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Gemeinderatssitzung 2008/04 (253 KB) - .PDF - Unterweitersdorf

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Gemeindeamt <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

4210, Bezirk Freistadt, O.Ö.<br />

Zl.: 0<strong>04</strong>-1-GR/0<strong>04</strong>/<strong>2008</strong> - 37. S.i.d.P.<br />

Verhandlungsschrift<br />

der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />

der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

am Dienstag, den 23.09.<strong>2008</strong> im Gemeindeamt - Sitzungssaal<br />

Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr<br />

Anwesende:<br />

Bürgermeister als Vorsitzender<br />

Herr Wilhelm Wurm SPÖ<br />

Vizebürgermeister<br />

Herr Rudolf jun. Brandstetter SPÖ<br />

Gemeinderatsmitglieder<br />

Herr Ing. Johannes Pointner SPÖ<br />

Gemeindevorstandsmitglieder<br />

Herr Erwin Pachner ÖVP<br />

Herr Dipl.-Ing. Johannes Matzinger ÖVP<br />

Gemeinderatsmitglieder<br />

Herr Franz Dürr<br />

SPÖ<br />

Herr Leopold Schiefer SPÖ<br />

Herr Josef Wögerer<br />

SPÖ<br />

Herr Herbert Puchner SPÖ<br />

Frau Tanja Leonhartsberger SPÖ<br />

Herr Josef Aichinger ÖVP<br />

Herr Hubert Wöckinger ÖVP<br />

Frau Sieglinde Hametner ÖVP<br />

Herr Anton Winkler ÖVP<br />

Herr Markus Krieger ÖVP<br />

Gemeinderats-Ersatzmitglieder<br />

Herr Ing. Anton Puchner SPÖ Vertretung für Frau Alice Brandstetter<br />

Herr Ing. Gerald Engleitner SPÖ Vertretung für Herrn Mag. Günther Zillner<br />

Herr Rudolf sen. Brandstetter SPÖ Vertretung für Herrn Jürgen Hochhauser<br />

Herr Thomas Bernhard ÖVP Vertretung für Herrn Karl Barnreiter<br />

Entschuldigt fehlen:<br />

Gemeinderatsmitglieder<br />

Herr Dipl.-Ing. (FH) Daniel Zeller SPÖ<br />

Frau Alice Brandstetter SPÖ<br />

Herr Rainer Hofer<br />

SPÖ<br />

Herr Karl Barnreiter ÖVP<br />

Seite 1


Gemeinderats-Ersatzmitglieder<br />

Herr Mag. Günther Zillner SPÖ Vertretung für Herrn Rainer Hofer<br />

Herr Jürgen Hochhauser SPÖ Vertretung für Herrn Dipl.-Ing. (FH) Daniel<br />

Zeller<br />

Niemand<br />

Unentschuldigt fehlen:<br />

Der Leiter des Gemeindeamtes (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF):<br />

Gde.Sekr. Matzinger Christian<br />

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />

Keine<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />

Gde.Sekr. Matzinger Christian u. VB Lehner Gerhard<br />

Anzahl Zuhörer: 0<br />

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass<br />

1. die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde;<br />

2. die Verständigung hiezu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder<br />

zeitgerecht schriftlich am 09.09.<strong>2008</strong> unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt<br />

ist und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich<br />

kundgemacht wurde;<br />

3. die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

4. dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 24.06.<strong>2008</strong> bis zur heutigen Sitzung während<br />

der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht<br />

noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen<br />

eingebracht werden können.<br />

5. Als Mitunterfertiger werden gemäß § 54 Abs. 3 Oö. GemO. 1990 idgF. von den im Gemeinderat<br />

vertretenen Fraktionen namhaft gemacht:<br />

SPÖ: Schiefer Leopold<br />

ÖVP: Wöckinger Hubert<br />

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />

Keine.<br />

Seite 2


Tagesordnung, Beratungsverlauf, Anträge, Beschlüsse:<br />

Zu 1. Berichte, Informationen und Stellungnahmen des Bürgermeisters<br />

Bgm. Wurm berichtet über folgende Punkte:<br />

• Änderung Fraktionsobmann SPÖ<br />

Poitner Johannes (für Zillner Almut) und Stv. Hofer Rainer (für Brandstetter Rudolf)<br />

• L 580 Hagenberger Landstraße – LKW-Fahrverbot<br />

In der <strong>Gemeinderatssitzung</strong> am 24.06.<strong>2008</strong> wurde über unsere negative Stellungnahme dazu berichtet<br />

– es gibt bis heute keine Entscheidung seitens der Bezirkshauptmannschaft<br />

• INKOBA-Betriebsbaugebiet<br />

In Rainbach fand am 03.07.<strong>2008</strong> die Spatenstichfeier der Fa. Bio Greiner statt. Eine weitere Betriebsansiedelung<br />

hat es in Leopoldschlag gegeben und es gibt auch Gespräche in Wartberg über Betriebsansiedelungen.<br />

