Gemeinderatssitzung 2003/07 - .PDF - Unterweitersdorf
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Gemeindeamt <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
4210, Bezirk Freistadt, O.ö.<br />
Zl.: 004-1-GR/0<strong>07</strong>/<strong>2003</strong> - 3. S.i.d.P.<br />
Verhandlungsschrift<br />
Lfd.Nr.:<br />
GR/0<strong>07</strong>/<strong>2003</strong><br />
der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />
der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
am Montag, den 15.12.<strong>2003</strong> im Gemeindeamt-Sitzungssaal<br />
Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr<br />
Anwesende:<br />
Herr Ludwig Kürnsteiner SPÖ Bürgermeister als Vorsitzender<br />
Herr Wilhelm Wurm SPÖ<br />
Herr Rudolf jun. Brandstetter SPÖ<br />
Herr Hannes Gierlinger ÖVP<br />
Herr Franz Lehner<br />
SPÖ<br />
Frau Almut Zillner<br />
SPÖ<br />
Herr Dipl.-Ing. Daniel Zeller SPÖ<br />
Herr Leopold Schiefer SPÖ<br />
Herr Josef Wögerer<br />
SPÖ<br />
Frau Alice Brandstetter SPÖ<br />
Herr Rainer Hofer<br />
SPÖ<br />
Herr Herbert Puchner SPÖ<br />
Herr Hubert Wöckinger ÖVP<br />
Herr Karl Barnreiter ÖVP<br />
Herr Erwin Pachner<br />
ÖVP<br />
Herr Anton Winkler ÖVP<br />
Herr Josef Aichinger ÖVP Vertretung für Herrn Gottfried Reiter<br />
Herr Markus Krieger ÖVP Vertretung für Frau Sieglinde Hametner<br />
Herr Dominik Kastner ÖVP Vertretung für Herrn Dipl.-Ing. Johannes<br />
Matzinger<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
Herr Gottfried Reiter ÖVP<br />
Frau Sieglinde Hametner ÖVP<br />
Herr Dipl.-Ing. Johannes Matzinger ÖVP<br />
Unentschuldigt fehlen:<br />
Niemand<br />
Der Leiter des Gemeindeamtes (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF):<br />
Gde.Sekr. Matzinger Christian<br />
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />
Keine<br />
Seite 1
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />
Gde.Sekr. Matzinger Christian u. VB Lehner Gerhard<br />
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass<br />
1. die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde;<br />
2. die Verständigung hiezu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder<br />
zeitgerecht schriftlich am 03.12.<strong>2003</strong> unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt<br />
ist und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich<br />
kundgemacht wurde;<br />
3. die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
4. dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 24.11.<strong>2003</strong> bis zur heutigen Sitzung während<br />
der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht<br />
noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen<br />
eingebracht werden können.<br />
5. Als Mitunterfertiger werden gemäß § 54 Abs. 3 Oö. GemO. 1990 idgF. von den im Gemeinderat<br />
vertretenen Fraktionen namhaft gemacht:<br />
SPÖ: Zillner Almut<br />
ÖVP: Barnreiter Karl<br />
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />
Punkt Nr. 9 wird von der Tagesordnung abgesetzt.<br />
Seite 2
Tagesordnung, Beratungsverlauf, Anträge, Beschlüsse:<br />
zu<br />
1<br />
Berichte und Informationen des Bürgermeisters<br />
Bgm. Kürnsteiner berichtet über die (endlich) positive Erledigung der Flächenwidmung im Betriebsbaugebiet<br />
und über die Berufungsentscheidung über den Einspruch von Herrn Aichinger<br />
Karl beim Wasserleitungsprojekt. Die Berufung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von<br />
Oberösterreich wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />
abgewiesen.<br />
zu<br />
2<br />
Prüfbericht örtlicher Prüfungsausschuss<br />
Vorlage: AV/003/<strong>2003</strong>/1<br />
S a c h v e r h a l t :<br />
Der Prüfungsausschuss hat am 11.12.<strong>2003</strong> eine Prüfungsausschuss - Sitzung abgehalten, worüber<br />
der Bericht (ohne Antrag) vorliegt. Dieser Bericht samt Verhandlungsschrift wurde den Fraktionen<br />
mit der Einladung zu dieser Sitzung übermittelt (§ 91 (4) Oö. GemO. 1990 idgF.).<br />
Gemäß § 91 (4) O.ö. GemO. 1990 ist jeder Bericht des Prüfungsausschusses dem Gemeinderat<br />
(innerhalb von 12 Wochen ab Unterfertigung) vorzulegen.<br />
Seitens des Bürgermeisters gibt es zum vorliegenden Prüfbericht keine Stellungnahme – dieser<br />
wurde zur Kenntnis genommen.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Prüfungsausschussobm. GR Wöckinger verliest den vorliegenden Prüfbericht.<br />
Keine Wortmeldungen – der Bericht wurde damit zur Kenntnis genommen.<br />
zu<br />
3<br />
Notarztwagen im Bezirk Freistadt - Kostenbeitrag <strong>2003</strong><br />
Vorlage: AV/063/<strong>2003</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben vom 20.11.<strong>2003</strong> hat die BH Freistadt hinsichtlich Finanzierung des Notarztwagens<br />
im Bezirk Freistadt um einen Beitrag der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> ersucht.<br />
Es wird vorgeschlagen, zu den Betriebskosten von € 145.345,00, zu den Personalkosten von 4<br />
Notfallsanitätern einen Beitrag der Gemeinden (€ 2,27 pro Einwohner) zu leisten. Als Grundlage<br />
wäre das Volkszählungsergebnis 2001 heranzuziehen.<br />
Der Beitrag für die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> errechnet sich mit € 3.868,08. Dieser Beitrag soll<br />
für das Jahr <strong>2003</strong> entrichtet werden.<br />
Seitens der Gemeinde wurde dieser Beitrag bereits für die vergangenen Jahre geleistet, wobei der<br />
Beitrag für 2002 ebenfalls in der gleichen Höhe lag.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Kürnsteiner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des Gemeindevorstandes<br />
(Sitzung vom 01.12.<strong>2003</strong>) den einstimmigen Antrag, den Kostenbeitrag für <strong>2003</strong> in<br />
der Höhe von € 3.868,08 zu genehmigen.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Beschluss:<br />
Der Kostenbeitrag für <strong>2003</strong> in der Höhe von € 3.868,08 wird genehmigt.<br />
Seite 3
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
zu<br />
4<br />
Eltern-Kind-Zentrum - Vereinbarung mit Familienakademie Mühlviertel<br />
Vorlage: AV/062/<strong>2003</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Die Familienakademie Mühlviertel hat ersucht, Räumlichkeiten im Jugendzentrum bzw. in weiterer<br />
Folge im Lehrerwohnhaus (nach dem Umbau) für das "Eltern Kind Zentrum" in <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
nutzen zu dürfen.<br />
Folgendes soll angeboten werden:<br />
Babyschwimmkurse, Schwangerschaftsgymnastik, Babymassage ..........<br />
Vorerst soll eine provisorische Vereinbarung abgeschlossen werden. Wenn der Umbau des Lehrerwohnhauses<br />
abgeschlossen ist und das Eltern-Kind-Zentrum entsprechend angelaufen und angenommen<br />
wurde, ist eine neue, detailliertere Vereinbarung abzuschließen.<br />
