Gemeinderatssitzung 2010/02 (772 KB) - .PDF - Unterweitersdorf
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Zl.: 004-1-GR/0<strong>02</strong>/<strong>2010</strong> - 4. S.i.d.P.<br />
Gemeindeamt <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
4210 <strong>Unterweitersdorf</strong>, Gusentalstraße 1A<br />
Tel.: 07235-63014-0 Fax: 07235-63014-13<br />
http://www.unterweitersdorf.at<br />
Verhandlungsschrift<br />
der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />
der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
am Donnerstag, den 22.04.<strong>2010</strong> im Gemeindeamt - Sitzungssaal<br />
Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr<br />
Anwesende:<br />
Bürgermeister als Vorsitzender<br />
Herr Wilhelm Wurm SPÖ<br />
Vizebürgermeister<br />
Herr Rudolf jun. Brandstetter SPÖ<br />
Gemeindevorstandsmitglieder<br />
Herr Ing. Johannes Pointner SPÖ<br />
Herr Erwin Pachner ÖVP<br />
Herr Dipl.-Ing. Johannes Matzinger ÖVP<br />
Gemeinderatsmitglieder<br />
Herr Dipl.-Ing. (FH) Daniel Zeller SPÖ<br />
Frau Tanja Leonhartsberger SPÖ<br />
Herr Herbert Puchner SPÖ<br />
Herr Franz Dürr<br />
SPÖ<br />
Herr Ing. Anton Puchner SPÖ<br />
Herr Mag. Klaus-Jürgen Guldner SPÖ<br />
Herr Josef Wögerer<br />
SPÖ<br />
Herr Josef Aichinger ÖVP<br />
Frau Sieglinde Hametner ÖVP<br />
Herr Anton Winkler ÖVP<br />
Herr Ing. Klaus Samhaber ÖVP<br />
Herr Hannes Plank<br />
ÖVP<br />
Herr Hubert Wöckinger ÖVP<br />
Gemeinderats-Ersatzmitglieder<br />
Herr Erwin Jochinger SPÖ Vertretung für Herrn Ing. Gerald Engleitner<br />
Gemeinderatsmitglieder<br />
Herr Ing. Gerald Engleitner<br />
SPÖ<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
Seite 1
Niemand<br />
Unentschuldigt fehlen:<br />
Der Leiter des Gemeindeamtes (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF):<br />
Gde.Sekr. Matzinger Christian<br />
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />
Keine<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />
Gde.Sekr. Matzinger Christian u. VB Lehner Gerhard<br />
Anzahl Zuhörer: 0<br />
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass<br />
1. die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde;<br />
2. die Verständigung hiezu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder<br />
zeitgerecht schriftlich am 09.04.<strong>2010</strong> unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt<br />
ist und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich<br />
kundgemacht wurde;<br />
3. die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
4. dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 25.<strong>02</strong>.<strong>2010</strong> bis zur heutigen Sitzung während<br />
der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht<br />
noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen<br />
eingebracht werden können.<br />
5. Als Mitunterfertiger werden gemäß § 54 Abs. 3 Oö. GemO. 1990 idgF. von den im Gemeinderat<br />
vertretenen Fraktionen namhaft gemacht:<br />
SPÖ: Puchner Herbert<br />
ÖVP: Hametner Sieglinde<br />
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />
Keine.<br />
Seite 2
Tagesordnung, Beratungsverlauf, Anträge, Beschlüsse:<br />
Zu 1. Berichte, Informationen und Stellungnahmen des Bürgermeisters<br />
Landespreis für Umwelt und Natur 2009 für die Energieregion RUF<br />
Eine der höchsten Auszeichnungen, die das Land OÖ. für Aktivitäten zum Schutz von Umwelt<br />
und Natur zu vergeben hat, erhielten am Donnerstag, den 25. März die vier RUF Gemeinden<br />
Hagenberg, Pregarten, <strong>Unterweitersdorf</strong> und Wartberg/Aist.<br />
Dabei wurden die zahlreichen Aktivitäten in den Jahren 2008 und 2009 bewertet.<br />
9 Arbeitskreissitzungen, 3 Impulsveranstaltungen, 5 Energieberatungstage und 17 kostenlose<br />
Vortragsangebote in den vier Gemeinden sorgten für eine sehr gute Information für die<br />
Bevölkerung.<br />
Besprechung bezüglich Bauhof-Neubau am Freitag 26. 3. <strong>2010</strong><br />
Besprechung mit Vertreter des Landes OÖ., Herrn DI. Pollhammer<br />
Bauhof-Neu – die Realisierung soll in zwei Bauabschnitten <strong>2010</strong>/11 (€ 400.000,00) und 2012<br />
(€ 200.000,00) erfolgen.<br />
Tourismusgemeinde – Neuer Versuch<br />
Am 07.04.<strong>2010</strong> fand in Freistadt eine Besprechung auf Einladung von Leader Obmann Bgm.<br />
Christian Jachs statt. Es soll ein neuer Versuch gestartet werden, damit die vier Leader<br />
Gemeinden Tragwein, Pregarten, Wartberg und <strong>Unterweitersdorf</strong> ebenfalls Tourismusgemeinden<br />
werden.<br />
Bisher waren die vier Gemeinden teilweise als Trittbrettfahrer unterwegs. Das wird in Zukunft<br />
nur mehr schwer gehen.<br />
Ein Radwegeprojekt Südböhmen bis <strong>Unterweitersdorf</strong> wurde gestartet. Wir haben Beschilderungsvorschläge<br />
bei Kernland bereits abgegeben.<br />
Tourismusgemeinde wäre auch eine Chance für die Region RUF mit den 14.000 Einwohnern.<br />
INKOBA-Vorstandssitzung am Donnerstag 15. April <strong>2010</strong> bei der BH Freistadt<br />
Die Satzungen sind vom Vorstand überarbeitet worden und sollen nun der Vollversammlung<br />
und danach dem Gemeinderat zur Stellungnahme und Beschlussfassung vorgelegt werden.<br />
Derzeit gibt es im Bezirk Freistadt drei Hauptstandorte Süd, Mitte, Nord<br />
1. Flächen ab 3.000 m² sollen dem Verband angeboten werden<br />
2. Bonus für Standortgemeinde soll 20 % betragen, die restlichen 80% sollen auf die<br />
Mitgliedsgemeinden nach Einwohnerschlüssel aufgeteilt werden.<br />
Information über Demenzstelle Pregarten<br />
Weiters hat es eine Information über die Demenzstelle Pregarten (Mag. Judith Haider) gegeben.<br />
Nahversorger-Bewusstseinsbildungs-Kampagne<br />
Dr. Wolfsegger von der Wirtschaftskammer Freistadt informierte über die Nahversorger-<br />
Bewusstseinsbildungs-Kampagne.<br />
Seite 3
Bezirksenergiefest in Pregarten<br />
Am 12.09.<strong>2010</strong> findet das 5. Bezirksenergiefest am Areal der Bruckmühle in der Stadtgemeinde<br />
Pregarten statt und es wird dabei um finanzielle Unterstützung ersucht.<br />
Aktivierung Pferdeeisenbahnweitwanderweg<br />
Besprechung mit Kernland und Leader Geschäftsführer<br />
Es soll eine Aktivierung des Pferdeeisenbahnweitwanderweges erfolgen und es soll Ende<br />
Mai eine Sitzung geben, zu der alle Gemeinden entlang der Strecke von Leopoldschlag nach<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong> eingeladen werden.<br />
Hochwasserschutz für <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
Am 12.04.<strong>2010</strong> hat es einen Besprechungstermin mit der Gemeinde Alberndorf und DI. Puchinger<br />
von der Wildbachverbauung bezüglich Hochwasserschutz für <strong>Unterweitersdorf</strong> gegeben.<br />
Weitere Gespräche sollen mit Land OÖ., DI. Gillinger mit Einbindung der Grundbesitzer<br />
stattfinden.<br />
Information durch ASFINAG über mögliche Lärmschutzmassnahmen am 20.04.<strong>2010</strong><br />
Die Einladung dazu erfolgte durch die ASFINAG und durch die Gemeindezeitung.<br />
Einige Haushalte, wie z. B. Haratani haben keine Einladungen halten. Die Einladungsliste<br />
wird von uns nochmals überprüft und wo Fehler sind ergänzt. Die ASFINAG muss dann<br />
nochmals an die Hausbesitzer herantreten. Ein Großteil der förderbaren Maßnahmen wären<br />
Raumbelüftungsgeräte (ähnlich wie im Seniorenraum) .<br />
Biomasseprojekt Bauhof Stiftinger West – Besprechung am 21.04.<strong>2010</strong><br />
Laut Auskunft der Förderstelle des Landes OÖ. sind in dieser Größenordnung für ein Mikronetz<br />
maximale Investitionskosten von € 200.000,00 für Errichtung der Heizung und der Netzleitungen<br />
förderfähig.<br />
Hannes Pointner hat bereits in mehrtägiger Arbeit ein Projekt erarbeitet.<br />
Als nächstes sind im Mai Gespräche mit der Aufsichtsbehörde, Hofrat Gugler geplant -<br />
wenn es da eine Zusage gibt, soll das Projekt in Absprache mit der Gemeinde bei der Kommunalkredit<br />
eingereicht werden.<br />
Gebäudeanalyse (Wärmebildkamera)<br />
Es erfolgte die Übergabe der Auswertungen an 31 Hausbesitzer und es wurden mögliche<br />
Maßnahmen aufgezeigt.<br />
Bau- und Gewerbeverhandlung für Erweiterung Betrieb Dorninger<br />
Am 22.04.<strong>2010</strong> fand diese Verhandlung für die Betriebserweiterung um ca. 1.000 m² statt.<br />
Zu 2. Prüfbericht örtlicher Prüfungsausschuss<br />
Vorlage: AV/574/<strong>2010</strong><br />
S a c h v e r h a l t :<br />
Der Prüfungsausschuss hat am 08.03.<strong>2010</strong> eine Prüfungsausschuss-Sitzung abgehalten, worüber der<br />
