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Gemeinderatssitzung 2010/02 (772 KB) - .PDF - Unterweitersdorf

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Zl.: 004-1-GR/0<strong>02</strong>/<strong>2010</strong> - 4. S.i.d.P.<br />

Gemeindeamt <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

4210 <strong>Unterweitersdorf</strong>, Gusentalstraße 1A<br />

Tel.: 07235-63014-0 Fax: 07235-63014-13<br />

http://www.unterweitersdorf.at<br />

Verhandlungsschrift<br />

der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />

der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

am Donnerstag, den 22.04.<strong>2010</strong> im Gemeindeamt - Sitzungssaal<br />

Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr<br />

Anwesende:<br />

Bürgermeister als Vorsitzender<br />

Herr Wilhelm Wurm SPÖ<br />

Vizebürgermeister<br />

Herr Rudolf jun. Brandstetter SPÖ<br />

Gemeindevorstandsmitglieder<br />

Herr Ing. Johannes Pointner SPÖ<br />

Herr Erwin Pachner ÖVP<br />

Herr Dipl.-Ing. Johannes Matzinger ÖVP<br />

Gemeinderatsmitglieder<br />

Herr Dipl.-Ing. (FH) Daniel Zeller SPÖ<br />

Frau Tanja Leonhartsberger SPÖ<br />

Herr Herbert Puchner SPÖ<br />

Herr Franz Dürr<br />

SPÖ<br />

Herr Ing. Anton Puchner SPÖ<br />

Herr Mag. Klaus-Jürgen Guldner SPÖ<br />

Herr Josef Wögerer<br />

SPÖ<br />

Herr Josef Aichinger ÖVP<br />

Frau Sieglinde Hametner ÖVP<br />

Herr Anton Winkler ÖVP<br />

Herr Ing. Klaus Samhaber ÖVP<br />

Herr Hannes Plank<br />

ÖVP<br />

Herr Hubert Wöckinger ÖVP<br />

Gemeinderats-Ersatzmitglieder<br />

Herr Erwin Jochinger SPÖ Vertretung für Herrn Ing. Gerald Engleitner<br />

Gemeinderatsmitglieder<br />

Herr Ing. Gerald Engleitner<br />

SPÖ<br />

Entschuldigt fehlen:<br />

Seite 1


Niemand<br />

Unentschuldigt fehlen:<br />

Der Leiter des Gemeindeamtes (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF):<br />

Gde.Sekr. Matzinger Christian<br />

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />

Keine<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />

Gde.Sekr. Matzinger Christian u. VB Lehner Gerhard<br />

Anzahl Zuhörer: 0<br />

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass<br />

1. die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde;<br />

2. die Verständigung hiezu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder<br />

zeitgerecht schriftlich am 09.04.<strong>2010</strong> unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt<br />

ist und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich<br />

kundgemacht wurde;<br />

3. die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

4. dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 25.<strong>02</strong>.<strong>2010</strong> bis zur heutigen Sitzung während<br />

der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht<br />

noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen<br />

eingebracht werden können.<br />

5. Als Mitunterfertiger werden gemäß § 54 Abs. 3 Oö. GemO. 1990 idgF. von den im Gemeinderat<br />

vertretenen Fraktionen namhaft gemacht:<br />

SPÖ: Puchner Herbert<br />

ÖVP: Hametner Sieglinde<br />

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />

Keine.<br />

Seite 2


Tagesordnung, Beratungsverlauf, Anträge, Beschlüsse:<br />

Zu 1. Berichte, Informationen und Stellungnahmen des Bürgermeisters<br />

Landespreis für Umwelt und Natur 2009 für die Energieregion RUF<br />

Eine der höchsten Auszeichnungen, die das Land OÖ. für Aktivitäten zum Schutz von Umwelt<br />

und Natur zu vergeben hat, erhielten am Donnerstag, den 25. März die vier RUF Gemeinden<br />

Hagenberg, Pregarten, <strong>Unterweitersdorf</strong> und Wartberg/Aist.<br />

Dabei wurden die zahlreichen Aktivitäten in den Jahren 2008 und 2009 bewertet.<br />

9 Arbeitskreissitzungen, 3 Impulsveranstaltungen, 5 Energieberatungstage und 17 kostenlose<br />

Vortragsangebote in den vier Gemeinden sorgten für eine sehr gute Information für die<br />

Bevölkerung.<br />

Besprechung bezüglich Bauhof-Neubau am Freitag 26. 3. <strong>2010</strong><br />

Besprechung mit Vertreter des Landes OÖ., Herrn DI. Pollhammer<br />

Bauhof-Neu – die Realisierung soll in zwei Bauabschnitten <strong>2010</strong>/11 (€ 400.000,00) und 2012<br />

(€ 200.000,00) erfolgen.<br />

Tourismusgemeinde – Neuer Versuch<br />

Am 07.04.<strong>2010</strong> fand in Freistadt eine Besprechung auf Einladung von Leader Obmann Bgm.<br />

Christian Jachs statt. Es soll ein neuer Versuch gestartet werden, damit die vier Leader<br />

Gemeinden Tragwein, Pregarten, Wartberg und <strong>Unterweitersdorf</strong> ebenfalls Tourismusgemeinden<br />

werden.<br />

Bisher waren die vier Gemeinden teilweise als Trittbrettfahrer unterwegs. Das wird in Zukunft<br />

nur mehr schwer gehen.<br />

Ein Radwegeprojekt Südböhmen bis <strong>Unterweitersdorf</strong> wurde gestartet. Wir haben Beschilderungsvorschläge<br />

bei Kernland bereits abgegeben.<br />

Tourismusgemeinde wäre auch eine Chance für die Region RUF mit den 14.000 Einwohnern.<br />

INKOBA-Vorstandssitzung am Donnerstag 15. April <strong>2010</strong> bei der BH Freistadt<br />

Die Satzungen sind vom Vorstand überarbeitet worden und sollen nun der Vollversammlung<br />

und danach dem Gemeinderat zur Stellungnahme und Beschlussfassung vorgelegt werden.<br />

Derzeit gibt es im Bezirk Freistadt drei Hauptstandorte Süd, Mitte, Nord<br />

1. Flächen ab 3.000 m² sollen dem Verband angeboten werden<br />

2. Bonus für Standortgemeinde soll 20 % betragen, die restlichen 80% sollen auf die<br />

Mitgliedsgemeinden nach Einwohnerschlüssel aufgeteilt werden.<br />

Information über Demenzstelle Pregarten<br />

Weiters hat es eine Information über die Demenzstelle Pregarten (Mag. Judith Haider) gegeben.<br />

Nahversorger-Bewusstseinsbildungs-Kampagne<br />

Dr. Wolfsegger von der Wirtschaftskammer Freistadt informierte über die Nahversorger-<br />

Bewusstseinsbildungs-Kampagne.<br />

Seite 3


Bezirksenergiefest in Pregarten<br />

Am 12.09.<strong>2010</strong> findet das 5. Bezirksenergiefest am Areal der Bruckmühle in der Stadtgemeinde<br />

Pregarten statt und es wird dabei um finanzielle Unterstützung ersucht.<br />

Aktivierung Pferdeeisenbahnweitwanderweg<br />

Besprechung mit Kernland und Leader Geschäftsführer<br />

Es soll eine Aktivierung des Pferdeeisenbahnweitwanderweges erfolgen und es soll Ende<br />

Mai eine Sitzung geben, zu der alle Gemeinden entlang der Strecke von Leopoldschlag nach<br />

<strong>Unterweitersdorf</strong> eingeladen werden.<br />

Hochwasserschutz für <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

Am 12.04.<strong>2010</strong> hat es einen Besprechungstermin mit der Gemeinde Alberndorf und DI. Puchinger<br />

von der Wildbachverbauung bezüglich Hochwasserschutz für <strong>Unterweitersdorf</strong> gegeben.<br />

Weitere Gespräche sollen mit Land OÖ., DI. Gillinger mit Einbindung der Grundbesitzer<br />

stattfinden.<br />

Information durch ASFINAG über mögliche Lärmschutzmassnahmen am 20.04.<strong>2010</strong><br />

Die Einladung dazu erfolgte durch die ASFINAG und durch die Gemeindezeitung.<br />

Einige Haushalte, wie z. B. Haratani haben keine Einladungen halten. Die Einladungsliste<br />

wird von uns nochmals überprüft und wo Fehler sind ergänzt. Die ASFINAG muss dann<br />

nochmals an die Hausbesitzer herantreten. Ein Großteil der förderbaren Maßnahmen wären<br />

Raumbelüftungsgeräte (ähnlich wie im Seniorenraum) .<br />

Biomasseprojekt Bauhof Stiftinger West – Besprechung am 21.04.<strong>2010</strong><br />

Laut Auskunft der Förderstelle des Landes OÖ. sind in dieser Größenordnung für ein Mikronetz<br />

maximale Investitionskosten von € 200.000,00 für Errichtung der Heizung und der Netzleitungen<br />

förderfähig.<br />

Hannes Pointner hat bereits in mehrtägiger Arbeit ein Projekt erarbeitet.<br />

Als nächstes sind im Mai Gespräche mit der Aufsichtsbehörde, Hofrat Gugler geplant -<br />

wenn es da eine Zusage gibt, soll das Projekt in Absprache mit der Gemeinde bei der Kommunalkredit<br />

eingereicht werden.<br />

Gebäudeanalyse (Wärmebildkamera)<br />

Es erfolgte die Übergabe der Auswertungen an 31 Hausbesitzer und es wurden mögliche<br />

Maßnahmen aufgezeigt.<br />

Bau- und Gewerbeverhandlung für Erweiterung Betrieb Dorninger<br />

Am 22.04.<strong>2010</strong> fand diese Verhandlung für die Betriebserweiterung um ca. 1.000 m² statt.<br />

