Herunterladen - Ärztekammer Oberösterreich
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Aktuelles<br />
Führung der Berufsbezeichnung<br />
„Primararzt“ für die Leiter<br />
reduzierter Organisationsformen<br />
Die Lage in der oö. Ärzteschaft spitzt sich zu. Neben dem<br />
akuten Ärztemangel sind es vor allem die zusätzlich langen<br />
Dienste, die die Ärzte an ihre Belastungsgrenzen treiben. 32<br />
Stunden Dienst im Durchschnitt sind völlig normal. Verpflichtende<br />
Ruhezeiten gibt es keine. Die Forderung nach einem<br />
25-Stunden-Dienst ist so akut wie noch nie.<br />
© Fotolia.de<br />
Die Kurienversammlung der angestellten Ärzte hat sich<br />
zuletzt mit dem Thema der Zulässigkeit der Führung der<br />
Berufsbezeichnung „Primararzt“ für die neuen krankenanstaltenrechtlichen<br />
Organisationsformen befasst, weil das<br />
Ärztegesetz diesbezüglich interpretationsbedürftig ist.<br />
Nach Abwägung der vorliegenden juristischen Argumente ist die<br />
Kurienversammlung dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:<br />
■ 1) § 43 Abs. 6 ÄrzteG regelt die Führung der Berufsbezeichnung<br />
„Primararzt“. Voraussetzung für die Führung<br />
dieses Titels nach dem Ärztegesetz ist bei Betten<br />
führenden „Krankenabteilungen“, dass diese mindestens<br />
15 systemisierte Betten aufweist und dem Primararzt<br />
mindestens ein Arzt (nicht unbedingt ein zur selbständigen<br />
Berufsausübung berechtigter Arzt) unterstellt ist.<br />
Für Institute oder selbständige Ambulatorien gilt, dass es<br />
zwar naturgemäß kein Bettenerfordernis gibt, dass aber<br />
zum Ausgleich dafür mindestens zwei zur selbständigen<br />
Berufsausübung berechtigte, hauptberuflich tätige Ärzte<br />
unterstellt sein müssen.<br />
■ 2) Aus einem Größenschluss ergibt sich, dass Betten<br />
führende Abteilungen, die weniger als 15 systemisierte<br />
Betten aufweisen, bei denen aber die strengeren, für<br />
Institute vorgesehenen Personalvoraussetzungen erfüllt<br />
sind (mindestens zwei zur selbständigen Berufsausübung<br />
berechtigte hauptberuflich tätige Ärzte unterstellt) zur<br />
Führung der Berufsbezeichnung „Primararzt“ berechtigen.<br />
■ 3) Als Leiter einer „Krankenabteilung“ im Sinne des § 43<br />
Abs. 6 ÄrzteG sind die Leiter jener Organisationseinheiten<br />
anzusehen, die fachlich die Letztverantwortung tragen.<br />
Bei Vorliegen der oben angeführten Personal- und<br />
Bettenvoraussetzungen können daher Leiter folgender<br />
Organisationseinheiten den Titel „Primararzt“ führen:<br />
■ Leiter von Vollabteilungen;<br />
■ Leiter von Fachschwerpunkten;<br />
■ Leiter von dislozierten eigenständigen Tageskliniken<br />
(nicht aber Leiter von dislozierten Tageskliniken, die<br />
von einer „Mutterabteilung“ einer anderen Krankenanstalt<br />
betreut werden);<br />
■ Leiter von „fachfremden“ Departments im Sinne des § 3<br />
a Abs. 2 Z 1 OÖ. KAG (also Departments für Plastische<br />
Chirurgie, Akutgeriatrie/Remobilisation, Psychosomatik<br />
und Kinder-/Jugendpsychosomatik), nicht aber Leiter<br />
von unfallchirurgischen Satellitendepartments, bzw.<br />
innerhalb einer Abteilung allenfalls durch den Rechtsträger<br />
gebildeten fachgleichen Departments.<br />
Nicht zur Führung des Berufstitels „Primararzt“ berechtigt<br />
die Führung einer dislozierten Wochenklinik, weil sie nach<br />
den derzeitigen krankenanstaltenrechtlichen Regelungen<br />
immer der fachlichen Aufsicht und Verantwortung des<br />
Abteilungsleiters der Mutterabteilung untersteht. ■<br />
Präs. Dr. Peter Niedermoser<br />
VP Dr. Harald Mayer, KO angestellte Ärzte<br />
Hon. Prof. KAD Dr. Felix Wallner<br />
25-Stunden-Dienst<br />
ist Gebot der Stunde<br />
Seit Jahren steht die Forderung im Raum, den Dienst auf maximale 25<br />
Stunden zu beschränken. Bis dato kein Erfolg. Dass sich die Arbeitsbedingungen<br />
der Mediziner in <strong>Oberösterreich</strong> in den letzten Jahren massiv<br />
verändert haben, wird dabei außen vor gelassen. „Immer weniger Ärzte<br />