Bericht vorliegt. Dieser Bericht samt Verhandlungsschrift wurde den Fraktionen mit der Einladung zu<br />
dieser Sitzung übermittelt (§ 91 (4) Oö. GemO. 1990 idgF.).<br />
Gemäß § 91 (4) O.ö. GemO. 1990 ist jeder Bericht des Prüfungsausschusses dem Gemeinderat (innerhalb<br />
von 12 Wochen ab Unterfertigung) vorzulegen.<br />
Seite 4
Prüfbericht des Prüfungsausschusses<br />
der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
vom Montag, den 08.03.<strong>2010</strong> Prüfungsort: Gemeindeamt<br />
Beginn der Prüfung: 19:00 Uhr<br />
Zu 1. Rechnungsabschluss 2009<br />
Prüfungspunkte:<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Obfrau Hametner leitet ein und Gde.Sekr. Matzinger erläutert den Rechungsabschluss 2009 entsprechend dem beiliegenden<br />
Bericht und hebt hervor, dass der ordentliche Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 3,105.538,38<br />
ausgeglichen werden konnte und auch im außerordentlichen Haushalt nur ein geringer Abgang von € 4.663,18 besteht und<br />
die Vorhaben zum Großteil ausfinanziert sind.<br />
Er berichtet über die Abweichungen zum Voranschlag über € 2.000,00 und mehr als 10 %, die wie vom Gemeinderat festgelegt,<br />
zu begründen sind.<br />
Im außerordentlichen Haushalt erläutert er die einzelnen Vorhaben und vergleicht die Zahlen mit den aktuellen Finanzierungsplänen.<br />
Bei der Überprüfung des Rechnungsabschlusses wurden keine Mängel festgestellt und der Prüfungsausschuss schlägt<br />
einhellig vor, den Rechnungsabschluss im Gemeinderat zu genehmigen.<br />
Zu 2.<br />
Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> & Co KG - Rechnungsabschluss<br />
2009<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Gde.Sekr. Matzinger erläutert den Rechnungsabschluss 2009 der KG anhand des beiliegenden Berichtes. Der ordentliche<br />
Haushalt ist mit € 2.599,58 ausgeglichen.<br />
Der außerordentliche Haushalt weist einen Überschuss von € 39.870,26 auf. Dieser Überschuss wird im Jahre <strong>2010</strong> für die<br />
Restzahlung „Liegenschaftsankauf Stiftinger“ verwendet.<br />
Seitens des Prüfungsausschusses werden keine Mängel festgestellt und dem Gemeinderat wird die Genehmigung des<br />
Rechnungsabschlusses vorgeschlagen.<br />
Zu 3.<br />
Hundesteuer<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Es werden einige gesetzliche Bestimmungen anhand des O.ö. Hundehaltegesetzes erläutert und es wird festgestellt, dass in<br />
unserer Gemeinde aktuell 97 Hunde gemeldet sind. Die Hundeabgabe beträgt € 20,00 für jeden Hund und € 5,00 für<br />
Wachhunde (in unserer Gemeinde gibt es keinen Wachhund). An Hundeabgabe wurden im Finanzjahr 2009 € 2.060,00<br />
und im Jahr <strong>2010</strong> bis jetzt € 1.980,00 eingenommen. Die Hundeabgabe ist eine Jahressteuer und wird einmal im Jahr mit<br />
Fälligkeit 31.03. vorgeschrieben.<br />
Abschließend wird noch eingehend über das Problem mit dem Hundekot diskutiert und festgehalten, dass die Hundebesitzer<br />
nochmals schriftlich hingewiesen werden sollten, wie gefährlich bzw. schädlich Hundekot in den Wiesen vor allem für<br />
die Rinder ist und dass am Gemeindeamt Hundekotbeutel kostenlos erhältlich sind.<br />
Zu 4.<br />
Allfälliges<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Ende der Sitzung: 20:15 Uhr<br />
Der Bürgermeister hat den Bericht am 09.03.<strong>2010</strong> zur Kenntnis genommen.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Prüfungsausschussobfrau Hametner berichtet im Sinne des Sachverhalts und verliest den Bericht.<br />
Es gibt keine Wortmeldungen – der Bericht wird damit zur Kenntnis genommen.<br />
Seite 5
Zu 3. BH Freistadt - Prüfbericht zum Voranschlag <strong>2010</strong><br />
Vorlage: AV/577/<strong>2010</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben vom 04.03.<strong>2010</strong>, Gem40-23-210, hat die Bezirkshauptmannschaft Freistadt den Prüfbericht<br />
über den Voranschlag <strong>2010</strong> übermittelt. Dieser Bericht ist gemäß § 99 Abs. Oö. Gemeindeordnung<br />
1990 dem Gemeinderat in der nächsten <strong>Gemeinderatssitzung</strong> zur Kenntnis zu bringen und eine<br />
Kopie der diesbezüglichen Sitzung anschließend vorzulegen.<br />
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Wurm leitet ein und Gde.Sekr. Matzinger verliest den Prüfbericht.<br />
Es gibt keine Wortmeldungen – der Bericht wird damit zur Kenntnis genommen.<br />
Zu 4. Rechnungsabschluss 2009<br />
Vorlage: AV/488/2009/1<br />
Sachverhalt:<br />
Gemäß §§ 92 und 93 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 wurde über das Rechnungsjahr 2009 der Rechnungsabschluss<br />
einschließlich der Vermögensrechnung erstellt.<br />
An Hand der Kundmachung wird festgestellt, dass der Rechnungsabschluss 2009 in der Zeit vom<br />
09.03.<strong>2010</strong> bis zum 23.03.<strong>2010</strong> zur allgemeinen Einsicht aufgelegen ist. Es wurden gegen diesen keine<br />
Erinnerungen eingebracht.<br />
Die Prüfung im Sinne des § 91 (3) der O.ö. Gemeindeordnung 1990 erfolgte vor Auflage des Rechnungsabschlusses<br />
am 08.03.<strong>2010</strong> durch den Prüfungsausschuss.<br />
Im Bericht zum Rechnungsabschluss wird folgendes ausgeführt:<br />
Ordentlicher Voranschlag<br />
Bezeichnung<br />
Rechnungsabschluss<br />
Voranschlag Unterschied<br />
Einnahmen 3.105.538,38 3.075.400,00 30.138,38<br />
Ausgaben 3.105.538,38 3.075.400,00 30.138,38<br />
Sollabgang 0,00 0,00 0,00<br />
Änderungen gegenüber Voranschlag:<br />
Ausgabeneinsparungen 57.377,89<br />
Ausgabenüberschreitungen -87.516,27<br />
Mehreinnahmen 81.176,45<br />
Mindereinnahmen -51.038,07<br />
Summe 0,00<br />
Die Änderungen sind in der Beilage (Abweichungen über € 2.000,00 und mehr als 10%) dargestellt.<br />
Betriebliche Einrichtungen:<br />
a) Abfallbeseitigung<br />
Seite 9
Einnahmen 74.014,39<br />
Ausgaben 76.198,90<br />
Abgang -2.184,51<br />
Entleerungen 2009 6.950,00<br />
Abgang pro Tonnen-Entleerung (netto) -0,31<br />
Die Abfallbeseitigung weist damit einen Abgang auf. Die Abfallgrundgebühr wurde im VA <strong>2010</strong> erhöht.<br />
b) Wasserversorgung<br />
Einnahmen (ohne I-Beiträgen) 125.186,55<br />
Einnahmen I-Beiträge 31.912,33<br />
Ausgaben (ohne Rücklagenzuf.) 195.860,69<br />
Zuf. I-Beiträge aoH. 0,00<br />
Zuf. I-Beiträge Rücklage 0,20<br />
Abgang Betrieb -70.674,14<br />
Wasserverkauf 2009 in m³ 75.104<br />
Abgang Betrieb pro m³ (netto) -0,94<br />
Rücklagenstand Beginn Fj. 57.748,39<br />
Zugang (I-Beiträge) 0,20<br />
Abgang aoH (FWVB BA 13) -8.061,05<br />
Stand mit 31.12.2009 49.687,54<br />
Im Bereich der Wasserversorgung ergibt sich ein Betriebsabgang von € 70.674,14. Eine Gebührenanpassung<br />
erfolgte im VA <strong>2010</strong>. Die I-Beiträge wurden im oH. (Leitungskataster) verwendet.<br />
c) Abwasserbeseitigung<br />
Einnahmen (ohne I-Beiträgen) 478.998,49<br />
Einnahmen I-Beiträge 51.744,96<br />
Ausgaben (ohne Rücklagenzuf.) 421.438,11<br />
Zuf. I-Beiträge aoH. 5.000,00<br />
Zuf. I-Beiträge 20.570,07<br />
Betriebsüberschuss 88.712,81<br />
Betriebsüberschuss verbleibt im oH. 49.303,35<br />
Zuführung Betriebsüberschuss Rücklage 39.409,46<br />
Rücklagenstand Beginn Fj. 59.325,55<br />
Zugang (I-Beiträge+Betriebsüberschuss) 59.979,53<br />
Abgang aoH (BA 15) -488,50<br />
Abgang aoH (BA 13) -1.800,00<br />
Stand mit 31.12.2009 117.016,58<br />
Die verbleibenden Anschlussgebühren (ohne Zuführung an aoH € 5.000,00, ohne Investitionen im oH. €<br />
9.652,24 und Fahrzeugankauf € 16.522,65) wurden zweckgebunden in der Höhe von € 20.570,07 der Rücklage<br />
zugeführt. Der Betriebsüberschuss von € 88.712,81wurde nur zum Teil (€ 39.409,46) der Rücklage zugeführt.<br />
Der Rest von € 49.303,35 verbleibt im oH. zum Haushaltsausgleich.<br />
Sonstiges:<br />
Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />
Personalaufwand 705.839,48 22,73 % der Ausg.<br />
Finanzzuweisungen 2.101.867,32 946.512,49<br />
Förderungen (freiwillig) 23.839,60 € 12,91 pro EW<br />
Geburtenförderung 864,00<br />
Heizkostenbeihilfe 0,00<br />
Energieförderung 6.562,00<br />
Beitrag Tagesmütter 523,26<br />
Seite 10
Anrufsammeltaxi, Jugendtaxi 0,00 1.238,50<br />
Verkehrsverbund 10.680,00<br />
Aufwand Verwaltung (0100) 16.681,49 240.175,01<br />
Aufwand Feuerwehr (1630) 14.653,50 33.493,18<br />
Aufwand Volksschule (2110) 12.461,79 175.195,78<br />
Aufwand Kindergarten (2400) 194.847,28 279.499,44<br />
Aufwand Hort (2500) 7.656,70<br />
Aufwand Bibliothek (2730) 4.199,10 7.591,73<br />
Aufwand Bauhof (6170) 204.900,87 189.571,49<br />
Brennstoffe 6.756,63<br />
Gas 15.527,14<br />
Treibstoffe 9.159,41<br />
Büromittel 2.357,28<br />
Strom 33.781,29<br />