Weiters wurde auch ein Energieprojekt in Rainbach gestartet.<br />

• Wohnbau <strong>Unterweitersdorf</strong>/Preinfalk<br />

Am 15.09.<strong>2008</strong> fand eine Vorsprache bei LR Kepplinger bezüglich Wohnbau statt – Qualitätsbeirat –<br />

ab 2011 Baubeginn in 2 Etappen<br />

• Bauhofneubau<br />

Vorsprache bei LR Ackerl am 07.10.<strong>2008</strong> um 8:00 Uhr<br />

• Tag der älteren Generation am 05.10.<strong>2008</strong><br />

• Neue Schulärztin<br />

Frau Dr. Huber aus Engerwitzdorf ist die neue Schulärztin (Vertrag mit Land Oö.) und sie teilt sich<br />

die Arbeit zum Teil mit Herrn Dr. Plessl aus Gallneukirchen, der bisher unser Schularzt war.<br />

• E-Gem Info-Veranstaltung am 10.10.<strong>2008</strong> von 14:00 – 19:00 Uhr in Wels<br />

Seitens des Vereines „RUF“ wurde eine Fahrt zu dieser Veranstaltung organisiert<br />

Ziel der Veranstaltung ist es, EGEM-Gemeinden und E-Gem-Planer/innen eine Plattform zum Erfahrungsaustausch<br />

und Vernetzung zu bieten sowie Ideen für neue Projekte zu entwickeln.<br />

Die Veranstaltung richtet sich - neben den Planer/innen - an alle Personen, die aktiv an der Umsetzung<br />

von E-Gem Projekten mitwirken, zB. Bürgermeister/innen, Amtsleiter/innen, Gemeinde-<br />

Energiebeauftragte, Gemeinderäte, Gemeindebedienstete und im Rahmen der Umsetzung engagierte<br />

Gemeindebürger/innen.<br />

‣ GR Pointner fügt bei diesem Punkt noch an, dass am 17.10.<strong>2008</strong> bei uns die Startveranstaltung<br />

im Betriebsbaugebiet stattfindet. Von der Firma Hartl e-cars werden Elektrofahrzeuge zum<br />

Testen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Energiebefragung soll ein Elektro-Scooter im<br />

Wert von € 1.900,00 verlost werden. Am 10.10.<strong>2008</strong> soll der Info-Folder zur Energiebefragung<br />

verschickt und eine Woche später die Fragebögen verteilt werden. Am 31.10.<strong>2008</strong> soll<br />

eine konzentrierte Rückholaktion der Fragebögen gestartet werden und er bittet alle, dabei<br />

mitzuhelfen.<br />

• Kindergartenpersonal – Änderungen ab 07.01.2009<br />

o Diensthuber Nadine (für Lehner Herta)<br />

o Schelmbauer Carina (Karenzvertretung für Schimpf Judith)<br />

Seite 3


Zu 1.1.<br />

Mühlviertler Kernland - Information "Leader"<br />

Bgm. Wurm begrüßt die Geschäftsführerin der LEADER-Region Mühlviertler Kernland, Frau Mag.<br />

Conny Wernitznig sehr herzlich und ersucht sie um ihre Präsentation.<br />

Sie berichtet über Ziele von Leader, Kriterien für Leader-Projekte, Leader-Schwerpunkte in der Region<br />

und Leader-Förderbereiche.<br />

Zu 2. Gemeindevorstand - Nachwahl<br />

Vorlage: AV/449/<strong>2008</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Mit Wirkung 01.09.<strong>2008</strong> hat Zillner Almut auf das Mandat im Gemeinderat bzw. Ersatzmitgliedschaft<br />

verzichtet und ist somit auch aus dem Gemeindevorstand ausgeschieden.<br />

In den Gemeinderat wurde das Ersatzmitglied Leonhartsberger Tanja berufen. In den Gemeindevorstand<br />

ist seitens der SPÖ-Fraktion eine Nachwahl notwendig.<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt fest, dass seitens der SPÖ-Fraktion folgender<br />

Wahlvorschlag gemäß § 26 (3) Oö. Gemeindeordnung 1990 eingebracht wurde:<br />

Pointner Johannes<br />

Abstimmungsart:<br />

Grundsätzlich ist eine geheime, schriftliche Fraktionswahl der SPÖ-Fraktion notwendig, wenn der<br />

Gemeinderat keine andere Abstimmungsart einstimmig beschließt. Bgm. Wurm stellt den Antrag,<br />

über den eingebrachten Wahlvorschlag mittels Handzeichen abzustimmen.<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Beschluss über Abstimmungsart:<br />

Mittels einstimmigen Handzeichens wird der Antrag auf Abstimmung mittels Handzeichens beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Die anschließende Fraktionswahl der SPÖ-Fraktion mittels Handzeichens ergibt folgendes<br />

Wahlergebnis:<br />

11 Stimmen mit „Ja“<br />

Somit ist Pointner Johannes in den Gemeindevorstand gewählt und er nimmt die Wahl an.<br />

Angelobung:<br />

Gemäß § 24 (4) Oö. GemO. 1990 idgF. hat das neu gewählte Gemeindevorstandsmitglied vor Amtsantritt<br />

in die Hand des Bürgermeisters das Gelöbnis gemäß § 20 (4) Oö. GemO. 1990 idgF. abzulegen.<br />

Bgm. Wurm nimmt anschließend die Angelobung vor, die in einer eigenen Niederschrift vermerkt<br />

wird.<br />

Seite 4


Zu 3. Nachwahlen in den Personalbeirat und Ausschüsse und Organe außerhalb der<br />

