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FAQ Riesterrente Fragen und Antworten zur ... - vmc-metzner.de

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<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> <strong>zur</strong> <strong>Riesterrente</strong><br />

<strong>FAQ</strong> <strong>Riesterrente</strong>


Inhaltsverzeichnis Seite 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Warum gibt es die Riester-Rente? Seite 3<br />

2. Wie sicher ist die Riester-Rente?<br />

3. Welche Kriterien müssen <strong>Riesterrente</strong>n erfüllen?<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

4. Was be<strong>de</strong>utet die Zertifizierung ? Seite 4<br />

5. Können mehrere Riesterverträge parallel abgeschlossen wer<strong>de</strong>n?<br />

6. Wie wird die Riester-Rente geför<strong>de</strong>rt ?<br />

7. Wer wird geför<strong>de</strong>rt ?<br />

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8. Wer wird nicht geför<strong>de</strong>rt ? Seite 5<br />

9. Gibt es Ausnahmeregelungen für nicht direkt för<strong>de</strong>rberechtigte Personen ?<br />

10. Für wen lohnt sich die <strong>Riesterrente</strong> ?<br />

11. Sollten auch junge Arbeitnehmer schon „riestern“ ?<br />

12. Wird die Riesterför<strong>de</strong>rung auch im Erziehungsurlaub gewährt ?<br />

13. Ist die Riesterför<strong>de</strong>rung abhängig von <strong>de</strong>r Staatsangehörigkeit ?<br />

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14. Gilt die Riesterför<strong>de</strong>rung auch, wenn <strong>de</strong>r Arbeitsplatz im Ausland ist ? Seite 6<br />

15. Was passiert, wenn <strong>de</strong>r Wohnsitz in <strong>de</strong>r Aufbauphase dauerhaft ins Ausland verlegt wird ?<br />

16. Was passiert, wenn <strong>de</strong>r Wohnsitz in <strong>de</strong>r Auszahlungsphase ins Ausland verlegt wird ?<br />

17. Wann wird die volle Zulage gewährt ?<br />

18. Wie hoch sind die Zulagen ?<br />

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19. Was be<strong>de</strong>utet <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rausgabenabzug ? Seite 7<br />

20. Wer erhält die Kin<strong>de</strong>rzulage ?<br />

21. Wer erhält <strong>de</strong>n Berufseinsteigerbonus ?<br />

22. Bis wann muss ein Riestervertrag abgeschlossen wer<strong>de</strong>n, um die volle Zulage für das<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahr zu bekommen ?<br />

23. Wie bekommt man die staatliche För<strong>de</strong>rung ?<br />

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24. Welche Än<strong>de</strong>rungen müssen <strong>de</strong>m Versicherer bezüglich <strong>de</strong>s Zulagenantrages gemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n ? Seite 8<br />

25. Ist eine Übertragung von einem Riestervertrag auf einen an<strong>de</strong>ren Riestervertrag möglich ?<br />

26. Kann ein Riestervertrag vererbt wer<strong>de</strong>n ?<br />

27. Was passiert im Falle einer Trennung o<strong>de</strong>r Scheidung ?<br />

28. Ist das Vertragsvermögen vor <strong>de</strong>m Zugriff Dritter geschützt ?<br />

29. Wie kann über das Vertragsvermögen bei Ablauf verfügt wer<strong>de</strong>n ?<br />

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30. Wie wird die <strong>Riesterrente</strong> versteuert ? Seite 9<br />

31. Warum muss die För<strong>de</strong>rung bei einer „schädlichen Verwendung“ <strong>zur</strong>ückgezahlt wer<strong>de</strong>n ?<br />

32. Kann die För<strong>de</strong>rung durch <strong>de</strong>n Gesetzgeber geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n ?<br />

33. Welche Regelungen wur<strong>de</strong>n zum „Wohn-Riester“ eingeführt ?<br />

34. Wird Wohneigentum auch „riestergeför<strong>de</strong>rt“?<br />

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35. Wer hat Anspruch auf „Wohn-Riester“ ? Seite 10<br />

36. Welche Vorteile bietet „Wohn-Riester“ ?<br />

37. Wie funktioniert „Wohn-Riester“ ?<br />

38. Wie wird „Wohn-Riester“ im Alter besteuert ?<br />

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39. Wie wer<strong>de</strong>n Tilgungsleistungen besteuert ? Seite 11<br />

40. Wer profitiert beson<strong>de</strong>rs von „Wohn-Riester“ ?<br />

41. Für welche Wohnimmobilien kann „Wohn-Riester“ eingesetzt wer<strong>de</strong>n ?<br />

42. Kann die geför<strong>de</strong>rte Immobilie weiterverkauft wer<strong>de</strong>n ?


<strong>FAQ</strong> – <strong>Riesterrente</strong> Seite 3<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>Riesterrente</strong><br />

1. Warum gibt es die Riester-Rente?<br />

Der <strong>de</strong>mographische Wan<strong>de</strong>l führt dazu, dass das Rentenniveau langfristig sinken wird. Zum einen leben wir immer<br />

länger <strong>und</strong> beziehen entsprechend länger Rente, zum an<strong>de</strong>ren wer<strong>de</strong>n zukünftig immer weniger Beitragszahler auf<br />

immer mehr Rentner treffen. Um das Wohlstandsniveau im Alter zu sichern, muss daher neben die gesetzliche Rente<br />

eine private Altersvorsorge treten. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m damaligen Arbeitsminister Walter Riester im<br />

Jahr 2001 das Altersvermögensgesetz verabschie<strong>de</strong>t. Das Altersvermögensgesetz unterstützt <strong>de</strong>njenigen, <strong>de</strong>r für sich<br />

eine private kapitalge<strong>de</strong>ckte Altersvorsorge abschließt <strong>und</strong> bespart.<br />

2. Wie sicher ist die Riester-Rente?<br />

Ein entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Kriterium <strong>zur</strong> Anerkennung als zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt ist die Garantie <strong>de</strong>s Anbieters,<br />

dass zum Rentenbeginn min<strong>de</strong>stens die Summe <strong>de</strong>r eingezahlten Beiträge <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

3. Welche Kriterien müssen <strong>Riesterrente</strong>n erfüllen?<br />

Private Rentenversicherungen, Bankspar- <strong>und</strong> Investmentfondssparpläne müssen folgen<strong>de</strong> Bedingungen erfüllen:<br />

★ Die Zusatzrente darf nicht vor Vollendung <strong>de</strong>s 60. Lebensjahres o<strong>de</strong>r vor Beginn <strong>de</strong>r Altersrente geleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

