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Informationen BSM 2013_dt.indd - Polizei - Kanton Bern

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Rekrutenschule<br />

Die Rekrutenschule ist in der Regel im 20. Altersjahr zu absolvieren,<br />

jedoch frühestens 3 Monate oder spätestens 12 Monate nach der Rekrutierung.<br />

Die Rekrutenschule kann aber auch bis zum Abschluss der<br />

Grundausbildung (Lehre, Matur) verschoben werden. Sie dauert je nach<br />

Truppengattung 21 oder 18 Wochen.<br />

Meldepflicht<br />

Wohnortswechsel<br />

Der Wohnort ist die Gemeinde, bei welcher die zivilen Ausweisschriften<br />

hinterlegt sind.<br />

Wohnortswechsel<br />

(innerhalb des<br />

<strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong>)<br />

Beim Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> ist<br />

die neue Adresse dem Sektionschef im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> innert 14 Tagen<br />

mitzuteilen.<br />

Wohnortswechsel<br />

(in einen anderen<br />

<strong>Kanton</strong>)<br />

Beim Wegzug in einen anderen <strong>Kanton</strong> ist die neue Adresse dem für den<br />

Wohnort zuständigen Sektionschef innert 14 Tagen mitzuteilen.<br />

Adressänderung<br />

innerhalb der<br />

Wohngemeinde<br />

Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef<br />

innert 14 Tagen zu melden.<br />

Berufsänderungen<br />

Berufsänderungen sind dem Sektionschef innert nützlicher Frist zu melden.<br />

Änderung<br />

der Personalien<br />

Bei Namensänderung sind dem Sektionschef folgende Unterlagen einzureichen:<br />

Dienstbüchlein<br />

Militärischer Leistungsausweis (MLA) sofern vorhanden<br />

Kopie der Namensänderungsverfügung<br />

blaue militärische Identitätskarte sofern vorhanden<br />

26<br />

27<br />

Verlust Dienstbüchlein<br />

oder<br />

Militärischer<br />

Leistungsausweis<br />

Der Verlust dieser Dokumente ist innerhalb von 14 Tagen dem Sektionschef<br />

zu melden. Gegen eine Gebühr wird ein Duplikat erstellt.

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