Zu 2. Prüfbericht örtlicher Prüfungsausschuss<br />

Vorlage: AV/574/<strong>2010</strong><br />

S a c h v e r h a l t :<br />

Der Prüfungsausschuss hat am 08.03.<strong>2010</strong> eine Prüfungsausschuss-Sitzung abgehalten, worüber der<br />

Bericht vorliegt. Dieser Bericht samt Verhandlungsschrift wurde den Fraktionen mit der Einladung zu<br />

dieser Sitzung übermittelt (§ 91 (4) Oö. GemO. 1990 idgF.).<br />

Gemäß § 91 (4) O.ö. GemO. 1990 ist jeder Bericht des Prüfungsausschusses dem Gemeinderat (innerhalb<br />

von 12 Wochen ab Unterfertigung) vorzulegen.<br />

Seite 4


Prüfbericht des Prüfungsausschusses<br />

der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

vom Montag, den 08.03.<strong>2010</strong> Prüfungsort: Gemeindeamt<br />

Beginn der Prüfung: 19:00 Uhr<br />

Zu 1. Rechnungsabschluss 2009<br />

Prüfungspunkte:<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Obfrau Hametner leitet ein und Gde.Sekr. Matzinger erläutert den Rechungsabschluss 2009 entsprechend dem beiliegenden<br />

Bericht und hebt hervor, dass der ordentliche Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 3,105.538,38<br />

ausgeglichen werden konnte und auch im außerordentlichen Haushalt nur ein geringer Abgang von € 4.663,18 besteht und<br />

die Vorhaben zum Großteil ausfinanziert sind.<br />

Er berichtet über die Abweichungen zum Voranschlag über € 2.000,00 und mehr als 10 %, die wie vom Gemeinderat festgelegt,<br />

zu begründen sind.<br />

Im außerordentlichen Haushalt erläutert er die einzelnen Vorhaben und vergleicht die Zahlen mit den aktuellen Finanzierungsplänen.<br />

Bei der Überprüfung des Rechnungsabschlusses wurden keine Mängel festgestellt und der Prüfungsausschuss schlägt<br />

einhellig vor, den Rechnungsabschluss im Gemeinderat zu genehmigen.<br />

Zu 2.<br />

Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> & Co KG - Rechnungsabschluss<br />

2009<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Gde.Sekr. Matzinger erläutert den Rechnungsabschluss 2009 der KG anhand des beiliegenden Berichtes. Der ordentliche<br />

Haushalt ist mit € 2.599,58 ausgeglichen.<br />

Der außerordentliche Haushalt weist einen Überschuss von € 39.870,26 auf. Dieser Überschuss wird im Jahre <strong>2010</strong> für die<br />

Restzahlung „Liegenschaftsankauf Stiftinger“ verwendet.<br />

Seitens des Prüfungsausschusses werden keine Mängel festgestellt und dem Gemeinderat wird die Genehmigung des<br />

Rechnungsabschlusses vorgeschlagen.<br />

Zu 3.<br />

Hundesteuer<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Es werden einige gesetzliche Bestimmungen anhand des O.ö. Hundehaltegesetzes erläutert und es wird festgestellt, dass in<br />

unserer Gemeinde aktuell 97 Hunde gemeldet sind. Die Hundeabgabe beträgt € 20,00 für jeden Hund und € 5,00 für<br />

Wachhunde (in unserer Gemeinde gibt es keinen Wachhund). An Hundeabgabe wurden im Finanzjahr 2009 € 2.060,00<br />

und im Jahr <strong>2010</strong> bis jetzt € 1.980,00 eingenommen. Die Hundeabgabe ist eine Jahressteuer und wird einmal im Jahr mit<br />

Fälligkeit 31.03. vorgeschrieben.<br />

Abschließend wird noch eingehend über das Problem mit dem Hundekot diskutiert und festgehalten, dass die Hundebesitzer<br />

nochmals schriftlich hingewiesen werden sollten, wie gefährlich bzw. schädlich Hundekot in den Wiesen vor allem für<br />

die Rinder ist und dass am Gemeindeamt Hundekotbeutel kostenlos erhältlich sind.<br />

Zu 4.<br />

Allfälliges<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Ende der Sitzung: 20:15 Uhr<br />

Der Bürgermeister hat den Bericht am 09.03.<strong>2010</strong> zur Kenntnis genommen.<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Prüfungsausschussobfrau Hametner berichtet im Sinne des Sachverhalts und verliest den Bericht.<br />

Es gibt keine Wortmeldungen – der Bericht wird damit zur Kenntnis genommen.<br />

Seite 5


Zu 3. BH Freistadt - Prüfbericht zum Voranschlag <strong>2010</strong><br />

Vorlage: AV/577/<strong>2010</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben vom 04.03.<strong>2010</strong>, Gem40-23-210, hat die Bezirkshauptmannschaft Freistadt den Prüfbericht<br />

über den Voranschlag <strong>2010</strong> übermittelt. Dieser Bericht ist gemäß § 99 Abs. Oö. Gemeindeordnung<br />

1990 dem Gemeinderat in der nächsten <strong>Gemeinderatssitzung</strong> zur Kenntnis zu bringen und eine<br />

Kopie der diesbezüglichen Sitzung anschließend vorzulegen.<br />

Seite 6


Seite 7


Seite 8


Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Bgm. Wurm leitet ein und Gde.Sekr. Matzinger verliest den Prüfbericht.<br />

Es gibt keine Wortmeldungen – der Bericht wird damit zur Kenntnis genommen.<br />

Zu 4. Rechnungsabschluss 2009<br />

Vorlage: AV/488/2009/1<br />

Sachverhalt:<br />

Gemäß §§ 92 und 93 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 wurde über das Rechnungsjahr 2009 der Rechnungsabschluss<br />

einschließlich der Vermögensrechnung erstellt.<br />

An Hand der Kundmachung wird festgestellt, dass der Rechnungsabschluss 2009 in der Zeit vom<br />

09.03.<strong>2010</strong> bis zum 23.03.<strong>2010</strong> zur allgemeinen Einsicht aufgelegen ist. Es wurden gegen diesen keine<br />

Erinnerungen eingebracht.<br />

Die Prüfung im Sinne des § 91 (3) der O.ö. Gemeindeordnung 1990 erfolgte vor Auflage des Rechnungsabschlusses<br />

am 08.03.<strong>2010</strong> durch den Prüfungsausschuss.<br />

Im Bericht zum Rechnungsabschluss wird folgendes ausgeführt:<br />

Ordentlicher Voranschlag<br />

Bezeichnung<br />

Rechnungsabschluss<br />

Voranschlag Unterschied<br />

Einnahmen 3.105.538,38 3.075.400,00 30.138,38<br />

Ausgaben 3.105.538,38 3.075.400,00 30.138,38<br />

Sollabgang 0,00 0,00 0,00<br />

Änderungen gegenüber Voranschlag:<br />

Ausgabeneinsparungen 57.377,89<br />

Ausgabenüberschreitungen -87.516,27<br />

Mehreinnahmen 81.176,45<br />

Mindereinnahmen -51.038,07<br />

Summe 0,00<br />

Die Änderungen sind in der Beilage (Abweichungen über € 2.000,00 und mehr als 10%) dargestellt.<br />

Betriebliche Einrichtungen:<br />

a) Abfallbeseitigung<br />

Seite 9


Einnahmen 74.014,39<br />

Ausgaben 76.198,90<br />

Abgang -2.184,51<br />

Entleerungen 2009 6.950,00<br />

Abgang pro Tonnen-Entleerung (netto) -0,31<br />

Die Abfallbeseitigung weist damit einen Abgang auf. Die Abfallgrundgebühr wurde im VA <strong>2010</strong> erhöht.<br />

b) Wasserversorgung<br />

Einnahmen (ohne I-Beiträgen) 125.186,55<br />

Einnahmen I-Beiträge 31.912,33<br />

Ausgaben (ohne Rücklagenzuf.) 195.860,69<br />

Zuf. I-Beiträge aoH. 0,00<br />

Zuf. I-Beiträge Rücklage 0,20<br />

Abgang Betrieb -70.674,14<br />

Wasserverkauf 2009 in m³ 75.104<br />

Abgang Betrieb pro m³ (netto) -0,94<br />

Rücklagenstand Beginn Fj. 57.748,39<br />

Zugang (I-Beiträge) 0,20<br />

Abgang aoH (FWVB BA 13) -8.061,05<br />

Stand mit 31.12.2009 49.687,54<br />

Im Bereich der Wasserversorgung ergibt sich ein Betriebsabgang von € 70.674,14. Eine Gebührenanpassung<br />

erfolgte im VA <strong>2010</strong>. Die I-Beiträge wurden im oH. (Leitungskataster) verwendet.<br />

c) Abwasserbeseitigung<br />

Einnahmen (ohne I-Beiträgen) 478.998,49<br />

Einnahmen I-Beiträge 51.744,96<br />

Ausgaben (ohne Rücklagenzuf.) 421.438,11<br />

Zuf. I-Beiträge aoH. 5.000,00<br />

Zuf. I-Beiträge 20.570,07<br />

Betriebsüberschuss 88.712,81<br />

Betriebsüberschuss verbleibt im oH. 49.303,35<br />

Zuführung Betriebsüberschuss Rücklage 39.409,46<br />

Rücklagenstand Beginn Fj. 59.325,55<br />

Zugang (I-Beiträge+Betriebsüberschuss) 59.979,53<br />

Abgang aoH (BA 15) -488,50<br />

Abgang aoH (BA 13) -1.800,00<br />

Stand mit 31.12.2009 117.016,58<br />

Die verbleibenden Anschlussgebühren (ohne Zuführung an aoH € 5.000,00, ohne Investitionen im oH. €<br />