Vereinbarung<br />
Diese Vereinbarung wird abgeschlossen zwischen der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> und der Familienakademie<br />
Mühlviertel, Mauthausener Straße 6,<br />
4222 St Georgen /G., als Träger des Eltern-Kind-Zentrums <strong>Unterweitersdorf</strong>.<br />
Die Familienakademie Mühlviertel beabsichtigt in <strong>Unterweitersdorf</strong> ein Eltern-Kind-Zentrum zu<br />
führen und ein entsprechendes Angebot zu bieten. Es wird bis zum 30. September für das nächstfolgende<br />
Kalenderjahr ein Budgetvorschlag für das Eltern-Kind-Zentrum <strong>Unterweitersdorf</strong> der<br />
Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> vorgelegt.<br />
Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> stellt die notwendigen Räumlichkeiten (Jugendraum oder nach<br />
Fertigstellung die Räumlichkeiten im ehemaligen Lehrerwohnhaus) zur Verfügung. Die anfallende<br />
Miete und die Betriebskosten (Reinigung, Heizung, Strom udgl.) werden als Beitrag der Gemeinde<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Darüber hinausgehende Subventionen können nur nach Antragstellung und Finanzlage der Gemeinde<br />
gewährt werden.<br />
Die Familienakademie Mühlviertel erbringt bis zum 30. April des Folgejahres den Verwendungsnachweis<br />
über die erhaltenen Mittel, in der Form einer Gesamtabrechnung in Gegenüberstellung<br />
mit dem Budgetvoranschlag des entsprechenden Kalenderjahres.<br />
Diese Vereinbarung wurde in der <strong>Gemeinderatssitzung</strong> am .............................. genehmigt.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Familienausschussobmann Vzbgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens<br />
des Ausschusses (Sitzung vom 11.12.<strong>2003</strong>) den einstimmigen Antrag, die vorliegende<br />
Vereinbarung mit der Familienakademie Mühlviertel als Träger des Eltern-Kind-Zentrums<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong> abzuschließen.<br />
Weiters führt er noch aus, dass solche Einrichtungen auch in den Nachbargemeinden bestehen und<br />
Seite 4
dass Fr. Puchner Alexandra mit diesem Eltern-Kind-Treffen (Spielgruppe) begonnen hat und diese<br />
Einrichtung sehr gerne angenommen wird. Im Ausschuss hat Herr Ing. Erich Wahl von der Familienakademie<br />
über die Führung des Eltern-Kind-Zentrums informiert.<br />
GV Gierlinger begrüßt grundsätzlich diese Einrichtung. Er weist aber darauf hin, dass dieses zusätzliche<br />
Angebot der Gemeinde auch mit Kosten für die Gemeinde verbunden ist, aber der ganzen<br />
Gesellschaft sicher etwas bringen wird. Er hat kein Problem damit, wenn diese Einrichtung<br />
vorerst provisorisch geführt wird, aber wenn die Räumlichkeiten im Lehrerwohnhaus zur Verfügung<br />
stehen, sollte man eine neue, vollinhaltliche Vereinbarung abschließen.<br />
GR Barnreiter meint, dass man die zu erwartenden Kosten noch nicht kennt, aber man hätte auch<br />
Angebote von anderen Anbietern einholen können.<br />
GR Zillner Almut hebt dieses Angebot der Gemeinde als eine sehr wichtige Einrichtung hervor,<br />
die sich aufgrund von sehr engagierten Frauen entwickelt hat. Diese Treffen sind für die Mütter<br />
besonders wichtig.<br />
Obm. Wurm weist noch auf den Zuzug vieler junger Familien hin, wodurch diese Treffen bisher<br />
sehr gut angenommen wurden und auch in Zukunft verstärkt in Anspruch genommen werden.<br />
Derzeit entstehen der Gemeinde keine Kosten, da nur die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt<br />
werden müssen. Aber auch später wird bei der Abhaltung von diversen Kursen oder Veranstaltungen<br />
ein Elternbeitrag eingehoben, sodass sich die Kosten für die Gemeinde in Grenzen halten werden.<br />
Gde.Sekr. Matzinger meint abschließend, dass es sich vorerst um ein Provisorium handelt, was<br />
man sich über einen gewissen Zeitraum anschauen muss, der Rest wird sich dann zeigen.<br />
Beschluss:<br />
Die vorliegende Vereinbarung mit der Familienakademie Mühlviertel als Träger des Eltern-<br />
Kind-Zentrums <strong>Unterweitersdorf</strong> wird abgeschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
zu<br />
5<br />
Alte Bahn - Grundtausch Berger - Auflassung einer Teilfläche als öffentliches Gut<br />
Vorlage: AV/064/<strong>2003</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Im Zuge der Grundteilung des Grundstückes 190/2 (Berger Marianne) wurde auch die Straßengrundgrenze<br />
zur „Alten Bahn“ neu aufgenommen und berichtigt.<br />
Laut Vermessungsplan wird einerseits eine Fläche von 6 m² vom öffentlichen Gut in das neue<br />
Grundstück 190/2 abgegeben und anderseits vom neuen Grundstück 190/4 ebenfalls eine Fläche<br />
von 6 m² in das öffentliche Gut abgetreten. Diese Grundabtretung in das öffentliche Gut wurde<br />
bereits in der Bauplatzbewilligung am 22.09.<strong>2003</strong> bescheidmäßig festgelegt. Nunmehr ist über die<br />
Tauschfläche ein Gemeinderatsbeschluss über die Auflassung als öffentliches Gut und Abtretung<br />
an das Grundstück 190/2 (Berger Marianne – lt. vorliegendem Vertrag) herbeizuführen.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Straßenausschussobmann Lehner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens des<br />
Ausschusses (Sitzung vom 11.12.<strong>2003</strong>) den einstimmigen Antrag, die Auflassung als öffentliches<br />
Gut und die Abtretung an das Grundstück 190/2 (Berger Marianne lt. vorliegendem<br />
Vertrag) zu beschließen.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Seite 5
Beschluss:<br />
Die Auflassung als öffentliches Gut und die Abtretung an das Grundstück 190/2 (Berger<br />
Marianne – lt. vorliegendem Vertrag) wird beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
zu<br />
6<br />
Wasserversorgungsanlage BA 04 (Sanierung/Erweiterung und Hochbehälter) - Auftrag Bauleitung<br />
Vorlage: AV/065/<strong>2003</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat hat am 23.06.1999 den Grundsatzbeschluss über dieses Projekt gefasst und am<br />
24.11.<strong>2003</strong> den 1. Finanzierungsplan beschlossen. Im Finanzierungsplan ist vorgesehen, dass<br />
2004 mit dem Bau begonnen wird, es ist daher die Bauleitung in Auftrag zu geben.<br />
Mit Schreiben vom 06.10.<strong>2003</strong> hat das Büro Eitler & Partner, das auch die Planung durchgeführt<br />
hat, einen Vertrag mit folgendem Inhalt vorgelegt:<br />
Z I V I L T E C H N I K E R W E R K V E R T R A G<br />
FÜR DIE BAUAUSFÜHRUNGSPHASE<br />
(Ausführungsplanung und örtliche Bauaufsicht)<br />
(Mein Zeichen: Zivbau-GZ03020, Version 08.96)<br />
Dieser Werkvertrag wird zwischen der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
als Auftraggeber (AG) und der Dipl. Ing. Eitler & Partner, Ziviltechniker OEG, Linz als Auftragnehmer<br />
(AN) abgeschlossen.<br />