★ Erwerbsunfähigkeitsschutz <strong>und</strong> Hinterbliebenenabsicherung können zusätzlich vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

★ Für Altersvorsorgeverträge, die ab <strong>de</strong>m1. Januar 2006 abgeschlossen wer<strong>de</strong>n, müssen Anbieter geschlechtsneutrale<br />

Tarife („Unisex-Tarife“) anbieten. So wird sichergestellt, dass Frauen nicht aufgr<strong>und</strong> ihrer höheren Lebenserwartung<br />

höhere Eigenbeiträge leisten müssen als Männer beziehungsweise bei gleich hohen Beiträgen geringere<br />

monatliche Auszahlungen erhalten.<br />

★ Der Anbieter muss garantieren, dass zu Beginn <strong>de</strong>r Auszahlungsphase min<strong>de</strong>stens die Summe <strong>de</strong>r eingezahlten<br />

Beträge (Eigenbeiträge <strong>und</strong> Zulagen) als Zusatzrente <strong>zur</strong> Verfügung stehen (Schutz <strong>de</strong>s eingezahlten<br />

Kapitals).<br />

★ Die Zusatzrente muss lebenslange Leistungen garantieren – entwe<strong>de</strong>r als Leibrente (bei gleich bleiben<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />

steigen<strong>de</strong>r Rentenzahlung bis zum Tod) o<strong>de</strong>r als Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr mit anschließen<strong>de</strong>r lebenslanger<br />

Leibrente (Restverrentung). Eine Teilkapitalauszahlung bis zu einer Höhe von insgesamt 30 Prozent <strong>de</strong>s<br />

zu Beginn <strong>de</strong>r Auszahlungsphase <strong>zur</strong> Verfügung stehen<strong>de</strong>n Kapitals ist jedoch zulässig.<br />

★ Die Abschluss- <strong>und</strong> Vertriebskosten <strong>de</strong>s Altersvorsorgevertrags müssen über einen Zeitraum von min<strong>de</strong>stens fünf<br />

Jahren verteilt wer<strong>de</strong>n. Der Anbieter muss <strong>de</strong>n Anleger bei Vertragsabschluss über die Höhe <strong>und</strong> Verteilung dieser<br />

Kosten ebenso informieren wie über die Kosten für Verwaltung, Vertragsumstellung, Vermögensverwaltung <strong>und</strong><br />

Produktwechsel. Die Kosten sind in Euro anzugeben.<br />

★ Der Anbieter muss <strong>de</strong>n Anleger außer<strong>de</strong>m über die Anlagemöglichkeiten, die Struktur <strong>de</strong>r Geldanlagen <strong>und</strong> das<br />

Risikopotenzial unterrichten sowie Standardberechnungen anbieten, die <strong>de</strong>m Anleger einen einfachen Produktvergleich<br />

ermöglichen.<br />

★ Der Anleger muss seinen Altersvorsorgevertrag während <strong>de</strong>r Ansparphase ruhen lassen – also beitragsfrei stellen<br />

– können. Er muss seinen Vertrag auch kündigen können, um das angesparte Kapital auf einen an<strong>de</strong>ren Altersvorsorgevertrag<br />

<strong>de</strong>sselben o<strong>de</strong>r eines an<strong>de</strong>ren Anbieters zu übertragen.<br />

★ Altersvorsorgeverträge <strong>und</strong> das darin angesparte Kapital sind nicht pfändbar <strong>und</strong> gehören nicht <strong>zur</strong> Insolvenzmasse.<br />

Sie sind in <strong>de</strong>r Ansparphase vor je<strong>de</strong>m Zugriff Dritter geschützt, also auch vor <strong>de</strong>r Anrechnung bei Bezug von<br />

Arbeitslosengeld II <strong>und</strong> Sozialhilfe. Eine spätere Auszahlung aus <strong>de</strong>r geför<strong>de</strong>rten Vorsorge ist – genauso wie an<strong>de</strong>re<br />

Einkünfte auch – nur im Rahmen <strong>de</strong>r allgemeinen Pfändungsfreibeträge geschützt.


<strong>FAQ</strong> – <strong>Riesterrente</strong> Seite 4<br />

4. Was be<strong>de</strong>utet die Zertifizierung?<br />

Das Zertifizierungsgesetz (AltZertG) schreibt vor, dass alle Produkte, die als staatlich geför<strong>de</strong>rte Altersvorsorgeprodukte<br />

anerkannt wer<strong>de</strong>n wollen, zertifiziert wer<strong>de</strong>n müssen. Die B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BAFin) prüft, ob die Produkte die Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesetzgebers im Rahmen <strong>de</strong>s Zertifizierungsgesetzes an Transparenz,<br />

Zweckmäßigkeit <strong>und</strong> Verbraucherfre<strong>und</strong>lichkeit erfüllen <strong>und</strong> im Alter ein dauerhaftes <strong>und</strong> zuverlässiges<br />

Zusatzeinkommen bieten.<br />

5. Können mehrere Riesterverträge parallel abgeschlossen wer<strong>de</strong>n?<br />

Es können mehrere Riesterverträge parallel abgeschlossen wer<strong>de</strong>n, wobei aber zu berücksichtigen ist, dass maximal<br />

zwei Riesterverträge Zulagenanspruch haben.<br />

6. Wie wird die Riester-Rente geför<strong>de</strong>rt?<br />

Die Riester-Rente wird durch Zulagen <strong>und</strong> Steuervorteilen geför<strong>de</strong>rt. Ihre eigenen Beiträge <strong>und</strong> die Zulagen ergeben<br />

<strong>de</strong>n Gesamtbeitrag. Diesen Gesamtbeitrag können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zu 100 % absetzen.<br />

Ist <strong>de</strong>r Steuervorteil größer als die gewährte Zulage, wird die Differenz vom Finanzamt gutgeschrieben (Günstigerprüfung).<br />

7. Wer wird geför<strong>de</strong>rt?<br />

Mit <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r privaten Altersvorsorge durch Zulagen <strong>und</strong> Steuerersparnisse möchte <strong>de</strong>r Staat breite Teile<br />

<strong>de</strong>r Bevölkerung <strong>zur</strong> zusätzlichen individuellen Altersabsicherung motivieren.<br />

Er unterstützt im Einzelnen folgen<strong>de</strong> Personengruppen:<br />

★ in <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer<br />

★ Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

★ Beamte sowie Empfänger von Amtsbezügen<br />

★ Berufs- <strong>und</strong> Zeitsoldaten<br />

★ Wehr- <strong>und</strong> Zivildienstleisten<strong>de</strong><br />

★ Mütter <strong>und</strong> Väter während <strong>de</strong>r dreijährigen gesetzliche Kin<strong>de</strong>rerziehungszeit<br />