9.652,24 und Fahrzeugankauf € 16.522,65) wurden zweckgebunden in der Höhe von € 20.570,07 der Rücklage<br />

zugeführt. Der Betriebsüberschuss von € 88.712,81wurde nur zum Teil (€ 39.409,46) der Rücklage zugeführt.<br />

Der Rest von € 49.303,35 verbleibt im oH. zum Haushaltsausgleich.<br />

Sonstiges:<br />

Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />

Personalaufwand 705.839,48 22,73 % der Ausg.<br />

Finanzzuweisungen 2.101.867,32 946.512,49<br />

Förderungen (freiwillig) 23.839,60 € 12,91 pro EW<br />

Geburtenförderung 864,00<br />

Heizkostenbeihilfe 0,00<br />

Energieförderung 6.562,00<br />

Beitrag Tagesmütter 523,26<br />

Seite 10


Anrufsammeltaxi, Jugendtaxi 0,00 1.238,50<br />

Verkehrsverbund 10.680,00<br />

Aufwand Verwaltung (0100) 16.681,49 240.175,01<br />

Aufwand Feuerwehr (1630) 14.653,50 33.493,18<br />

Aufwand Volksschule (2110) 12.461,79 175.195,78<br />

Aufwand Kindergarten (2400) 194.847,28 279.499,44<br />

Aufwand Hort (2500) 7.656,70<br />

Aufwand Bibliothek (2730) 4.199,10 7.591,73<br />

Aufwand Bauhof (6170) 204.900,87 189.571,49<br />

Brennstoffe 6.756,63<br />

Gas 15.527,14<br />

Treibstoffe 9.159,41<br />

Büromittel 2.357,28<br />

Strom 33.781,29<br />

Instandhaltung Straßen 8.589,92<br />

Instandhaltung Kanal, Wasser 32.172,62<br />

Porto 5.445,35<br />

Telefon 7.881,72<br />

Zinsen 214.128,68<br />

Versicherungen 13.012,57<br />

Eigene Steuern 3<strong>02</strong>.685,93<br />

Abgabenertragsanteile 1.237.688,78<br />

Strukturhilfe 224.122,12<br />

Finanzzuweisung 47.773,00<br />

Landesumlage 35.112,66<br />

Zuführungen aoH. (ohne I-Beiträge und<br />

Aufschließungsbeiträge ROG)<br />

66.771,84<br />

2) Schulden:<br />

mit 1.1.2009 8.047.081,75<br />

Zugang 430.000,00<br />

Abgang 269.543,96<br />

Stand 31.12.2009 8.207.537,79<br />

Zinsen 2009 208.862,31<br />

Schuldenersätze 245.490,29<br />

Nettoaufwand 232.915,98<br />

pro Kopf<br />

belastende Schulden 971.782,26 494,29<br />

teilw. belastende Schulden 6.093.529,04 31.089,43<br />

nicht belastende Schulden 1.142.226,49 580,99<br />

Summe Schulden 8.207.537,79 4.174,74<br />

3) Außerordentlicher Haushalt:<br />

Bezeichnung ReAbschluss Voranschlag Unterschied<br />

Einnahmen 683.855,63 739.700,00 -55.844,37<br />

Ausgaben 688.518,81 739.700,00 -51.181,19<br />

Abgang -4.663,18 0,00 -4.663,18<br />

a) Löschwasserbehälter Oberwögern (163100)<br />

Das Vorhaben wurde 2009 gemäß genehmigtem Finanzierungsplan abgewickelt und ausfinanziert.<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Seite 11


Einnahmen 19.177,62 17.000,00 -2.177,62<br />

Ausgaben 19.177,62 17.000,00 -2.177,62<br />

Abgang/Übersch. 0,00 0,00 0,00<br />

b) Volksschule – Erweiterung (211000)<br />

Das Vorhaben wurde 2009 ausfinanziert.<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 3.372.490,05 3.132.373,00 -240.117,05<br />

Ausgaben 3.372.490,05 3.132.373,00 -240.117,05<br />

Abgang/Übersch. 0,00 0,00 0,00<br />

c) Spiel u. Freizeitfläche - Seir-Gründe (262001)<br />

Der Grundkauf ist ausfinanziert. Im Jahre 2009 wurde das Vorhaben mit der Errichtung des Spielplatzes weitergeführt.<br />

Der Finanzierungsplan wurde überschritten und der zugesagte Landesbeitrag in der Höhe von €<br />

6.500,00 zur Ausfinanzierung wurde noch nicht angewiesen.<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 371.909,61 336.400,00 -35.509,61<br />

Ausgaben 378.409,61 336.400,00 -42.009,61<br />

Abgang/Übersch. -6.500,00 0,00 6.500,00<br />

d) Neubau Gemeindestraßen 2007-2009 (6120<strong>02</strong>)<br />

Das Vorhaben ist ausgabenseitig abgeschlossen. Die Ausfinanzierungs soll durch in Aussicht gestellte Landesmittel<br />

(Verkehrsabteilung) <strong>2010</strong> erfolgen.<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 295.542,64 223.700,00 -71.842,64<br />

Ausgaben 307.999,16 223.700,00 -84.299,16<br />

Abgang/Übersch. -12.456,52 0,00 12.456,52<br />

e) Grundkauf für Bauhof/ASZ (617001)<br />

Der Grundkauf ist ausgeglichen.<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 300.000,00 300.000,00 0,00<br />

Ausgaben 300.000,00 300.000,00 0,00<br />

Abgang/Übersch. 0,00 0,00 0,00<br />

f) Straßenbeleuchtung – Erweit./Sanierung (816000)<br />

Das Vorhaben wurde 2009 durch BZ ausfinanziert und ist abgeschlossen.<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 59.901,<strong>02</strong> 59.900,00 -1,<strong>02</strong><br />

Ausgaben 59.901,<strong>02</strong> 59.900,00 -1,<strong>02</strong><br />

Abgang/Übersch. 0,00 0,00 0,00<br />

g) WVA BA.04 – Sanierung/Erweiterung (850000)<br />

Die Ausgaben des Finanzierungsplanes wurden auf Grund der Maßnahmen im Betriebsbaugebiet (INKOBA)<br />

geringfügig überschrittten. Die Ausfinanzierung soll <strong>2010</strong> erfolgen.<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 1.127.183,29 1.150.000,00 22.816,71<br />

Ausgaben 1.157.642,43 1.150.000,00 -7.642,43<br />

Abgang/Übersch. -30.459,14 0,00 30.459,14<br />

Seite 12


h) FWVB BA. 13 (850001)<br />

Das Vorhaben wurde 2009 begonnen und im Rahmen des Finanzierungsplanes geführt.<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 8.238,00 13.700,00 5.462,00<br />

Ausgaben 8.238,00 13.700,00 5.462,00<br />

Abgang/Übersch. 0,00 0,00 0,00<br />

i) FWVB BA. 11 (850003)<br />

Im Jahre 2008 und 2009 wurden keine Beiträge seitens des Verbandes angefordert - die Abrechnung seitens des<br />

Verbandes ist noch offen.<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 27.200,00 29.000,00 1.800,00<br />

Ausgaben 27.200,00 29.000,00 1.800,00<br />

Abgang/Übersch. 0,00 0,00 0,00<br />

j) WVA-BA.06 - Alte Bahn/Gusental (850004)<br />

Mit den Bauarbeiten wurde im Jahre 2009 begonnen.<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 89.438,96 300.000,00 210.561,04<br />

Ausgaben 77.012,76 300.000,00 222.987,24<br />

Abgang/Übersch. 12.426,20 0,00 -12.426,20<br />

j) Kanal BA.14 - Alte Bahn/Gusental (851100)<br />

Mit den Bauarbeiten wurde im Jahre 2009 begonnen.<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 357.068,93 562.000,00 204.931,07<br />

Ausgaben 319.563,01 562.000,00 242.436,99<br />

Abgang/Übersch. 37.505,92 0,00 -37.505,92<br />

k) Kanal BA 15 (Photovoltaikanlagen (851200)<br />

Dieses Vorhaben wurde neu begonnen - 2009 sind geringfügige Kosten für die Planung angefallen.<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 488,50 285.000,00 284.511,50<br />

Ausgaben 488,50 285.000,00 284.511,50<br />

Abgang/Übersch. 0,00 0,00 0,00<br />

l) Kanal BA 13 – Kläranlage - Sanierung (851300)<br />

Das Vorhaben ist ausgabenseitig bis auf kleinere Maßnahmen abgeschlossen und soll <strong>2010</strong> ausfinanziert werden.<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 1.372.550,04 1.400.000,00 27.449,96<br />

Ausgaben 1.377.729,67 1.400.000,00 22.270,33<br />

Abgang/Übersch. -5.179,63 0,00 5.179,63<br />

m) Kanal BA 10 – Erw. 2004 (851500)<br />

Das Vorhaben ist ausgabenseitig abgeschlossen und soll <strong>2010</strong> ausfinanziert werden. Die Überschreitung des<br />

Finanzierungsplanes ergibt sich durch die zusätzlichen Maßnahmen im Betriebsbaugebiet (INKOBA).<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 369.330,87 238.000,00 -131.330,87<br />

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Ausgaben 369.330,87 238.000,00 -131.330,87<br />

Abgang/Übersch. 0,00 0,00 0,00<br />

4) Vermögen:<br />

Das Vermögen hat sich entsprechend der Investitionen bzw. Darlehensaufnahmen und –tilgungen verändert.<br />

Prüfungsergebnis:<br />

Der Prüfungsausschuss hat am 08.03.<strong>2010</strong> den Rechnungsabschluss überprüft und es wurden keine<br />

Mängel festgestellt.<br />

Der Prüfungsausschuss schlägt einhellig vor, den Rechnungsabschluss zu genehmigen.<br />

Alle weiteren Details sind dem Bericht zum Rechnungsabschluss zu entnehmen.<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />

Gde.Sekr. Matzinger erläutert die Details anhand des Rechnungsabschlussberichtes. Er erwähnt, dass<br />

es positiv ist, dass der ordentliche Haushalt ausgeglichen erstellt werden konnte und auch im außerordentlichen<br />

Haushalt fast alle Vorhaben ausfinanziert sind.<br />

Keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Lt. Vorschlag Prüfungsausschuss-Sitzung vom 08.03.<strong>2010</strong> – Genehmigung Rechnungsabschluss<br />

Beschluss:<br />

Der Rechnungsabschluss 2009 wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig<br />

Zu 5. Verein zur Förderungung der Infrastruktur in der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> -<br />

Rechnungsabschluss 2009<br />

Vorlage: AV/575/<strong>2010</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> und & Co KG hat mit<br />

12.<strong>02</strong>.<strong>2010</strong> den Rechnungsabschluss über das Finanzjahr 2009 erstellt und der Gemeinde gemäß dem<br />

Gesellschaftsvertrag der Gemeinde zur Genehmigung vorgelegt.<br />

Der Bericht umfasst folgendes:<br />

Ordentlicher Voranschlag<br />

Bezeichnung<br />

Rechnungsabschluss<br />

Voranschlag Unterschied<br />

Einnahmen 2.599,58 2.800,00 -200,42<br />

Ausgaben 2.599,58 2.800,00 -200,42<br />

Sollabgang 0,00 0,00 0,00<br />

Änderungen gegenüber Voranschlag:<br />

Ausgabeneinsparungen 240,91<br />

Ausgabenüberschreitungen -40,49<br />

Mehreinnahmen 0,00<br />

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Mindereinnahmen -200,42<br />

Summe 0,00<br />

Änderungen (Abweichungen über € 2.000,00 und mehr als 10%) haben sich keine ergeben.<br />

Verschiedene Zahlen aus dem Rechnungsabschluss:<br />

Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />

Zinsen Darlehen 1.386,39<br />

Zuführung Verlust aus aoH. 2.588,<strong>02</strong><br />

Schulden:<br />

mit 1.1.2009 0,00<br />

Zugang (Darl. Bauhof+ASZ) 350.000,00<br />

Abgang 0,00<br />

Stand 31.12.2009 350.000,00<br />

Zinsen 2009 1.386,39<br />

Schuldenersätze 0,00<br />

Nettoaufwand 1.386,39<br />

Schulden<br />

178,03 pro Kopf<br />

Außerordentlicher Haushalt:<br />

Der außerordentliche Haushalt weist einen Überschuss von € 39.870,26 auf. Dieser Überschuss wird im<br />

Jahre <strong>2010</strong> für die Restzahlung "Liegenschaftsankauf Stiftinger" verwendet.<br />

Bezeichnung ReAbschluss Voranschlag Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 351.000,00 351.000,00 0,00<br />

Ausgaben 311.129,74 311.200,00 70,26<br />

Überschuss 39.870,26 39.800,00 -70,26<br />

a) Kauf und Errichtung Bauhof mit ASZ<br />

Das Vorhaben wurde mit dem Liegenschaftskauf begonnen.<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 0,00 0,00 0,00<br />

Ausgaben 308.541,72 308.500,00 -41,72<br />

Abgang/Übersch. -308.541,72 -308.500,00 41,72<br />

b) Kauf und Errichtung Bauhof mit ASZ - Zwischenfinanzierung<br />

Darlehen für Zwischenfinanzierung des Liegenschaftsankaufes.<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 350.000,00 350.000,00 0,00<br />

Ausgaben 0,00 0,00 0,00<br />

Abgang/Übersch. 350.000,00 350.000,00 0,00<br />

c) Beteiligungen und Kapitalkosten<br />

Abwicklung des Gewinnes und des Verlustes.<br />

Bezeichnung bis 2009 FinPlan Rest Folgejahre<br />

Einnahmen 1.000,00 1.000,00 0,00<br />

Ausgaben 2.588,<strong>02</strong> 2.700,00 111,98<br />

Abgang/Übersch. -1.588,<strong>02</strong> -1.700,00 -111,98<br />

4) Vermögen:<br />

Das Vermögen hat sich entsprechend der Investitionen bzw. Darlehensaufnahmen und –tilgungen verändert.<br />

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Prüfungsergebnis:<br />

Der Prüfungsausschuss hat am 08.03.<strong>2010</strong> den Rechnungsabschluss überprüft und es wurden keine<br />

Mängel festgestellt.<br />

Der Prüfungsausschuss schlägt einhellig vor, den Rechnungsabschluss zu genehmigen.<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />

Gde.Sekr. und Obmann des Vereines „VFI“ Matzinger erläutert die Details.<br />

Bgm. Wurm erwähnt in diesem Zusammenhang noch, dass es am 29.04.<strong>2010</strong> einen Gesprächstermin<br />

mit BAV, LR Stockinger u. HR Gugler betreffend Errichtung ASZ gibt.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Lt. Vorschlag Prüfungsausschuss-Sitzung vom 08.03.<strong>2010</strong> – Genehmigung Rechnungsabschluss<br />

Beschluss:<br />

Der Rechnungsabschluss 2009 des Vereines zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde<br />

<strong>Unterweitersdorf</strong> wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig<br />

Zu 6. Eltern-Kind-Zentrum - Leistungsvertrag mit Familienakademie Mühlviertel<br />

Vorlage: AV/566/<strong>2010</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Der Gemeinderat hat am 15.12.2003 folgende Vereinbarung mit der Familienakademie Mühlviertel<br />

hinsichtlich des Betriebes des Eltern-Kind-Zentrums beschlossen:<br />

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Seitens der Familienakademie Mühlviertel wird nun folgende Ergänzung zur Beschlussfassung<br />

vorgeschlagen:<br />

Leistungsvertrag<br />

- Ergänzung zur bestehenden Vereinbarung vom 15.12.2003<br />

Abgeschlossen zwischen der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong>, Gusentalstraße 1a,<br />

4210 <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

und der Familienakademie Mühlviertel, Gewerbestraße 7, 4222 St. Georgen/Gusen als Träger<br />

des Eltern-Kind-Zentrums YoYo, Obere Dorfstraße 18, 4210 <strong>Unterweitersdorf</strong>.<br />

Leistungen des Eltern-Kind-Zentrums YoYo:<br />

- durch Miteinbeziehung von Eltern und Kindern und unter Berücksichtigung der Angebote<br />

im Ort, wird 2 mal jährlich ein Programmangebot im Stundenausmaß von mindestens<br />

10 Wochenstunden angeboten<br />

- die Angebote werden nach den geltenden Qualitätskriterien des Landes Oberösterreichs<br />

gestaltet<br />

- das heißt, dass es mindestens ein Angebot eines offenen Treffs, Angebote für Babys,<br />

wie Babyschwimmen, Babymassage, Angebote für werdende Eltern, wie Geburtsvorbereitungskurs,<br />

Kreativangebote für Kinder und Elternbildungsangebote gibt<br />

- Die MitarbeiterIn des Eltern-Kind-Zentrums ist in einem Arbeitsverhältnis mit der Familienakademie<br />

Mühlviertel mit allen Rechten und Pflichten angestellt<br />

- Die MitarbeiterIn des Eltern-Kind-Zentrums beteiligt sich an regionalen und überregionalen<br />

Treffen zum Erfahrungsaustausch und zur Qualititätssicherung, sowie zur regelmäßigen<br />

Fortbildung<br />

- Die MitarbeiterIn des Eltern-Kind-Zentrums ist verantwortlich für die Qualitätssicherung<br />

der Angebote vor Ort, für die finanzielle Abwicklung der Kursangebote und den<br />

Kontakten zu Kindern und Eltern.<br />

Leistungen der Familienakademie Mühlviertel:<br />

- die Familienakademie stellt die Rahmenbedingungen für die Qualitätsarbeit vor Ort<br />

zur Verfügung<br />

- Sie erbringt Programmberatung, stellt einen Pool an ReferentInnen zur Verfügung,<br />

koordiniert die Erstellung der Programmbroschüren,<br />

- Sie stellt das Datenmanagement zur Verfügung<br />

- Führt die Vernetzungsarbeit: Organisation und Durchführung von LeiterInnentreffen,<br />

Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen<br />

- Die Familienakademie hat regelmäßige Kontakte zu diversen Behörden (Jugendwohlfahrt,<br />

Sozialberatungsstellen der Region)<br />

- Die Familienakademie ist Ansprechstelle für alle Anliegen der EKIZ-LeiterIn und bei<br />

Bedarf für die BesucherInnen des Eltern-Kind-Zentrums.<br />

- Die Familienakademie führt die laufende doppelte Buchhaltung für das EKIZ. Das<br />

Kassabuch und Belege werden geprüft. Es erfolgen Überweisungen. Es werden Ansuchen,<br />

Finanzpläne, Berichte und Abrechnungen an Fördergeber erstellt und das<br />

regelmäßige Controlling gemacht. Zu Jahresende wird eine Bilanz erstellt.<br />

- Die Familienakademie führt die Lohnverrechnung, das Zeiterfassungsmanagement<br />

und sämtliches Personalwesen durch.<br />

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Finanzielle Leistungen Gemeinde bzw. Familienakademie Mühlviertel:<br />

Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> stellt die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung.<br />

Die anfallende Miete und die Betriebskosten (Reinigung, Heizung, Strom udgl.) werden<br />

als Beitrag der Gemeinde zur Verfügung gestellt.<br />

Darüber hinausgehende Subventionen können nur nach Antragstellung und Finanzlage<br />

der Gemeinde gewährt werden.<br />

Die Familienakademie Mühlviertel legt bis zum 30. September für das nächstfolgende Kalenderjahr<br />

einen Budgetvorschlag für das Eltern-Kind-Zentrum <strong>Unterweitersdorf</strong> der Gemeinde<br />