Vertragsgegenstand:<br />
Gegenstand dieses Werkvertrages ist die Übertragung der Leistungen der Bauausführungsphase<br />
für das nachstehende Bauvorhaben einschl. Abschluss des Kollaudierungsverfahrens nach dem<br />
UFG (Umweltförderungsgesetz) und dem WRG (Wasserrechtsgesetz) sowie die Regelung gegenseitiger<br />
Rechte und Pflichten.<br />
Bauvorhaben:<br />
Wasserversorgungsanlage <strong>Unterweitersdorf</strong> -<br />
Bauabschnitt 04<br />
Vertragsunterlagen:<br />
Bestandteile zu diesem Werkvertrag sind in der angegebenen Reihenfolge<br />
a) die "Technischen Richtlinien" und die "Förderungsrichtlinien einschließlich<br />
Vergaberichtlinien" der Förderstellen, i.d.g.F.<br />
b) die "Grundlagen für Werkverträge für Planung und Beaufsichtigung Bauten"<br />
c) die jeweils zutreffende und verbindlich erklärte Honorarordnung<br />
Seite 6
d) die einschlägigen Bestimmungen des ABGB<br />
Leistungen des AN<br />
A) Planung in der Bauausführungsphase<br />
1.1. Ausschreibungsunterlagen<br />
(Teilleistungszahl 0,15)<br />
Verrechnung nach standardisierten Kosten des Ausschreibungsumfanges.<br />
Erstellung der Leistungsverzeichnisse und der Massenberechnung samt allen technischen und terminlichen<br />
Vorschreibungen nach Abklärung aller offenen Fragen anläßlich eines Vorgespräches<br />
mit dem AG gem. den Grundlagen für Werkverträge für Planung und Beaufsichtigung siedlungswasserwirtschaftlicher<br />
Bauten.<br />
Musterleistungsbücher und Besondere Vertragsbedingnisse sowie Angebotsformulare der Förderstellen<br />
sind nach der Verbindlichkeitserklärung anzuwenden.<br />
1.2. Ausführungsunterlagen<br />
Ausführungsunterlagen = Baureife Planung<br />
(Teilleistung 0,25)<br />
Baureife Durcharbeitung von Plänen mit allen für die Ausführung erforderlichen Angaben und<br />
Festlegungen. Verrechnung nach standardisierten Kosten.<br />
1.3. Technische und kaufmännische Oberleitung und<br />
Koordinierung der Bauausführungsphase<br />
(Teilleistungszahl Bauausführungsphase 0,10)<br />
- Verhandlungen mit den Behörden und Ämtern und sonstigen mit der Ausführungsplanung<br />
und Bauausführung in Zusammenhang stehenden Dritten,<br />
- Beratung und Vertretung des AG in technischer Hinsicht,<br />
- Erstellen der Terminpläne für den Bauablauf,<br />
- Durchführung der Angebotsausschreibung, Prüfung der Angebote, Vergabevorschlag,<br />
Ausarbeitung der Vertragsentwürfe,<br />
- allgemeine Leitung und Überwachung der Ausführung samt abschließender<br />
Klärung von Einzelheiten bis zur Schlußabnahme des Werkes,<br />
- Freigabe von Abschlags-, Teil- und Schlußzahlungen,<br />
- Schlußabnahme des Werkes.<br />
1.4. Endabrechnung und Mitwirkung bei der technischen und wasserrechtlichen Kollaudierung<br />
(gem. Pkt. 13 Grundlagen für Werkverträge) samt Erstellung aller erforderlichen Unterlagen (z.B.<br />
Bestandspläne, etc.) in der Form, daß sie sowohl den Anforderungen für die technische als auch<br />
wasserrechtliche Kollaudierung entsprechen.<br />
(Teilleistungszahl 0,10).<br />
Verrechnung nach tatsächlichen Massen x standardisierte Kosten des Bauabschnittes.<br />
1.5. Zur Erfüllung der vollständigen Leistung sind die in der Folge angegebenen Vor- und Zusatzleistungen<br />
nach § 1 (3) und (4) der HOB-I nicht enthalten:<br />
Dies sind:<br />
Vorleistungen:<br />
Seite 7
Bodenuntersuchungen, Bebauungspläne, etc.<br />
Zusatzleistungen:<br />
- statische und konstruktive Bearbeitung<br />
- Tätigkeit als Planungs- und Baustellenkoordinator<br />
- koordinative Erfassung des Bestandes (Leitungen)<br />
............................................................................................................................................<br />
Diese Leistungen sind vom Auftraggeber gesondert in Auftrag zu geben.<br />
Die in den "Grundlagen für Werkverträge für Planung und Beaufsichtigung siedlungswasserwirtschaftlicher<br />
Bauten" angegebenen Leistungen sind vollständig zu erbringen, sofern dies<br />
nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.<br />
1.6. Der Planer erklärt ausdrücklich, im Rahmen seiner Tätigkeit die Richtlinien der Förderstellen<br />
anzuwenden. Die Leistungen sind im Einvernehmen mit dem Amt der Landesregierung zu<br />
erbringen.<br />
B) Örtliche Bauleitung<br />
1.7. Die örtliche Bauaufsicht umfaßt die Vertretung der Interessen des AG an der Baustelle<br />
durch die örtliche Überwachung auf vertragsmäßige Herstellung des Werks und auf Übereinstimmung<br />
mit der Leistungsbeschreibung und den behördlichen Vorschreibungen sowie den anerkannten<br />
Regeln der Technik. Die in den "Grundlagen für Werkverträge für Planung und Beaufsichtigung<br />
siedlungswasserwirtschaftlicher Bauten" angegebenen Leistungen der örtlichen Bauaufsicht<br />
sind Gegenstand dieses Vertrages. Durch den AN ist die Übereinstimmung der Ausführung mit<br />
der Planung sowie die Einhaltung der allgemeinen gesetzlichen und besonderen behördlichen<br />
Vorschriften, der technischen Regeln und Normen, der Terminpläne zu überwachen und die Koordinierung<br />
aller Lieferungen und Leistungen zu veranlassen.<br />
Zu den Tätigkeiten der örtlichen Bauaufsicht gehören überdies die Führung des Baubuches<br />
und/oder die Überprüfung und Bestätigung der Bautagesberichte, die verantwortliche Prüfung und<br />
Bestätigung der Aufmaße und Rechnungen, die Vorbereitung bzw. Durchführung der Bauabnahme,<br />
die Überwachung der Behebung von festgestellten Mängeln, die Mitwirkung und Teilnahme<br />
an der Schlußfeststellung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist, an Verhandlungen der Behörde, an<br />
den Überprüfungsverhandlungen der Wasserrechtsbehörde und an der Kollaudierung gem. Umweltförderungsgesetz.<br />
1.8. Die Leistungen der örtlichen Bauaufsicht beinhalten neben der technischen Bauaufsicht<br />
auch die technisch-wirtschaftliche (kaufmännische) Bauaufsicht, die diesbezügliche Vertretung<br />
des AG gegenüber den ausführenden Unternehmen und den zuständigen Organen des Landes und<br />
des Fonds, die zeitgerechte Veranlassung und Mitwirkung bei der Erstellung von Zuzählanträgen<br />
und die Freigabe von Zahlungen.<br />
Leistungsausweise und Schlußrechnungen sind so zu bearbeiten, daß eine Zahlung innerhalb der<br />
vertraglichen Fristen möglich ist.<br />
1.9. Die "Grundlagen für Werkverträge für Planung und Beaufsichtigung siedlungswasserwirtschaftlicher<br />
Bauten" sind zu berücksichtigen.<br />
1.10. Unvorhergesehene Regiearbeiten sind zu begründen.<br />
Nachtragsangebote sind nur für zusätzliche Leistungen, die durch keine Positionen des Leistungsverzeichnisses<br />
abgegolten werden können, zulässig.<br />
Erwachsen bei Nachtragsangeboten aufgrund einer mangelhaften Ausschreibung dem Auftragge-<br />
Seite 8
er Nachteile, so hat diese der Auftragnehmer zu tragen.<br />