★ pflichtversicherte Selbstständige (zum Beispiel Handwerker, Hebammen, Kurierfahrer, Künstler etc.)<br />

★ arbeitnehmerähnliche Selbstständige<br />

★ nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen<br />

★ Beschäftigte im Niedriglohnbereich (Midijobs mit einem Verdienst über 400 <strong>und</strong> bis 800 Euro pro Monat)<br />

★ geringfügig Beschäftigte (Minijobs mit einem Verdienst bis 400 Euro pro Monat), die auf <strong>de</strong>n vollen Pflichtbeitrag<br />

<strong>zur</strong> gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet haben<br />

★ Landwirte, die in <strong>de</strong>r Alterssicherung <strong>de</strong>r Landwirte pflichtversichert sind, <strong>und</strong> ihre Ehepartner<br />

★ Bezieher von Arbeitslosengeld <strong>und</strong> Arbeitslosengeld II (auch wenn sie wegen zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Einkommens/<br />

Vermögens keine Unterstützung erhalten; sie müssen allerdings bei einer inländischen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchen<strong>de</strong><br />

gemel<strong>de</strong>t sein)<br />

★ Bezieher einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit o<strong>de</strong>r Erwerbsmin<strong>de</strong>rung<br />

★ Bezieher von Vorruhestandsgeld, Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld <strong>und</strong><br />

Unterhaltsgeld<br />

★ Bezieher <strong>de</strong>s Existenzgründungszuschusses („Ich-AG“)


<strong>FAQ</strong> – <strong>Riesterrente</strong> Seite 5<br />

8. Wer wird nicht geför<strong>de</strong>rt?<br />

Nicht geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n:<br />

★ Selbstständige, die nicht in <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind<br />

★ Angestellte <strong>und</strong> Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, sofern sie nicht in <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Rentenversicherung pflichtversichert sind<br />

★ freiwillig in <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte<br />

★ geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 Euro pro Monat),wenn sie die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch<br />

nehmen<br />

★ Bezieher einer Vollrente wegen Alters<br />

★ Bezieher von Sozialhilfe o<strong>de</strong>r Sozialgeld<br />

★ Stu<strong>de</strong>nten<br />

9. Gibt es Ausnahmeregelungen für nicht direkt för<strong>de</strong>rberechtigte Personen?<br />

Ist bei Ehepaaren nur ein Partner direkt (unmittelbar) för<strong>de</strong>rberechtigt, hat <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Partner trotz<strong>de</strong>m die Möglichkeit<br />

einen eigenen Vertrag abzuschließen <strong>und</strong> entsprechen<strong>de</strong> Zulagen zu erhalten. Er gilt dann als mittelbar för<strong>de</strong>rberechtigt.<br />

10. Für wen lohnt sich die <strong>Riesterrente</strong>?<br />

Für alle, die för<strong>de</strong>rberechtigt sind. Sie können von <strong>de</strong>r staatlichen För<strong>de</strong>rung durch Zulagen <strong>und</strong> darüber hinaus<br />

eventuell durch Steuerersparnis profitieren.<br />

Die <strong>Riesterrente</strong> rechnet sich aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Zulagen beson<strong>de</strong>rs für Familien mit Kin<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> Geringverdienen<strong>de</strong>, aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r Steuerersparnismöglichkeit aber auch für Besserverdienen<strong>de</strong>.<br />

11.Sollten auch junge Arbeitnehmer schon „riestern“?<br />

Mit <strong>de</strong>r <strong>Riesterrente</strong> hat <strong>de</strong>r Staat bewusst eine geför<strong>de</strong>rte private Altersvorsorge als Ergänzung <strong>zur</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung geschaffen, da langfristig die gesetzliche Rentenversicherung das aktuelle Rentenniveau nicht<br />

mehr sichern kann.<br />

Gera<strong>de</strong> für junge Menschen wirkt sich bei diesen langfristigen Verträgen <strong>de</strong>r Zinseszinseffekt positiv aus. Zusätzlich<br />

<strong>zur</strong> normalen Zulage för<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Staat Berufsanfänger <strong>und</strong> Stu<strong>de</strong>nten bis zum 25. Lebensjahr bei erstmaligem<br />

Abschluss eines Riestervertrages mit einem weiteren Zuschuss in Höhe von 200 EUR, <strong>de</strong>m sogenannten Berufseinsteigerbonus.<br />

12. Wird die Riesterför<strong>de</strong>rung auch im Erziehungsurlaub gewährt?<br />

Ja, während <strong>de</strong>r Elternzeit (max. 3 Jahre) besteht Anspruch auf die Riesterför<strong>de</strong>rung, wenn <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong><br />

Eigenbeitrag geleistet wur<strong>de</strong>.<br />

13. Ist die Riesterför<strong>de</strong>rung abhängig von <strong>de</strong>r Staatsangehörigkeit?<br />

Nein, Anspruch auf staatliche För<strong>de</strong>rung haben alle in <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten <strong>und</strong><br />

alle Besoldungsempfänger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dies gilt auch für in Deutschland<br />

leben<strong>de</strong> Auslän<strong>de</strong>r.


<strong>FAQ</strong> – <strong>Riesterrente</strong> Seite 6<br />

14. Gilt die Riesterför<strong>de</strong>rung auch, wenn <strong>de</strong>r Arbeitsplatz im Ausland ist?<br />

Grenzgänger sind in <strong>de</strong>r Regel för<strong>de</strong>rberechtigt. Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig <strong>und</strong> in <strong>de</strong>m<br />

Staat, in <strong>de</strong>m sie arbeiten, rentenversicherungspflichtig. Die Pflichtmitgliedschaft in <strong>de</strong>r ausländischen Rentenversicherung<br />

genügt, weil die Rentenversicherungssysteme aller an Deutschland angrenzen<strong>de</strong>n Staaten <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen<br />

Mo<strong>de</strong>ll vergleichbar sind. Grenzgänger, die im Ausland wohnen <strong>und</strong> in Deutschland arbeiten, sind dagegen in <strong>de</strong>r<br />

Regel nicht för<strong>de</strong>rberechtigt, können aber unter bestimmten Voraussetzungen die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen.<br />

Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber für bestimmte Zeit ins Ausland entsen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, dabei aber in<br />

Deutschland weiter rentenversicherungspflichtig sind, bleiben för<strong>de</strong>rberechtigt. Allerdings erhalten sie während <strong>de</strong>r<br />

