Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS
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Zum Zeitpunkt der praktischen Prüfung darf der Kandidat das 45. Lebensjahr<br />
noch nicht überschritten haben.<br />
404.1.4 Lizenz<br />
Nach bestandener Prüfung erhält der Kandidat die Lizenz in Form eines<br />
<strong>FIS</strong> Sprungrichter-Passes und eines Abzeichens. In den Sprungrichter-<br />
Pass sind sowohl die Einsätze als offizieller Sprungrichter als auch die<br />
Teilnahmen an Sprungrichterkursen einzutragen.<br />
Zur Bestätigung der Einsätze bzw. der Kursteilnahme im Sprungrichter-<br />
Pass sind nur der TD, TD-Assistent oder ein anderes Jury-Mitglied bzw.<br />
der Kursleiter berechtigt.<br />
404.1.5 Fortbildung und Erlöschen der Lizenz<br />
Jeder lizenzierte <strong>FIS</strong> Sprungrichter hat jährlich an einem Fortbildungskurs<br />
(national oder international) teilzunehmen.<br />
404.1.6 Aufgaben<br />
Wenn ein <strong>FIS</strong> Sprungrichter in zwei aufeinanderfolgenden Jahren<br />
keine Sprungrichtertätigkeit nachweisen kann oder<br />
an keinem Fortbildungskurs für Sprungrichter teilgenommen hat,<br />
darf er nicht mehr als <strong>FIS</strong> Sprungrichter bei internationalen Skisprungwettkämpfen,<br />
die im <strong>FIS</strong> Kalender aufgeführt sind, amtieren. Ein Wiedereinsatz<br />
ist nur möglich, wenn nach erfolgreicher Teilnahme an einem<br />
internationalen <strong>FIS</strong> Sprungrichterkurs der Wiedereinsatz vom Obmann<br />
des Nationalen Skiverbandes und vom Leiter des Kurses schriftlich befürwortet<br />
und durch das Sub-Komitee für Offizielle, Regeln und Kontrolle genehmigt<br />
wird.<br />
Nach dem Erreichen des 60. Lebensjahres scheidet ein Sprungrichter<br />
automatisch als <strong>FIS</strong> Sprungrichter aus. Er darf aber bis zum 65. Lebensjahr<br />
als Sprungrichter bei Wettkämpfen der Kategorie „Kontinental Cup”,<br />
<strong>FIS</strong> Cup” und ”Internationale Bewerbe” und bei nationalen Skisprungwettkämpfen<br />
im eigenen Skiverband amtieren.<br />
Nach Erreichen des 60. Lebensjahres kann ein Sprungrichter schriftlich<br />
beim Nationalen Skiverband beantragen bis zum 65. Lebensjahr im COC<br />
und WC weiter eingesetzt zu werden. Das Subkomitee für Offizielle, Regeln<br />
und Kontrolle in Abstimmung mit dem Nationalen Skiverband muss<br />
dann jährlich über seine Qualifikation entscheiden.<br />
404.1.6.1 Für den Sprungrichter gilt als oberstes Gebot, sachkundig und objektiv zu<br />
werten. Mit der Ernennung zum <strong>FIS</strong> Sprungrichter setzt die <strong>FIS</strong> in ihn das<br />
Vertrauen, dass er dieses Gebot nach bestem Wissen und Gewissen befolgt,<br />
indem er sich<br />
langfristig und gewissenhaft auf seine Wettkampfeinsätze vorbereitet und<br />
ernsthaft bemüht, unvoreingenommen und objektiv zu werten.<br />
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss der Sprungrichter<br />
ständig in Übung bleiben und deshalb möglichst oft und an verschiedenen<br />
Sprungschanzen als Sprungrichter tätig sein sowie auch als Sprungrichter<br />
üben. Beim Wettkampfeinsatz muss er bereits während des Trainings in<br />
der Sprungrichterkabine anwesend sein, sich mit der gesamten Schan-<br />
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