Bei Nachtragsangeboten hat die Prüfung auf der Basis des Hauptangebotes grundsätzlich aus einer<br />
Preiszugliederung vergleichbarer bzw. ähnlicher Positionen zu erfolgen.<br />
1.11. Die zur vollständigen Abwicklung des gegenständlichen Auftrages im Sinne der "Grundlagen<br />
für Werkverträge für Planung und Beaufsichtigung siedlungswasserwirtschaftlicher Bauten"<br />
und des angeführten Leistungsumfanges anfallenden Zusatzleistungen sind unter Pkt. 1.5. anzuführen.<br />
2. ZUSAMMENFASSUNG DER GEBÜHREN<br />
Planung in der Bauausführungsphase:<br />
2.1. Die Leistungen werden nach der Honorarordnung Bauwesen HOB-I (bes. Teil - Ingenieurbauwerke)<br />
vergütet. Die Gebühren betragen vorläufig excl. Ust.:<br />
ca. € 36.905,-- (20 % Nachlaß berücksichtigt)<br />
Örtliche Bauaufsicht:<br />
2.2. Die Leistungen werden nach der Honorarordnung Bauwesen HOB-I (bes.Teil - Ingenieurbauwerke)<br />
vergütet. Die Gebühren betragen vorläufig excl. Ust.:<br />
ca. € 36.060,-- (20 % Nachlaß berücksichtigt)<br />
Die Ermittlung der Gebühren nach 2.1. und 2.2. ist in der Beilage detailliert dargestellt.<br />
2.3. Die endgültige Ermittlung der Gebühren nach 2.1. und 2.2. erfolgt nach den tatsächlichen<br />
Massen x standardisierte Kosten.<br />
Wird eine Ausschreibung aus Gründen, die ausschließlich vom Auftragnehmer zu vertreten sind,<br />
in Baulose (weitere Untergliederung der Bauabschnitte) unterteilt, ist die Ausschreibung bei der<br />
Gebührenermittlung als Einheit zu werten.<br />
2.4. Die für die Berechnung der Gebühren maßgebende Honorarordnung wird dem AG über<br />
Verlangen in einer Ausfertigung übergeben.<br />
3. NEBENKOSTEN UND ZUSATZLEISTUNGEN<br />
3.1. Nebenkosten beziehen sich auf jene zusätzlichen Leistungen, die im Allgemeinen Teil der<br />
Honorarordnung ausdrücklich angeführt sind.<br />
Derartige Nebenkosten werden nicht in Rechnung gestellt, wenn sie bereits in der durch den Besonderen<br />
Teil der jeweiligen Honorarordnung bestimmten Gebühr bzw. im Honorar enthalten<br />
sind.<br />
3.2. Zur vollständigen Abwicklung des gegenständlichen Auftrages werden voraus-sichtlich<br />
Kosten für folgende Zusatzleistungen und Nebenkosten für folgende Leistungen anfallen:<br />
- Vervielfältigungen für die Ausschreibungen<br />
- Tätigkeit als Planungs- und Baustellenkoordinator<br />
- Koordinative Erfassung des Bestandes der Leitungen<br />
............................................................................................................................................<br />
3.3. Im Zusammenhang mit Zusatzleistungen bzw. Baustellenbesuchen werden für Fahrt-, Rei-<br />
Seite 9
se-, Beförderungs- und Aufenthaltskosten folgende Sätze in Rechnung gestellt, wobei bei Benutzung<br />
des eigenen PKW´s nur das amtliche Kilometergeld verrechnet wird.<br />
Werden mit einer Dienstreise mehrere Baustellen betreut, sind nur die anteiligen Kosten in Rechnung<br />
zu stellen.<br />
3.4. Die voraussichtlich anfallenden Kosten, Nebenkosten gem. Punkt 3. werden vom AN geschätzt<br />
wie folgt:<br />
- Fahrt-, Reise-, Beförderungs- und Aufenthaltskosten:<br />
€ pro Fahrt <strong>Unterweitersdorf</strong> € 21,80/Fahrt<br />
- Sonstige Nebenkosten für Vervielfältigung der Ausschreibung:<br />
Werden nach tats. Aufwand bzw. werden die von der Gemeinde<br />
bei der Ausgabe der Angebote eingehobenen Beträge rückverrechnet.<br />
- Tätigkeit als Planungs- und Baustellenkoordinator:<br />
Für Bauwerke: 0,35 % der standardisierten Baukosten, das sind bei:<br />
€ 602.000,-- rd. € 2.100,--<br />
Für Leitungen: 0,25 % der standardisierten Baukosten, das sind bei:<br />
€ 442.365,-- rd. € 1.100,--<br />
- Koordinative Erfassung des Leitungsbestandes:<br />
€ 0,5/Laufmeter, das sind bei ca. 3.925 m rd. € 1.960,--<br />
3.5. Die Nebenkosten werden nach tatsächlichem und nachgewiesenem Aufwand in Rechnung<br />
gestellt. Die Vergütung erfolgt, wenn die Leistungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber<br />
erbracht werden.<br />
3.6. Auf die Nebenkosten ist - wenn es sich nicht um nach dem Zeitaufwand zu verrechnende<br />
Leistungen des AN handelt - zur Deckung der anteiligen allgemeinen Bürounkosten ein Zuschlag<br />
von 15 % in Rechnung zu stellen.<br />
Die allgemeinen Unkosten - insbesondere die Personalkosten der allgemeinen Administration<br />
(Zentralregie), die Kosten für Büro- und Zeichenmaterial, Porti und interne Vervielfältigung -<br />
werden einerseits durch die Gebühren, andererseits durch den Zuschlag von 15 % abgegolten.<br />
3.7. Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt parallel mit den Honorarnoten;<br />
Die Höhe der angefallenen Nebenkosten ist nachzuweisen und entsprechend aufzugliedern.<br />
4. UMSATZSTEUER<br />
Die Umsatzsteuer für Gebühr, Zusatzleistungen und Nebenkosten einschl. des 15 %-igeln Zuschlages<br />
wird im gesetzlichen Ausmaß (derzeit 20 %) zusätzlich in Rechnung gestellt.<br />
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br />
Der AN hat nach Maßgabe der von ihm erbrachten Teilleistungen Ansprüche auf Abschlagszahlungen<br />
einschl. 20 % Ust. sowie auf Ersatz der angefallenen Nebenkosten und der Kosten für allfällige<br />
Zusatzleistungen einschl. gesetzlicher Ust. Die Schlußrechnung über die von der örtlichen<br />
Bauaufsicht erbrachten Leistungen ist dem AG nach Bekanntgabe der überprüften Nettobaukostensumme<br />
vorzulegen.<br />
Zahlungsfrist unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtleistung des AN erst mit der<br />
Vornahme der Schlußfeststellung erbracht ist:<br />
6 Wochen nach Rechnungslegung;<br />
Werden Zahlungen nicht fristgerecht geleistet, so ist das Guthaben vom Ende der Zahlungsfrist an,<br />
Seite 10
sofern nichts anderes vereinbart, mit einem Zinssatz von 3 % über dem jeweils geltenden Zinsfuß<br />
für Eskontierungen der Österreichischen Nationalbank (Bankrate) zu verzinsen.<br />
6. TERMINE<br />
6.1. Die Leistungen sind so zeitgerecht zu erbringen, daß die mit den ausführenden Unternehmen<br />
vereinbarten Termine eingehalten werden können.<br />
6.2. Wesentliche Abweichungen von den Terminplänen für den Bauablauf sind dem AG unverzüglich<br />
zur Kenntnis zu bringen. Allfällige Änderungen bedürfen der Zustimmung durch den AG.<br />
6.3. Die Aufzeichnungen über den Umfang der Leistungen des Auftragnehmers sind so zu führen,<br />
daß auch eine nachträgliche zeitliche Zuordnung der einzelnen Leistungen (z.B. verschiedene<br />
Bauabschnitte) möglich ist.<br />
7. TREUHANDFUNKTION UND VERTRETUNG<br />
7.1. AG und AN werden einander laufend über wesentliche das Vertragsverhältnis und dessen<br />
Erfüllung betreffende Vorfälle unterrichten. Der AG wird notwendige Entscheidungen kurzfristig<br />
treffen und diese dem AN mitteilen. Der AN übernimmt die Erbringung der vereinbarten Leistung<br />