Gemeinde<br />

Vorlage: AV/450/<strong>2008</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Mit Wirkung 01.09.208 hat Gemeindevorstand Zillner Almut auf das Mandat im Gemeinderat (und<br />

auch auf die Ersatzmitgliedschaft) verzichtet. Auf Grund dieses Verzichtes ergeben sich einige Änderungen<br />

in den Ausschüssen und Organen außerhalb der Gemeinde.<br />

Seitens der SPÖ-Fraktion liegen gemäß § 33 Oö. GemO. 1990 idgF. die entsprechenden Wahlvorschläge<br />

vor, die den Bestimmungen des § 29 Oö. GemO. 1990 idgF. entsprechen.<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und gibt die Änderungen wie folgt bekannt:<br />

a) Personalbeirat<br />

Mitglied: Pointner Johannes (für Zillner Almut)<br />

Abstimmungsart:<br />

Grundsätzlich ist eine geheime, schriftliche Wahl durch den Gemeinderat notwendig, wenn der Gemeinderat<br />

keine andere Abstimmungsart einstimmig beschließt.<br />

Bgm. Wurm stellt den Antrag, über den eingebrachten Wahlvorschlag mittels Handzeichens abzustimmen.<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Beschluss über Abstimmungsart:<br />

Mittels einstimmigen Handzeichens wird der Antrag auf Abstimmung mittels Handzeichens beschlossen.<br />

Wahlergebnis:<br />

Die anschließende Abstimmung mittels Handzeichens ergibt folgendes Ergebnis:<br />

19 Stimmen mit „Ja“<br />

Somit ist Pointner Johannes als Vertreter in den Personalbeirat gewählt.<br />

b) Ausschüsse der Gemeinde<br />

⇒ Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur-, Sport-, Jugend-, Familien, Senioren- und Integrationsangelegenheiten<br />

Mitglied: Brandstetter Rudolf jun. (für Zillner Almut)<br />

Leonhartsberger Tanja (für Hofer Rainer)<br />

⇒ Ausschuss für örtliche Umweltfragen und Klimabündnisangelegenheiten<br />

Mitglied: Hofer Rainer (für Brandstetter Rudolf jun.)<br />

Ersatzmitglied: Engleitner Gerald (für Leonhartsberger Tanja)<br />

c) Organe außerhalb der Gemeinde<br />

⇒ Sozialhilfeverband Freistadt<br />

Vertreter-Ersatz: Wögerer Josef (für Zillner Almut)<br />

⇒ Bezirksabfallverband Freistadt<br />

Vertreter: Pointner Johannes (für Brandstetter Rudolf)<br />

Seite 5


⇒ Vertreter im Verein „Region Gusental“<br />

Vertreter und Vereinsvorstand-Ersatz:<br />

Poitner Johannes (für Zillner Almut)<br />

⇒ Vertreter im Verein „Region Untere Feldaist“<br />

Vertreter-Ersatz: Wögerer Josef (für Zillner Almut)<br />

⇒ Vertreter im Verein „Mühlviertler Kernland“<br />

Vertreter: Pointner Johannes (für Zillner Almut)<br />

Abstimmungsart:<br />

Grundsätzlich ist eine geheime, schriftliche Wahl (Fraktionswahl) notwendig, wenn der Gemeinderat<br />

keine andere Abstimmungsart einstimmig beschließt.<br />

Bgm. Wurm stellt den Antrag, über die eingebrachten Wahlvorschläge über die Besetzung der Ausschüsse<br />

und über die Organe außerhalb der Gemeinde im Gesamten (Punkt b und Punkt c) mittels<br />

Handzeichens abzustimmen.<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Beschluss über Abstimmungsart:<br />

Mittels einstimmigen Handzeichens wird der Antrag auf Abstimmung mittels Handzeichens über die<br />

Besetzung der Ausschüsse und über die Organe außerhalb der Gemeinde im Gesamten (Punkt b und<br />

Punkt c) beschlossen.<br />

Wahlergebnis:<br />

Die anschließende Abstimmung (Fraktionswahl) mittels Handzeichens ergibt folgendes Ergebnis:<br />

SPÖ-Fraktion – 11 Stimmen mit „Ja“<br />

Die vorstehenden Personen wurden damit in die Ausschüsse und in die Organe außerhalb der Gemeinde<br />

gewählt.<br />

Zu 4. Anrufsammeltaxi - Änderung Bedarfsplan (Tarifanpassung)<br />

Vorlage: AV/447/<strong>2008</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Der Gemeinderat hat zuletzt den Bedarfsplan des Anrufsammeltaxis am 12.09.2005 (mit Wirkung<br />

01.09.2005) wie folgt festgelegt:<br />

UST-Bedarfsplan ab 01.07.<strong>2008</strong><br />

(Zusatz zum Vertrag vom 18.12.1997 und 21.12.1998 und 14.02.2002 und 12.09.2005)<br />

Abfahrtsstellen und Abfahrtszeiten:<br />

• Hotel Wolfinger (Hauptplatz) 22,30, 23,30, 00,30, 01,30<br />

• Bruckner Konservatorium<br />

• Linz-Auhof-ESG Haltestelle (Auffahrt zur Mühlkreisautobahn)<br />

jeweils 5 Minuten später<br />

Bedienungsgebiet: bisher neu<br />

01.07.<strong>2008</strong><br />

Seite 6


• Hattmannsdorf-Haltestelle<br />

ca. 18 km .............................................. € 27,80 € 29,70<br />

• <strong>Unterweitersdorf</strong>-Gemeindeamt<br />

ca. 20 km .............................................. € 31,00 € 33,20<br />

• Loibersdorf-Haltestelle<br />

ca. 23 km .............................................. € 33,90 € 36,30<br />

Sonstiges:<br />

• Leerfahrt ............................................... € 3,82 € 4,40<br />

• Anteil Fahrgast (generell) ...................... € 9,00 € 10,00<br />

Mit Schreiben vom 30.06.<strong>2008</strong> hat die Taxigenossenschaft nunmehr die angeführten Änderungen der<br />

