
der RD-Assistent<br />
Chef der Weitenmessung<br />
sechs Sprungrichter.<br />
405.4.2 JSWM<br />
der TD und<br />
der TD-Assistent.<br />
Für den Chef der Weitenmessung und die fünf Sprungrichter gelten die für<br />
JSWM festgelegten Vergütungssätze.<br />
405.4.3 WCS- und GPS-Wettkämpfe<br />
der TD<br />
der TD-Assistent<br />
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