Instandhaltung Straßen 8.589,92<br />
Instandhaltung Kanal, Wasser 32.172,62<br />
Porto 5.445,35<br />
Telefon 7.881,72<br />
Zinsen 214.128,68<br />
Versicherungen 13.012,57<br />
Eigene Steuern 3<strong>02</strong>.685,93<br />
Abgabenertragsanteile 1.237.688,78<br />
Strukturhilfe 224.122,12<br />
Finanzzuweisung 47.773,00<br />
Landesumlage 35.112,66<br />
Zuführungen aoH. (ohne I-Beiträge und<br />
Aufschließungsbeiträge ROG)<br />
66.771,84<br />
2) Schulden:<br />
mit 1.1.2009 8.047.081,75<br />
Zugang 430.000,00<br />
Abgang 269.543,96<br />
Stand 31.12.2009 8.207.537,79<br />
Zinsen 2009 208.862,31<br />
Schuldenersätze 245.490,29<br />
Nettoaufwand 232.915,98<br />
pro Kopf<br />
belastende Schulden 971.782,26 494,29<br />
teilw. belastende Schulden 6.093.529,04 31.089,43<br />
nicht belastende Schulden 1.142.226,49 580,99<br />
Summe Schulden 8.207.537,79 4.174,74<br />
3) Außerordentlicher Haushalt:<br />
Bezeichnung ReAbschluss Voranschlag Unterschied<br />
Einnahmen 683.855,63 739.700,00 -55.844,37<br />
Ausgaben 688.518,81 739.700,00 -51.181,19<br />
Abgang -4.663,18 0,00 -4.663,18<br />
a) Löschwasserbehälter Oberwögern (163100)<br />
Das Vorhaben wurde 2009 gemäß genehmigtem Finanzierungsplan abgewickelt und ausfinanziert.<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Seite 11
Einnahmen 19.177,62 17.000,00 -2.177,62<br />
Ausgaben 19.177,62 17.000,00 -2.177,62<br />
Abgang/Übersch. 0,00 0,00 0,00<br />
b) Volksschule – Erweiterung (211000)<br />
Das Vorhaben wurde 2009 ausfinanziert.<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 3.372.490,05 3.132.373,00 -240.117,05<br />
Ausgaben 3.372.490,05 3.132.373,00 -240.117,05<br />
Abgang/Übersch. 0,00 0,00 0,00<br />
c) Spiel u. Freizeitfläche - Seir-Gründe (262001)<br />
Der Grundkauf ist ausfinanziert. Im Jahre 2009 wurde das Vorhaben mit der Errichtung des Spielplatzes weitergeführt.<br />
Der Finanzierungsplan wurde überschritten und der zugesagte Landesbeitrag in der Höhe von €<br />
6.500,00 zur Ausfinanzierung wurde noch nicht angewiesen.<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 371.909,61 336.400,00 -35.509,61<br />
Ausgaben 378.409,61 336.400,00 -42.009,61<br />
Abgang/Übersch. -6.500,00 0,00 6.500,00<br />
d) Neubau Gemeindestraßen 2007-2009 (6120<strong>02</strong>)<br />
Das Vorhaben ist ausgabenseitig abgeschlossen. Die Ausfinanzierungs soll durch in Aussicht gestellte Landesmittel<br />
(Verkehrsabteilung) <strong>2010</strong> erfolgen.<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 295.542,64 223.700,00 -71.842,64<br />
Ausgaben 307.999,16 223.700,00 -84.299,16<br />
Abgang/Übersch. -12.456,52 0,00 12.456,52<br />
e) Grundkauf für Bauhof/ASZ (617001)<br />
Der Grundkauf ist ausgeglichen.<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 300.000,00 300.000,00 0,00<br />
Ausgaben 300.000,00 300.000,00 0,00<br />
Abgang/Übersch. 0,00 0,00 0,00<br />
f) Straßenbeleuchtung – Erweit./Sanierung (816000)<br />
Das Vorhaben wurde 2009 durch BZ ausfinanziert und ist abgeschlossen.<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 59.901,<strong>02</strong> 59.900,00 -1,<strong>02</strong><br />
Ausgaben 59.901,<strong>02</strong> 59.900,00 -1,<strong>02</strong><br />
Abgang/Übersch. 0,00 0,00 0,00<br />
g) WVA BA.04 – Sanierung/Erweiterung (850000)<br />
Die Ausgaben des Finanzierungsplanes wurden auf Grund der Maßnahmen im Betriebsbaugebiet (INKOBA)<br />
geringfügig überschrittten. Die Ausfinanzierung soll <strong>2010</strong> erfolgen.<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 1.127.183,29 1.150.000,00 22.816,71<br />
Ausgaben 1.157.642,43 1.150.000,00 -7.642,43<br />
Abgang/Übersch. -30.459,14 0,00 30.459,14<br />
Seite 12
h) FWVB BA. 13 (850001)<br />
Das Vorhaben wurde 2009 begonnen und im Rahmen des Finanzierungsplanes geführt.<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 8.238,00 13.700,00 5.462,00<br />
Ausgaben 8.238,00 13.700,00 5.462,00<br />
Abgang/Übersch. 0,00 0,00 0,00<br />
i) FWVB BA. 11 (850003)<br />
Im Jahre 2008 und 2009 wurden keine Beiträge seitens des Verbandes angefordert - die Abrechnung seitens des<br />
Verbandes ist noch offen.<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 27.200,00 29.000,00 1.800,00<br />
Ausgaben 27.200,00 29.000,00 1.800,00<br />
Abgang/Übersch. 0,00 0,00 0,00<br />
j) WVA-BA.06 - Alte Bahn/Gusental (850004)<br />
Mit den Bauarbeiten wurde im Jahre 2009 begonnen.<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 89.438,96 300.000,00 210.561,04<br />
Ausgaben 77.012,76 300.000,00 222.987,24<br />
Abgang/Übersch. 12.426,20 0,00 -12.426,20<br />
j) Kanal BA.14 - Alte Bahn/Gusental (851100)<br />
Mit den Bauarbeiten wurde im Jahre 2009 begonnen.<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 357.068,93 562.000,00 204.931,07<br />
Ausgaben 319.563,01 562.000,00 242.436,99<br />
Abgang/Übersch. 37.505,92 0,00 -37.505,92<br />
k) Kanal BA 15 (Photovoltaikanlagen (851200)<br />
Dieses Vorhaben wurde neu begonnen - 2009 sind geringfügige Kosten für die Planung angefallen.<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 488,50 285.000,00 284.511,50<br />
Ausgaben 488,50 285.000,00 284.511,50<br />
Abgang/Übersch. 0,00 0,00 0,00<br />
l) Kanal BA 13 – Kläranlage - Sanierung (851300)<br />
Das Vorhaben ist ausgabenseitig bis auf kleinere Maßnahmen abgeschlossen und soll <strong>2010</strong> ausfinanziert werden.<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 1.372.550,04 1.400.000,00 27.449,96<br />
Ausgaben 1.377.729,67 1.400.000,00 22.270,33<br />
Abgang/Übersch. -5.179,63 0,00 5.179,63<br />
m) Kanal BA 10 – Erw. 2004 (851500)<br />
Das Vorhaben ist ausgabenseitig abgeschlossen und soll <strong>2010</strong> ausfinanziert werden. Die Überschreitung des<br />
Finanzierungsplanes ergibt sich durch die zusätzlichen Maßnahmen im Betriebsbaugebiet (INKOBA).<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 369.330,87 238.000,00 -131.330,87<br />
Seite 13
Ausgaben 369.330,87 238.000,00 -131.330,87<br />
Abgang/Übersch. 0,00 0,00 0,00<br />
4) Vermögen:<br />
Das Vermögen hat sich entsprechend der Investitionen bzw. Darlehensaufnahmen und –tilgungen verändert.<br />
Prüfungsergebnis:<br />
Der Prüfungsausschuss hat am 08.03.<strong>2010</strong> den Rechnungsabschluss überprüft und es wurden keine<br />
Mängel festgestellt.<br />
Der Prüfungsausschuss schlägt einhellig vor, den Rechnungsabschluss zu genehmigen.<br />
Alle weiteren Details sind dem Bericht zum Rechnungsabschluss zu entnehmen.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />
Gde.Sekr. Matzinger erläutert die Details anhand des Rechnungsabschlussberichtes. Er erwähnt, dass<br />
es positiv ist, dass der ordentliche Haushalt ausgeglichen erstellt werden konnte und auch im außerordentlichen<br />
Haushalt fast alle Vorhaben ausfinanziert sind.<br />
Keine weiteren Wortmeldungen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Lt. Vorschlag Prüfungsausschuss-Sitzung vom 08.03.<strong>2010</strong> – Genehmigung Rechnungsabschluss<br />
Beschluss:<br />
Der Rechnungsabschluss 2009 wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Zu 5. Verein zur Förderungung der Infrastruktur in der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> -<br />
Rechnungsabschluss 2009<br />
Vorlage: AV/575/<strong>2010</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> und & Co KG hat mit<br />
12.<strong>02</strong>.<strong>2010</strong> den Rechnungsabschluss über das Finanzjahr 2009 erstellt und der Gemeinde gemäß dem<br />
Gesellschaftsvertrag der Gemeinde zur Genehmigung vorgelegt.<br />
Der Bericht umfasst folgendes:<br />
Ordentlicher Voranschlag<br />
Bezeichnung<br />
Rechnungsabschluss<br />
Voranschlag Unterschied<br />
Einnahmen 2.599,58 2.800,00 -200,42<br />
Ausgaben 2.599,58 2.800,00 -200,42<br />
Sollabgang 0,00 0,00 0,00<br />
Änderungen gegenüber Voranschlag:<br />
Ausgabeneinsparungen 240,91<br />
Ausgabenüberschreitungen -40,49<br />
Mehreinnahmen 0,00<br />
Seite 14
Mindereinnahmen -200,42<br />
Summe 0,00<br />
Änderungen (Abweichungen über € 2.000,00 und mehr als 10%) haben sich keine ergeben.<br />
Verschiedene Zahlen aus dem Rechnungsabschluss:<br />
Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />
Zinsen Darlehen 1.386,39<br />
Zuführung Verlust aus aoH. 2.588,<strong>02</strong><br />
Schulden:<br />
mit 1.1.2009 0,00<br />
Zugang (Darl. Bauhof+ASZ) 350.000,00<br />
Abgang 0,00<br />
Stand 31.12.2009 350.000,00<br />
Zinsen 2009 1.386,39<br />
Schuldenersätze 0,00<br />
Nettoaufwand 1.386,39<br />
Schulden<br />
178,03 pro Kopf<br />
Außerordentlicher Haushalt:<br />