als Treuhänder des AG im beschriebenen Umfang. Er ist verpflichtet, die Gesetze und die für seinen<br />
Wirkungsbereich gültigen Vorschriften einzuhalten, die Pflichten seines Berufes gewissenhaft<br />
zu erfüllen, die ihm anvertrauten Angelegenheiten nach bestem Wissen und Gewissen zu besorgen<br />
und seine Verschwiegenheitspflicht streng zu beobachten.<br />
In seiner Verpflichtung, die Interessen des AG gewissenhaft wahrzunehmen wird der AN in Bezug<br />
auf die vereinbarten Leistungen weder Provisionen noch sonstige Vorteile von Dritten annehmen.<br />
7.2. Der AN hat den AG hinsichtlich aller ihm übertragenen Leistungen zu beraten. Soweit es<br />
die Aufgabe erfordert, ist er berechtigt und verpflichtet, die Rechte des AG, soweit sie dieser nicht<br />
vertritt, wahrzunehmen. Er vertritt den AG im Rahmen der übertragenen Leistungen mit der vorbeschriebenen<br />
Einschränkung gegenüber Behörden, Ämtern, Sonderfachleuten, Unternehmungen<br />
und allen Dritten.<br />
7.3. Bei einer mehr als einer Woche dauernden Verhinderung hat der AN jedenfalls alle Vorsorge<br />
zu treffen, damit die vertragsmäßige Fortführung der Arbeiten unter seiner vollen Verantwortung<br />
gewährleistet ist. Der AG ist über die von ihm getroffenen Vorsorgen zu informieren.<br />
8. GEWÄHRLEISTUNG<br />
Der AN haftet für die Richtigkeit seiner Pläne, Berechnungen, Tätigkeit und seiner Anordnungen<br />
sowie dafür, daß diese den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, den Vergaberichtlinien der<br />
Förderstellen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen; er haftet ferner für die Einhaltung<br />
der Termine bei seinen Leistungen, soweit Terminüberschreitungen von ihm zu vertreten<br />
sind.<br />
Der AN haftet für alle Schäden, die dem AG aus nachgewiesenen Fehlern und Unterlassungen in<br />
Durchführung des gegenständlichen Auftrages erwachsen.<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich und unwiderruflich, die Rechnungs-, Endabrechnungs-<br />
und Kollaudierungsunterlagen in rechnerischer und sachlicher Hinsicht zu prüfen<br />
und im Rahmen seiner Tätigkeit und des Honorars für die Bauausführungsphase ohne gesondertes<br />
Entgelt die jeweils gültigen Richtlinien (wie insbesondere die Förderungsrichtlinien, Vergabe-<br />
Seite 11
ichtlinien u. dgl.), Vertragsvereinbarungen und Vorgaben der Fördergeber aufgrund der bestehenden<br />
vertraglichen Verpflichtungen anzuwenden und einzuhalten. Dabei sind Abweichungen<br />
davon ausführlich zu begründen.<br />
Mängel oder Schäden im Zusammenhang mit der Bauausführung sind schriftlich festzustellen. Die<br />
entsprechende Erklärung und die erforderlichen Feststellungen sind dem Land vom Auftragnehmer<br />
rechtsverbindlich unterfertigt gleichzeitig mit jedem Rechnungsnachweis bzw. jeder Rechnungszusammenstellung<br />
vorzulegen.<br />
9. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG<br />
Zur Sicherstellung der Gewährleistung durch den AN ist der AN haftpflichtversichert; Dies im<br />
Rahmen der Haftpflichtversicherung aller Mitglieder der Ingenieurkammer.<br />
10. ÄNDERUNG DES BAUUMFANGES, DER BAUKOSTEN<br />
UND DER BAUZEIT<br />
Bei erkennbaren Änderungen des Bauumfanges, der Baukosten und der Bauzeit sind die Bestimmungen<br />
der "Grundlagen für Werkverträge für Planung und Beaufsichtigung siedlungswasserwirtschaftlicher<br />
Bauten" anzuwenden.<br />
Zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Projektsänderungen, die nachträglich durch den<br />
AG angeordnet werden, sind nach dem tatsächlichen Sach- und Zeitaufwand gesondert zu vergüten.<br />
11. VERGEBÜHRUNGEN<br />
Alle erforderlichen Vergebührungen für Einreichungen und Ansuchen einschl. der Verwaltungsabgaben<br />
gehen zu Lasten des AG. Auf die Gebührenbefreiung gem. § 15 Umweltförderungsgesetz,<br />
wird hingewiesen und wird diese für den gegenständlichen Vertrag geltend gemacht.<br />
12. PLANÜBERLASSUNG<br />
Der AG hat gegen Vergütung über sein Verlangen Anspruch auf Überlassung von zusätzlichen<br />
Vervielfältigungen aller ausgeführten Pläne und Schriftstücke.<br />
13.2. Allfällige Streitigkeiten werden vor dem zuständigen Gericht ausgetragen.<br />
14. ÄNDERUNG DES VERTRAGES UND RÜCKTRITT<br />
VOM VERTRAG<br />
14.1. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
14.2. AG und AN können nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Gründe, die den einwandfreien<br />
Ablauf der Bauausführungsphase beeinträchtigen oder hemmen könnten, ihren Rücktritt vom Vertrag<br />
erklären. Außergewöhnliche Gründe für einen Rücktritt liegen jedenfalls vor, wenn die Befugnis<br />
des AN erlischt oder wenn über das Vermögen des AN bzw. des AG der Konkurs oder<br />
Ausgleich eröffnet wurde.<br />
15. VERTRAGSAUSFERTIGUNG<br />
Dieser Vertrag wird in drei Gleichschriften errichtet, von denen zwei der AG und eine der AN<br />
erhält.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Wasserleitungsausschussobmann Lehner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens<br />
des Ausschusses (Sitzung vom 11.12.<strong>2003</strong>) den einstimmigen Antrag, das Büro Eitler &<br />
Seite 12
Partner mit der Bauleitung zu beauftragen und die Ausschreibung lt. Projekt durchzuführen.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Beschluss:<br />
Das Büro Eitler & Partner wird mit der Bauleitung (lt. Vertrag) beauftragt und die Ausschreibung<br />
lt. Projekt soll durchgeführt werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
zu<br />
7<br />
Wassergebührenordnung - 4. Novelle<br />
Vorlage: AV/057/<strong>2003</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat hat am 18.12.1997 bzw. 21.12.2000 (1. Novelle), 17.12.2001 (2. Novelle) und<br />
16.12.2002 (3. Novelle) die Wassergebührenordnung Nr. II beschlossen.<br />
Laut Voranschlagserlass <strong>2003</strong> sind für geförderte Anlagen folgende Mindestgebühren festgesetzt:<br />
1. Mindestanschlussgebühr (netto) € 1.518,00<br />
2. Benützungsgebühr (netto) pro m³ Wasserverbrauch € 1,09<br />
Auf Grund dieser Sätze sind folgende Änderungen hinsichtlich Gebühren notwendig:<br />
V e r o r d n u n g<br />
des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> vom 16.12.<strong>2003</strong> (Nr. ___________) mit der<br />
die<br />
4. Novelle zur Wassergebührenordnung II<br />
vom 18.12.1997, Zl. 810-4-II<br />
und 21.12.2000, Zl. 810-4-II/1<br />
und 17.12.2001, Zl. 810-4-II/2<br />
und 16.12.2002, Zl. 810-4-II/3<br />
für die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> erlassen wird.<br />
Auf Grund des Interessentenbeiträge-Gesetzes 1958, LGBl.Nr. 28/1958 in der Fassung der Gesetze<br />
LGBl.Nr. 55/1968 und 57/1973 und des § 16 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2001,<br />