Zeit im Ausland keine För<strong>de</strong>rung. Die Zulagen wer<strong>de</strong>n vielmehr nach <strong>de</strong>r Rückkehr rückwirkend nachgezahlt, wenn<br />

die entsprechen<strong>de</strong>n Altersvorsorgebeiträge geleistet wur<strong>de</strong>n.<br />

15. Was passiert, wenn <strong>de</strong>r Wohnsitz in <strong>de</strong>r Aufbauphase dauerhaft ins Ausland verlegt wird?<br />

Bei einer Verlegung <strong>de</strong>s Wohnsitzes ins Ausland en<strong>de</strong>t in <strong>de</strong>r Regel die unbeschränkte Steuerpflicht <strong>und</strong> damit auch<br />

die För<strong>de</strong>rberechtigung. Die bis dahin erhaltene För<strong>de</strong>rung bleibt erhalten, wenn ein St<strong>und</strong>ungsantrag gestellt <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r Wohnsitz später wie<strong>de</strong>r nach Deutschland verlegt wird. Wird kein St<strong>und</strong>ungsantrag gestellt, wird die bis zum<br />

Wegzug erhaltene För<strong>de</strong>rung sofort <strong>zur</strong>ückgefor<strong>de</strong>rt.<br />

16. Was passiert, wenn <strong>de</strong>r Wohnsitz in <strong>de</strong>r Auszahlungsphase ins Ausland verlegt wird?<br />

Wird <strong>de</strong>r Wohnsitz in <strong>de</strong>r Auszahlungsphase ins Ausland verlegt, en<strong>de</strong>t in <strong>de</strong>r Regel die unbeschränkte Steuerpflicht.<br />

Damit ist eine Besteuerung <strong>de</strong>r Alterseinkünfte in Deutschland nicht mehr möglich, so dass die erhaltene<br />

För<strong>de</strong>rung <strong>zur</strong>ückgefor<strong>de</strong>rt wird. Die Rückzahlung wird auf Antrag gest<strong>und</strong>et. Die Tilgung <strong>de</strong>s Rückfor<strong>de</strong>rungsbetrags<br />

erfolgt schrittweise, bis die staatliche För<strong>de</strong>rung <strong>zur</strong>ückgezahlt ist. Wird <strong>de</strong>r Wohnsitz im Inland wie<strong>de</strong>r aufgenommen,<br />

kann <strong>de</strong>r Restbetrag <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung auf Antrag erlassen wer<strong>de</strong>n.<br />

17. Wann wird die volle Zulage gewährt?<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r Zulagen richtet sich nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Eigenbeiträge. Wer seinen Min<strong>de</strong>steigenbeitrag einbringt,<br />

erhält die volle Zulage. Wer <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>steigenbeitrag nur teilweise erbringt (zum Beispiel 50 Prozent), erhält eine<br />

anteilige Zulage (also in diesem Fall die Hälfte <strong>de</strong>r vollen Zulage).<br />

Die erfor<strong>de</strong>rliche Gesamtsparleistung (Min<strong>de</strong>steigenbeitrag plus Zulage) ist bis zum Jahr 2008 schrittweise auf vier<br />

Prozent <strong>de</strong>s sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens angestiegen.<br />

Der jährliche Maximalbeitrag beträgt seit 2008 2.100 EUR ( inkl. Zulagen). Der jährliche Sockelbeitrag beträgt 60 EUR p.a..<br />

Wichtig: Niemand muss diese Sparleistung allein aufbringen. Der Staat übernimmt mit <strong>de</strong>n bis 2008 ebenfalls schrittweise<br />

gestiegenen Zulagen schon einen Teil <strong>de</strong>r Gesamtsparleistung. Die Eigenvorsorge besteht also aus <strong>de</strong>m<br />

Eigenanteil <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Zulage, die <strong>de</strong>r Staat direkt in <strong>de</strong>n Altersvorsorgevertrag einzahlt.<br />

18. Wie hoch sind die Zulagen?<br />

Gewährt wer<strong>de</strong>n eine Gr<strong>und</strong>zulage sowie eine Kin<strong>de</strong>rzulage für je<strong>de</strong>s Kind, für das Anspruch auf Kin<strong>de</strong>rgeld besteht.<br />

★ bis zu 154 EUR Gr<strong>und</strong>zulage<br />

★ bis zu 185 EUR Kin<strong>de</strong>rzulage, bei ab <strong>de</strong>m 01.01.2008 geborenen Kin<strong>de</strong>rn sogar bis zu 300 EUR


<strong>FAQ</strong> – <strong>Riesterrente</strong> Seite 7<br />

19. Was be<strong>de</strong>utet <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rausgabenabzug ?<br />

Seit 2008 können im Rahmen <strong>de</strong>r Einkommensteuererklärung bis zu 2.100 Euro jährlich als zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen<br />

(geleistete Eigenbeiträge <strong>und</strong> staatliche Zulagen) steuermin<strong>de</strong>rnd geltend gemacht wer<strong>de</strong>n<br />

– auch wenn dies mehr als vier Prozent <strong>de</strong>s sozialversicherungspflichtigen Einkommens sind. Das Finanzamt prüft<br />

automatisch, ob <strong>und</strong> um gegebenenfalls wie viel die Steuerersparnis höher ist als die Zulagenför<strong>de</strong>rung. Ist die<br />

Steuerersparnis größer als die Zulagen, so zahlt das Finanzamt <strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Steuerersparnis, <strong>de</strong>r die Zulagen übersteigt,<br />

als Steuerrückzahlung aus. Darüber hinaus bleiben in <strong>de</strong>r Ansparphase auch die Zinsen <strong>und</strong> Erträge steuerfrei.<br />

Dieser umfassen<strong>de</strong>n steuerlichen Entlastung in <strong>de</strong>r Ansparphase steht die volle Besteuerung <strong>de</strong>r Leistungen in <strong>de</strong>r<br />

Auszahlungsphase gegenüber (nachgelagerte Besteuerung).<br />

20. Wer erhält die Kin<strong>de</strong>rzulage?<br />

Mit <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rzulage för<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Staat beson<strong>de</strong>rs Familien bei <strong>de</strong>r zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Die Kin<strong>de</strong>rzulage<br />

erhält bei zusammenleben<strong>de</strong>n Ehepartnern gr<strong>und</strong>sätzlich die Mutter, an<strong>de</strong>rnfalls <strong>de</strong>rjenige Elternteil, <strong>de</strong>r das<br />