<strong>Unterweitersdorf</strong> vor. Verbraucherpreisindexanpassungen werden jährlich vorgenommen.<br />

Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> gibt bis 30. November das genehmigte Budget bekannt.<br />

Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> übernimmt nach Zustimmung im Gegenzug den tatsächlichen<br />

Abgang des laufenden Betriebes in Form einer Subvention.<br />

Die Subvention wird in zwei Teilen am 31.01. und am 30.06. jedes Kalenderjahres an die<br />

Familienakademie Mühlviertel überwiesen.<br />

Bei Zahlungsverzug werden die entsprechenden Zinsen der Vorfinanzierung verrechnet.<br />

Die Familienakademie Mühlviertel erbringt bis zum 30. April des Folgejahres als Verwendungsnachweis<br />

über die erhaltenen Mittel eine Jahresabrechnung. Diese Abrechnung ist in<br />

der Form zu gliedern, dass Abrechnung, Budgetvoranschlag und Vorjahresrechnungsergebnis<br />

als Vergleich ersichtlich sind. Dabei erfolgt auch eine Evaluierung des Programmangebotes<br />

und der eingebrachten Arbeitsleistungen.<br />

Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> ist ermächtigt die entsprechenden Unterlagen jederzeit einsehen<br />

und überprüfen zu können.<br />

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Eine Kündigung der Vereinbarung ist von beiden Seiten jeweils zum 31.12. mit Wirksamkeit<br />

des übernächsten Jahres möglich, z.B. Kündigung 31.12. 2009, Beendung<br />

aller Aktivitäten, Arbeitsverträge, Programm 1.1. 2011.<br />

Neben dieser Vereinbarung bestehen keine Nebenabsprachen.<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Obm. Vzbgm. Brandstetter berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />

Bgm. Wurm erklärt, dass es sich um eine Vereinheitlichung der Richtlinien aller o.ö. Eltern-Kind-<br />

Zentren handelt.<br />

GV DI Matzinger erkundigt sich über die Höhe der Gemeindeförderung.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Schul-, Kindergarten-, Kultur-, Sport-, Familien- und<br />

Seniorenangelegenheiten (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 13.04.<strong>2010</strong>): Genehmigung Zusatzvereinbarung<br />

Beschluss:<br />

Die Zusatzvereinbarung im Leistungsvertrag mit Familienakademie Mühlviertel wird genehmigt.<br />

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Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig<br />

Zu 7. Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs - Übertragungsverordnung an Bürgermeister<br />

Vorlage: AV/567/<strong>2010</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Gemäß § 94 d lit. 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 idgF. fällt die Zuständigkeit von Bewilligungen<br />

von Arbeiten (§ 90 StVO) bzw. Erlassung von Verordnungen (§ 43 StVO) in die Zuständigkeit<br />

des Gemeinderates. Es erscheint aber im Hinblick auf die zeitgerechte Bewilligung sinnvoll, dass dies<br />

in die Zuständigkeit des Bürgermeisters übertragen wird.<br />

Folgende Verordnung wird daher zur Beschlussfassung vorgeschlagen:<br />

V E R O R D N U N G :<br />

des<br />

GEMEINDERATES DER GEMEINDE <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

vom ............, betreffend die Übertragung einzelner in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallenden<br />

Angelegenheiten des öffentlichen Straßenverkehrs an den Bürgermeister.<br />

Auf Grund des §43 Abs.2 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990, i.d.g.F., wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Die Zuständigkeit gemäß §94 d. lit. 16 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. 159/1960, i.d.g.F., u.<br />

zw. die<br />

1. Bewilligung von Arbeiten (§90 StVO.), einschließlich der Erlassung der durch diese Arbeiten<br />

erforderlichen Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen<br />

2. Erlassung von Verordnungen nach §43 StVO<br />

werden zur Gänze dem Bürgermeister übertragen.<br />

§ 2<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts, er erklärt, dass dies rechtlich nicht richtig geregelt<br />

war und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 13.04.<strong>2010</strong>):<br />

Genehmigung Verordnung lt. Sachverhalt<br />

Beschluss:<br />

Die Übertragungsverordnung an den Bürgermeister in Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs<br />

wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig<br />

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Zu 8. FF <strong>Unterweitersdorf</strong> - Anschaffung Einsatzfahrzeug<br />

Vorlage: AV/568/<strong>2010</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Das Kommando der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Unterweitersdorf</strong> hat folgendes Schreiben an die Gemeinde<br />

gerichtet:<br />

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Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />

Er ergänzt noch, dass eine Abklärung bzw. Koordinierung mit dem Land hinsichtlich Tunnel S10<br />

bzw. über den Zeithorizont zu treffen ist.<br />

GV Pachner erwähnt, dass 2 Sachen zu trennen sind, einerseits der Pflichtbereich der FF und andererseits<br />

der Tunnelfeuerwehrstützpunkt (hier müssen die Details noch abgewartet werden).<br />

Vzbgm. Brandstetter gibt zu bedenken, dass unser TLF, Baujahr 1991, doch schon etwas älter und<br />

nicht so gut motorisiert ist und wenn es dazu noch überbeladen ist, kommt es zu Problemen und daher<br />

ist seiner Meinung nach ein Handeln seitens der Gemeinde erforderlich.<br />

GR Wöckinger regt bei dieser Gelegenheit an, dass auch im Bereich Püchlstraße (Stiftinger) ein FF-<br />

Löschwasserbehälter (wie im Vorjahr in Oberwögern) errichtet werden sollte.<br />

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Gde.Sekr. Matzinger meint dazu, dass nach und nach alle Löschteiche aufgelassen und durch neue<br />

geschlossene Wasserbehälter ersetzt werden sollten.<br />

Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 13.04.<strong>2010</strong>):<br />

Fassung Grundsatzbeschluss über Ankauf Fahrzeug<br />

Beschluss:<br />

Ein Grundsatzbeschluss über den Ankauf eines Einsatzfahrzeuges für die FF <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

wird gefasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig<br />

Zu 9. Bahnausbau Linz-Gallneukirchen-Pregarten - Resolution<br />

Vorlage: AV/569/<strong>2010</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Der Verein „Bahn Linz-Gallneukirchen-Pregarten“ hat der Gemeinde folgendes Schreiben mit Datum<br />

25.01.<strong>2010</strong> übermittelt:<br />

Sg. Herr Bürgermeister<br />

Vermutlich haben Sie schon von unserer überparteilichen Initiative zur Errichtung einer Schienenverbindung<br />

zwischen Linz-via Gallneukirchen-nach Pregarten gehört.<br />

Die Gemeinden Pregarten und Gallneukirchen haben dazu jeweils einstimmig eine Resolution zur Unterstützung<br />

dieser Forderung beschlossen.<br />

Die Gemeinde Engerwitzdorf bearbeitet das gerade im Ausschuss.<br />

Wir möchten alle einer möglichen Trasse angrenzenden Gemeinden einladen, ebenso eine solche Resolution<br />

zu beschließen. Darum möchte ich mich an Sie wenden, ob sich nicht auch die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

anschließen könnte. Selbstverständlich könnten wir Ihnen die (in etwa ähnlichen) Resolutionstexte der anderen<br />

Gemeinden zur Verfügung stellen. Sie beinhalten im Wesentlichen die Forderung zur Errichtung der Bahnverbindung<br />

sowie die Anforderung der aktuellen Studie, die ja der Landesregierung vorliegt und den Gemeinden<br />

auf Wunsch auch zugänglich ist. Die Studie ist in der Tat ja bereits sehr detailliert und sorgfältig ausgearbeitet<br />

und bringt die Diskussion gleich auf ein sehr sachliches Niveau.<br />

Ich denke, ich brauche Ihnen gegenüber nicht langwierig argumentieren, was so eine Direktverbindung für dieses<br />

große Einzugsgebiet für Vorteile bieten würde. Auf Wunsch können wir aber auch dazu gerne etwas beitragen.<br />

Es würde mich jedenfalls sehr freuen, wenn auch <strong>Unterweitersdorf</strong> mitmachen würde.<br />

Für allfällige Fragen und Informationen stehen wir natürlich gern zur Verfügung.<br />

Herzliche Grüße<br />

Herbert Schustereder<br />

Verein Bahn Linz-Gallneukirchen-Pregarten<br />

0676/76<strong>02</strong>353<br />

Unterschreiben Sie gleich hier unter: www.bahn.cac.at<br />

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Resolutionsvorschlag:<br />

RESOLUTION<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> ersucht die OÖ Landesregierung,<br />

das Projekt „Stadtbahn Linz-Gallneukirchen-Pregarten“ im Sinne der betroffenen<br />

Bürger und Gemeinden raschestmöglich zur Umsetzung zu bringen.<br />

Weiters ersucht der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> die OÖ Landesregierung<br />

um Zusendung der aktuellen diesbezüglichen Machbarkeitsstudie, sowie um<br />

die Ausarbeitung und Erstellung eines Regionalverkehrskonzeptes für den Zentralraum.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> ersucht die OÖ Landesregierung<br />

außerdem, eine Verlängerung der Benützung des Pannenstreifens durch Linienbusse<br />

zu prüfen.<br />

Begründung:<br />

1. Wie aus Pressemeldungen hervorgeht, ist das Projekt „Stadtbahn Linz-<br />

Gallneukirchen-Pregarten“ erneut Gegenstand der Beratungen der OÖ Landesregierung.<br />

2. Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> spricht den genannten Projekten<br />

die uneingeschränkte Unterstützung aus - eine Vielzahl bereits bekannter<br />

umwelt-, verkehrs-, bevölkerungs- und wirtschaftspolitischer Überlegungen<br />

spricht dafür.<br />

3. Der Raum Gallneukirchen-<strong>Unterweitersdorf</strong>-Pregarten ist eine prosperierende<br />

Bereich im Zentralraum mit hohem Pendleraufkommen und die Verkehrsbelastung<br />

aber auch die Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel auf der A7<br />

steigen ständig. Daher wäre die Benützung des Pannenstreifens ab der Auffahrt<br />