BGBl. I Nr. 3 idgF wird verordnet:<br />
1. § 2 (1) hat zu lauten:<br />
(1) Die Wasserleitungsanschlussgebühr beträgt je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage nach<br />
Abs. 2, 3, 4 und 5 ........................................................................................ € 11,13<br />
ab dem 151 m² ..................................................................................................... € 9,75<br />
mindestens aber .................................................................................................... € 1.669,80<br />
2. § 2 (6) hat zu lauten:<br />
(6) Die Wasseranschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt..................... € 1.355,00<br />
3. § 3 (2) hat zu lauten:<br />
Seite 13
(2) Diese beträgt bei Messung des Wasserverbrauches mit Wasserzählern........... € 1,<strong>07</strong><br />
pro m³.<br />
4. § 3 (4) hat zu lauten:<br />
(2) Die Grundgebühr beträgt für jeden Anschluss jährlich..................................... € 20,00<br />
5. Die Rechtswirksamkeit dieser 4. Novelle zur Wassergebührenordnung beginnt mit dem<br />
01.01.2004.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Wasserleitungsausschussobmann Lehner berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt namens<br />
des Ausschusses (Sitzung vom 11.12.<strong>2003</strong>) den einstimmigen Antrag, die 4. Novelle der<br />
Wassergebührenordnung zu beschließen.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Beschluss:<br />
Die 4. Novelle der Wassergebührenordnung wird beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
zu<br />
8<br />
Kanalgebührenordnung - 5. Novelle<br />
Vorlage: AV/056/<strong>2003</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat hat am 18.12.1997 bzw. 21.12.1998 (1. Novelle), 21.12.2000 (2. Novelle) und<br />
am 17.12.2001 (3. Novelle) und am 16.12.2002 (4. Novelle) die Kanalgebührenordnung Nr. IV<br />
beschlossen.<br />
Laut Voranschlagserlass 2004 sind für geförderte Anlagen folgende Mindestgebühren festgesetzt:<br />
1. Mindestanschlussgebühr (netto) € 2.530,00<br />
2. Benützungsgebühr (netto) pro m³ Wasserverbrauch € 2,54<br />
Auf Grund dieser Sätze sind folgende Änderungen hinsichtlich Gebühren notwendig:<br />
V e r o r d n u n g<br />
des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> vom 15.12.<strong>2003</strong> (Nr. ___________) mit der<br />
die<br />
5. Novelle zur Kanalgebührenordnung IV<br />
vom 18.12.1997, Zl. 811-6-IV und 21.12.1998, Zl. 811-6-IV/1 und 21.12.2000,<br />
Zl. 811-6-IV/2 und 17.12.2001, Zl. 811-6-IV/3 und 16.12.2002, Zl. 811-6-IV/4<br />
für die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> erlassen wird.<br />
Auf Grund des Interessentenbeiträge-Gesetzes 1958, LGBl.Nr. 28/1958 in der Fassung der Gesetze<br />
LGBl.Nr. 55/1968 und 57/1973 und des § 16 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2001,<br />
BGBl. I Nr. 3 idgF wird verordnet:<br />
5. § 2 (1) hat zu lauten:<br />
(1) Die Kanalanschlussgebühr beträgt je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage nach Abs. 2, 3,<br />
Seite 14
4 und 5 ............................................................................................................... € 17,40<br />
mindestens aber.................................................................................................. € 2.783,00<br />
6. § 2 (6) hat zu lauten:<br />
(6) Die Kanalanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt.................. € 2.226,40<br />
7. § 4 (1) hat zu lauten:<br />
(1) Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke haben eine jährliche Kanalbenützungsgebühr<br />
zu entrichten. Diese beträgt ....................................................................... € 2,60<br />
pro m 3 Wasserbezug für die an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage angeschlossenen<br />
Grundstücke.<br />
8. § 4 (3) hat zu lauten:<br />
(3) Für unbebaute Grundstücke, von denen nur Niederschlagswässer abgeleitet werden, ist eine<br />
Kanalgebührenpauschale von jährlich.............................................................. € 91,16<br />
zu entrichten.<br />
9. § 4 (4) hat zu lauten:<br />
(4) Die Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke oder Grundstücksteile, von denen nur Niederschlags-<br />
bzw. Waschwässer (z.B. vom Wirtschaftstrakt und den Hofflächen eines landw. Betriebes)<br />
abgeleitet werden, beträgt für je angefangene 100 m 2 Grundfläche mit einer Entwässerung in<br />
das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz jährlich ........................................ € 12,06<br />
10. § 4 (6) hat zu lauten:<br />
(6) Die Grundgebühr beträgt für jeden Anschluß jährlich ................................. € 28,00<br />
7. Die Rechtswirksamkeit dieser 5. Novelle zur Kanalgebührenordnung beginnt mit dem<br />
01.01.2004.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Kanalausschussobmann Gierlinger berichtet im Sinne des Sachverhalts und ergänzt noch, dass<br />
diese Gebühren an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind und daher jährlich angepasst werden<br />
müssen. Die Gebührenerhöhungen für 2004 betragen insgesamt ca. € 30,00 pro Haushalt. Er stellt<br />
namens des Ausschusses (Sitzung vom 11.12.<strong>2003</strong>) den einstimmigen Antrag, die 5. Novelle<br />
zur Kanalgebührenordnung zu beschließen.<br />
Keine weiteren Wortmeldungen.<br />
Beschluss:<br />
Die 5. Novelle zur Kanalgebührenordnung wird beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
zu<br />
9<br />
Betreubares Wohnen - Verträge<br />
Der Tagesordnungspunkt wurde von Bgm. Kürnsteiner von der Tagesordnung abgesetzt.<br />
Seite 15
zu<br />
10<br />
Haushaltsvoranschlag und Steuerhebesätze 2004 und Mittelfristiger Finanzplan 2004-20<strong>07</strong><br />
Vorlage: AV/061/<strong>2003</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Gemäß § 74 O.ö. GemO. 1990 hat die Führung des Gemeindehaushaltes nach dem Gemeindevoranschlag<br />
zu erfolgen. Dieser ist für jedes Haushaltsjahr so zeitgerecht zu erstellen und zu beschließen,<br />
dass er mit Beginn des Haushaltsjahres in Wirksamkeit treten kann. Gleichzeitig ist der<br />
Dienstpostenplan festzusetzen.<br />
Gemäß § 76 hat der Bürgermeister alljährlich vor Ablauf des Haushaltsjahres dem Gemeinderat<br />
den Entwurf des Gemeindevoranschlages vorzulegen. Er hat den Entwurf so zeitgerecht zu erstellen,<br />
dass der Gemeinderat hierüber noch vor Beginn des Haushaltsjahres Beschluss fassen kann.<br />
Weiters ist der Entwurf vor Vorlage an den Gemeinderat durch zwei Wochen öffentlich unter dem<br />
Hinweis aufzulegen, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, innerhalb<br />
der Auflegungsfrist gegen den Entwurf schriftliche Erinnerungen beim Gemeindeamt einbringen<br />
kann.<br />