Tarife (lt. Punkt 5 des Vertrages) mitgeteilt – die Anpassung erfolgt ab 01.07.<strong>2008</strong>.<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />

GR Wöckinger erkundigt sich über die Abrechnungsmodalitäten.<br />

Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 16.09.<strong>2008</strong>):<br />

Genehmigung Bedarfsplan<br />

Beschluss:<br />

Die Änderung des Bedarfsplanes (Tarifanpassung) wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig<br />

Zu 5. Kindergartenkinder-Transport - Vertragsabschluss mit Firma Mietwagen<br />

Aistleitner<br />

Vorlage: AV/448/<strong>2008</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben vom 02.07.<strong>2008</strong> hat die Firma Mietwagen/Taxi Sonja Matzinger den Vertrag über den<br />

Kindergartenkinder-Transport gekündigt, da die Firma von Frau Brigitte Aistleitner übernommen<br />

wird.<br />

Der bestehende Vertrag vom 18.03.1999 ist daher gegenstandslos und es soll daher mit 01.09.<strong>2008</strong><br />

mit der Firma Mietwagen Aistleitner folgender Vertrag abgeschlossen werden:<br />

V e r t r a g<br />

Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong>, vertreten durch die zeichnungsbefugten Organe der Gemeinde (im<br />

folgenden kurz Gemeinde genannt) einerseits, und die Firma Mietwagen Aistleitner Brigitte, 4210<br />

<strong>Unterweitersdorf</strong>, Untere Dorfstraße 11 (im folgenden kurz Unternehmer genannt) andererseits, vereinbaren<br />

zur Durchführung des Transportes von Kindergartenkinder folgendes:<br />

1.<br />

Der Unternehmer verpflichtet sich, mit den von ihm betriebenen Personenkraftwagen im Gelegenheitsverkehr<br />

die Kindergartenkinder des Kindergartens <strong>Unterweitersdorf</strong> im Rahmen des Einsatzplanes<br />

gemäß Vertragspunkt 2 unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Richtlinien der o.ö. Landesregierung<br />

für die Gewährung von Landesbeiträgen an Gemeinden zu den Kosten des Transportes von<br />

Kindergartenkinder zu befördern.<br />

Seite 7


Die Beförderung ist auf Grund der gültigen Konzession der BH Freistadt vom 09.07.<strong>2008</strong>, Zl. Verk-<br />

Ge01-44-<strong>2008</strong>, bis auf Widerruf durchzuführen.<br />

2.<br />

Die Beförderung der Kindergartenkinder erfolgt nach dem zu Beginn des Kindergartenarbeitsjahres<br />

einvernehmlich zu erstellenden Einsatzplan unter genauer Angabe der Fahrtstrecke und der Halte(Sammel)stellen.<br />

Eine Änderung des erstellten Einsatzplanes kann nach Bedarf (z.B. bei Änderung<br />

der Kindergartenbetriebszeiten, längerfristige Verhinderung oder Abmeldung von Kindern vom Kindergartenbesuch)<br />

oder bei geänderten Fahrverhältnissen einvernehmlich erfolgen.<br />

Im Sinne einer Kosteneinsparung ist nach Möglichkeit eine gemeinsame Beförderung von Schülern<br />

und Kindergartenkindern im Sinne des Erlasses des BMI für Finanzen vom 02.07.1982, GZ. 01<br />

0701/21-IV/1/82 durchzuführen.<br />

3.<br />

Für die Beförderung werden folgende Kraftfahrzeuge eingesetzt:<br />

2 Kleinbusse mit jeweils 9 Sitzplätzen<br />

Bei Ausfall eines dieser Kraftfahrzeuge kann ein anderes, geeignetes, Kraftfahrzeug eingesetzt werden.<br />

Der Kindergartenbus ist als solcher zu kennzeichnen.<br />

Die Begleiterperson wird von der Gemeinde bekanntgegeben.<br />

4.<br />

Die Verpflichtung zur Beförderung der Kindergartenkinder besteht nur an Kindergartentagen, die von<br />

der Kindergartenleitung festgelegt wurden. Der Unternehmer führt die Beförderung der Kindergartenkinder<br />

nach Vertragspunkt 2 durch und verpflichtet sich, die Fahrzeiten genau einzuhalten.<br />

5.<br />

Der Unternehmer verpflichtet sich, den Transport der Kindergartenkinder im Rahmen seines Unternehmens<br />

durchzuführen; die Beauftragung eines Subunternehmers kann nur im Einverständnis mit der<br />

Gemeinde erfolgen.<br />

6.<br />

Als Vergütung für die Beförderungsleistung (pro gefahrenen Kilometer) wird der jeweils gültige Kilometerpreis<br />

entsprechend den Richtlinien des Amtes der o.ö. Landesregierung festgesetzt.<br />

Der Kilometerpreis ist der beiliegenden Aufstellung des Amtes der o.ö. Landesregierung (Auszug aus<br />