Der außerordentliche Haushalt weist einen Überschuss von € 39.870,26 auf. Dieser Überschuss wird im<br />
Jahre <strong>2010</strong> für die Restzahlung "Liegenschaftsankauf Stiftinger" verwendet.<br />
Bezeichnung ReAbschluss Voranschlag Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 351.000,00 351.000,00 0,00<br />
Ausgaben 311.129,74 311.200,00 70,26<br />
Überschuss 39.870,26 39.800,00 -70,26<br />
a) Kauf und Errichtung Bauhof mit ASZ<br />
Das Vorhaben wurde mit dem Liegenschaftskauf begonnen.<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 0,00 0,00 0,00<br />
Ausgaben 308.541,72 308.500,00 -41,72<br />
Abgang/Übersch. -308.541,72 -308.500,00 41,72<br />
b) Kauf und Errichtung Bauhof mit ASZ - Zwischenfinanzierung<br />
Darlehen für Zwischenfinanzierung des Liegenschaftsankaufes.<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 350.000,00 350.000,00 0,00<br />
Ausgaben 0,00 0,00 0,00<br />
Abgang/Übersch. 350.000,00 350.000,00 0,00<br />
c) Beteiligungen und Kapitalkosten<br />
Abwicklung des Gewinnes und des Verlustes.<br />
Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />
Einnahmen 1.000,00 1.000,00 0,00<br />
Ausgaben 2.588,<strong>02</strong> 2.700,00 111,98<br />
Abgang/Übersch. -1.588,<strong>02</strong> -1.700,00 -111,98<br />
4) Vermögen:<br />
Das Vermögen hat sich entsprechend der Investitionen bzw. Darlehensaufnahmen und –tilgungen verändert.<br />
Seite 15
Prüfungsergebnis:<br />
Der Prüfungsausschuss hat am 08.03.<strong>2010</strong> den Rechnungsabschluss überprüft und es wurden keine<br />
Mängel festgestellt.<br />
Der Prüfungsausschuss schlägt einhellig vor, den Rechnungsabschluss zu genehmigen.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />
Gde.Sekr. und Obmann des Vereines „VFI“ Matzinger erläutert die Details.<br />
Bgm. Wurm erwähnt in diesem Zusammenhang noch, dass es am 29.04.<strong>2010</strong> einen Gesprächstermin<br />
mit BAV, LR Stockinger u. HR Gugler betreffend Errichtung ASZ gibt.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Lt. Vorschlag Prüfungsausschuss-Sitzung vom 08.03.<strong>2010</strong> – Genehmigung Rechnungsabschluss<br />
Beschluss:<br />
Der Rechnungsabschluss 2009 des Vereines zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong> wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Zu 6. Eltern-Kind-Zentrum - Leistungsvertrag mit Familienakademie Mühlviertel<br />
Vorlage: AV/566/<strong>2010</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat hat am 15.12.2003 folgende Vereinbarung mit der Familienakademie Mühlviertel<br />
hinsichtlich des Betriebes des Eltern-Kind-Zentrums beschlossen:<br />
Seite 16
Seitens der Familienakademie Mühlviertel wird nun folgende Ergänzung zur Beschlussfassung<br />
vorgeschlagen:<br />
Leistungsvertrag<br />
- Ergänzung zur bestehenden Vereinbarung vom 15.12.2003<br />
Abgeschlossen zwischen der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong>, Gusentalstraße 1a,<br />
4210 <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
und der Familienakademie Mühlviertel, Gewerbestraße 7, 4222 St. Georgen/Gusen als Träger<br />
des Eltern-Kind-Zentrums YoYo, Obere Dorfstraße 18, 4210 <strong>Unterweitersdorf</strong>.<br />
Leistungen des Eltern-Kind-Zentrums YoYo:<br />
- durch Miteinbeziehung von Eltern und Kindern und unter Berücksichtigung der Angebote<br />
im Ort, wird 2 mal jährlich ein Programmangebot im Stundenausmaß von mindestens<br />
10 Wochenstunden angeboten<br />
- die Angebote werden nach den geltenden Qualitätskriterien des Landes Oberösterreichs<br />
gestaltet<br />
- das heißt, dass es mindestens ein Angebot eines offenen Treffs, Angebote für Babys,<br />
wie Babyschwimmen, Babymassage, Angebote für werdende Eltern, wie Geburtsvorbereitungskurs,<br />
Kreativangebote für Kinder und Elternbildungsangebote gibt<br />
- Die MitarbeiterIn des Eltern-Kind-Zentrums ist in einem Arbeitsverhältnis mit der Familienakademie<br />
Mühlviertel mit allen Rechten und Pflichten angestellt<br />
- Die MitarbeiterIn des Eltern-Kind-Zentrums beteiligt sich an regionalen und überregionalen<br />
Treffen zum Erfahrungsaustausch und zur Qualititätssicherung, sowie zur regelmäßigen<br />
Fortbildung<br />
- Die MitarbeiterIn des Eltern-Kind-Zentrums ist verantwortlich für die Qualitätssicherung<br />
der Angebote vor Ort, für die finanzielle Abwicklung der Kursangebote und den<br />
Kontakten zu Kindern und Eltern.<br />
Leistungen der Familienakademie Mühlviertel:<br />
- die Familienakademie stellt die Rahmenbedingungen für die Qualitätsarbeit vor Ort<br />
zur Verfügung<br />
- Sie erbringt Programmberatung, stellt einen Pool an ReferentInnen zur Verfügung,<br />
koordiniert die Erstellung der Programmbroschüren,<br />
- Sie stellt das Datenmanagement zur Verfügung<br />
- Führt die Vernetzungsarbeit: Organisation und Durchführung von LeiterInnentreffen,<br />
Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen<br />
- Die Familienakademie hat regelmäßige Kontakte zu diversen Behörden (Jugendwohlfahrt,<br />
Sozialberatungsstellen der Region)<br />
- Die Familienakademie ist Ansprechstelle für alle Anliegen der EKIZ-LeiterIn und bei<br />
Bedarf für die BesucherInnen des Eltern-Kind-Zentrums.<br />
- Die Familienakademie führt die laufende doppelte Buchhaltung für das EKIZ. Das<br />
Kassabuch und Belege werden geprüft. Es erfolgen Überweisungen. Es werden Ansuchen,<br />
Finanzpläne, Berichte und Abrechnungen an Fördergeber erstellt und das<br />
regelmäßige Controlling gemacht. Zu Jahresende wird eine Bilanz erstellt.<br />
- Die Familienakademie führt die Lohnverrechnung, das Zeiterfassungsmanagement<br />
und sämtliches Personalwesen durch.<br />
Seite 17
Finanzielle Leistungen Gemeinde bzw. Familienakademie Mühlviertel:<br />
Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> stellt die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung.<br />
Die anfallende Miete und die Betriebskosten (Reinigung, Heizung, Strom udgl.) werden<br />
als Beitrag der Gemeinde zur Verfügung gestellt.<br />
Darüber hinausgehende Subventionen können nur nach Antragstellung und Finanzlage<br />
der Gemeinde gewährt werden.<br />
Die Familienakademie Mühlviertel legt bis zum 30. September für das nächstfolgende Kalenderjahr<br />
einen Budgetvorschlag für das Eltern-Kind-Zentrum <strong>Unterweitersdorf</strong> der Gemeinde<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong> vor. Verbraucherpreisindexanpassungen werden jährlich vorgenommen.<br />
Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> gibt bis 30. November das genehmigte Budget bekannt.<br />
Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> übernimmt nach Zustimmung im Gegenzug den tatsächlichen<br />
Abgang des laufenden Betriebes in Form einer Subvention.<br />
Die Subvention wird in zwei Teilen am 31.01. und am 30.06. jedes Kalenderjahres an die<br />
Familienakademie Mühlviertel überwiesen.<br />
Bei Zahlungsverzug werden die entsprechenden Zinsen der Vorfinanzierung verrechnet.<br />
Die Familienakademie Mühlviertel erbringt bis zum 30. April des Folgejahres als Verwendungsnachweis<br />
über die erhaltenen Mittel eine Jahresabrechnung. Diese Abrechnung ist in<br />
der Form zu gliedern, dass Abrechnung, Budgetvoranschlag und Vorjahresrechnungsergebnis<br />
als Vergleich ersichtlich sind. Dabei erfolgt auch eine Evaluierung des Programmangebotes<br />
und der eingebrachten Arbeitsleistungen.<br />
Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> ist ermächtigt die entsprechenden Unterlagen jederzeit einsehen<br />
und überprüfen zu können.<br />
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Eine Kündigung der Vereinbarung ist von beiden Seiten jeweils zum 31.12. mit Wirksamkeit<br />
des übernächsten Jahres möglich, z.B. Kündigung 31.12. 2009, Beendung<br />
aller Aktivitäten, Arbeitsverträge, Programm 1.1. 2011.<br />
Neben dieser Vereinbarung bestehen keine Nebenabsprachen.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Obm. Vzbgm. Brandstetter berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />
Bgm. Wurm erklärt, dass es sich um eine Vereinheitlichung der Richtlinien aller o.ö. Eltern-Kind-<br />
Zentren handelt.<br />
GV DI Matzinger erkundigt sich über die Höhe der Gemeindeförderung.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Schul-, Kindergarten-, Kultur-, Sport-, Familien- und<br />
Seniorenangelegenheiten (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 13.04.<strong>2010</strong>): Genehmigung Zusatzvereinbarung<br />
Beschluss:<br />
Die Zusatzvereinbarung im Leistungsvertrag mit Familienakademie Mühlviertel wird genehmigt.<br />