<strong>Unterweitersdorf</strong> eine kostengünstige und kurzfristig umsetzbare Maßnahme,<br />

um die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zu erhöhen.<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />

Er erwähnt noch, dass in den alten Gemeinderatsprotokollen bereits 1910 ein Beschluss über diesen<br />

Bahnausbau zu finden ist.<br />

Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 13.04.<strong>2010</strong>):<br />

Genehmigung Resolution<br />

Beschluss:<br />

Die Resolution über den Bahnausbau Linz-Gallneukirchen-Pregarten wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig<br />

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Zu 10. Kanalisationsausbau Steinmühlweg-Pfaffendorf - Vereinbarung mit Marktgemeinde<br />

Neumarkt i.M.<br />

Vorlage: AV/570/<strong>2010</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Die Gemeinde Neumarkt plant derzeit den Ausbau der Kanalisation im Bereich Pfaffendorf. Damit<br />

wird auch der Bereich „Steinmühlweg“ der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> erschlossen und es wird daher<br />

die folgende Vereinbarung zur Beschlussfassung vorgeschlagen:<br />

abgeschlossen zwischen<br />

V E R E I N B A R U N G<br />

Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis, 4212 Neumarkt im Mkr., Marktplatz 1,<br />

und der<br />

Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong>, 4210 <strong>Unterweitersdorf</strong>, Gustentalstraße 1a,<br />

wie folgt:<br />

1. Gegenstand der Vereinbarung<br />

Gegenstand dieses Vertrages ist die vertragliche Vereinbarung über den Anschluss von 20<br />

EW 60 (bzw. 4 Objekte) der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> aus der Ortschaft bzw. dem Einzugsbereich<br />

Pfaffendorf an die Abwasserbeseitigungsanlage der Marktgemeinde Neumarkt im<br />

Mühlkreis (Kanalisation und Kläranlage Pfaffendorf, Errichtung im Rahmen des BA15) unter<br />

nachstehenden Festlegungen und Bedingungen.<br />

Die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis wird eine Kanalisationsanlage mit eigener Kläranlage<br />

für den Ortschaftsbereich Pfaffendorf errichten. In diesen Anlagenteilen werden neben<br />

den Abwässern aus der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis auch Abwässer von<br />

Objekten aus der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> zukünftig abgeleitet. Für die Ableitung der 4<br />

Objekte aus der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> wird von der Marktgemeinde Neumarkt ein Kanalstrang<br />

„Sammler Pfaffendorf 2“ welcher unmittelbar vor der zu errichtenden Kläranlage<br />

Pfaffendorf in den Sammler Pfaffendorf 1 einmünden wird, errichtet werden.<br />

2. Grundlagen der Vereinbarung<br />

Es dürfen von allen anzuschließenden Objekten der hier betroffenen Gemeinden ausschließlich<br />

häusliche Schmutzwässer (sowie Fremdwässer nur im unvermeidlichen Ausmaß) entsprechend<br />

wasserrechtlicher Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Freistadt Wa10-14-<br />

2009 vom 30.4.2009 von gesamt 70 EW 60 in einer Menge von 10,5 m³/d bzw. 0,35 l/s<br />

(Schmutz- und Fremdwasser) in die neu zu errichtende Kanalisationsanlage Pfaffendorf der<br />

Marktgemeinde Neumarkt im Mkr. eingeleitet werden.<br />

Die von den Objekten aus den Gemeinden Neumarkt im Mkr. und <strong>Unterweitersdorf</strong> eingeleiteten<br />

häuslichen Abwässer werden im Rahmen dieser Vereinbarung mit gesamt 70 Einwohnerwerten<br />

EW = E + EGW; berechnet nach BSB5 (1 EW = 60 g BSB5/Tag) oder CSB<br />

(1 EW = 100 g CSB/Tag) im Verhältnis der Tabelle 1 dieser Vereinbarung nach oben begrenzt.<br />

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Tabelle 1 - Aufteilungsschlüssel:<br />

Gemeinde<br />

Objekte derzeit Betriebe derzeit. zukünft. zukünft.<br />

derzeit ständige EGW gesamt EW gesamt<br />

(im<br />

derzeit<br />

EZ<br />

EW<br />

EW<br />

Anschlussbereich)<br />

Mgde. Neumarkt im Mkr. 16 Stk. 42 0 42 14 56<br />

Gde. <strong>Unterweitersdorf</strong> 4 Stk. 6 0 6 8 14<br />

Gesamt 20 Stk. 48 0 48 14 70<br />

Im Auftrag der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis wurde vom Büro Jung ein Detailprojekt<br />

für die zu errichtende Kanalisationsanlage samt Kläranlage für den Bereich Pfaffendorf<br />

erstellt und dieses wasserrechtlich bewilligt.<br />

3. Anschlussbedingungen<br />

Die von den Gemeinden Neumarkt im Mühlkreis und <strong>Unterweitersdorf</strong> eingeleiteten Abwässer<br />

müssen der jeweils in Geltung stehenden allgemeinen Emissionsverordnung und den<br />

Werten für Indirekteinleiter der Emissionsverordnung für kommunale Abwässer entsprechen.<br />

Der Anschluss besonders geruchsintensiver Abwässer ist auf jeden Fall auszuschließen und<br />

es sind von den Vertragspartnern entsprechende Maßnahmen vor Einleitung in das Kanalnetz<br />

der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu treffen.<br />

Sollten Betriebe irgendwelcher Art an die gegenständlichen Anlagenteile der Kanalisation<br />

Neumarkt im Mühlkreis anschließen, so ist hiefür mit der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis<br />

als Kläranlagenbetreiber eine Indirekteinleitervereinbarung abzuschließen, deren Kosten<br />

zur Gänze von der jeweils betroffenen Gemeinde (oder vom anzuschließenden Betrieb)<br />

zu tragen sind.<br />

Die technische Ausführung der Kanalisation, welche von der Marktgemeinde Neumarkt im<br />

Mühlkreis im Rahmen des Bauabschnittes 15 errichtet wird, hat den einschlägigen Normen<br />

und Vorschriften sowie dem erlassenen Wasserrechtsbescheid zu entsprechen.<br />

Niederschlagswasser darf nicht, Fremdwässer dürfen grundsätzlich ebenso nicht in das Kanalisationsnetz<br />

eingeleitet werden; die maximale Einleitungsmenge wird mit gesamt ds. 0,35<br />

l/s mit Aufteilung entsprechend Tabelle 2 begrenzt, sie ist womöglich aber kleiner zu halten:<br />

Tabelle 2 - Quantitativer Abwasseranfall:<br />

aus der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis<br />

mittlerer Tagesanfall (SW + FW)<br />

Spitzenanfall (SW + FW)<br />

gegenwärtig: 42 EW x 150 l/EW,d = 6,3 m³/d 42 EW x 5,0 l/s /1000 = 0,21 l/s<br />

zukünftig: 56 EW x 150 l/EW,d = 8,4 m³/d 56 EW x 5,0 l/s /1000 = 0,28 l/s<br />

Seite 25


aus der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

mittlerer Tagesanfall (SW + FW)<br />

Spitzenanfall (SW + FW)<br />

gegenwärtig: 6 EW x 150 l/EW,d = 0,9 m³/d 6 EW x 5,0 l/s /1000 = 0,03 l/s<br />

zukünftig: 14 EW x 150 l/EW,d = 2,1 m³/d 14 EW x 5,0 l/s /1000 = 0,07 l/s<br />

Die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis verpflichtet sich, auf die Dauer der wasserrechtlichen<br />

Bewilligung den Betrieb und die Instandhaltung durchzuführen, bzw. die gesamten<br />

Darlehensrückzahlungsraten für die von der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis errichteten<br />

Anlagenteile der Abwasserbeseitigungsanlage Neumarkt im Mkr., BA15, Kanalisation<br />

Pfaffendorf, verwaltungstechnisch abzuwickeln, wobei die Kostenregelung hierüber nachfolgend<br />

festgelegt wird.<br />

4. Kostenregelung<br />

Die Kosten für alle Planungen, wasserrechtliche Bewilligungen, Bauleitung und Überprüfungen<br />

für die Kanalisation und Kläranlage Pfaffendorf trägt die Marktgemeinde Neumarkt im<br />

Mühlkreis im Gesamtumfang (inkl. Anlagenteile, welche in der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

errichtet werden sollen).<br />

Die Kosten für den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der öffentlichen Kanäle und der<br />

Kläranlage, welche im Rahmen der Abwasserbeseitigungsanlage Neumarkt, Kanalisation<br />

Pfaffendorf, BA15 von der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis errichtet werden, trägt die<br />

Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis im Gesamtausmaß des beantragten Konsenses.<br />

Die Gemeinden Neumarkt im Mühlkreis und <strong>Unterweitersdorf</strong> verpflichten sich auf die Dauer<br />

der wasserrechtlichen Bewilligungen, betreffend der hier gegenständlichen Kanalisation<br />

Pfaffendorf, die Kosten für Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der gegenständlichen Anlagenteile<br />

im nachstehenden Verhältnis und Bedingungen zu tragen und zu entrichten:<br />

A) Anschlussgebühren:<br />

Die Anschlussgebühren (Anteil an Gesamtfinanzierung) sind entsprechend der jeweils<br />

gültigen Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu 100 %<br />

von der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> bei Anschlussmöglichkeit der betroffenen Objekte<br />

an die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu entrichten, wobei 50 % der Anschlussgebühren<br />

bereits bei wasserrechtlicher Bewilligung der öffentlichen Anlagenteile der Kanalisation<br />

vorgeschrieben werden können.<br />

B) Laufende Kosten: (Betriebs- und Instandhaltungskosten; inkl. Darlehensrückzahlungen):<br />