müssen immer mehr Patienten während des Nacht- und Wochenenddienstes<br />
betreuen“, erklärt Dr. Doris Müller, Turnusärztevertreterin der<br />
<strong>Ärztekammer</strong> für OÖ die derzeitige Situation im Gesundheitswesen. „In<br />
manchen Häusern ist im Nacht- bzw. Wochenenddienst nur ein Turnusarzt<br />
für über 150 stationäre Patienten zuständig und versorgt zudem noch<br />
alle Patienten, die außerhalb der regulären Ambulanzzeiten das Krankenhaus<br />
aufsuchen. Es gibt faktisch keine Ruhezeiten!“<br />
Dr. Julia Röper-Kelmayr,<br />
Leiterin des Ärztinnenreferats<br />
der <strong>Ärztekammer</strong><br />
für OÖ :<br />
„Die Einführung eines<br />
25-Stunden-Dienstes ist<br />
wichtig, um die hohe Qualität unserer Arbeit<br />
langfristig gewährleisten zu können.“<br />
Bis zu 32 Stunden durchgehend Dienst und keine fixen<br />
Pausen gehen an die Substanz<br />
Steigender Frust<br />
Die Forderung nach einem 25-Stunden-Dienst sei umso mehr das Gebot<br />
der Stunde, betont auch Dr. Julia Röper-Kelmayr, Leiterin des Ärztinnenreferats<br />
in der <strong>Ärztekammer</strong><br />
für OÖ. Ebenso wie die<br />
Einführung verpflichtender<br />
Ruhezeiten. „In anderen Berufsgruppen<br />
wie bei LKW-<br />
Fahrern sind diese Ruhezeiten<br />
absolut normal! Deren<br />
Nichteinhaltung wird sogar<br />
bestraft“ erklärt Dr. Röper-<br />
Kelmayr. „Auch bei Piloten<br />
wurden diese Ruhezeiten eingeführt, nur für uns Ärzte gelten sie nicht<br />
und das ist hinsichtlich der Verantwortung, die wir tragen, einfach nicht<br />
mehr hinzunehmen!“<br />
Der Frust bei den Ärzten steigt. „Die Gewissheit, morgens in den Dienst<br />
zu gehen und zu wissen, dass man erst am nächsten Tag frühestens<br />
zu Mittag das Krankenhaus wieder verlassen kann, ist alles andere als<br />
erbauend“, so Dr. Müller. „Vor allem da es fast keine Möglichkeit gibt,<br />
sich – wenn auch nur für kurze Zeit – eine Pause zu<br />
gönnen.“ „Man geht dabei kaputt. 29 bis 32 Stunden<br />
durchgehend zu arbeiten geht einfach an die Substanz“,<br />
pflichtet Dr. Röper-Kelmayr bei.<br />
Arbeit rund um die Uhr<br />
Wie sieht ein „normaler“ Arbeitstag eines durchschnittlichen<br />
Arztes aus? Dienstbeginn ist um 7.00 Uhr morgens.<br />
Bis 15.00 Uhr läuft die Kerntätigkeit, der Routinebetrieb<br />
des Krankenhauses. Ab dann übernimmt der Arzt die<br />
alleinige Verantwortung für die jeweiligen Stationen und<br />
Ambulanzen – bis Dienstende um 7.00 Uhr am nächsten<br />
Morgen – und stellt somit die Krankenhausversorgung<br />
entsprechend des reduzierten ärztlichen Personals sicher.<br />
„Akute Notfälle in<br />
den Ambulanzen<br />
gehören bei diesem<br />
Dienst genauso dazu<br />
wie hausinterne Notfälle“,<br />
so Dr. Doris<br />
Müller. „Nebenbei<br />
stellt auch die Vorbereitung<br />
für den<br />
nächsten Tag einen<br />
Teil des Nachtdiensts<br />
Dr. Doris Müller,<br />
Turnusärztevertreterin<br />
der <strong>Ärztekammer</strong><br />
für OÖ :<br />
„Ein 32-Stunden-<br />
Dienst ohne verpflichtende<br />
Ruhepausen ist in Bezug<br />
auf die Verantwortung, die Ärzte<br />
übernehmen müssen, nicht zumutbar.“<br />
dar.“ An Schlaf ist kaum zu denken. „Umso wichtiger ist<br />
es, gesetzlich geregelte Ruhezeiten einzuführen.“ Vor allem,<br />
wenn man bedenkt, dass nach einem Nachtdienst kein freier<br />
Tag auf die Ärzte wartet – ganz egal, wie anstrengend<br />
oder arbeitsintensiv der bis zu 32 Stunden dauernde Dienst<br />
war. Pünktlich um 7.00 Uhr des darauffolgenden Tages<br />
müssen sie ihren Dienst wieder antreten.<br />
„Unsere Forderungen haben das Ziel, die hohe Qualität<br />
unserer Arbeit auch weiterhin aufrecht zu erhalten und<br />
den Patienten wie bisher die beste Behandlung zukommen<br />
zu lassen“, so Dr. Röper-Kelmayr. „Zudem wird<br />
dadurch auch für Ärztinnen die Vereinbarung von Beruf<br />
und Familie um einiges leichter.“<br />
■<br />
Mag. Gabriele Dietrich<br />
8 OÖ ÄRZTE | Februar 2014<br />
OÖ ÄRZTE | Februar 2014 9