Richtlinien) zu entnehmen.<br />

Die Vergütung erfolgt aufgrund der vorgelegten, nachvollziehbaren, Aufzeichnungen des Unternehmers<br />

und der Kindergartenbesuchstage zweimonatlich im nachhinein innerhalb von 2 Wochen nach<br />

Vorlage der Aufzeichnungen durch den Unternehmer auf das Konto 215913, Raika <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

(BLZ 34111) des Unternehmers.<br />

7.<br />

Der Unternehmer ist verpflichtet, der Gemeinde zu Unrecht erhaltene Vergütungen für Kindergartenkindertransporte<br />

sogleich zurückzuerstatten.<br />

8.<br />

Der Unternehmer verpflichtet sich, der Gemeinde in den Berechnungsgrundlagen voll Einsicht zu<br />

gewähren und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.<br />

Seite 8


9.<br />

Die Gemeinde ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn der Unternehmer<br />

trotz einer schriftlichen Aufforderung zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung seinen vertraglichen<br />

Verpflichtungen nicht nachkommt.<br />

10.<br />

Der Unternehmer verpflichtet sich, die Einleitung eines Verfahrens auf Entziehung der Gewerbeberechtigung<br />

(Konzession) der Gemeinde unverzüglich zu melden.<br />

11.<br />

Als Kleinbusse dürfen nur geschlossene Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen mit neun<br />

Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz) verwendet werden. Gemäß § 106 Abs. 6 KFG 1967 dürfen<br />

hierbei nicht mehr als 7 Kinder und eine erwachsene Begleitperson befördert werden. Es darf in jedem<br />

Fall nur ein nach allen kraftfahrrechtlichen Bestimmungen geeignetes Transportfahrzeug verwendet<br />

werden.<br />

Beim Transport von Kindergartenkindern ist im Interesse ihrer Sicherheit unbedingt zu berücksichtigen,<br />

dass insbesondere die Kleineren unter ihnen noch nicht fähig sind, sich im Gefahrenfall - auch<br />

wenn es sich etwa nur um eine Schnellbremsung des Kraftfahrzeugs handelt - richtig zu verhalten und<br />

sich vor Verletzungen im Fahrzeug zu schützen.<br />

Der Unternehmer verpflichtet sich:<br />

a) dafür zu sorgen, dass die Kindergartenkinder in Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen<br />

auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, nur befördert werden, wenn dabei geeignete,<br />

der Größe und dem Gewicht der Kinder entsprechende Rückhalteeinrichtungen verwendet werden,<br />

welche die Gefahr von Körperverletzungen bei einem Unfall verringern können;<br />

b) falls die Sitze nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, sind die Prallwände (Rückwände der<br />

vorderen Sitzreihe) vor jenen Sitzreihen, in denen die kleineren Kinder untergebracht werden, so<br />

auszustatten, dass sich die Kinder nicht hart anstoßen und verletzen können, wenn sie bei einer<br />

plötzlichen Geschwindigkeitsverminderung des Fahrzeuges (Schnellbremsung, Anstoß etc.) nach<br />

vorne geschleudert werden. (Beispiel: Polsterung der Prallwände);<br />

c) der Kraftfahrzeuglenker ist zu verpflichten, beim Transport von Kindergartenkindern größtmögliche<br />

Sorgfalt und Aufmerksamkeit walten zu lassen, die ordnungsgemäße Verwendung der Rückhalteeinrichtungen<br />

sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Begleitperson hat den Lenker hiebei zu<br />

unterstützen.<br />

12.<br />

Der Lenker von Kraftfahrzeugen zum Transport von Kindergartenkindern muß besonders vertrauenswürdig<br />

sein und einen sogenannten „Schülertransportausweis“ (§ 16 Abs. 1 der Betriebsordnung für<br />

den nichtlinienmäßigen Personenverkehr) besitzen (siehe BO 1994, BGBl.Nr. 951 i.d.F.d. Novelle<br />

BGBl.Nr. 1028/1994).<br />

13.<br />

In jedem Fall müssen die maßgeblichen straßenverkehrs- und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen genauestens<br />

eingehalten werden.<br />

14.<br />

Es ist unvertretbar, ein Kindergartenkind an einer Haltestelle alleine aussteigen zu lassen.<br />

Die Begleitperson muß das Kind bis zum Eintreffen der Eltern beaufsichtigen, sofern sie es nicht einer<br />

geeigneten Person an der Haltestelle überantworten kann, oder das Kind zum Kindergarten zurückbringen.<br />

In diesem Fall muß mit den Eltern vereinbart werden, wer in Ausnahmesituationen nach Ablauf<br />

der regulären Öffnungszeit des Kindergartens verständigt werden sollte.<br />

Seite 9


15.<br />

Der Unternehmer hat eventuelle Unpünktlichkeiten der Kindergartenleitung oder der Eltern bei der<br />

Abholung der Kinder an den Abholorten der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> zu melden.<br />

16.<br />

Der Unternehmer bestätigt ausdrücklich die Kenntnisnahme der im Vertragspunkt 1 genannten Richtlinien<br />

der o.ö. Landesregierung über die Gewährung von Landesbeiträgen zum Transport von Kindergartenkindern.<br />

17.<br />

Dieser Vertrag tritt mit Genehmigung durch den Gemeinderat und nach beiderseitiger Unterfertigung<br />

in Kraft.<br />

Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem<br />

Monat zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.<br />

Der Vertrag erlischt, wenn der Unternehmer zur Ausübung des Gewerbes nicht mehr berechtigt ist<br />

oder über das Vermögen des Unternehmers das Konkursverfahren eröffnet wird.<br />