Die Anschlussgebühren (Anteil an Gesamtfinanzierung) sind entsprechend der jeweils<br />

gültigen Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu 100 %<br />

von der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> bei Anschlussmöglichkeit der betroffenen Objekte<br />

an die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu entrichten, wobei 50 % der Anschlussgebühren<br />

bereits bei wasserrechtlicher Bewilligung der öffentlichen Anlagenteile der Kanalisation<br />

vorgeschrieben werden können.<br />

Konsensausmaß – Berechnungsgrundlage (entsprechend Tabelle 1):<br />

- Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis: 56 EW<br />

- Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong>: 14 EW<br />

Seite 26


Die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten (inkl. Darlehensrückzahlungen)<br />

für die gesamt zu errichtenden Anlagenteile im Rahmen des gegenständlichen Detailprojektes<br />

in den Gemeinden <strong>Unterweitersdorf</strong> und Neumarkt sind von der Marktgemeinde<br />

Neumarkt im Mühlkreis vollständig zu entrichten.<br />

Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> hat die Benützungsgebühr entsprechend der jeweils<br />

gültigen Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Neumarkt zu 100 % an die<br />

Marktgemeinde Neumarkt zu entrichten. Die Benützungsgebühr als solches verbleibt<br />

somit bei der jeweils zuständigen Gemeindehoheit und ist daher die Benützungsgebühr<br />

für Gebäude, welche in der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> gelegen sind, von der<br />

Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> auf Grundlage der Kanalgebührenordnung der Gemeinde<br />

<strong>Unterweitersdorf</strong> vorzuschreiben.<br />

Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass jede Gemeinde nach Maßgabe der gesetzlichen<br />

Bestimmungen für ihr Gemeindegebiete die Kanalanschluss- und Benützungsgebühr<br />

einhebt und auch diese Gebührenhoheit einbehält.<br />

Zahlungsbedingungen:<br />

Die Bezahlung der Anschlussgebühr und der laufenden Benützungsgebühr durch die Gemeinde<br />

<strong>Unterweitersdorf</strong> erfolgt jeweils 30 Tage nach Vorschreibung durch die Marktgemeinde<br />

Neumarkt im Mühlkreis. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen<br />

von 12% pro Jahr angerechnet.<br />

5. Änderungen<br />

Jede Änderung dieser Vereinbarung hat einvernehmlich zu erfolgen und bedarf der Schriftform.<br />

6. Dauer der Vereinbarung<br />

Diese Vereinbarung gilt für die Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung der betroffenen Kanalanlagen<br />

und Kläranlage Pfaffendorf, BA15 und verlängert sich automatisch, wenn die<br />

wasserrechtliche Bewilligung verlängert wird. Die Vereinbarung kann im Einvernehmen der<br />

Gemeinden gelöst werden; eine einseitige Kündigung ist nur aus wichtigen Gründen und mit<br />

10-jähriger Kündigungsfrist möglich.<br />

Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen auch auf allfällige Rechtsnachfolger<br />

über.<br />

Diese Vereinbarung wird im Rahmen der Errichtung von gemeindeeigenen Kanalisationsanlagen<br />

getroffen, die entsprechend Umweltförderungsgesetz gefördert werden. Aus diesem<br />

Grund wird die Stempel- und Gebührenfreiheit in Anspruch genommen.<br />

7. Zustimmungserklärungen<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis hat dieser Vereinbarung in<br />

seiner Sitzung vom<br />

................................................................................ zugestimmt.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> hat dieser Vereinbarung in seiner Sitzung<br />

vom<br />

................................................................................ zugestimmt.<br />

Seite 27


8. Rechtsverbindliche Unterzeichnung (Seite 6)<br />

Es werden 4 Ausfertigungen der Vereinbarung unterzeichnet; jede der Gemeinden erhält<br />

zwei Ausfertigungen.<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Obm. DI Zeller berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />

Gde.Sekr. Matzinger erläutert die Details und GV DI Matzinger findet es grundsätzlich positiv,<br />

dass dieses Projekt gemeindeübergreifend abgewickelt wird.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten<br />

sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 19.04.<strong>2010</strong>): Genehmigung<br />

Vereinbarung<br />

Beschluss:<br />

Die Vereinbarung mit der Marktgemeinde Neumarkt wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig<br />

Zu 11. Flächenwidmungsplan Nr. 4 - Änderung Nr. 25 (Brandstetter/Wagnergasse)<br />

Vorlage: AV/547/2009<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben vom 25.06.2009 haben Rudolf und Elisabeth Brandstetter im Rahmen der gesamten<br />

Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes um die Änderung im Bereich der Wagnergasse (Widmung<br />

von 2 Bauparzellen) wie folgt ersucht:<br />

Seite 28


Stellungnahme des Ortsplaners bzw. des Planungsausschusses:<br />

Bereich: <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

Antragstellung: Brandstetter Rudolf und Elisabeth<br />

Grst. Nr.: 169, 170<br />

Bisherige Widmung: Grünland – Land- und Forstwirtschaft<br />

Beantragte Widmung: Bauland<br />

Fläche: 1.517m²<br />

Ergebnis der Ausschusssitzung vom 20./21.11.2009:<br />

Die beantragte Umwidmungsfläche befindet sich im zentralen Siedlungsbereich<br />

von <strong>Unterweitersdorf</strong>, unweit südwestlich des Gemeindeamtes<br />

und grenzt an Bauland Dorfgebiet.<br />

Die Wagnergasse könnte langfristig bis zur Alten Bahn verlängert<br />

werden. Umwidmungsmöglichkeiten bestehen dann nördlich und südlich<br />

der verlängerten Wagnergasse.<br />

Die das Grundstück querende 30kV Leitung ist entsprechend zu berücksichtigen.<br />

‣ Aufgrund der Dringlichkeit wird dieses Ansuchen im Zuge einer Einzeländerung<br />

zum FW 4 durchgeführt. Die Fläche ist bereits jetzt im<br />

ÖEK Nr.1 als Bauerwartungsland vorgesehen.<br />

Seite 29


Mit Kundmachung bzw. Verständigung vom 11.01.<strong>2010</strong> wurden alle Betroffenen zur Abgabe einer<br />

Stellungnahme bis zum 26.<strong>02</strong>.<strong>2010</strong> aufgefordert, wobei Folgende eingelangt sind:<br />

20.01.<strong>2010</strong> Wirtschaftskammer Oberösterreich - kein Einwand<br />

25.01.<strong>2010</strong> Oö. Ferngas – kein Einwand, Hinweis auf Schutzstreifen von 1m<br />

26.01.<strong>2010</strong> Land Oberösterreich – kein fachlicher Einwand<br />

04.<strong>02</strong>.<strong>2010</strong> Linz Strom AG – kein Einwand, Hinweis auf Bestand 30kV-Leitung<br />

09.03.<strong>2010</strong> Landwirtschaftskammer Oberösterreich – kein Einwand<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Obm. DI Zeller berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />

Vzbgm. Brandstetter erklärt sich bei der Abstimmung für befangen.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten<br />

sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 19.04.<strong>2010</strong>): Genehmigung<br />

Umwidmung<br />

Seite 30


Beschluss:<br />

Die Änderung Nr. 25 des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 wird genehmigt (Vzbgm. Brandstetter<br />

befangen).<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig (Vzbgm. Brandstetter befangen)<br />

Zu 12. WG Loibersdorf - Vereinbarung über Wasserlieferung<br />

Vorlage: AV/543/2009<br />

Sachverhalt:<br />

Die Wassergenossenschaft Loibersdorf hat immer wieder Probleme mit der Wasserqualität und auch<br />

in den Trockenzeiten mit der Wassermenge. Derzeit gibt es beim Hochbehälter der Genossenschaft<br />

eine Übergabestelle, wo die Gemeinde bei Bedarf einspeisen kann.<br />

In letzter Zeit hat sich das Problem mit der Wasserqualität zugespitzt, sodass die Genossenschaft Alternativen<br />

überlegt.<br />

Bereits im Jahre 1996 wurde eine Vereinbarung mit der Genossenschaft über die Wasserlieferung<br />

geschlossen, die am 03.07.2000 geändert wurde. Derzeit ist nur eine Abdeckung des Spitzenverbrauches<br />

vereinbart (max. ca. 1.000 m³ jährlich) – der Abgabepreis entspricht der aktuellen Wassergebühr).<br />

Seitens der Genossenschaft wurde nun die Anfrage gestellt, wie die Bedingungen für eine Lieferung<br />

der gesamt benötigten Wassermenge (ca. 5.000 m³ jährlich) lauten.<br />

Mit Schreiben vom 14.03.<strong>2010</strong> hat die WG Loibersdorf nunmehr folgenden Antrag gestellt:<br />

