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Herunterladen - Ärztekammer Oberösterreich

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Aktuelles<br />

Führung der Berufsbezeichnung<br />

„Primararzt“ für die Leiter<br />

reduzierter Organisationsformen<br />

Die Lage in der oö. Ärzteschaft spitzt sich zu. Neben dem<br />

akuten Ärztemangel sind es vor allem die zusätzlich langen<br />

Dienste, die die Ärzte an ihre Belastungsgrenzen treiben. 32<br />

Stunden Dienst im Durchschnitt sind völlig normal. Verpflichtende<br />

Ruhezeiten gibt es keine. Die Forderung nach einem<br />

25-Stunden-Dienst ist so akut wie noch nie.<br />

© Fotolia.de<br />

Die Kurienversammlung der angestellten Ärzte hat sich<br />

zuletzt mit dem Thema der Zulässigkeit der Führung der<br />

Berufsbezeichnung „Primararzt“ für die neuen krankenanstaltenrechtlichen<br />

Organisationsformen befasst, weil das<br />

Ärztegesetz diesbezüglich interpretationsbedürftig ist.<br />

Nach Abwägung der vorliegenden juristischen Argumente ist die<br />

Kurienversammlung dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:<br />

■ 1) § 43 Abs. 6 ÄrzteG regelt die Führung der Berufsbezeichnung<br />

„Primararzt“. Voraussetzung für die Führung<br />

dieses Titels nach dem Ärztegesetz ist bei Betten<br />

führenden „Krankenabteilungen“, dass diese mindestens<br />

15 systemisierte Betten aufweist und dem Primararzt<br />

mindestens ein Arzt (nicht unbedingt ein zur selbständigen<br />

Berufsausübung berechtigter Arzt) unterstellt ist.<br />

Für Institute oder selbständige Ambulatorien gilt, dass es<br />

zwar naturgemäß kein Bettenerfordernis gibt, dass aber<br />

zum Ausgleich dafür mindestens zwei zur selbständigen<br />

Berufsausübung berechtigte, hauptberuflich tätige Ärzte<br />

unterstellt sein müssen.<br />

■ 2) Aus einem Größenschluss ergibt sich, dass Betten<br />

führende Abteilungen, die weniger als 15 systemisierte<br />

Betten aufweisen, bei denen aber die strengeren, für<br />

Institute vorgesehenen Personalvoraussetzungen erfüllt<br />

sind (mindestens zwei zur selbständigen Berufsausübung<br />

berechtigte hauptberuflich tätige Ärzte unterstellt) zur<br />

Führung der Berufsbezeichnung „Primararzt“ berechtigen.<br />

■ 3) Als Leiter einer „Krankenabteilung“ im Sinne des § 43<br />

Abs. 6 ÄrzteG sind die Leiter jener Organisationseinheiten<br />

anzusehen, die fachlich die Letztverantwortung tragen.<br />

Bei Vorliegen der oben angeführten Personal- und<br />

Bettenvoraussetzungen können daher Leiter folgender<br />

Organisationseinheiten den Titel „Primararzt“ führen:<br />

■ Leiter von Vollabteilungen;<br />

■ Leiter von Fachschwerpunkten;<br />

■ Leiter von dislozierten eigenständigen Tageskliniken<br />

(nicht aber Leiter von dislozierten Tageskliniken, die<br />

von einer „Mutterabteilung“ einer anderen Krankenanstalt<br />

betreut werden);<br />

■ Leiter von „fachfremden“ Departments im Sinne des § 3<br />

a Abs. 2 Z 1 OÖ. KAG (also Departments für Plastische<br />

Chirurgie, Akutgeriatrie/Remobilisation, Psychosomatik<br />

und Kinder-/Jugendpsychosomatik), nicht aber Leiter<br />

von unfallchirurgischen Satellitendepartments, bzw.<br />

innerhalb einer Abteilung allenfalls durch den Rechtsträger<br />

gebildeten fachgleichen Departments.<br />

Nicht zur Führung des Berufstitels „Primararzt“ berechtigt<br />

die Führung einer dislozierten Wochenklinik, weil sie nach<br />

den derzeitigen krankenanstaltenrechtlichen Regelungen<br />

immer der fachlichen Aufsicht und Verantwortung des<br />

Abteilungsleiters der Mutterabteilung untersteht. ■<br />

Präs. Dr. Peter Niedermoser<br />

VP Dr. Harald Mayer, KO angestellte Ärzte<br />

Hon. Prof. KAD Dr. Felix Wallner<br />

25-Stunden-Dienst<br />

ist Gebot der Stunde<br />

Seit Jahren steht die Forderung im Raum, den Dienst auf maximale 25<br />

Stunden zu beschränken. Bis dato kein Erfolg. Dass sich die Arbeitsbedingungen<br />

der Mediziner in <strong>Oberösterreich</strong> in den letzten Jahren massiv<br />

verändert haben, wird dabei außen vor gelassen. „Immer weniger Ärzte<br />

müssen immer mehr Patienten während des Nacht- und Wochenenddienstes<br />

betreuen“, erklärt Dr. Doris Müller, Turnusärztevertreterin der<br />

<strong>Ärztekammer</strong> für OÖ die derzeitige Situation im Gesundheitswesen. „In<br />

