Protokoll 27.11.2006.pdf - Gemeinde Bad Gastein
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eine dringende Empfehlung der Salzburger Landesregierung in Bezug auf die unbeleuchteten<br />
Tunnels ist. Die 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung ist unbedingt notwendig, da zurzeit<br />
mit 100 km/h ( Freilandstrasse ) gefahren werden kann. Herr GR. Ing. Schneeweiss erkundigt<br />
sich, ob und welche Konsequenzen für die <strong>Gemeinde</strong> entstehen könnten, wenn man der<br />
Empfehlung einer 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung nicht nachkommt. Nach kurzer<br />
Diskussion wird vereinbart bis zum Plenum eine Klärung der Haftungsfrage für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> im Falle eines Verkehrsunfalls mit höherer als der empfohlenen 30 km/h<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung herbeizuführen. Der Empfehlung der 30 km/h<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung in den unbeleuchteten Tunnels wird bis zur Klärung nicht<br />
nachgekommen. Der Antrag wird abgeändert in:<br />
Es ergeht der Antrag:<br />
Der Bau- und Raumplanungsausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung die<br />
Erlassung einer 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf der gesamten <strong>Gastein</strong>er<br />
Alpenstraße beschließen und vorbehaltlich eines Haftungsausschlusses die 30 km/h<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung in den unbeleuchteten Tunnels ablehnen.<br />
Abstimmung: einstimmige Annahme<br />
Erledigung: VB Elisabeth Zlöbl<br />
6. Bellevue Alm Hotelbetriebs Gesellschaft m.b.H. - Ansuchen um Einzelbewilligung gemäß §<br />
24 Abs. 3 ROG 1998 für die Errichtung eines Windfanges mit Vordach auf Stützen als Anbau<br />
an das Personalwohnhaus „Schiefe Alm“ auf Gp. 61/2, KG <strong>Bad</strong>gastein – Beratung und<br />
Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Amtsbericht Bauamt VB. Elisabeth Zlöbl vom 25. Oktober 2006:<br />
Die Bellevue Alm Hotelbetriebs GmbH. beabsichtigt die Errichtung eines Windfanges mit<br />
Vordach auf Stützen als Anbau an das Personalwohnhaus „Schiefe Alm“ auf Gp. 61/2, KG<br />
<strong>Bad</strong>gastein.<br />
Teile des Bauvorhabens befinden sich gemäß rechtsgültigem Flächenwidmungsplan auf<br />
Grünlandflächen der Kategorie „Bestehende und rechtlich gesicherte Skipisten“.<br />
Aus oben genannten Gründen ist eine raumordnungsmäßige Bewilligung (Einzelbewilligung)<br />
gemäß § 24 Abs. 3 ROG 1998 i.d.g.F. erforderlich.<br />
Das Bestandsobjekt „Schiefe Alm“ selbst, liegt im Bauland/Sonderfläche für Gastbetrieb.<br />
Die außerhalb der Baulandfläche liegende verbaute Fläche für den Windfang beträgt ca. 2,5<br />
m2. Der auf Stützen aufgelagerte Vordachbereich überdeckt rund 13,7 m2 gewidmete<br />
Grünlandfläche der Kategorie „Bestehende und rechtlich gesicherte Skipisten“.<br />
Die Aufschließungserfordernisse sind gemäß dem Bescheid der Bauplatzerklärung für das<br />
Objekt „Schiefe Alm“ vom 6. Juni 2002 gegeben.<br />
Die Raumordnungsrechtliche Stellungnahme des Ortsplaners, Herrn Arch.DI.Martin<br />
Lenglachner, liegt vor.<br />
Ausschuss f. Bau-, Raumplanungs- u. Umweltangelegenheiten 5/2006 - 27. 11.2006 Seite 6