Kin<strong>de</strong>rgeld erhält.<br />

21. Wer erhält <strong>de</strong>n Berufseinsteigerbonus?<br />

Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 wur<strong>de</strong> zusätzlich ein Berufseinsteigerbonus für junge Riester-Sparer unter 25 Jahren<br />

in Höhe von einmalig 200 Euro eingeführt. Damit wird ein beson<strong>de</strong>rer Anreiz geschaffen, frühzeitig in die Zusatzrente<br />

einzusteigen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n in seiner Wirkung beim Kapitalaufbau häufig unterschätzten Zinseszins-Effekt besser<br />

zu nutzen. Dieser Bonus wird auch Personen gewährt, die bereits vor <strong>de</strong>m 1. Januar 2008 einen Riester-Vertrag<br />

abgeschlossen haben, wenn sie 2008 die Voraussetzungen für die Bonuszahlung erfüllen.<br />

22. Bis wann muss ein Riestervertrag abgeschlossen wer<strong>de</strong>n, um die volle Zulage für das Kalen<strong>de</strong>rjahr zu bekommen?<br />

Um die gesamte För<strong>de</strong>rung in Anspruch nehmen zu können, reicht ein Vertragsabschluss bis zum Jahresen<strong>de</strong>, wobei<br />

aber für die volle För<strong>de</strong>rung auch <strong>de</strong>r gesamte Min<strong>de</strong>steigenbeitrag für das Kalen<strong>de</strong>rjahr erfor<strong>de</strong>rlich ist, auch<br />

wenn <strong>de</strong>r Vertrag beispielsweise erst im Dezember abgeschlossen wur<strong>de</strong>.<br />

23. Wie bekommt man die staatliche För<strong>de</strong>rung?<br />

In <strong>de</strong>n Altersvorsorgevertrag zahlt <strong>de</strong>r Anleger zunächst seinen Eigenbeitrag ein. Nach Ablauf <strong>de</strong>s Anlagejahrs<br />

beantragt <strong>de</strong>r Anbieter (z.B. Versicherer) bei <strong>de</strong>r Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Überweisung<br />

<strong>de</strong>r Zulagen auf das Anlagekonto (Zulageantrag). Hierzu bevollmächtigt <strong>de</strong>r Anleger <strong>de</strong>n Anbieter. Diese Bevollmächtigung<br />

kann bereits bei Vertragsabschluss erteilt wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> gilt dann bis auf Wi<strong>de</strong>rruf (Dauerzulageverfahren).<br />

Der Anbieter schickt <strong>de</strong>m Anleger einmal jährlich eine Art Kontoauszug <strong>und</strong> die so genannte Anbieterbescheinigung,<br />

in <strong>de</strong>r alle wichtigen Daten <strong>de</strong>s Altersvorsorgevertrags vermerkt sind (zum Beispiel die jeweils erreichte Höhe<br />

<strong>de</strong>s Altersvorsorgevermögens).<br />

Diese Bescheinigung fügt <strong>de</strong>r Anleger <strong>de</strong>r Anlage AV seiner Einkommensteuererklärung bei, um seine Altersvorsorgebeiträge<br />

(Eigenbeitrag <strong>und</strong> Zulagen) als Son<strong>de</strong>rausgaben geltend zumachen. Das Finanzamt prüft dann anhand<br />

<strong>de</strong>r Angaben, ob <strong>de</strong>m Anleger über die Zulagen hinaus auch noch ein Steuervorteil zusteht.<br />

Während also die Ermittlung <strong>und</strong> Auszahlung <strong>de</strong>r Zulagen Sache <strong>de</strong>r Zulagenstelle ist, übernimmt das zuständige<br />

Finanzamt die Prüfung <strong>und</strong> gegebenenfalls Gewährung <strong>de</strong>s zusätzlichen Son<strong>de</strong>rausgabenabzugs.


<strong>FAQ</strong> – <strong>Riesterrente</strong> Seite 8<br />

24. Welche Än<strong>de</strong>rungen müssen <strong>de</strong>m Versicherer bezüglich <strong>de</strong>s Zulagenantrages gemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n?<br />

Wenn ein Dauerzulagenantrag gestellt wur<strong>de</strong>, muss <strong>de</strong>r Anleger nur noch bei Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r persönlichen Lebensumstän<strong>de</strong><br />

tätig wer<strong>de</strong>n (zum Beispiel bei <strong>de</strong>r Geburt eines Kin<strong>de</strong>s, bei Eheschließung o<strong>de</strong>r bei Ehescheidung).<br />

25. Ist eine Übertragung von einem Riestervertrag auf einen an<strong>de</strong>ren Riestervertrag möglich?<br />

Sie haben das Recht einen Riestervertrag zu kündigen <strong>und</strong> das Kapital auf einen an<strong>de</strong>ren auf Ihren Namen lauten<strong>de</strong>n<br />

Riestervertrag zu übertragen.<br />

26. Kann ein Riestervertrag vererbt wer<strong>de</strong>n?<br />

Die Riester-Rente ist in <strong>de</strong>r Regel vererbbar. Sie ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar för<strong>de</strong>runschädlich auf<br />

<strong>de</strong>n überleben<strong>de</strong>n Ehepartner vererbbar.<br />

Verstirbt ein Ehepartner, kann das geerbte Altersvorsorgevermögen – egal, welche Anlageform gewählt wur<strong>de</strong> –<br />

auf <strong>de</strong>n zertifizierten Altersvorsorgevertrag <strong>de</strong>s überleben<strong>de</strong>n Ehepartners übertragen wer<strong>de</strong>n. Es ist ausreichend,<br />

wenn <strong>de</strong>r Riester- Vertrag erst zu diesem Zweck abgeschlossen wird. Die För<strong>de</strong>rung bleibt erhalten. Bei Vererbung<br />

<strong>de</strong>s Altersvorsorgevermögens auf sonstige Erben (z. B. Kin<strong>de</strong>r) müssen die För<strong>de</strong>rung <strong>zur</strong>ückgezahlt <strong>und</strong> die Kapitalerträge<br />

versteuert wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei privaten Rentenversicherungen hängt die Situation im To<strong>de</strong>sfall von <strong>de</strong>r Vertragsgestaltung ab. Ist eine Rentengarantiezeit<br />

vereinbart wor<strong>de</strong>n, so erhält <strong>de</strong>r Berechtigte (zum Beispiel <strong>de</strong>r Ehegatte) die Rente bis zum En<strong>de</strong> dieser<br />

Garantiezeit weiter. Alternativ zu einer Rentengarantiezeit können Sie als To<strong>de</strong>sfallleistung nach Rentenbeginn<br />

die Kapitalrückgewähr wählen. Für <strong>de</strong>n Fall Ihres To<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Auszahlungsphase wird das bei Rentenbeginn <strong>zur</strong><br />

Bildung <strong>de</strong>r Rente verwen<strong>de</strong>te Vertragsvermögen abzüglich bereits gezahlter Renten ausgezahlt.<br />

