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Protokoll 27.11.2006.pdf - Gemeinde Bad Gastein

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eine dringende Empfehlung der Salzburger Landesregierung in Bezug auf die unbeleuchteten<br />

Tunnels ist. Die 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung ist unbedingt notwendig, da zurzeit<br />

mit 100 km/h ( Freilandstrasse ) gefahren werden kann. Herr GR. Ing. Schneeweiss erkundigt<br />

sich, ob und welche Konsequenzen für die <strong>Gemeinde</strong> entstehen könnten, wenn man der<br />

Empfehlung einer 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung nicht nachkommt. Nach kurzer<br />

Diskussion wird vereinbart bis zum Plenum eine Klärung der Haftungsfrage für die<br />

<strong>Gemeinde</strong> im Falle eines Verkehrsunfalls mit höherer als der empfohlenen 30 km/h<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung herbeizuführen. Der Empfehlung der 30 km/h<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung in den unbeleuchteten Tunnels wird bis zur Klärung nicht<br />

nachgekommen. Der Antrag wird abgeändert in:<br />

Es ergeht der Antrag:<br />

Der Bau- und Raumplanungsausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung die<br />

Erlassung einer 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf der gesamten <strong>Gastein</strong>er<br />

Alpenstraße beschließen und vorbehaltlich eines Haftungsausschlusses die 30 km/h<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung in den unbeleuchteten Tunnels ablehnen.<br />

Abstimmung: einstimmige Annahme<br />

Erledigung: VB Elisabeth Zlöbl<br />

6. Bellevue Alm Hotelbetriebs Gesellschaft m.b.H. - Ansuchen um Einzelbewilligung gemäß §<br />

24 Abs. 3 ROG 1998 für die Errichtung eines Windfanges mit Vordach auf Stützen als Anbau<br />

an das Personalwohnhaus „Schiefe Alm“ auf Gp. 61/2, KG <strong>Bad</strong>gastein – Beratung und<br />

Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Amtsbericht Bauamt VB. Elisabeth Zlöbl vom 25. Oktober 2006:<br />

Die Bellevue Alm Hotelbetriebs GmbH. beabsichtigt die Errichtung eines Windfanges mit<br />

Vordach auf Stützen als Anbau an das Personalwohnhaus „Schiefe Alm“ auf Gp. 61/2, KG<br />

<strong>Bad</strong>gastein.<br />

Teile des Bauvorhabens befinden sich gemäß rechtsgültigem Flächenwidmungsplan auf<br />

Grünlandflächen der Kategorie „Bestehende und rechtlich gesicherte Skipisten“.<br />

Aus oben genannten Gründen ist eine raumordnungsmäßige Bewilligung (Einzelbewilligung)<br />

gemäß § 24 Abs. 3 ROG 1998 i.d.g.F. erforderlich.<br />

Das Bestandsobjekt „Schiefe Alm“ selbst, liegt im Bauland/Sonderfläche für Gastbetrieb.<br />

Die außerhalb der Baulandfläche liegende verbaute Fläche für den Windfang beträgt ca. 2,5<br />

m2. Der auf Stützen aufgelagerte Vordachbereich überdeckt rund 13,7 m2 gewidmete<br />

Grünlandfläche der Kategorie „Bestehende und rechtlich gesicherte Skipisten“.<br />

Die Aufschließungserfordernisse sind gemäß dem Bescheid der Bauplatzerklärung für das<br />

Objekt „Schiefe Alm“ vom 6. Juni 2002 gegeben.<br />

Die Raumordnungsrechtliche Stellungnahme des Ortsplaners, Herrn Arch.DI.Martin<br />

Lenglachner, liegt vor.<br />

Ausschuss f. Bau-, Raumplanungs- u. Umweltangelegenheiten 5/2006 - 27. 11.2006 Seite 6

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