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Informationen BSM 2013_dt.indd - Polizei - Kanton Bern

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Grundfunktionen<br />

im ZS<br />

Zuteilung<br />

Einteilung<br />

Stabsassistent, Betreuer, Pionier, Koch, Materialwart, Anlagewart.<br />

Die Zuteilung zu einer Grundfunktion erfolgt aufgrund des Bedarfs der<br />

ZSO, der Eignung des AdZS und der ärztlichen Beurteilung anlässlich<br />

der Rekrutierung durch den Bund.<br />

Die Einteilung erfolgt anlässlich der Rekrutierung in diejenige ZSO, welcher<br />

die Wohngemeinde des Pflichtigen angehört.<br />

Der Entscheid über die Einteilung in eine benachbarte ZSO oder in die<br />

Reserve obliegt der ZSO, welcher der Pflichtige angehört.<br />

Über die Einteilung in eine kantonale Formation entscheidet der <strong>Kanton</strong>.<br />

Freiwilliger<br />

Schutzdienst<br />

Schriftliche Gesuche für Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten wollen,<br />

sind an folgende Stellen zu richten:<br />

an die zuständige ZSO: für eine Einteilung in einer kommunalen ZSO<br />

an die AZB:<br />

für eine Einteilung in <strong>Kanton</strong>alen Formationen.<br />

Die ZSO, respektive der <strong>Kanton</strong> für die Dienstleistung in <strong>Kanton</strong>alen Formationen,<br />

entscheidet über das Gesuch. Wer die Schutzdienstpflicht<br />

freiwillig übernimmt, verpflichtet sich für mindestens 3 Jahre und ist in<br />

Rechten und Pflichten allen anderen AdZS gleichgestellt. Eine gleichzeitige<br />

Dienstleistung in der Armee und im Zivilschutz ist ausgeschlossen.<br />

Die Übernahme der Schutzdienstpflicht auf freiwilliger Basis ist mit dem<br />

Arbeitgeber abzusprechen und zu vereinbaren.<br />

Reserve<br />

<strong>Kanton</strong>ale<br />

Formation<br />

Die ZSO entscheiden über die direkte Einteilung in die nicht ausgebildete<br />

Reserve oder die vorzeitige Einteilung in die ausgebildete Reserve.<br />

Die <strong>Kanton</strong>ale Formation übernimmt folgende Aufgaben:<br />

Führungsunterstützung für das <strong>Kanton</strong>ale Führungsorgan (KFO)<br />

und die Verwaltungskreisführungsorgane (VKFO)<br />

Unterstützung der betroffenen Gemeinden mit Telematikmitteln<br />

(POLYCOM)<br />

Unterstützung bei der Vorbeugung mit mobilen Hochwassersperren<br />

Überwachung von Stauanlagen<br />

Unterstützung von Grossanlässen und Grossereignissen<br />

ABC-Schutz<br />

Betrieb einer Kontaktstelle nach Störfall in einem Kernkraftwerk<br />

Einsätze<br />

Katastrophen und Notlagen<br />

Das Aufgebot erfolgt ereignisbezogen und damit kurzfristig. Es ist demzufolge<br />

nicht planbar.<br />

Die Dienstleistungen sind zeitlich unbeschränkt.<br />

Instandstellungsarbeiten<br />

Das Aufgebot kann kurzfristig auf Grund der Dringlichkeit der Arbeiten<br />

erfolgen. Die Dienstleistung ist auf 14 Tage pro Ereignis und Schutzdienstleistenden<br />

beschränkt. Kader und Spezialisten zusätzlich 4 Tage.<br />

Care Team<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong><br />

Zur Unterstützung der Führungsorgane stehen die Führungskoordinatoren<br />

zur Verfügung.<br />

Das Care Team des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> leistet psychologische und seelsorgerliche<br />

erste Hilfe bei traumatisierenden Alltagsereignissen, Katastrophen<br />

und Notlagen. Ziel dieser psychosozialen Nothilfe ist eine rasche<br />

Stabilisierung und Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit von Betroffenen.<br />

Die Einsatzkräfte des Care Teams des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> können im<br />

Bedarfsfall rund um die Uhr durch die Einsatzverantwortlichen der <strong>Polizei</strong><br />

und der Rettungsdienste über die Sanitätsnotrufzentrale 144 alarmiert<br />

und angefordert werden.<br />

Aufgebot<br />

Einsätze zugunsten der Gemeinschaft<br />

Dabei handelt es sich um Einsätze in den Gemeinden oder um Unterstützung<br />

von Anlässen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene.<br />

Für jeden Einsatz zugunsten der Gemeinschaft muss der Gesuchsteller<br />

vorgängig an die zuständige Behörde für den Zivilschutz ein Gesuch<br />

einreichen. Eine Bewilligung des <strong>Kanton</strong>s ist erforderlich. Einsätze zugunsten<br />

der Gemeinschaft sind auf 21 Tage pro Jahr und Schutzdienstleistenden<br />

beschränkt.<br />

Aufgebote zu Dienstleistungen des Zivilschutzes erfolgen in der Regel<br />

schriftlich und mindestens 42 Tage vor der Dienstleistung. Kürzere<br />

Fristen sind zulässig, wenn die Art des Einsatzes eine sechswöchige<br />

Frist nicht zulässt (z. B. bei Katastrophen und in Notlagen).<br />

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