Der Voranschlag wurde in der Zeit vom 28.11.<strong>2003</strong> bis 12.12.<strong>2003</strong> öffentlich aufgelegt, in dieser<br />
Frist sind keine Erinnerungen und Anträge eingebracht worden.<br />
Der Voranschlag 2004 setzt sich wie folgt zusammen:<br />
a) Ordentlicher - u. außerordentlicher Haushalt<br />
Bezeichnung Ordentlicher Haushalt außerordentlicher Haushalt<br />
Einnahmen € 2,126.900,00 €1,485.700,00<br />
Ausgaben € 2,184.500,00 € 1,353.300,00<br />
Abgang/Überschuss € -57.600,00 € +132.400,00<br />
b) Mittelfristiger Finanzplan<br />
Gemäß § 16 Gemeinde-, Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung ist mit dem Voranschlag ein<br />
mittelfristiger Finanzplan zu beschließen. Der mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2004 – 20<strong>07</strong><br />
liegt dem Voranschlag bei.<br />
c) Steuerhebesätze für 2004<br />
Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)<br />
Grundsteuer für Grundstücke (B)<br />
Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe)<br />
Lustbarkeitsabgabe für die Vorführung von Bildstreifen<br />
Hundeabgabe<br />
Kanalbenützungsgebühr € 2,60<br />
€ 91,16<br />
€ 12,06<br />
500 v.H.d. Steuermessbetrages<br />
500 v.H.d. Steuermessbetrages<br />
10 v.H. des Preises oder Entgelts<br />
10 v.H. des Preises oder Entgelts<br />
€ 14,54 für den 1. Hund<br />
€ 21,80 für j. weiteren Hund<br />
€ 1,45 für Wachhunde<br />
pro m³ Wasser<br />
Pauschale § 4 (3) GebO.<br />
Pauschale § 4 (4) GebO.<br />
Kanalgrundgebühr<br />
€ 28,00 jährlich pro Anschluss<br />
Wasserbenützungsgebühr € 1,<strong>07</strong> pro m³<br />
Wassergrundgebühr<br />
€ 20,00 jährlich pro Anschluss<br />
Abfallabfuhrgebühr € 6,75<br />
€ 57,75<br />
€ 82,50<br />
€ 4,50<br />
pro Abfuhr 90 l Tonne<br />
pro Abfuhr Container 770 l<br />
pro Abfuhr Container 1100 l<br />
pro Abfuhr Müllsack 60 l<br />
Abfall-Grundgebühr<br />
€ 30,00 jährlich pro Haushalt<br />
Seite 16
Änderungen Steuerhebesätze gegenüber dem Jahr <strong>2003</strong>:<br />
• Wasserbenützungsgebühr von € 1,03 auf € 1,<strong>07</strong><br />
• Kanalbenützungsgebühr von € 2,49 auf € 2,60<br />
• Abfallgebühr von € 6,40 auf € 6,75, Müllsack von € 4,36 auf € 4,50<br />
• Abfallgrundgebühr von € 29,00 auf € 30,00<br />
d) Dienstpostenplan<br />
1 Planstelle in Verwendungsgruppe B, Dienstklasse II-VI (GD 11)<br />
1 Planstelle in Verwendungsgruppe C, Dienstklasse I-IV/N2 (GD 16)<br />
4 Vertragsbedienstete Entlohnungsschema I (1 GD 18, 3 GD 20)<br />
8 Vertragsbedienstete Entlohnungsschema II (4 GD 19 + 75%, 1 GD 23, 3 GD 25)<br />
1 Pensionist<br />
e) Höchstbetrag der Kassenkredite<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Finanzjahr 2004 zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit<br />
der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird gemäß § 83 Oö. GemO.<br />
1990 mit € 354.483,33 festgesetzt. In diesem Betrag sind keine Kassenkredite enthalten, die<br />
auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.<br />
f) Gesamtbetrag Darlehen<br />
WVA BA 04 – Bank (ausgegliederter Bereich) € 323.400,00<br />
WVA BA 04 – Land (ausgegliederter Bereich) € 11.500,00<br />
Schuldenentwicklung Euro<br />
mit 31.12.<strong>2003</strong> 7,415.800,00<br />
Zugang 334.900,00<br />
Abgang 487.900,00<br />
Stand 31.12.2004 7,262.800,00<br />
Zinsenaufwand 175.200,00<br />
Schuldendienstersätze 198.400,00<br />
Nettoaufwand für Darlehen 464.700,00<br />
g) Rücklagen<br />
Rücklage Stand<br />
Zugang Abgang oH Abgang aoH Stand 31.12.2004<br />
1.1.2004<br />
Wasserleitung 16.400,00 10.300,00 0 25.700,00 1.000,00<br />
Kanal 23.100,00 51.800,00 0 17.400,00 57.500,00<br />
BGM-Penison 30.300,00 6.000,00 0 0 36.300,00<br />
h) Festlegungen über Abweichungen<br />
Die Abweichungen, die im Voranschlag bzw. Rechnungsabschluss zu begründen sind, wurden<br />
vom Gemeinderat in der Sitzung vom 11.09.<strong>2003</strong> wie folgt festgelegt:<br />
⇒ Gemäß § 14 Abs. 3 Z. 1: Abweichungen zum bisherigen Voranschlag - 10 %, mindestens jedoch<br />
€ 2.000,00<br />
⇒ Gemäß § 73 Abs. 1 Z. 8: Abweichungen im Rechnungsabschluss zum Voranschlag - 10 %,<br />
mindestens jedoch € 2.000,00<br />
i) Essensbeitrag für Schülerausspeisung<br />
Bisher (12.03.1996) wurde ein Betrag von € 1,45 pro Essen eingehoben. Laut Voranschlagserlass<br />
ist ein Beitrag von € 1,90 zumutbar. Um den Beitrag nicht gleich um € 0,45 erhöhen zu müssen,<br />
soll die Anpassung in 2 Raten (ab 1.1.2004 auf € 1,70 bzw. ab 1.1.2005 auf € 1,90) angepasst<br />
Seite 17
werden.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Kürnsteiner berichtet im Sinne des Sachverhalts und kommt noch auf die allgemein<br />
schlechte Finanzlage der Gemeinden zu sprechen und dass der Großteil der Gemeinden den ordentlichen<br />
Haushalt nicht mehr ausgleichen kann. Gemeindebundpräsident Steininger spricht von<br />
einem finanziellen Desaster bei den Gemeinden. Bei dieser Entwicklung kann im Jahre 2004 jede<br />
2. Gemeinde in Oberösterreich und im Jahre 2005 können 70 % aller o.ö. Gemeinden den ordentlichen<br />
Haushalt nicht mehr ausgleichen.<br />
In der Oberösterreichischen Gemeindezeitung des Oö. Gemeindebundes rühmt sich der Landeshauptmann<br />
über das Landesbudget 2004 wie folgt:<br />
• Keine Politik zu Lasten nächster Generationen<br />
• Keine Neuverschuldung<br />
• Beibehaltung der absoluten Schuldenfreiheit<br />
• Erreichen eines Maastricht-Überschusses<br />
Er schreibt aber auch, dass diese erste Etappe der Steuerreform im Jahr 2004 den Effekt verstärkt,<br />
sodass Oberösterreich kurz- und mittelfristig mit keiner Verbesserung seiner Einnahmensituation<br />
rechnen kann.<br />
Warum kommt es zu keiner Abschaffung der Landesumlage, die auch eine beträchtliche Summe<br />
ausmacht. Der Krankenanstaltenbeitrag und die SHV-Umlage steigen enorm, obwohl die Bundesabgabenertragsanteile<br />
rückläufig sind bzw. nur eine geringfügige Steigerung aufweisen.<br />
Auch in der ÖVP-Zeitung war ein Bericht über das Budget der Gemeinde zu lesen, da wir einen<br />
Abgang im ordentlichen Haushalt zu verzeichnen haben und Kritik geübt, ob wir vielleicht zu viele<br />
Vorhaben auf einmal begonnen haben.<br />
Was wurde zu viel begonnen? Wurden nicht zu allen Vorhaben einstimmige Beschlüsse gefasst?<br />
Welche Wahlzusagen wurden nicht gehalten? – Die schlechte Finanzlage kann nur auf eine<br />
schlechte Bundespolitik zurückgeführt werden.<br />
Anschließend erläutert Gde.Sekr. Matzinger den Voranschlag im Detail und erklärt, dass sich<br />
aufgrund von Mindereinnahmen bei Ertragsanteilen, Strukturhilfe und Finanzzuweisungen und<br />
durch neue Vorhaben, die <strong>2003</strong> nicht ausfinanziert werden konnten, wie Sportplatz-Grundkauf<br />
Seir-Gründe sowie Ankauf Kommunalfahrzeuge und Geräte, dieser Abgang ergeben hat. Die<br />