Es kann aber auch vereinbart wer<strong>de</strong>n, dass das Kapital an die Erben übergehen soll, wenn <strong>de</strong>r Vorsorgesparer schon<br />

in <strong>de</strong>r Ansparphase sterben sollte. In diesen Fällen ist dann aber die staatliche För<strong>de</strong>rung <strong>zur</strong>ückzuzahlen, wenn Erbe<br />

nicht <strong>de</strong>r Ehepartner ist. Für Ehegatten <strong>und</strong> Kin<strong>de</strong>r kann zu<strong>de</strong>m eine Hinterbliebenenrente vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

27. Was passiert im Falle einer Trennung o<strong>de</strong>r Scheidung?<br />

Während <strong>de</strong>s Trennungsjahres erfolgt keine Än<strong>de</strong>rung gegenüber <strong>de</strong>r Zeit vor <strong>de</strong>r Trennung. Nach Ablauf <strong>de</strong>s<br />

Trennungsjahres, wer<strong>de</strong>n Sie im Sinne <strong>de</strong>r Zulagenberechtigung wie Alleinstehen<strong>de</strong> betrachtet. D.h. je<strong>de</strong>r Partner<br />

bekommt weiterhin seine Zulage, wenn bei<strong>de</strong> Partner unmittelbar för<strong>de</strong>rberechtigt sind. Ist ein Partner nur mittelbar<br />

för<strong>de</strong>rberechtigt, verliert er ab <strong>de</strong>m Jahr in <strong>de</strong>m das Trennungsjahr abläuft <strong>de</strong>n För<strong>de</strong>ranspruch. Die Kin<strong>de</strong>rzulage<br />

erhält, wer das Kin<strong>de</strong>rgeld bezieht. Im Falle einer Scheidung entschei<strong>de</strong>t das Familiengericht, ob im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Versorgungsausgleichs ein Ausgleich erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

28. Ist das Vertragsvermögen vor <strong>de</strong>m Zugriff Dritter geschützt?<br />

Ja. Das geför<strong>de</strong>rte Altersvorsorgevermögen ist vor Pfändung, Insolvenz <strong>und</strong> Hartz IV geschützt. Das über die maximal<br />

staatlich geför<strong>de</strong>rte Anlagesumme hinausgehen<strong>de</strong>s Kapital (über 2.100 EUR seit 2008) ist nicht geschützt. Der<br />

Schutz betrifft nur die Einzahlungen, das angesparte Kapital <strong>und</strong> <strong>de</strong>ssen Erträge. Eine spätere Auszahlung aus <strong>de</strong>r<br />

geför<strong>de</strong>rten Vorsorge ist – genauso wie an<strong>de</strong>re Enkünfte auch – nur im Rahmen <strong>de</strong>r allgemeinen Pfändungsfreibeträge<br />

geschützt.<br />

29. Wie kann über das Vertragsvermögen bei Ablauf verfügt wer<strong>de</strong>n?<br />

Sie können sich bis zu 30 % <strong>de</strong>s Vertragsvermögens zum Ablauf <strong>de</strong>s Vertrages als Kapital auszahlen lassen. Bei<br />

einer höheren Kapitalauszahlung müssen die bis dahin erhaltenen För<strong>de</strong>rungen (Zulagen <strong>und</strong> Steuerersparnisse im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rausgabenabzuges) <strong>zur</strong>ückgezahlt wer<strong>de</strong>n, wobei hier die Ausnahme gilt, wenn das Kapital <strong>zur</strong><br />

Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum genutzt wird. (s. Punkt 33 „Wohnriester“)


<strong>FAQ</strong> – <strong>Riesterrente</strong> Seite 9<br />

30. Wie wird die <strong>Riesterrente</strong> versteuert?<br />

Da die <strong>Riesterrente</strong> in <strong>de</strong>r Aufbauphase (bis Rentenbeginn) staatlich geför<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>, sind die Renten in voller Höhe<br />

zu versteuern.<br />

31. Warum muss die För<strong>de</strong>rung bei einer „schädlichen Verwendung“ <strong>zur</strong>ückgezahlt wer<strong>de</strong>n?<br />

Eine vorzeitige Kündigung geför<strong>de</strong>rter Altersvorsorgeverträge wi<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>s Staates, durch Zulagen <strong>und</strong><br />

steuerliche För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>n Anleger beim Aufbau einer langfristigen private Altersvorsorge zu unterstützen. Mögliche<br />

Grün<strong>de</strong> für eine Vertragsauflösung hat <strong>de</strong>r Staat soweit wie möglich ausgeschlossen (<strong>de</strong>r Schutz vor Pfändung <strong>und</strong><br />

Anrechnung; die Möglichkeit, Altersvorsorgeverträge ruhen zu lassen; <strong>de</strong>r Ausschluss eines Kündigungsrechts <strong>de</strong>s<br />

Anbieters).Wer seinen geför<strong>de</strong>rten Vorsorgevertrag <strong>de</strong>nnoch kündigt, muss daher alle bis <strong>zur</strong> Auflösung erhaltenen<br />

Zulagen <strong>und</strong> Steuervorteile <strong>zur</strong>ückzahlen.<br />

32. Kann die För<strong>de</strong>rung durch <strong>de</strong>n Gesetzgeber geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n?<br />

Natürlich kann <strong>de</strong>r Gesetzgeber je<strong>de</strong>s Gesetz auch wie<strong>de</strong>r än<strong>de</strong>rn. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r <strong>de</strong>mographischen Entwicklung <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r damit verb<strong>und</strong>enen Probleme <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung ist mit einer Verschlechterung <strong>de</strong>r Riesterför<strong>de</strong>rung<br />

nicht zu rechnen. Ganz im Gegenteil. Der Gesetzgeber hat die Riesterför<strong>de</strong>rung durch <strong>de</strong>n Berufseinsteigerbonus<br />

<strong>und</strong> die erhöhte Kin<strong>de</strong>rzulage für Kin<strong>de</strong>r, die nach <strong>de</strong>m 01.01.2008 geboren wur<strong>de</strong>n sogar noch verbessert.<br />

33. Welche Regelungen wur<strong>de</strong>n zum „Wohn-Riester“ eingeführt?<br />

Mit <strong>de</strong>m „Wohn-Riester“ kann geför<strong>de</strong>rtes Altersvorsorgekapital besser für die selbst genutzte Wohnimmobilie genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m können künftig auch Tilgungsleistungen steuerlich geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn das zugr<strong>und</strong>e<br />

liegen<strong>de</strong> Darlehen für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie eingesetzt wur<strong>de</strong>. Die Regelungen zum „Wohn-Riester“<br />

betreffen folgen<strong>de</strong> Teilbereiche:<br />

★ Erwerb o<strong>de</strong>r Bau. Das geför<strong>de</strong>rte Altersvorsorgekapital kann für <strong>de</strong>n Erwerb o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bau selbst genutzter<br />