manchen Häusern ist im Nacht- bzw. Wochenenddienst nur ein Turnusarzt<br />

für über 150 stationäre Patienten zuständig und versorgt zudem noch<br />

alle Patienten, die außerhalb der regulären Ambulanzzeiten das Krankenhaus<br />

aufsuchen. Es gibt faktisch keine Ruhezeiten!“<br />

Dr. Julia Röper-Kelmayr,<br />

Leiterin des Ärztinnenreferats<br />

der <strong>Ärztekammer</strong><br />

für OÖ :<br />

„Die Einführung eines<br />

25-Stunden-Dienstes ist<br />

wichtig, um die hohe Qualität unserer Arbeit<br />

langfristig gewährleisten zu können.“<br />

Bis zu 32 Stunden durchgehend Dienst und keine fixen<br />

Pausen gehen an die Substanz<br />

Steigender Frust<br />

Die Forderung nach einem 25-Stunden-Dienst sei umso mehr das Gebot<br />

der Stunde, betont auch Dr. Julia Röper-Kelmayr, Leiterin des Ärztinnenreferats<br />

in der <strong>Ärztekammer</strong><br />

für OÖ. Ebenso wie die<br />

Einführung verpflichtender<br />

Ruhezeiten. „In anderen Berufsgruppen<br />

wie bei LKW-<br />

Fahrern sind diese Ruhezeiten<br />

absolut normal! Deren<br />

Nichteinhaltung wird sogar<br />

bestraft“ erklärt Dr. Röper-<br />

Kelmayr. „Auch bei Piloten<br />

wurden diese Ruhezeiten eingeführt, nur für uns Ärzte gelten sie nicht<br />

und das ist hinsichtlich der Verantwortung, die wir tragen, einfach nicht<br />

mehr hinzunehmen!“<br />

Der Frust bei den Ärzten steigt. „Die Gewissheit, morgens in den Dienst<br />

zu gehen und zu wissen, dass man erst am nächsten Tag frühestens<br />

zu Mittag das Krankenhaus wieder verlassen kann, ist alles andere als<br />

erbauend“, so Dr. Müller. „Vor allem da es fast keine Möglichkeit gibt,<br />

sich – wenn auch nur für kurze Zeit – eine Pause zu<br />

gönnen.“ „Man geht dabei kaputt. 29 bis 32 Stunden<br />

durchgehend zu arbeiten geht einfach an die Substanz“,<br />

pflichtet Dr. Röper-Kelmayr bei.<br />

Arbeit rund um die Uhr<br />

Wie sieht ein „normaler“ Arbeitstag eines durchschnittlichen<br />

Arztes aus? Dienstbeginn ist um 7.00 Uhr morgens.<br />

Bis 15.00 Uhr läuft die Kerntätigkeit, der Routinebetrieb<br />

des Krankenhauses. Ab dann übernimmt der Arzt die<br />

alleinige Verantwortung für die jeweiligen Stationen und<br />

Ambulanzen – bis Dienstende um 7.00 Uhr am nächsten<br />

Morgen – und stellt somit die Krankenhausversorgung<br />

entsprechend des reduzierten ärztlichen Personals sicher.<br />

„Akute Notfälle in<br />

den Ambulanzen<br />

gehören bei diesem<br />

Dienst genauso dazu<br />

wie hausinterne Notfälle“,<br />

so Dr. Doris<br />

Müller. „Nebenbei<br />

stellt auch die Vorbereitung<br />

für den<br />

nächsten Tag einen<br />

Teil des Nachtdiensts<br />

Dr. Doris Müller,<br />

Turnusärztevertreterin<br />

der <strong>Ärztekammer</strong><br />

für OÖ :<br />

„Ein 32-Stunden-<br />

Dienst ohne verpflichtende<br />

Ruhepausen ist in Bezug<br />

auf die Verantwortung, die Ärzte<br />

übernehmen müssen, nicht zumutbar.“<br />

dar.“ An Schlaf ist kaum zu denken. „Umso wichtiger ist<br />

es, gesetzlich geregelte Ruhezeiten einzuführen.“ Vor allem,<br />

wenn man bedenkt, dass nach einem Nachtdienst kein freier<br />

Tag auf die Ärzte wartet – ganz egal, wie anstrengend<br />

oder arbeitsintensiv der bis zu 32 Stunden dauernde Dienst<br />

war. Pünktlich um 7.00 Uhr des darauffolgenden Tages<br />

müssen sie ihren Dienst wieder antreten.<br />

„Unsere Forderungen haben das Ziel, die hohe Qualität<br />

unserer Arbeit auch weiterhin aufrecht zu erhalten und<br />

den Patienten wie bisher die beste Behandlung zukommen<br />

zu lassen“, so Dr. Röper-Kelmayr. „Zudem wird<br />

dadurch auch für Ärztinnen die Vereinbarung von Beruf<br />

und Familie um einiges leichter.“<br />

■<br />

Mag. Gabriele Dietrich<br />

8 OÖ ÄRZTE | Februar 2014<br />

OÖ ÄRZTE | Februar 2014 9

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