Seite 18
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Zu 7. Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs - Übertragungsverordnung an Bürgermeister<br />
Vorlage: AV/567/<strong>2010</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Gemäß § 94 d lit. 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF. fällt die Zuständigkeit von Bewilligungen<br />
von Arbeiten (§ 90 StVO) bzw. Erlassung von Verordnungen (§ 43 StVO) in die Zuständigkeit<br />
des Gemeinderates. Es erscheint aber im Hinblick auf die zeitgerechte Bewilligung sinnvoll, dass dies<br />
in die Zuständigkeit des Bürgermeisters übertragen wird.<br />
Folgende Verordnung wird daher zur Beschlussfassung vorgeschlagen:<br />
V E R O R D N U N G :<br />
des<br />
GEMEINDERATES DER GEMEINDE <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
vom ............, betreffend die Übertragung einzelner in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallenden<br />
Angelegenheiten des öffentlichen Straßenverkehrs an den Bürgermeister.<br />
Auf Grund des §43 Abs.2 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990, i.d.g.F., wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Die Zuständigkeit gemäß §94 d. lit. 16 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. 159/1960, i.d.g.F., u.<br />
zw. die<br />
1. Bewilligung von Arbeiten (§90 StVO.), einschließlich der Erlassung der durch diese Arbeiten<br />
erforderlichen Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen<br />
2. Erlassung von Verordnungen nach §43 StVO<br />
werden zur Gänze dem Bürgermeister übertragen.<br />
§ 2<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts, er erklärt, dass dies rechtlich nicht richtig geregelt<br />
war und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 13.04.<strong>2010</strong>):<br />
Genehmigung Verordnung lt. Sachverhalt<br />
Beschluss:<br />
Die Übertragungsverordnung an den Bürgermeister in Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs<br />
wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Seite 19
Zu 8. FF <strong>Unterweitersdorf</strong> - Anschaffung Einsatzfahrzeug<br />
Vorlage: AV/568/<strong>2010</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Das Kommando der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Unterweitersdorf</strong> hat folgendes Schreiben an die Gemeinde<br />
gerichtet:<br />
Seite 20
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />
Er ergänzt noch, dass eine Abklärung bzw. Koordinierung mit dem Land hinsichtlich Tunnel S10<br />
bzw. über den Zeithorizont zu treffen ist.<br />
GV Pachner erwähnt, dass 2 Sachen zu trennen sind, einerseits der Pflichtbereich der FF und andererseits<br />
der Tunnelfeuerwehrstützpunkt (hier müssen die Details noch abgewartet werden).<br />
Vzbgm. Brandstetter gibt zu bedenken, dass unser TLF, Baujahr 1991, doch schon etwas älter und<br />
nicht so gut motorisiert ist und wenn es dazu noch überbeladen ist, kommt es zu Problemen und daher<br />
ist seiner Meinung nach ein Handeln seitens der Gemeinde erforderlich.<br />
GR Wöckinger regt bei dieser Gelegenheit an, dass auch im Bereich Püchlstraße (Stiftinger) ein FF-<br />
Löschwasserbehälter (wie im Vorjahr in Oberwögern) errichtet werden sollte.<br />
Seite 21
Gde.Sekr. Matzinger meint dazu, dass nach und nach alle Löschteiche aufgelassen und durch neue<br />
geschlossene Wasserbehälter ersetzt werden sollten.<br />
Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 13.04.<strong>2010</strong>):<br />
Fassung Grundsatzbeschluss über Ankauf Fahrzeug<br />
Beschluss:<br />
Ein Grundsatzbeschluss über den Ankauf eines Einsatzfahrzeuges für die FF <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
wird gefasst.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Zu 9. Bahnausbau Linz-Gallneukirchen-Pregarten - Resolution<br />
Vorlage: AV/569/<strong>2010</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Verein „Bahn Linz-Gallneukirchen-Pregarten“ hat der Gemeinde folgendes Schreiben mit Datum<br />
25.01.<strong>2010</strong> übermittelt:<br />
Sg. Herr Bürgermeister<br />
Vermutlich haben Sie schon von unserer überparteilichen Initiative zur Errichtung einer Schienenverbindung<br />
zwischen Linz-via Gallneukirchen-nach Pregarten gehört.<br />
Die Gemeinden Pregarten und Gallneukirchen haben dazu jeweils einstimmig eine Resolution zur Unterstützung<br />
dieser Forderung beschlossen.<br />
Die Gemeinde Engerwitzdorf bearbeitet das gerade im Ausschuss.<br />
Wir möchten alle einer möglichen Trasse angrenzenden Gemeinden einladen, ebenso eine solche Resolution<br />
zu beschließen. Darum möchte ich mich an Sie wenden, ob sich nicht auch die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
anschließen könnte. Selbstverständlich könnten wir Ihnen die (in etwa ähnlichen) Resolutionstexte der anderen<br />
Gemeinden zur Verfügung stellen. Sie beinhalten im Wesentlichen die Forderung zur Errichtung der Bahnverbindung<br />
sowie die Anforderung der aktuellen Studie, die ja der Landesregierung vorliegt und den Gemeinden<br />
auf Wunsch auch zugänglich ist. Die Studie ist in der Tat ja bereits sehr detailliert und sorgfältig ausgearbeitet<br />
und bringt die Diskussion gleich auf ein sehr sachliches Niveau.<br />
Ich denke, ich brauche Ihnen gegenüber nicht langwierig argumentieren, was so eine Direktverbindung für dieses<br />
große Einzugsgebiet für Vorteile bieten würde. Auf Wunsch können wir aber auch dazu gerne etwas beitragen.<br />
Es würde mich jedenfalls sehr freuen, wenn auch <strong>Unterweitersdorf</strong> mitmachen würde.<br />
Für allfällige Fragen und Informationen stehen wir natürlich gern zur Verfügung.<br />
Herzliche Grüße<br />
Herbert Schustereder<br />
Verein Bahn Linz-Gallneukirchen-Pregarten<br />
0676/76<strong>02</strong>353<br />
Unterschreiben Sie gleich hier unter: www.bahn.cac.at<br />
Seite 22
Resolutionsvorschlag:<br />
RESOLUTION<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> ersucht die OÖ Landesregierung,<br />
das Projekt „Stadtbahn Linz-Gallneukirchen-Pregarten“ im Sinne der betroffenen<br />
Bürger und Gemeinden raschestmöglich zur Umsetzung zu bringen.<br />
Weiters ersucht der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> die OÖ Landesregierung<br />
um Zusendung der aktuellen diesbezüglichen Machbarkeitsstudie, sowie um<br />
die Ausarbeitung und Erstellung eines Regionalverkehrskonzeptes für den Zentralraum.<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> ersucht die OÖ Landesregierung<br />
außerdem, eine Verlängerung der Benützung des Pannenstreifens durch Linienbusse<br />
zu prüfen.<br />
Begründung:<br />
1. Wie aus Pressemeldungen hervorgeht, ist das Projekt „Stadtbahn Linz-<br />
Gallneukirchen-Pregarten“ erneut Gegenstand der Beratungen der OÖ Landesregierung.<br />
2. Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> spricht den genannten Projekten<br />
die uneingeschränkte Unterstützung aus - eine Vielzahl bereits bekannter<br />
umwelt-, verkehrs-, bevölkerungs- und wirtschaftspolitischer Überlegungen<br />
spricht dafür.<br />
3. Der Raum Gallneukirchen-<strong>Unterweitersdorf</strong>-Pregarten ist eine prosperierende<br />
Bereich im Zentralraum mit hohem Pendleraufkommen und die Verkehrsbelastung<br />
aber auch die Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel auf der A7<br />
steigen ständig. Daher wäre die Benützung des Pannenstreifens ab der Auffahrt<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong> eine kostengünstige und kurzfristig umsetzbare Maßnahme,<br />
um die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zu erhöhen.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />
Er erwähnt noch, dass in den alten Gemeinderatsprotokollen bereits 1910 ein Beschluss über diesen<br />
Bahnausbau zu finden ist.<br />
Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 13.04.<strong>2010</strong>):<br />
Genehmigung Resolution<br />
Beschluss:<br />
Die Resolution über den Bahnausbau Linz-Gallneukirchen-Pregarten wird beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Seite 23
Zu 10. Kanalisationsausbau Steinmühlweg-Pfaffendorf - Vereinbarung mit Marktgemeinde<br />
Neumarkt i.M.<br />
Vorlage: AV/570/<strong>2010</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Die Gemeinde Neumarkt plant derzeit den Ausbau der Kanalisation im Bereich Pfaffendorf. Damit<br />
wird auch der Bereich „Steinmühlweg“ der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> erschlossen und es wird daher<br />
die folgende Vereinbarung zur Beschlussfassung vorgeschlagen:<br />
abgeschlossen zwischen<br />
V E R E I N B A R U N G<br />
Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis, 4212 Neumarkt im Mkr., Marktplatz 1,<br />
und der<br />
Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong>, 4210 <strong>Unterweitersdorf</strong>, Gustentalstraße 1a,<br />
wie folgt:<br />
1. Gegenstand der Vereinbarung<br />
Gegenstand dieses Vertrages ist die vertragliche Vereinbarung über den Anschluss von 20<br />
EW 60 (bzw. 4 Objekte) der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> aus der Ortschaft bzw. dem Einzugsbereich<br />
Pfaffendorf an die Abwasserbeseitigungsanlage der Marktgemeinde Neumarkt im<br />
Mühlkreis (Kanalisation und Kläranlage Pfaffendorf, Errichtung im Rahmen des BA15) unter<br />
nachstehenden Festlegungen und Bedingungen.<br />
Die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis wird eine Kanalisationsanlage mit eigener Kläranlage<br />
für den Ortschaftsbereich Pfaffendorf errichten. In diesen Anlagenteilen werden neben<br />
den Abwässern aus der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis auch Abwässer von<br />
Objekten aus der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> zukünftig abgeleitet. Für die Ableitung der 4<br />
Objekte aus der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> wird von der Marktgemeinde Neumarkt ein Kanalstrang<br />
„Sammler Pfaffendorf 2“ welcher unmittelbar vor der zu errichtenden Kläranlage<br />
Pfaffendorf in den Sammler Pfaffendorf 1 einmünden wird, errichtet werden.<br />
2. Grundlagen der Vereinbarung<br />
Es dürfen von allen anzuschließenden Objekten der hier betroffenen Gemeinden ausschließlich<br />
häusliche Schmutzwässer (sowie Fremdwässer nur im unvermeidlichen Ausmaß) entsprechend<br />
wasserrechtlicher Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Freistadt Wa10-14-<br />
2009 vom 30.4.2009 von gesamt 70 EW 60 in einer Menge von 10,5 m³/d bzw. 0,35 l/s<br />
(Schmutz- und Fremdwasser) in die neu zu errichtende Kanalisationsanlage Pfaffendorf der<br />
Marktgemeinde Neumarkt im Mkr. eingeleitet werden.<br />
Die von den Objekten aus den Gemeinden Neumarkt im Mkr. und <strong>Unterweitersdorf</strong> eingeleiteten<br />
häuslichen Abwässer werden im Rahmen dieser Vereinbarung mit gesamt 70 Einwohnerwerten<br />
EW = E + EGW; berechnet nach BSB5 (1 EW = 60 g BSB5/Tag) oder CSB<br />
(1 EW = 100 g CSB/Tag) im Verhältnis der Tabelle 1 dieser Vereinbarung nach oben begrenzt.<br />
Seite 24
Tabelle 1 - Aufteilungsschlüssel:<br />
Gemeinde<br />
Objekte derzeit Betriebe derzeit. zukünft. zukünft.<br />
derzeit ständige EGW gesamt EW gesamt<br />
(im<br />
derzeit<br />
EZ<br />
EW<br />
EW<br />
Anschlussbereich)<br />
Mgde. Neumarkt im Mkr. 16 Stk. 42 0 42 14 56<br />
Gde. <strong>Unterweitersdorf</strong> 4 Stk. 6 0 6 8 14<br />
Gesamt 20 Stk. 48 0 48 14 70<br />
Im Auftrag der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis wurde vom Büro Jung ein Detailprojekt<br />
für die zu errichtende Kanalisationsanlage samt Kläranlage für den Bereich Pfaffendorf<br />
erstellt und dieses wasserrechtlich bewilligt.<br />
3. Anschlussbedingungen<br />
Die von den Gemeinden Neumarkt im Mühlkreis und <strong>Unterweitersdorf</strong> eingeleiteten Abwässer<br />
müssen der jeweils in Geltung stehenden allgemeinen Emissionsverordnung und den<br />
Werten für Indirekteinleiter der Emissionsverordnung für kommunale Abwässer entsprechen.<br />
Der Anschluss besonders geruchsintensiver Abwässer ist auf jeden Fall auszuschließen und<br />
es sind von den Vertragspartnern entsprechende Maßnahmen vor Einleitung in das Kanalnetz<br />
der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu treffen.<br />
Sollten Betriebe irgendwelcher Art an die gegenständlichen Anlagenteile der Kanalisation<br />
Neumarkt im Mühlkreis anschließen, so ist hiefür mit der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis<br />
als Kläranlagenbetreiber eine Indirekteinleitervereinbarung abzuschließen, deren Kosten<br />
zur Gänze von der jeweils betroffenen Gemeinde (oder vom anzuschließenden Betrieb)<br />
zu tragen sind.<br />
Die technische Ausführung der Kanalisation, welche von der Marktgemeinde Neumarkt im<br />
Mühlkreis im Rahmen des Bauabschnittes 15 errichtet wird, hat den einschlägigen Normen<br />
und Vorschriften sowie dem erlassenen Wasserrechtsbescheid zu entsprechen.<br />
Niederschlagswasser darf nicht, Fremdwässer dürfen grundsätzlich ebenso nicht in das Kanalisationsnetz<br />
eingeleitet werden; die maximale Einleitungsmenge wird mit gesamt ds. 0,35<br />
l/s mit Aufteilung entsprechend Tabelle 2 begrenzt, sie ist womöglich aber kleiner zu halten:<br />
Tabelle 2 - Quantitativer Abwasseranfall:<br />
aus der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis<br />
mittlerer Tagesanfall (SW + FW)<br />
Spitzenanfall (SW + FW)<br />
gegenwärtig: 42 EW x 150 l/EW,d = 6,3 m³/d 42 EW x 5,0 l/s /1000 = 0,21 l/s<br />
zukünftig: 56 EW x 150 l/EW,d = 8,4 m³/d 56 EW x 5,0 l/s /1000 = 0,28 l/s<br />
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aus der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
mittlerer Tagesanfall (SW + FW)<br />
Spitzenanfall (SW + FW)<br />
gegenwärtig: 6 EW x 150 l/EW,d = 0,9 m³/d 6 EW x 5,0 l/s /1000 = 0,03 l/s<br />
zukünftig: 14 EW x 150 l/EW,d = 2,1 m³/d 14 EW x 5,0 l/s /1000 = 0,07 l/s<br />
Die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis verpflichtet sich, auf die Dauer der wasserrechtlichen<br />
Bewilligung den Betrieb und die Instandhaltung durchzuführen, bzw. die gesamten<br />
Darlehensrückzahlungsraten für die von der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis errichteten<br />
Anlagenteile der Abwasserbeseitigungsanlage Neumarkt im Mkr., BA15, Kanalisation<br />
Pfaffendorf, verwaltungstechnisch abzuwickeln, wobei die Kostenregelung hierüber nachfolgend<br />
festgelegt wird.<br />
4. Kostenregelung<br />
Die Kosten für alle Planungen, wasserrechtliche Bewilligungen, Bauleitung und Überprüfungen<br />
für die Kanalisation und Kläranlage Pfaffendorf trägt die Marktgemeinde Neumarkt im<br />
Mühlkreis im Gesamtumfang (inkl. Anlagenteile, welche in der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
errichtet werden sollen).<br />
Die Kosten für den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der öffentlichen Kanäle und der<br />
Kläranlage, welche im Rahmen der Abwasserbeseitigungsanlage Neumarkt, Kanalisation<br />
Pfaffendorf, BA15 von der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis errichtet werden, trägt die<br />
Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis im Gesamtausmaß des beantragten Konsenses.<br />
Die Gemeinden Neumarkt im Mühlkreis und <strong>Unterweitersdorf</strong> verpflichten sich auf die Dauer<br />
der wasserrechtlichen Bewilligungen, betreffend der hier gegenständlichen Kanalisation<br />
Pfaffendorf, die Kosten für Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der gegenständlichen Anlagenteile<br />
im nachstehenden Verhältnis und Bedingungen zu tragen und zu entrichten:<br />
A) Anschlussgebühren:<br />
Die Anschlussgebühren (Anteil an Gesamtfinanzierung) sind entsprechend der jeweils<br />
gültigen Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu 100 %<br />
von der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> bei Anschlussmöglichkeit der betroffenen Objekte<br />
an die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu entrichten, wobei 50 % der Anschlussgebühren<br />
bereits bei wasserrechtlicher Bewilligung der öffentlichen Anlagenteile der Kanalisation<br />
vorgeschrieben werden können.<br />
B) Laufende Kosten: (Betriebs- und Instandhaltungskosten; inkl. Darlehensrückzahlungen):<br />
Die Anschlussgebühren (Anteil an Gesamtfinanzierung) sind entsprechend der jeweils<br />
gültigen Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu 100 %<br />
von der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> bei Anschlussmöglichkeit der betroffenen Objekte<br />
an die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu entrichten, wobei 50 % der Anschlussgebühren<br />
bereits bei wasserrechtlicher Bewilligung der öffentlichen Anlagenteile der Kanalisation<br />
vorgeschrieben werden können.<br />
Konsensausmaß – Berechnungsgrundlage (entsprechend Tabelle 1):<br />
- Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis: 56 EW<br />
- Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong>: 14 EW<br />
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Die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten (inkl. Darlehensrückzahlungen)<br />
für die gesamt zu errichtenden Anlagenteile im Rahmen des gegenständlichen Detailprojektes<br />