Dieser Vertrag wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom _____________ genehmigt.<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Kindergartenangelegenheiten (einstimmiger Antrag lt.<br />

Sitzung vom 16.09.<strong>2008</strong>): Genehmigung Vertrag<br />

Beschluss:<br />

Der vorliegende Vertrag wird abgeschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig<br />

Zu 6. Hort - Änderung Tarifordnung<br />

Vorlage: AV/451/<strong>2008</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Der Gemeinderat hat am 18.09.2007 die Tarifordnung für den Hort ab September 2007 beschlossen.<br />

Auf Grund der Änderung der Elternbeitragsverordnung ist jedoch eine Anpassung notwendig und es<br />

wird in Absprache mit dem Verein „Oö. Familienzentren“, der den Hort führt, folgende Tarifordnung<br />

ab dem Hortjahr <strong>2008</strong>/2009 vorgeschlagen:<br />

TARIFORDNUNG Hort <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

Auf Grund § 10 der Kindergärten- u. Horte - Elternbeitragsverordnung <strong>2008</strong> wird folgendes festgelegt:<br />

§ 1 Bewertung des Einkommens<br />

(1) Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens<br />

pro Monat. Das Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften der im selben<br />

Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern i.S.d. § 2 Abs. 1 Ziff. 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz<br />

und deren Lebensgefährten zusammen.<br />

Seite 10


(2) Für die Berechnung des Bruttofamilieneinkommens gemäß § 1 Kindergärten – u. Horte - Elternbeitragsverordnung<br />

<strong>2008</strong><br />

- sind die Einkünfte eines Jahres nachzuweisen (Jahreslohnzettel) oder<br />

- sind die Einkünfte der dem Stichtag gemäß Abs.3 letztvorangegangenen 3 Monate nachzuweisen.<br />

(3) Die gemäß §1 der Verordnung ermittelte Berechnungsgrundlage bildet die Grundlage für die<br />

Berechnung des Elternbeitrages für das jeweilige Arbeitsjahr. Veränderungen der Einkommenssituation<br />

während des Arbeitsjahres sind der LeiterIn bekannt zu geben und finden jeweils<br />

im darauffolgenden Monat Berücksichtigung.<br />

(4) Weisen die Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis zum 30. September nach, ist der Höchstbeitrag<br />

zu leisten.<br />

§ 2 Elternbeitrag<br />

(1) Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern (Elternbeitrag) sind alle Leistungen<br />

der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt.<br />

(2) Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet und versteht sich inklusive Umsatzsteuer.<br />

(3) Der Elternbeitrag wird mittels Bankeinzug 10 Mal (September und Oktober werden im Oktober<br />

eingezogen) pro Jahr eingehoben.<br />

(4) Ist ein Kind mehr als 3 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung (ärtzliche Bestätigung)<br />

am Hortbesuch verhindert, so wird der Elternbeitrag zur Hälfte ermäßigt.<br />

(5) Der Mindest- und der Höchstbeitrag sind indexgesichert; eine Indexanpassung um<br />

1,5 % erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres (September).<br />

§ 3 Mindestbeitrag<br />

(1) Der Mindestbeitrag im Hort beträgt 36 Euro.<br />

(2) Der Mindestbeitrag gemäß § 3 Kindergärten- u. Horte -Elternbeitragsverordnung <strong>2008</strong> kann<br />

auf Antrag, am Gemeindeamt aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Gründen unterschritten<br />

oder gänzlich nachgesehen werden, wobei auf die<br />

Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen ist.<br />

§ 4 Geschwisterabschlag<br />

(1) Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Kinderbetreuungseinrichtung in der Gemeinde<br />

(Besuchsbestätigung der Kinderbetreuungseinrichtung), wird für das 2. Kind ein Abschlag von<br />

50% und für jedes weitere Kind ein Abschlag von 100% festgesetzt.<br />

(2) Der Geschwisterabschlag wird vom Elternbeitrag für halbtägige Inanspruchnahme (100%) berechnet.<br />

§ 5 Berechnung des Elternbeitrages<br />

(1) Der Höchstbeitrag für halbtägige Betreuung (Mindestöffnungszeit gemäß § 9 Abs. 1 Oö.<br />

<strong>KB</strong>G- bis 25 Wochenstunden) wird mit 90 Euro festgelegt.<br />

(2) Der Elternbeitrag für 5 – Besuchstage pro Woche beträgt für<br />

(a) Mindestöffnungszeit gemäß § 9 Abs. 1 Oö. <strong>KB</strong>G 3% der Berechnungsgrundlage, jedoch mindestens<br />

36 Euro und wird mit 100% bewertet.<br />

(b) Der Elternbeitrag für die volle Inanspruchnahme (über 25 Wochenstunden + Mittagsbetreuung<br />

+ ganztägige Betreuung an schulfreien Tagen und Ferienzeiten) beträgt 120%.<br />

(c) Für den Hortbetrieb an weniger als 5 Tagen wird ein Tarif für<br />

- 3 Tage festgesetzt, der 80 % vom 5 -Tages -Tarif beträgt.<br />

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- 2 Tage festgesetzt der 65 % vom 5 -Tages -Tarif beträgt.<br />