Prognosen für die Zukunft sind aber auch nicht rosig, wobei das Hauptproblem im Sozialbereich<br />
liegt.<br />
Er berichtet weiters über die Entwicklung der außerordentlichen Vorhaben, wobei hier die Gesamtfinanzierung<br />
(über mehrere Jahre) wesentlich und auch gesichert ist.<br />
Auch anhand des Mittelfristigen Finanzplanes lässt sich die Entwicklung bei diesen Projekten verfolgen,<br />
wobei der Betrag für außerordentliche Vorhaben, den wir zur Verfügung haben im großen<br />
und ganzen gleichbleibend sein wird. Ein Problem werden auch die Darlehensrückzahlungen in<br />
Zukunft darstellen.<br />
Danach stellt Bgm. Kürnsteiner den Antrag, den Haushaltsvoranschlag und die Steuerhebesätze<br />
2004 sowie den Mittelfristigen Finanzplan 2004 – 20<strong>07</strong> zu genehmigen.<br />
GV Gierlinger erkundigt sich, wie die Veranschlagung des Schülerhorts in Höhe von € 7.000,00<br />
zustande kam, ob vom Verein „Oö. Familienzentren“ ein Finanzierungsplan vorgelegt wurde und<br />
wo dies behandelt wurde.<br />
Bgm. Kürnsteiner und Gde.Sekr. Matzinger geben bekannt, dass ein Finanzierungsplan vom<br />
Verein mit 14.10.<strong>2003</strong> vorgelegt wurde, eine Abrechnung für <strong>2003</strong> liegt aber noch nicht vor. Der<br />
Erfahrungszeitraum ist noch zu kurz, um eine Beurteilung vornehmen zu können. Erst nach der<br />
Abrechnung <strong>2003</strong> kann man sich einen besseren Überblick verschaffen und im Ausschuss behandeln.<br />
GV Gierlinger findet auch, dass wir uns in einer sehr angespannten finanziellen Situation befinden.<br />
Er findet die Angriffe auf den Landeshauptmann nicht in Ordnung, denn das Land wirtschaf-<br />
Seite 18
tet ordentlich und das Gemeindereferat wurde entschuldet. Der Krankenanstaltenbeitrag und die<br />
SHV-Umlage schlagen sich entsprechend nieder, da auch qualitative Steigerungen im Gesundheitsbereich<br />
zu verzeichnen sind. Der Sozialbereich wird in Zukunft noch mehr Ressourcen erfordern.<br />
Auch im Abfallbereich kommt es durch die neue Deponieverordnung (Restmüll ist zu verbrennen)<br />
zu Gebührenerhöhungen.<br />
Der Abgang von € 57.000,00 hängt uns sicher nach und auch die Bürger werden es durch die Gebührenerhöhungen<br />
zu spüren bekommen.<br />
Die Schuldenentwicklung ist auch nicht unproblematisch, es wurden hohe Darlehen aufgenommen<br />
und im Vergleich zu anderen Gemeinden haben wir sicher eine hohe Verschuldung.<br />
Bgm. Kürnsteiner wiederholt seine Frage, welche Vorhaben laut Meinung der ÖVP-Fraktion zu<br />
viel begonnen wurden bzw. wo die Wahlzusagen nicht eingehalten wurden?<br />
GV Gierlinger spricht die 2 zusätzlichen Projekte (Grundkauf Seir-Gründe und Ankauf Fahrzeuge<br />
u. Geräte) an und meint, dass die Gemeindefinanzen aufgrund der Finanzierungspläne abzuwickeln<br />
sind. Es wurden auch andere Finanzierungspläne immer wieder geändert, weil manche vorgesehene<br />
Mittel nicht gekommen sind, worauf Gde.Sekr. Matzinger klar stellt, dass der Gemeinderat<br />
die Finanzierungspläne beschlossen hat und eine Änderung bei den BZ-Mitteln hat es nur<br />
beim Umbau des Lehrerwohnhauses gegeben. Außerdem hat es sich beim BZ-Antrag um eine<br />
Wunschvorstellung gehandelt, die dann nicht zur Gänze erfüllt werden konnte.<br />
Es wird noch eingehend darüber diskutiert.<br />
Bgm. Kürnsteiner stellt abschließend fest, dass Hr. Gierlinger seine Fragen nicht beantworten<br />
kann und dass solche Zeitungsartikel nur eine Taktik sind, die Gemeinde und den Bürgermeister<br />
schlecht zu machen.<br />
Vzbgm. Wurm spricht von der SHV-Sitzung, in der bekannt gegeben wurde, dass 23 von 27 Gemeinden<br />
im Bezirk Freistadt den ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen können und dass auch<br />
der Bezirkshauptmann die Lage für die Gemeinden dramatisch sieht. Weiters merkt er noch an,<br />
dass der Bund für den Abfangjägerkauf sehr wohl Geld hat und dass das Land (Gemeindereferat)<br />
mit Wohnbaufinanzierungsmitteln entschuldet wurde.<br />
Beschluss:<br />
Der Haushaltsvoranschlag und die Steuerhebesätze 2004 sowie der Mittelfristige Finanzplan<br />
2004 – 20<strong>07</strong> wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
zu<br />
11<br />
Allfälliges<br />
Bgm. Kürnsteiner kommt noch auf den Zeitungsartikel über den Punschwagen in der ÖVP-<br />
Zeitung zu sprechen und zitiert folgenden Absatz:<br />
„Warum steht der Punschwagen trotzdem wieder auf dem Gemeindeplatz?<br />
Eine Meinungsänderung des Bürgermeisters wie man glauben könnte, leider nicht sondern die<br />
schlichte Tatsache, dass im 21. Jahrhundert ein Mann alleine nicht entscheiden kann und das ist<br />
gut so.“<br />
Er stellt die Frage, welches Gremium über den Aufstellungsort des Punschwagens entschieden<br />
hat?<br />
GV Gierlinger erzählt, dass in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist, dass der Herr Bürgermeister<br />
ein Problem damit hat, dass die ÖVP den Punschwagen für Wahlveranstaltungen in An-<br />
Seite 19
spruch genommen hat.<br />
Genützt werden sollte dieser laut Absicht der Hersteller von allen örtlichen Vereinen und Interessenten,<br />
also müsste er auch von der ÖVP gemietet werden können.<br />
Feuerwehrkommandant Hametner hat neuerlich deutlich gesagt, dass den Punschwagen jedermann<br />
benützen kann.<br />
Darüber hinaus gab es in der Vergangenheit des öfteren Probleme, wenn die ÖVP eine Veranstaltung<br />
am Gemeindevorplatz abhalten wollte, die Gemeindefahne benützen wollte oder den Gemeindesaal<br />
für ÖVP-Fraktionssitzungen nützen wollte – der ÖVP wird scheinbar alles abgelehnt.<br />
Bgm. Kürnsteiner meint, dass es für ihn sowieso eine Charakterfrage ist, wenn man ein Feuerwehreigentum<br />
für Wahlveranstaltungen gegen den amtierenden Bürgermeisters verwendet.<br />
GR Wöckinger merkt noch an, dass wir eine Demokratie haben und verlässt aus Protest die Sitzung.<br />
Nachdem ihm GR Barnreiter folgt übermittelt Bgm. Kürnsteiner noch die besten Weihnachts-<br />
und Neujahrswünsche und schließt die Sitzung.<br />
Seite 20
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung:<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
vom 24.11.<strong>2003</strong> wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />
schließt der Vorsitzende die Sitzung.<br />
Ende der Sitzung: 21:15 Uhr<br />
Vorsitzender:<br />
Schriftführer:<br />
____________________<br />
_______________________<br />
Gemeinderat:<br />
Gemeinderat:<br />
____________________<br />
_______________________<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung<br />
am ____________ keine Einwendungen erhoben wurden.<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong>, am _______________<br />
Der Vorsitzende:<br />
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