in den Gemeinden <strong>Unterweitersdorf</strong> und Neumarkt sind von der Marktgemeinde<br />
Neumarkt im Mühlkreis vollständig zu entrichten.<br />
Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> hat die Benützungsgebühr entsprechend der jeweils<br />
gültigen Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Neumarkt zu 100 % an die<br />
Marktgemeinde Neumarkt zu entrichten. Die Benützungsgebühr als solches verbleibt<br />
somit bei der jeweils zuständigen Gemeindehoheit und ist daher die Benützungsgebühr<br />
für Gebäude, welche in der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> gelegen sind, von der<br />
Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> auf Grundlage der Kanalgebührenordnung der Gemeinde<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong> vorzuschreiben.<br />
Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass jede Gemeinde nach Maßgabe der gesetzlichen<br />
Bestimmungen für ihr Gemeindegebiete die Kanalanschluss- und Benützungsgebühr<br />
einhebt und auch diese Gebührenhoheit einbehält.<br />
Zahlungsbedingungen:<br />
Die Bezahlung der Anschlussgebühr und der laufenden Benützungsgebühr durch die Gemeinde<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong> erfolgt jeweils 30 Tage nach Vorschreibung durch die Marktgemeinde<br />
Neumarkt im Mühlkreis. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen<br />
von 12% pro Jahr angerechnet.<br />
5. Änderungen<br />
Jede Änderung dieser Vereinbarung hat einvernehmlich zu erfolgen und bedarf der Schriftform.<br />
6. Dauer der Vereinbarung<br />
Diese Vereinbarung gilt für die Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung der betroffenen Kanalanlagen<br />
und Kläranlage Pfaffendorf, BA15 und verlängert sich automatisch, wenn die<br />
wasserrechtliche Bewilligung verlängert wird. Die Vereinbarung kann im Einvernehmen der<br />
Gemeinden gelöst werden; eine einseitige Kündigung ist nur aus wichtigen Gründen und mit<br />
10-jähriger Kündigungsfrist möglich.<br />
Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen auch auf allfällige Rechtsnachfolger<br />
über.<br />
Diese Vereinbarung wird im Rahmen der Errichtung von gemeindeeigenen Kanalisationsanlagen<br />
getroffen, die entsprechend Umweltförderungsgesetz gefördert werden. Aus diesem<br />
Grund wird die Stempel- und Gebührenfreiheit in Anspruch genommen.<br />
7. Zustimmungserklärungen<br />
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis hat dieser Vereinbarung in<br />
seiner Sitzung vom<br />
................................................................................ zugestimmt.<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> hat dieser Vereinbarung in seiner Sitzung<br />
vom<br />
................................................................................ zugestimmt.<br />
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8. Rechtsverbindliche Unterzeichnung (Seite 6)<br />
Es werden 4 Ausfertigungen der Vereinbarung unterzeichnet; jede der Gemeinden erhält<br />
zwei Ausfertigungen.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Obm. DI Zeller berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />
Gde.Sekr. Matzinger erläutert die Details und GV DI Matzinger findet es grundsätzlich positiv,<br />
dass dieses Projekt gemeindeübergreifend abgewickelt wird.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten<br />
sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 19.04.<strong>2010</strong>): Genehmigung<br />
Vereinbarung<br />
Beschluss:<br />
Die Vereinbarung mit der Marktgemeinde Neumarkt wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Zu 11. Flächenwidmungsplan Nr. 4 - Änderung Nr. 25 (Brandstetter/Wagnergasse)<br />
Vorlage: AV/547/2009<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben vom 25.06.2009 haben Rudolf und Elisabeth Brandstetter im Rahmen der gesamten<br />
Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes um die Änderung im Bereich der Wagnergasse (Widmung<br />
von 2 Bauparzellen) wie folgt ersucht:<br />
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Stellungnahme des Ortsplaners bzw. des Planungsausschusses:<br />
Bereich: <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
Antragstellung: Brandstetter Rudolf und Elisabeth<br />
Grst. Nr.: 169, 170<br />
Bisherige Widmung: Grünland – Land- und Forstwirtschaft<br />
Beantragte Widmung: Bauland<br />
Fläche: 1.517m²<br />
Ergebnis der Ausschusssitzung vom 20./21.11.2009:<br />
Die beantragte Umwidmungsfläche befindet sich im zentralen Siedlungsbereich<br />
von <strong>Unterweitersdorf</strong>, unweit südwestlich des Gemeindeamtes<br />
und grenzt an Bauland Dorfgebiet.<br />
Die Wagnergasse könnte langfristig bis zur Alten Bahn verlängert<br />
werden. Umwidmungsmöglichkeiten bestehen dann nördlich und südlich<br />
der verlängerten Wagnergasse.<br />
Die das Grundstück querende 30kV Leitung ist entsprechend zu berücksichtigen.<br />
‣ Aufgrund der Dringlichkeit wird dieses Ansuchen im Zuge einer Einzeländerung<br />
zum FW 4 durchgeführt. Die Fläche ist bereits jetzt im<br />
ÖEK Nr.1 als Bauerwartungsland vorgesehen.<br />
Seite 29
Mit Kundmachung bzw. Verständigung vom 11.01.<strong>2010</strong> wurden alle Betroffenen zur Abgabe einer<br />
Stellungnahme bis zum 26.<strong>02</strong>.<strong>2010</strong> aufgefordert, wobei Folgende eingelangt sind:<br />
20.01.<strong>2010</strong> Wirtschaftskammer Oberösterreich - kein Einwand<br />
25.01.<strong>2010</strong> Oö. Ferngas – kein Einwand, Hinweis auf Schutzstreifen von 1m<br />
26.01.<strong>2010</strong> Land Oberösterreich – kein fachlicher Einwand<br />
04.<strong>02</strong>.<strong>2010</strong> Linz Strom AG – kein Einwand, Hinweis auf Bestand 30kV-Leitung<br />
09.03.<strong>2010</strong> Landwirtschaftskammer Oberösterreich – kein Einwand<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Obm. DI Zeller berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />
Vzbgm. Brandstetter erklärt sich bei der Abstimmung für befangen.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten<br />
sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 19.04.<strong>2010</strong>): Genehmigung<br />
Umwidmung<br />
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Beschluss:<br />
Die Änderung Nr. 25 des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 wird genehmigt (Vzbgm. Brandstetter<br />
befangen).<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig (Vzbgm. Brandstetter befangen)<br />
Zu 12. WG Loibersdorf - Vereinbarung über Wasserlieferung<br />
Vorlage: AV/543/2009<br />
Sachverhalt:<br />
Die Wassergenossenschaft Loibersdorf hat immer wieder Probleme mit der Wasserqualität und auch<br />
in den Trockenzeiten mit der Wassermenge. Derzeit gibt es beim Hochbehälter der Genossenschaft<br />
eine Übergabestelle, wo die Gemeinde bei Bedarf einspeisen kann.<br />
In letzter Zeit hat sich das Problem mit der Wasserqualität zugespitzt, sodass die Genossenschaft Alternativen<br />
überlegt.<br />
Bereits im Jahre 1996 wurde eine Vereinbarung mit der Genossenschaft über die Wasserlieferung<br />
geschlossen, die am 03.07.2000 geändert wurde. Derzeit ist nur eine Abdeckung des Spitzenverbrauches<br />
vereinbart (max. ca. 1.000 m³ jährlich) – der Abgabepreis entspricht der aktuellen Wassergebühr).<br />
Seitens der Genossenschaft wurde nun die Anfrage gestellt, wie die Bedingungen für eine Lieferung<br />
der gesamt benötigten Wassermenge (ca. 5.000 m³ jährlich) lauten.<br />
Mit Schreiben vom 14.03.<strong>2010</strong> hat die WG Loibersdorf nunmehr folgenden Antrag gestellt:<br />
Wassergenossenschaft Loibersdorf<br />
p.A. Obmann Manfred Matzinger<br />
Loibersdorf 5<br />
4210 <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
Loibersdorf, 14. März <strong>2010</strong><br />
Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
Gusentalstraße 1a<br />
4210 <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
Antrag auf ständigen Wasserbezug und<br />
verringerter Wasserbezugsgebühr<br />
S.g. Damen und Herren!<br />
Die Wassergenossenschaft Loibersdorf besteht seit den 1960’er Jahren. Sie versorgt den Ortskern von Loibersdorf<br />
mit Trink- und Nutzwasser.<br />
Der Wasserbezug erfolgte ursprünglich aus einem Schachtbrunnen nördlich des Ortes. Aufgrund eines Starkregenereignisses<br />
im Jahre 1996 kam es zu Verschmutzungen des Wassers. Auch in Folge blieb der Brunnen<br />
unbenützbar.<br />
In den folgenden Jahren wurde mit Unterstützung des Landes OÖ. (Genossenschaftsverband) versucht, einen<br />
neuen Wasserspender zu errichten.<br />