§ 6 Sonstige Beiträge<br />

Die Essensbeiträge werden nach bestellten Portionen verrechnet. Die Höhe des Essensbeitrages wird<br />

kostendeckend gestaltet.<br />

§ 7 Inkrafttreten<br />

Diese Tarifordnung tritt mit 1. September <strong>2008</strong> in Kraft.<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Schul-, Kindergarten-, Kultur-, Sport-, Jugend-, Familien,<br />

Senioren- und Integrationsangelegenheiten - Antrag lt. Sitzung vom 16.09.<strong>2008</strong>): Genehmigung<br />

Tarifordnung<br />

Beschluss:<br />

Die Änderung der Tarifordnung wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig<br />

Zu 7. WVA BA 05 (Leitungskataster) - Fördervertrag Kommunalkredit<br />

Vorlage: AV/454/<strong>2008</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Der Gemeinderat hat am 13.12.2007 die Erstellung eines Wasserleitungskatasters beschlossen und die<br />

Linz AG mit der Erstellung dieses beauftragt.<br />

Nachdem dieses Projekt seitens des Bundes gefördert wird, wurde ein entsprechender Förderungsantrag<br />

gestellt und bewilligt, wobei nun mit Schreiben vom 30.06.<strong>2008</strong> der Fördervertrag seitens der<br />

Kommunalkredit zur Beschlussfassung vorliegt:<br />

Fördervertrag:<br />

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Finanzierung:<br />

• Vorläufige förderbare Investitionskosten € 48.500,00<br />

• Investitionskostenzuschuss Bund € 24.250,00<br />

• Landesförderung € 0,00<br />

• Eigenmittel € 24.250,00<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Bauausschussobm.-Stv. Wögerer berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt.<br />

Beschlussvorschlag.<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten<br />

sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 18.09.<strong>2008</strong>): Genehmigung<br />

Fördervertrag samt Finanzierung<br />

Beschluss:<br />

Der Fördervertrag samt Finanzierung wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig<br />

Zu 8. Bebauungsplan Nr. 30 (Betriebsbaugebeit) - Änderung Nr. 1<br />

Vorlage: AV/455/<strong>2008</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Der Bebauungsplan Nr. 30 ist seit 24.07.1994 rechtskräftig und es soll nun folgende Änderung durchgeführt<br />

werden:<br />

⇒ Den westlichen Bereich ab der Einmündung der Betriebsstraße in die B310 bis zur Visnitzer Gemeindestraße<br />

Im betroffenen Gebiet soll eine flächensparende Bebauung von offener bzw. gekuppelter Bauweise<br />

auf eine sonstige Bauweise (innerhalb der festgelegten Baufluchtlinien ist unabhängig von den<br />

bestehenden bzw. den geplanten Bauplatzgrenzen zur Gänze eine Bebauung möglich) ermöglicht<br />

werden.<br />

Weiters soll die maximale Firsthöhe von 10 m auf 12 m erhöht und die Dachform frei wählbar<br />

werden.<br />

Der Planungsausschuss hat am 19.06.<strong>2008</strong> die Einleitung des Verfahrens beschlossen und mit Verständigung<br />

vom 03.07.<strong>2008</strong> wurden alle Betroffenen zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum<br />

30.08.<strong>2008</strong> aufgefordert. Gleichzeitig wurde dies mit Kundmachung in der Zeit vom <strong>04</strong>.07.<strong>2008</strong> bis<br />

zum 02.08.<strong>2008</strong> öffentlich angeschlagen.<br />

Folgende Stellungnahmen sind eingelaufen:<br />

• 18.07.<strong>2008</strong> - Linz Strom AG – 30 kV-Leitung im Planungsgebiet. Der Bestand und die Sicherheit<br />

dürfen nicht beeinträchtigt werden und die Schutzabstände müssen eingehalten werden.<br />

• 07.08.<strong>2008</strong> – Land Oberösterreich – überörtliche Interessen betroffen, daher besteht Genehmigungspflicht.<br />

Weiters ist ein Bezugspunkt für die maximale Firsthöhe anzugeben (Gebäudemitte).<br />

• 18.08.<strong>2008</strong> – FF <strong>Unterweitersdorf</strong> – kein Einwand. Auf Grund der Gebäudehöhe muss jedoch eine<br />

Leiter mit der entsprechenden Länge angeschafft werden.<br />

• 27.08.<strong>2008</strong> – Wirtschaftskammer Oberösterreich – kein Einwand.<br />

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• Ziegler Gerald – kein Einwand gegen die geplante Änderung. Mappen- und Naturgrenze stimmen<br />

nicht überein – es ist eine Berichtigung erforderlich. Weiters ist an der westlichen Grundgrenze<br />

des Grundstücks 1221/3 eine Mauer – diese ist möglicherweise in ihrem Bestand gefährdet und es<br />

sind entsprechende Schritte bei der Planung und Bewilligung der Tiefgarage zu setzen. Diese Tatsachen<br />

sind dem Eigentümer des Grundstücks 1221/2 zur Kenntnis zu bringen.<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Obm.-Stv. Wögerer berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />

Bgm.Wurm weist auf die Änderung hin, dass die Firsthöhe nicht mit 12 m sondern mit 13 m festgelegt<br />

werden soll (Änderung ist im Beschlussvorschlag formuliert). Der Einwand von Herrn Ziegler ist<br />

rein zivilrechtlich zu behandeln.<br />

GR Hametner meint zur Stellungnahme der FF <strong>Unterweitersdorf</strong>, ob nur für dieses Gebäude extra<br />

eine Leiter mit der entsprechenden Länge angeschafft werden muss?<br />

Bgm. Wurm stellt klar, dass dies bei der Bauverhandlung bzw. Gewerbeverhandlung geklärt werden<br />

muss, aber der Ankauf muss durch den Bauwerber erfolgen.<br />

GR Wöckinger spricht sich auch klar dafür aus, dass wirklich der Bauwerber dafür aufkommen muss.<br />

Gde.Sekr. Matzinger erwähnt abschließend, dass es momentan bei diesem Betrieb einen großen Aufschwung<br />

gibt und der Betrieb gut läuft.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten<br />

sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 18.09.<strong>2008</strong>): Genehmigung<br />

Bebauungsplan mit folgender Änderung:<br />

Der Punkt Gebäude‐ und Firsthöhen ist nun wie folgt geregelt:<br />

„Die Gebäudehöhe wird durch die max. Firsthöhe (FH) mit 13,0 m über der Oberfläche der angrenzenden öff.<br />

Verkehrsfläche festgelegt.<br />

Als Bezugspunkt wird die Mitte der Schnittlinie des Baugrundstücks mit der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche<br />

festgelegt (vgl. Plandarstellung).“<br />

Aufgrund dieser Änderung (der Bezugspunkt war vorher das natürliche Gelände an der für den Bauwerber<br />

günstigsten Stelle und ist nun eindeutig) muss jedoch die dzt. mit 12m festgelegte Höhe auf 13m erhöht werden.<br />

Beschluss:<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig<br />

Zu 9. Errichtung Beleuchtungsanlage B125/Güterweg Reitern - Übereinkommen Land<br />

Kostenteilung<br />

Vorlage: AV/456/<strong>2008</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> hat beim Land Oberösterreich um die Errichtung einer Beleuchtungsanlage<br />

beim Fußgängerübergang B125/Güterweg Reitern ersucht. Mit Schreiben vom 18.07.<strong>2008</strong><br />

(BauE-660.009/1-<strong>2008</strong>-Umg/Sts) hat das Land Oberösterreich nunmehr folgendes Übereinkommen<br />

über die Kostenteilung zur Beschlussfassung übermittelt:<br />

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Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Obm.-Stv. Wögerer berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />

Gde.Sekr. Matzinger erläutert den Vertrag näher und Bgm. Wurm spricht die Diskussion mit den<br />

betroffenen Anrainern an (Schutzweg, Beleuchtung). Die Errichtung eines Schutzweges ist oft nicht<br />

sinnvoll, da auf Schutzwegen oft mehr Unfälle passieren, weil sich die Kinder sicherer fühlen und<br />

daher weniger auf den Verkehr achten. Für die Errichtung eines Schutzweges wäre allerdings eine<br />

Grundabtretung von Frau Sarlay notwendig, es gibt jedoch von ihrer Seite keine Zustimmung.<br />

GR Wöckinger betont, dass diese Kreuzung speziell für Fußgänger sehr gefährlich ist. Durch ein relativ<br />

großes Verkehrsaufkommen ist die Überquerung Richtung Püchlstraße bzw. zum Gehsteig bei<br />

Pointner gefährlich.<br />

Gde.Sekr. Matzinger erklärt, dass dieses Problem schwierig zu lösen ist, weil ein Privatgrund von<br />

Sarlay nicht verfügbar ist.<br />

GR Hametner merkt an, dass auch ein Baum bei Pointner die Sicht zusätzlich beeinträchtigt.<br />

GV Pointner stimmt ihr zu, er hat sich das selbst auch schon gedacht und wird ihn eventuell umsetzen.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten<br />

sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 18.09.<strong>2008</strong>): Genehmigung<br />

Übereinkommen<br />

Beschluss:<br />

Das Übereinkommen mit dem Land Oberösterreich wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig<br />

Zu 10. Allfälliges<br />

GV Matzinger erkundigt sich über die Änderungen bei den Schulbusfahrten, ob alles wie geplant<br />

läuft. Bei den Schülern vom Ringweg hat sich ja wieder etwas geändert.<br />

Gde.Sekr. Matzinger erklärt, dass die Schüler vom Ringweg 1 x die Postbuslinie benutzen und daher<br />

die Bundesstraße queren müssen, aber es ist ein Fahrbahnteiler und eine 70 km/h-Beschränkung vorhanden.<br />

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Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung:<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

vom 24.06.<strong>2008</strong> wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />

schließt der Vorsitzende die Sitzung.<br />

Ende der Sitzung: 21:00 Uhr<br />

Vorsitzender:<br />

Wurm Wilhelm e.h.<br />

Schriftführer:<br />

Matzinger Christian e.h.<br />

Lehner Gerhard e.h.<br />

Genehmigung Verhandlungsschrift<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung<br />

am 28.10.<strong>2008</strong> keine Einwendung erhoben bzw. ohne Änderung genehmigt wurde.<br />

Folgende Änderungen wurden genehmigt:<br />

<strong>Unterweitersdorf</strong>, am 28.10.<strong>2008</strong><br />

Der Vorsitzende:<br />

Wurm Wilhelm e.h.<br />

Gemeinderat:<br />

Schiefer Leopold e.h.<br />

Gemeinderat:<br />

Wöckinger Hubert e.h.<br />

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