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Vom Langzeitvertrag zum Dauerschuldverhältnis - Werner Baurecht

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Abbildung 4: Reduzierung der Unsicherheit durch Inspektion und Erhöhung der Lebensdauer<br />

durch Wartung<br />

Die Festlegung eines akzeptierten Verschleißgrades<br />

Die unter der technischen Lebensdauer liegende zu erwartende tatsächliche Nutzungsdauer<br />

wird u. a. von folgenden Faktoren beeinflusst:<br />

- „Moralischer“ Verschleiß durch Änderung des Zeitgeschmacks (z. B. Fliesenbeläge im<br />

Wohnungsbau)<br />

- Fehlende Akzeptanz bei farblicher Veränderung der Oberflächen durch Nutzung und UV-<br />

Belastung (z. B. Teppichböden in Hotels)<br />

- Technische Weiterentwicklungen, die ein Nachrüsten bzw. einen Austausch einzelner<br />

Komponenten interessant erscheinen lassen (z. B. Heizungssteuerung)<br />

- Unwirtschaftliche Nutzung durch steigenden Instandhaltungsaufwand.<br />

Wie am Beispiel eines Teppichbodens erkennbar, ist die Grenze für die Nutzungszeit in ganz<br />

erheblichem Maße vom gewünschten Qualitätsniveau abhängig (Zwei-Sterne- oder Vier-Sterne-<br />

Hotel).<br />

Bei Abschluss des Vertrages und vor dem Aufbau eines Instandhaltungsplanes ist deshalb auf<br />

möglichst objektive Art und Weise der akzeptierte Verschleißgrad zu bestimmen. Hierzu liegen<br />

noch relativ wenige verallgemeinerungsfähige praktische Erfahrungen vor. Trotzdem ist eine<br />

Beschreibung notwendig, da nur so eine Budgetbildung sowie die Ausschreibung und Vergabe<br />

komplexer Betreiberleistung möglich ist.<br />

Beispiel für die Beschreibung des akzeptierten Verschleißgrades textiler Bodenbeläge:<br />

Bei Neubelägen ist die Definition der sichtbaren Qualität einfach anhand von Mustern und Proben<br />

durchzuführen. Anders verhält es sich jedoch bei Ausbleichungen, Verschleiß oder dauerhafter<br />

Verschmutzung. In diesen Fällen ist es praktisch unmöglich, für alle Farben, Muster und<br />

Beläge Proben mit unterschiedlichem Abnutzungsgrad vorzuhalten. Solche Proben wären im<br />

Idealfall „Grenzmuster“ zur Definition, wann ein Belag auszutauschen ist. Als Hilfsmittel zur<br />

Beurteilung ist die „Grauzonentabelle“ in der Erprobung. Dieses Verfahren bietet nach jetzigen<br />

Erkenntnissen eine Möglichkeit zur Definition der visuell wahrnehmbaren Qualität. Es wird vom<br />

neu verlegten Bodenbelag ein Schwarz-Weiß-Foto aus der üblichen Sicht des Nutzers (Körperhöhe<br />

im Durchschnitt ca. 1,70 m) und bei der im Raum herrschenden üblichen Beleuchtung<br />

aufgenommen. Dieser Neuzustand wird nun auf einer vorher definierten Grauzonenskala (Abbildung<br />

5) markiert.<br />

Beispiel 1: kein Austausch<br />

▼<br />

▼<br />

Beispiel 2: Austausch notwendig<br />

O<br />

O<br />

Neuzustand:<br />

Abbildung 5: Beispiel für die Vereinbarung einer Tolerierten Abweichung vom Neuzustand<br />

Durch die auf der Horizontalen angegebenen Abstände in der Grautonabstufung lassen sich die<br />

maximal akzeptierten Abweichungen festlegen. Diese Punkte werden in den Betreibervertrag<br />

aufgenommen, ebenso wie der Messpunkt-Abstand. Dieser Abstand gibt den Bereich des Bodenbelages<br />

an, innerhalb dessen die Überprüfung nach der Grauzonentabelle später bewertet<br />

werden kann. Wird der Messpunktabstand <strong>zum</strong> Beispiel im Betreibervertrag mit 1 m angegeben,<br />

so wird, vom schlechtesten Punkt ausgehend, 1 m weit gemessen und dieser Bereich wieder<br />

als Schwarz-Weiß-Bild abgelichtet. Anhand der festgelegten Punkte in der Grauzonentabelle<br />

lassen sich nun die Ergebnisse ablesen und die Abweichungen definieren. Dieses Verfahren

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