Wohnimmobilien eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

★ Tilgung. Künftig können Tilgungsleistungen steuerlich begünstigt wer<strong>de</strong>n, wenn die zugr<strong>und</strong>e liegen<strong>de</strong>n Darlehen<br />

für die Finanzierung einer selbst genutzte Wohnimmobilien eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

★ Genossenschaftsanteile. Der Kreis <strong>de</strong>r begünstigten Anlageprodukte ist erweitert wor<strong>de</strong>n. Zum Beispiel wird <strong>de</strong>r<br />

Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile geför<strong>de</strong>rt, wenn man in <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Genossenschaft wohnt.<br />

★ Entschuldung: Zu Beginn <strong>de</strong>r Auszahlungsphase kann <strong>de</strong>r Zulageberechtigte das geför<strong>de</strong>rte Altersvorsorgekapital<br />

auch für die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzen.<br />

34. Wird Wohneigentum auch „riestergeför<strong>de</strong>rt“?<br />

Mit <strong>de</strong>m Eigenheimrentengesetz vom 29. Juli 2008 wur<strong>de</strong> die Einbeziehung selbst genutzten Wohneigentums in<br />

die geför<strong>de</strong>rte private Altersvorsorge verbessert. Folgen<strong>de</strong> För<strong>de</strong>rmöglichkeiten <strong>zur</strong> Anschaffung selbstgenutzten<br />

Wohneigentums wur<strong>de</strong>n geschaffen:<br />

★ För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Tilgungsleistungen über einen zertifizierten Darlehensvertrag (sowohl reiner Darlehensvertrag als<br />

auch Kombination Sparvertrag mit Darlehensoption <strong>und</strong> Vorfinanzierungsdarlehen)<br />

★ Entnahme <strong>de</strong>s bereits angesparten geför<strong>de</strong>rten Altersvorsorgekapitals während <strong>de</strong>r Ansparphase unmittelbar für<br />

die Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung von selbstgenutztem Wohneigentum<br />

★ Entnahme <strong>de</strong>s bereits angesparten geför<strong>de</strong>rten Altersvorsorgekapitals zu Beginn <strong>de</strong>r Auszahlungsphase für die<br />

Entschuldung von selbstgenutzem Wohneigentum.<br />

Die ersten bei<strong>de</strong>n Neuregelungen gelten nach <strong>de</strong>m Gesetzeswortlaut für eine nach <strong>de</strong>m 31.Dezember 2007 vorgenommene<br />

wohnwirtschaftliche Verwendung. Die dritte Variante ist auch auf selbstgenutzte Objekte anwendbar, die<br />

vor 2008 angeschafft o<strong>de</strong>r hergestellt wur<strong>de</strong>n.


<strong>FAQ</strong> – <strong>Riesterrente</strong> Seite 10<br />

Die verbesserte Entnahmeregelung gilt auch für bereits bestehen<strong>de</strong> Altersvorsorgeverträge. Allerdings ist aus Grün<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Vertrauensschutzes <strong>und</strong> wegen <strong>de</strong>r verwaltungspraktischen Umsetzung für die Jahre 2008 <strong>und</strong> 2009 eine<br />

Übergangsregelung vorgesehen. Für alle Riester-Verträge, die vor <strong>de</strong>m 1.Januar 2008 abgeschlossen wor<strong>de</strong>n sind,<br />

gilt für die bei<strong>de</strong>n Jahre die (alte) Min<strong>de</strong>stentnahmegrenze von 10.000 Euro.<br />

Das (entnommene) steuerlich geför<strong>de</strong>rte Kapital wird dann in einer fiktiven Auszahlungsphase besteuert. (s. Punkt 7)<br />

35. Wer hat Anspruch auf „Wohn-Riester“?<br />

Die Riester-För<strong>de</strong>rung <strong>und</strong> damit auch <strong>de</strong>n „Wohn-Riester“ können alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger in Anspruch<br />

nehmen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig <strong>und</strong> unmittelbar för<strong>de</strong>rberechtigt sind. Zum unmittelbar<br />

för<strong>de</strong>rberechtigten Personenkreis gehören, analog Punk 7, beispielsweise:<br />

★ Pflichtversicherte in <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung<br />

★ Pflichtversicherte in <strong>de</strong>r Alterssicherung <strong>de</strong>r Landwirte<br />

★ Beamte <strong>und</strong> Empfänger von Amtsbezügen<br />

★ Arbeitssuchen<strong>de</strong> ohne Leistungsbezug wegen mangeln<strong>de</strong>r Bedürftigkeit<br />

★ Kin<strong>de</strong>rerziehen<strong>de</strong> während <strong>de</strong>r rentenrechtlich zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Zeiten<br />

36. Welche Vorteile bietet „Wohn-Riester“?<br />

Wer sich ein Eigenheim für seinen Ruhestand anschaffen will, muss nicht mehr unbedingt zusätzlich dazu Sparpläne<br />

verfolgen, um an die staatliche För<strong>de</strong>rung zu gelangen. Die Vorsorge-Sparer erhalten dadurch einen größeren<br />

Gestaltungsspielraum.<br />

37. Wie funktioniert „Wohn-Riester“?<br />

Das in <strong>de</strong>r Immobilie geb<strong>und</strong>ene steuerlich geför<strong>de</strong>rte Altersvorsorgekapital wird auf einem geson<strong>de</strong>rten „Konto“<br />

– <strong>de</strong>m Wohnför<strong>de</strong>rkonto – erfasst. Die dort eingestellten Beträge wer<strong>de</strong>n jährlich um 2 Prozent erhöht <strong>und</strong> dienen<br />

als Gr<strong>und</strong>lage für die spätere nachgelagerte Besteuerung. Es wird somit nicht auf <strong>de</strong>n konkreten Nutzungswert <strong>de</strong>r<br />

Immobilie im Alter abgestellt, son<strong>de</strong>rn nur auf die vom För<strong>de</strong>rberechtigten tatsächlich bezogene För<strong>de</strong>rung. Das<br />

heißt: Beträgt <strong>de</strong>r Stand <strong>de</strong>s Wohnför<strong>de</strong>rkontos 10.000 Euro, dann wird nur dieser Betrag steuerlich erfasst, auch<br />

wenn sich <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r Immobilie zwischenzeitlich verdoppelt hat <strong>und</strong> somit die Nutzungen aus <strong>de</strong>m mietfreien<br />