Im Jahre 1998 wurde daraufhin ein Bohrbrunnen auf rd. 52 m Tiefe abgeteuft. Leider ist die Wasserqualität<br />
nicht zufrieden stellend und entspricht nicht der Trinkwasserverordnung.<br />
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Im Jahre 1999 entschloss man sich eine Quellfassung zu bauen. Die Arbeiten wurden vom Bautrupp des Genossenschaftsverbandes<br />
durchgeführt. Nachdem die Wasserqualität der Trinkwasserverordnung entsprach<br />
und die Quantität ausreichend erschien, wurde im Frühjahr 2000 ein Quellsammelschacht, ein Tiefbehälter und<br />
die Zuleitung zum Hochbehälter gebaut.<br />
Leider kam es am 6. August 2000 zu einem Starkregenereignis, bei dem die Quellfassung in Mitleidenschaft<br />
gezogen wurde. Es kam daraufhin immer wieder zu qualitativen Problemen (v. a. bakteriologische Verunreinigung).<br />
Im Laufe der Jahre kam es in Trockenzeiten auch zu Wassermangel.<br />
Insgesamt wurden in den Jahren 1998 – 2000 rd. 50.000 € investiert. Die Investitionen wurden von den 10<br />
Mitgliedern der WG bar bezahlt. Bei einem Jahresverbrauch von rd. 5000 m³ entspricht dies in 10 Jahren einer<br />
Wassergebühr von rd. 1,00 € / m³.<br />
Die eingehobene Wassergebühr der WG beträgt derzeit 0,45 €, in Summe entspricht sie somit in etwa der Gebühr<br />
der Gemeinde.<br />
Die WG Loibersdorf stellt daher den Antrag auf ständigen Wasserbezug aus den Anlagen der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
und auf verringerte Wasserbezugsgebühr.<br />
Nachdem der Anschluss inkl. Wasserzähler beim Hochbehälter Loibersdorf bereits besteht, soll am System<br />
nichts geändert werden: Die WG betreibt das Netz inkl. Hochbehälter und Hausanschlüsse wie bisher, der<br />
Wasserbezug soll ständig und nicht nur bei Wassermangel von den Anlagen der Gemeinde erfolgen.<br />
Aufgrund der o.a. Ausgaben in den letzten 10 Jahren und der Tatsache, dass das Leitungsnetz weiter zu warten<br />
und instand zu halten ist, ersucht die WG auf Verringerung der Wasserbezugsgebühr.<br />
Nachdem die Gemeinde ihrerseits das Wasser aus den Anlagen des Wasserverbandes Fernwasserversorgung<br />
Mühlviertel bezieht, wird folgende Bezugsgebühr vorgeschlagen:<br />
Bezugsgebühr der Gemeinde + 50 %,<br />
jährliche Anpassung,<br />
rückwirkend ab 1. Jänner <strong>2010</strong><br />
Derzeit entspricht dies: 0,51 € + 50 % = 0,77 € / m³ exkl. Ust.<br />
In Erwartung auf positiver Erledigung<br />
mit freundlichen Grüssen<br />
Obmann Manfred Matzinger<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Obm. DI Zeller berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />
GV DI Matzinger erwähnt, dass sich die Wassergenossenschaft in den letzten Jahren sehr um ein<br />
einwandfreies Trinkwasser bemüht hat, was jedoch nicht gelungen ist. Die Wasserlieferung durch die<br />
Gemeinde bringt der Wassergenossenschaft Sicherheit und es entsteht für die Gemeinde dadurch kein<br />
Nachteil.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten<br />
sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 19.04.<strong>2010</strong>): Es soll folgende<br />
Vereinbarung beschlossen werden:<br />
V e r e i n b a r u n g<br />
über die Wasserlieferung der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> an die Wassergenossenschaft<br />
(WG) Loibersdorf auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.04.<strong>2010</strong>.<br />
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1. Die WG Loibersdorf betreibt zur Versorgung ihrer Mitglieder eine Wasserversorgungsanlage. Auf<br />
Grund der nicht geeigneten Wasserqualität des eigenen Wassers ersucht die WG Loibersdorf um<br />
Einspeisung des Trinkwassers aus der Gemeindewasserleitung.<br />
2. Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> beliefert daher die WG Loibersdorf zur Deckung des Wasserbedarfes<br />
in der Genossenschaft mit Trinkwasser. Die Jahresmenge beträgt lt. Schätzung ca. 5.000<br />
m³.<br />
3. Die Übergabe des Trinkwassers erfolgt beim Hochbehälter der Wassergenossenschaft Loibersdorf.<br />
Die Messung der gelieferten Wassermenge erfolgt mittels Wasserzähler, der im Hochbehälter<br />
installiert wurde. Mit der Übergabe durch die Gemeinde bzw. Übernahme des Trinkwassers<br />
durch die Genossenschaft beim Hochbehälter übernimmt die WG Loibersdorf jegliche Haftung.<br />
4. Der Kaufpreis für das gelieferte Trinkwasser richtet sich nach der Bezugsgebühr der Gemeinde<br />
vom Wasserverband „Fernwasserversorgung Mühlviertel“ zuzüglich einem Aufschlag von 50%<br />
und der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Der Wasserpreis beträgt daher ab 01.01.<strong>2010</strong> € 0,51 + 50% Aufschlag + 10% Ust. = € 0,85 pro<br />
m³. Dieser Betrag ändert sich jeweils mit der Bezugsgebühr beim Fernwasserverband Mühlviertel.<br />
5. Die Abrechnung des Wasserpreises erfolgt vierteljährlich.<br />
6. Die Bestimmungen der Wasserleitungsordnung der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> gelten sinngemäß.<br />
7. Die Vereinbarung wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten unter<br />
Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat beendet werden.<br />
Beschluss:<br />
Die Vereinbarung über die Wasserlieferung an die WG Loibersdorf wird beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Zu 13. Umweltbericht 2009<br />
Vorlage: AV/572/<strong>2010</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Auf Grund eines Erlasses des Amtes der O.ö. Landesregierung sollte der Umweltausschuss jährlich<br />
einen Tätigkeitsbericht dem Gemeinderat vorlegen.<br />
Der Bericht für das Jahr 2009 vom 30.03.<strong>2010</strong> liegt nunmehr wie folgt vor:<br />
1. Allgemeines<br />
Der Ausschuss für örtliche Umwelt- und Klimabündnisfragen hat im Jahr 2009<br />
4 Sitzungen mit 14 Tagesordnungspunkten<br />
abgehalten.<br />
Wesentlicher Inhalt der Beratungen im Ausschuss im abgelaufenen Jahr war das „E-Gem- Projekt“<br />
und die Errichtung von Fotovoltaikanlagen.<br />
2. Tätigkeitsbericht<br />
Der nachstehende Bericht soll einen Großteil bzw. die wichtigsten Punkte aufzeigen, die der Ausschuss<br />
behandelt oder in die Wege geleitet hat.<br />
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a) Abwasserbeseitigung<br />
• Errichtung Fotovoltaikanlagen.<br />
• Klärschlammabgabe – Erhöhung Kostenbeitrag<br />
• Kanalbenützungsgebühren <strong>2010</strong> – Anpassung lt. Voranschlag<br />
b) Abfall<br />
• Abfallgebühren <strong>2010</strong> – Anpassung Grundgebühr lt. Voranschlag<br />
• Abfallordnung – Anpassung an die neue Gesetzeslage<br />
c) Klimabündnis/Energie<br />
• E-Gem – Projekt<br />
• Klimabündnisaktivitäten 2009<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Obm. DI Matzinger berichtet im Sinne des Sachverhalts und verliest den Umweltbericht 2009 –<br />
dieser wurde somit dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.<br />
Danach schlägt er vor, hinsichtlich E-GEM-Projekt die Umweltausschüsse der RUF-Gemeinden zusammenzuladen,<br />
um die weitere Vorgangsweise bzw. Zusammenarbeit und Aktivitäten abzuklären.<br />
Zu 14. Allfälliges<br />
GV DI Matzinger weist darauf hin, dass in Zukunft die Abstandsvorschriften zu den Straßen bei Einfriedungen<br />
besser beachtet werden sollten, da es immer wieder zu Schwierigkeiten kommt.<br />
GR Hametner Sieglinde lädt zur Mostkost am <strong>02</strong>.05.<strong>2010</strong> und zum Maibaumaufstellen am<br />
01.05.<strong>2010</strong> in Loibersdorf ein und Vzbgm. Brandstetter zum Maibaumaufstellen beim Parkplatz<br />
Peraus mit anschließendem Dämmerschoppen am 30.04.<strong>2010</strong>.<br />
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Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung:<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
vom 25.<strong>02</strong>.<strong>2010</strong> wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />
schließt der Vorsitzende die Sitzung.<br />
Ende der Sitzung: 20:55 Uhr<br />
Vorsitzender:<br />
Wurm Wilhelm e.h.<br />
Schriftführer:<br />
Matzinger Christian e.h.<br />
Lehner Gerhard e.h.<br />
Genehmigung Verhandlungsschrift<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung<br />
am 24.06.<strong>2010</strong> keine Einwendung erhoben bzw. ohne Änderung genehmigt wurde.<br />
Folgende Änderungen wurden genehmigt:<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong>, am 24.06.<strong>2010</strong><br />
Der Vorsitzende:<br />
Wurm Wilhelm e.h.<br />
Gemeinderat:<br />
Puchner Herbert e.h.<br />
Gemeinderat:<br />
Hametner Sieglinde e.h.<br />
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