Vom Langzeitvertrag zum Dauerschuldverhältnis - Werner Baurecht
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Abbildung 4: Reduzierung der Unsicherheit durch Inspektion und Erhöhung der Lebensdauer<br />
durch Wartung<br />
Die Festlegung eines akzeptierten Verschleißgrades<br />
Die unter der technischen Lebensdauer liegende zu erwartende tatsächliche Nutzungsdauer<br />
wird u. a. von folgenden Faktoren beeinflusst:<br />
- „Moralischer“ Verschleiß durch Änderung des Zeitgeschmacks (z. B. Fliesenbeläge im<br />
Wohnungsbau)<br />
- Fehlende Akzeptanz bei farblicher Veränderung der Oberflächen durch Nutzung und UV-<br />
Belastung (z. B. Teppichböden in Hotels)<br />
- Technische Weiterentwicklungen, die ein Nachrüsten bzw. einen Austausch einzelner<br />
Komponenten interessant erscheinen lassen (z. B. Heizungssteuerung)<br />
- Unwirtschaftliche Nutzung durch steigenden Instandhaltungsaufwand.<br />
Wie am Beispiel eines Teppichbodens erkennbar, ist die Grenze für die Nutzungszeit in ganz<br />
erheblichem Maße vom gewünschten Qualitätsniveau abhängig (Zwei-Sterne- oder Vier-Sterne-<br />
Hotel).<br />
Bei Abschluss des Vertrages und vor dem Aufbau eines Instandhaltungsplanes ist deshalb auf<br />
möglichst objektive Art und Weise der akzeptierte Verschleißgrad zu bestimmen. Hierzu liegen<br />
noch relativ wenige verallgemeinerungsfähige praktische Erfahrungen vor. Trotzdem ist eine<br />
Beschreibung notwendig, da nur so eine Budgetbildung sowie die Ausschreibung und Vergabe<br />
komplexer Betreiberleistung möglich ist.<br />
Beispiel für die Beschreibung des akzeptierten Verschleißgrades textiler Bodenbeläge:<br />
Bei Neubelägen ist die Definition der sichtbaren Qualität einfach anhand von Mustern und Proben<br />
durchzuführen. Anders verhält es sich jedoch bei Ausbleichungen, Verschleiß oder dauerhafter<br />
Verschmutzung. In diesen Fällen ist es praktisch unmöglich, für alle Farben, Muster und<br />
Beläge Proben mit unterschiedlichem Abnutzungsgrad vorzuhalten. Solche Proben wären im<br />
Idealfall „Grenzmuster“ zur Definition, wann ein Belag auszutauschen ist. Als Hilfsmittel zur<br />
Beurteilung ist die „Grauzonentabelle“ in der Erprobung. Dieses Verfahren bietet nach jetzigen<br />
Erkenntnissen eine Möglichkeit zur Definition der visuell wahrnehmbaren Qualität. Es wird vom<br />
neu verlegten Bodenbelag ein Schwarz-Weiß-Foto aus der üblichen Sicht des Nutzers (Körperhöhe<br />
im Durchschnitt ca. 1,70 m) und bei der im Raum herrschenden üblichen Beleuchtung<br />
aufgenommen. Dieser Neuzustand wird nun auf einer vorher definierten Grauzonenskala (Abbildung<br />
5) markiert.<br />
Beispiel 1: kein Austausch<br />
▼<br />
▼<br />
Beispiel 2: Austausch notwendig<br />
O<br />
O<br />
Neuzustand:<br />
Abbildung 5: Beispiel für die Vereinbarung einer Tolerierten Abweichung vom Neuzustand<br />
Durch die auf der Horizontalen angegebenen Abstände in der Grautonabstufung lassen sich die<br />
maximal akzeptierten Abweichungen festlegen. Diese Punkte werden in den Betreibervertrag<br />
aufgenommen, ebenso wie der Messpunkt-Abstand. Dieser Abstand gibt den Bereich des Bodenbelages<br />
an, innerhalb dessen die Überprüfung nach der Grauzonentabelle später bewertet<br />
werden kann. Wird der Messpunktabstand <strong>zum</strong> Beispiel im Betreibervertrag mit 1 m angegeben,<br />
so wird, vom schlechtesten Punkt ausgehend, 1 m weit gemessen und dieser Bereich wieder<br />
als Schwarz-Weiß-Bild abgelichtet. Anhand der festgelegten Punkte in der Grauzonentabelle<br />
lassen sich nun die Ergebnisse ablesen und die Abweichungen definieren. Dieses Verfahren