Wohnen mehr „Wert“ sind als bei Inanspruchnahme <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung vorhergesehen wur<strong>de</strong>.<br />

38. Wie wird „Wohn-Riester“ im Alter besteuert?<br />

Bei <strong>de</strong>r so genannten nachgelagerten Besteuerung haben die För<strong>de</strong>rberechtigten ein Wahlrecht. Sie können sich<br />

zum einen für die sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen längeren Zeitraum von 17 bis 25 Jahren entschei<strong>de</strong>n.<br />

Alternativ ist eine Einmalbesteuerung von 70 Prozent <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Wohnimmobilie geb<strong>und</strong>enen steuerlich<br />

geför<strong>de</strong>rten Kapitals zu Beginn <strong>de</strong>r Rentenphase möglich. Welche <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Besteuerungsmöglichkeiten <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rberechtigte<br />

wählt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Hiervon hängt auch ab, ob es letztendlich zu einer<br />

konkreten Steuerlast kommt. Der Steuerpflichtige hat allerdings je<strong>de</strong>rzeit die Möglichkeit <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>s Wohnför<strong>de</strong>rkontos<br />

zu reduzieren, in <strong>de</strong>m er einen entsprechen<strong>de</strong>n Betrag in einen klassischen Riester-Sparvertrag einzahlt.<br />

Bekommt er zum Beispiel eine Erbschaft, so kann er diese <strong>zur</strong> Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Wohnför<strong>de</strong>rkontos verwen<strong>de</strong>n, so<br />

dass er nur Steuern auf die vom ihm tatsächlich bezogene Rente zahlen muss. Das Eigenheimrentengesetz eröffnet<br />

insoweit vielfältige Möglichkeiten.


<strong>FAQ</strong> – <strong>Riesterrente</strong> Seite 11<br />

39. Wie wer<strong>de</strong>n Tilgungsleistungen besteuert ?<br />

Die so genannte Tilgungsför<strong>de</strong>rung sieht vor, dass Tilgungsleistungen zugunsten zertifizierter Darlehensverträge<br />

– wie an<strong>de</strong>re Sparbeiträge auch – steuerlich begünstigt wer<strong>de</strong>n können. Voraussetzung ist allerdings, dass<br />

★ eine För<strong>de</strong>rberechtigung für die Riester-Rente besteht <strong>und</strong><br />

★ das Darlehen für eine selbst genutzte Wohnimmobilie, die nach <strong>de</strong>m 31.12.2007 gekauft o<strong>de</strong>r gebaut wird, eingesetzt<br />

wird.<br />

Die Tilgungsleistungen für zertifizierte Immobilienkredite wer<strong>de</strong>n steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie Altersvorsorgebeiträge.<br />

Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge wer<strong>de</strong>n in diesen Fällen zu 100 Prozent für die<br />

Darlehenstilgung eingesetzt.<br />

Begünstigt wer<strong>de</strong>n auch Altersvorsorgeverträge, die sich aus einer Sparphase <strong>und</strong> einer Darlehensphase zusammensetzen.<br />

Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich um die klassischen Bausparverträge. Der Anleger kann somit – wenn die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Voraussetzungen vorliegen – steuerlich begünstigt ansparen <strong>und</strong> dann auch die Tilgung geför<strong>de</strong>rt<br />

bekommen. Hierdurch erweitert sich die Produktpalette, aus welcher <strong>de</strong>r Zulageberechtigte das für ihn geeignete<br />

Altersvorsorgeprodukt auswählen kann.<br />

40. Wer profitiert beson<strong>de</strong>rs von „Wohn-Riester“?<br />

Die steuerfinanzierte För<strong>de</strong>rung macht die Riester-Rente <strong>und</strong> somit auch Wohn-Riester vor allem für kin<strong>de</strong>rreiche<br />

Familien <strong>und</strong> Geringverdiener interessant. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re vor <strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rzulage<br />

auf 300 Euro für die nach <strong>de</strong>m 31.12.2007 geborenen Kin<strong>de</strong>r.<br />

41. Für welche Wohnimmobilien kann „Wohn-Riester“ eingesetzt wer<strong>de</strong>n?<br />

Die Regelungen <strong>zur</strong> verbesserten Einbeziehung <strong>de</strong>r selbst genutzten Wohnimmobilie sehen vor, dass <strong>de</strong>r Anleger<br />

das auf seinem Altersvorsorgevertrag angesparte, geför<strong>de</strong>rte Kapital entnehmen kann, um <strong>de</strong>n Betrag unmittelbar<br />

für die Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung<br />

★ einer Wohnung in einem eigenen Haus o<strong>de</strong>r<br />

★ einer eigenen Eigentumswohnung o<strong>de</strong>r<br />

★ einer Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft o<strong>de</strong>r<br />

★ eines eigentumsähnlichen o<strong>de</strong>r lebenslangen Dauerwohnrechts<br />

zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Voraussetzung ist allerdings, dass diese Wohnung <strong>de</strong>n Lebensmittelpunkt <strong>de</strong>s Zulageberechtigten bil<strong>de</strong>t, im Inland<br />

gelegen ist <strong>und</strong> vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt wird. Durch die Beschränkung<br />

auf <strong>de</strong>n Hauptwohnsitz sollen mögliche Mitnahmeeffekte vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Angeschafft ist eine Wohnung dann, wenn Nutzen <strong>und</strong> Lasten auf <strong>de</strong>n Erwerber übergegangen sind. Hergestellt ist<br />

eine Wohnung, wenn sie bezugsfertig ist, das heißt, wenn die wesentlichen Maßnahmen durchgeführt wor<strong>de</strong>n sind<br />

(Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanschlüsse, Türen <strong>und</strong> Fenster, Heizung, Sanitäreinrichtungen <strong>und</strong> Kochgelegenheit).<br />

42. Kann die geför<strong>de</strong>rte Immobilie weiterverkauft wer<strong>de</strong>n?<br />

Ja. Das in <strong>de</strong>r Immobilie geb<strong>und</strong>ene steuerlich geför<strong>de</strong>rte Kapital muss dann aber wie<strong>de</strong>r in einer Immobilie o<strong>de</strong>r einem<br />

Riestervertrag angelegt wer<strong>de</strong>n. D.h. beträgt <strong>de</strong>r Stand <strong>de</strong>s Wohnför<strong>de</strong>rkontos 10.000 Euro, dann muss auch nur dieser<br />

Betrag vom Verkaufserlös in einen Riester-Sparvertrag eingezahlt wer<strong>de</strong>n, damit die För<strong>de</strong>rung erhalten bleibt.


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