Wassergenossenschaft Loibersdorf<br />

p.A. Obmann Manfred Matzinger<br />

Loibersdorf 5<br />

4210 <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

Loibersdorf, 14. März <strong>2010</strong><br />

Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

Gusentalstraße 1a<br />

4210 <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

Antrag auf ständigen Wasserbezug und<br />

verringerter Wasserbezugsgebühr<br />

S.g. Damen und Herren!<br />

Die Wassergenossenschaft Loibersdorf besteht seit den 1960’er Jahren. Sie versorgt den Ortskern von Loibersdorf<br />

mit Trink- und Nutzwasser.<br />

Der Wasserbezug erfolgte ursprünglich aus einem Schachtbrunnen nördlich des Ortes. Aufgrund eines Starkregenereignisses<br />

im Jahre 1996 kam es zu Verschmutzungen des Wassers. Auch in Folge blieb der Brunnen<br />

unbenützbar.<br />

In den folgenden Jahren wurde mit Unterstützung des Landes OÖ. (Genossenschaftsverband) versucht, einen<br />

neuen Wasserspender zu errichten.<br />

Im Jahre 1998 wurde daraufhin ein Bohrbrunnen auf rd. 52 m Tiefe abgeteuft. Leider ist die Wasserqualität<br />

nicht zufrieden stellend und entspricht nicht der Trinkwasserverordnung.<br />

Seite 31


Im Jahre 1999 entschloss man sich eine Quellfassung zu bauen. Die Arbeiten wurden vom Bautrupp des Genossenschaftsverbandes<br />

durchgeführt. Nachdem die Wasserqualität der Trinkwasserverordnung entsprach<br />

und die Quantität ausreichend erschien, wurde im Frühjahr 2000 ein Quellsammelschacht, ein Tiefbehälter und<br />

die Zuleitung zum Hochbehälter gebaut.<br />

Leider kam es am 6. August 2000 zu einem Starkregenereignis, bei dem die Quellfassung in Mitleidenschaft<br />

gezogen wurde. Es kam daraufhin immer wieder zu qualitativen Problemen (v. a. bakteriologische Verunreinigung).<br />

Im Laufe der Jahre kam es in Trockenzeiten auch zu Wassermangel.<br />

Insgesamt wurden in den Jahren 1998 – 2000 rd. 50.000 € investiert. Die Investitionen wurden von den 10<br />

Mitgliedern der WG bar bezahlt. Bei einem Jahresverbrauch von rd. 5000 m³ entspricht dies in 10 Jahren einer<br />

Wassergebühr von rd. 1,00 € / m³.<br />

Die eingehobene Wassergebühr der WG beträgt derzeit 0,45 €, in Summe entspricht sie somit in etwa der Gebühr<br />

der Gemeinde.<br />

Die WG Loibersdorf stellt daher den Antrag auf ständigen Wasserbezug aus den Anlagen der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

und auf verringerte Wasserbezugsgebühr.<br />

Nachdem der Anschluss inkl. Wasserzähler beim Hochbehälter Loibersdorf bereits besteht, soll am System<br />

nichts geändert werden: Die WG betreibt das Netz inkl. Hochbehälter und Hausanschlüsse wie bisher, der<br />

Wasserbezug soll ständig und nicht nur bei Wassermangel von den Anlagen der Gemeinde erfolgen.<br />

Aufgrund der o.a. Ausgaben in den letzten 10 Jahren und der Tatsache, dass das Leitungsnetz weiter zu warten<br />

und instand zu halten ist, ersucht die WG auf Verringerung der Wasserbezugsgebühr.<br />

Nachdem die Gemeinde ihrerseits das Wasser aus den Anlagen des Wasserverbandes Fernwasserversorgung<br />

Mühlviertel bezieht, wird folgende Bezugsgebühr vorgeschlagen:<br />

Bezugsgebühr der Gemeinde + 50 %,<br />

jährliche Anpassung,<br />

rückwirkend ab 1. Jänner <strong>2010</strong><br />

Derzeit entspricht dies: 0,51 € + 50 % = 0,77 € / m³ exkl. Ust.<br />

In Erwartung auf positiver Erledigung<br />

mit freundlichen Grüssen<br />

Obmann Manfred Matzinger<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Obm. DI Zeller berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />

GV DI Matzinger erwähnt, dass sich die Wassergenossenschaft in den letzten Jahren sehr um ein<br />

einwandfreies Trinkwasser bemüht hat, was jedoch nicht gelungen ist. Die Wasserlieferung durch die<br />

Gemeinde bringt der Wassergenossenschaft Sicherheit und es entsteht für die Gemeinde dadurch kein<br />

Nachteil.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten<br />

sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 19.04.<strong>2010</strong>): Es soll folgende<br />

Vereinbarung beschlossen werden:<br />

V e r e i n b a r u n g<br />

über die Wasserlieferung der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> an die Wassergenossenschaft<br />

(WG) Loibersdorf auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.04.<strong>2010</strong>.<br />

Seite 32


1. Die WG Loibersdorf betreibt zur Versorgung ihrer Mitglieder eine Wasserversorgungsanlage. Auf<br />

Grund der nicht geeigneten Wasserqualität des eigenen Wassers ersucht die WG Loibersdorf um<br />

Einspeisung des Trinkwassers aus der Gemeindewasserleitung.<br />

2. Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> beliefert daher die WG Loibersdorf zur Deckung des Wasserbedarfes<br />

in der Genossenschaft mit Trinkwasser. Die Jahresmenge beträgt lt. Schätzung ca. 5.000<br />

m³.<br />

3. Die Übergabe des Trinkwassers erfolgt beim Hochbehälter der Wassergenossenschaft Loibersdorf.<br />

Die Messung der gelieferten Wassermenge erfolgt mittels Wasserzähler, der im Hochbehälter<br />

installiert wurde. Mit der Übergabe durch die Gemeinde bzw. Übernahme des Trinkwassers<br />

durch die Genossenschaft beim Hochbehälter übernimmt die WG Loibersdorf jegliche Haftung.<br />

4. Der Kaufpreis für das gelieferte Trinkwasser richtet sich nach der Bezugsgebühr der Gemeinde<br />

vom Wasserverband „Fernwasserversorgung Mühlviertel“ zuzüglich einem Aufschlag von 50%<br />

und der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Der Wasserpreis beträgt daher ab 01.01.<strong>2010</strong> € 0,51 + 50% Aufschlag + 10% Ust. = € 0,85 pro<br />

m³. Dieser Betrag ändert sich jeweils mit der Bezugsgebühr beim Fernwasserverband Mühlviertel.<br />

5. Die Abrechnung des Wasserpreises erfolgt vierteljährlich.<br />

6. Die Bestimmungen der Wasserleitungsordnung der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> gelten sinngemäß.<br />

7. Die Vereinbarung wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten unter<br />

Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat beendet werden.<br />

Beschluss:<br />

Die Vereinbarung über die Wasserlieferung an die WG Loibersdorf wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig<br />

Zu 13. Umweltbericht 2009<br />

Vorlage: AV/572/<strong>2010</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Auf Grund eines Erlasses des Amtes der O.ö. Landesregierung sollte der Umweltausschuss jährlich<br />

einen Tätigkeitsbericht dem Gemeinderat vorlegen.<br />

Der Bericht für das Jahr 2009 vom 30.03.<strong>2010</strong> liegt nunmehr wie folgt vor:<br />

1. Allgemeines<br />

Der Ausschuss für örtliche Umwelt- und Klimabündnisfragen hat im Jahr 2009<br />

4 Sitzungen mit 14 Tagesordnungspunkten<br />

abgehalten.<br />

Wesentlicher Inhalt der Beratungen im Ausschuss im abgelaufenen Jahr war das „E-Gem- Projekt“<br />

und die Errichtung von Fotovoltaikanlagen.<br />

2. Tätigkeitsbericht<br />

Der nachstehende Bericht soll einen Großteil bzw. die wichtigsten Punkte aufzeigen, die der Ausschuss<br />

behandelt oder in die Wege geleitet hat.<br />

Seite 33


a) Abwasserbeseitigung<br />

• Errichtung Fotovoltaikanlagen.<br />

• Klärschlammabgabe – Erhöhung Kostenbeitrag<br />

• Kanalbenützungsgebühren <strong>2010</strong> – Anpassung lt. Voranschlag<br />

b) Abfall<br />

• Abfallgebühren <strong>2010</strong> – Anpassung Grundgebühr lt. Voranschlag<br />

• Abfallordnung – Anpassung an die neue Gesetzeslage<br />

c) Klimabündnis/Energie<br />

• E-Gem – Projekt<br />

• Klimabündnisaktivitäten 2009<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Obm. DI Matzinger berichtet im Sinne des Sachverhalts und verliest den Umweltbericht 2009 –<br />

dieser wurde somit dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.<br />

Danach schlägt er vor, hinsichtlich E-GEM-Projekt die Umweltausschüsse der RUF-Gemeinden zusammenzuladen,<br />

um die weitere Vorgangsweise bzw. Zusammenarbeit und Aktivitäten abzuklären.<br />

Zu 14. Allfälliges<br />

GV DI Matzinger weist darauf hin, dass in Zukunft die Abstandsvorschriften zu den Straßen bei Einfriedungen<br />

besser beachtet werden sollten, da es immer wieder zu Schwierigkeiten kommt.<br />

GR Hametner Sieglinde lädt zur Mostkost am <strong>02</strong>.05.<strong>2010</strong> und zum Maibaumaufstellen am<br />

01.05.<strong>2010</strong> in Loibersdorf ein und Vzbgm. Brandstetter zum Maibaumaufstellen beim Parkplatz<br />

Peraus mit anschließendem Dämmerschoppen am 30.04.<strong>2010</strong>.<br />

Seite 34


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung:<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

vom 25.<strong>02</strong>.<strong>2010</strong> wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />

schließt der Vorsitzende die Sitzung.<br />

Ende der Sitzung: 20:55 Uhr<br />

Vorsitzender:<br />

Wurm Wilhelm e.h.<br />

Schriftführer:<br />

Matzinger Christian e.h.<br />

Lehner Gerhard e.h.<br />

Genehmigung Verhandlungsschrift<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung<br />

am 24.06.<strong>2010</strong> keine Einwendung erhoben bzw. ohne Änderung genehmigt wurde.<br />

Folgende Änderungen wurden genehmigt:<br />

<strong>Unterweitersdorf</strong>, am 24.06.<strong>2010</strong><br />

Der Vorsitzende:<br />

Wurm Wilhelm e.h.<br />

Gemeinderat:<br />

Puchner Herbert e.h.<br />

Gemeinderat:<br />

Hametner Sieglinde e.h.<br />

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