Gemeinderatssitzung 2008/04 (253 KB) - .PDF - Unterweitersdorf
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Gemeindeamt <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
4210, Bezirk Freistadt, O.Ö.<br />
Zl.: 0<strong>04</strong>-1-GR/0<strong>04</strong>/<strong>2008</strong> - 37. S.i.d.P.<br />
Verhandlungsschrift<br />
der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />
der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
am Dienstag, den 23.09.<strong>2008</strong> im Gemeindeamt - Sitzungssaal<br />
Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr<br />
Anwesende:<br />
Bürgermeister als Vorsitzender<br />
Herr Wilhelm Wurm SPÖ<br />
Vizebürgermeister<br />
Herr Rudolf jun. Brandstetter SPÖ<br />
Gemeinderatsmitglieder<br />
Herr Ing. Johannes Pointner SPÖ<br />
Gemeindevorstandsmitglieder<br />
Herr Erwin Pachner ÖVP<br />
Herr Dipl.-Ing. Johannes Matzinger ÖVP<br />
Gemeinderatsmitglieder<br />
Herr Franz Dürr<br />
SPÖ<br />
Herr Leopold Schiefer SPÖ<br />
Herr Josef Wögerer<br />
SPÖ<br />
Herr Herbert Puchner SPÖ<br />
Frau Tanja Leonhartsberger SPÖ<br />
Herr Josef Aichinger ÖVP<br />
Herr Hubert Wöckinger ÖVP<br />
Frau Sieglinde Hametner ÖVP<br />
Herr Anton Winkler ÖVP<br />
Herr Markus Krieger ÖVP<br />
Gemeinderats-Ersatzmitglieder<br />
Herr Ing. Anton Puchner SPÖ Vertretung für Frau Alice Brandstetter<br />
Herr Ing. Gerald Engleitner SPÖ Vertretung für Herrn Mag. Günther Zillner<br />
Herr Rudolf sen. Brandstetter SPÖ Vertretung für Herrn Jürgen Hochhauser<br />
Herr Thomas Bernhard ÖVP Vertretung für Herrn Karl Barnreiter<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
Gemeinderatsmitglieder<br />
Herr Dipl.-Ing. (FH) Daniel Zeller SPÖ<br />
Frau Alice Brandstetter SPÖ<br />
Herr Rainer Hofer<br />
SPÖ<br />
Herr Karl Barnreiter ÖVP<br />
Seite 1
Gemeinderats-Ersatzmitglieder<br />
Herr Mag. Günther Zillner SPÖ Vertretung für Herrn Rainer Hofer<br />
Herr Jürgen Hochhauser SPÖ Vertretung für Herrn Dipl.-Ing. (FH) Daniel<br />
Zeller<br />
Niemand<br />
Unentschuldigt fehlen:<br />
Der Leiter des Gemeindeamtes (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF):<br />
Gde.Sekr. Matzinger Christian<br />
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />
Keine<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />
Gde.Sekr. Matzinger Christian u. VB Lehner Gerhard<br />
Anzahl Zuhörer: 0<br />
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass<br />
1. die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde;<br />
2. die Verständigung hiezu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder<br />
zeitgerecht schriftlich am 09.09.<strong>2008</strong> unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt<br />
ist und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich<br />
kundgemacht wurde;<br />
3. die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
4. dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 24.06.<strong>2008</strong> bis zur heutigen Sitzung während<br />
der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht<br />
noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen<br />
eingebracht werden können.<br />
5. Als Mitunterfertiger werden gemäß § 54 Abs. 3 Oö. GemO. 1990 idgF. von den im Gemeinderat<br />
vertretenen Fraktionen namhaft gemacht:<br />
SPÖ: Schiefer Leopold<br />
ÖVP: Wöckinger Hubert<br />
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />
Keine.<br />
Seite 2
Tagesordnung, Beratungsverlauf, Anträge, Beschlüsse:<br />
Zu 1. Berichte, Informationen und Stellungnahmen des Bürgermeisters<br />
Bgm. Wurm berichtet über folgende Punkte:<br />
• Änderung Fraktionsobmann SPÖ<br />
Poitner Johannes (für Zillner Almut) und Stv. Hofer Rainer (für Brandstetter Rudolf)<br />
• L 580 Hagenberger Landstraße – LKW-Fahrverbot<br />
In der <strong>Gemeinderatssitzung</strong> am 24.06.<strong>2008</strong> wurde über unsere negative Stellungnahme dazu berichtet<br />
– es gibt bis heute keine Entscheidung seitens der Bezirkshauptmannschaft<br />
• INKOBA-Betriebsbaugebiet<br />
In Rainbach fand am 03.07.<strong>2008</strong> die Spatenstichfeier der Fa. Bio Greiner statt. Eine weitere Betriebsansiedelung<br />
hat es in Leopoldschlag gegeben und es gibt auch Gespräche in Wartberg über Betriebsansiedelungen.<br />
Weiters wurde auch ein Energieprojekt in Rainbach gestartet.<br />
• Wohnbau <strong>Unterweitersdorf</strong>/Preinfalk<br />
Am 15.09.<strong>2008</strong> fand eine Vorsprache bei LR Kepplinger bezüglich Wohnbau statt – Qualitätsbeirat –<br />
ab 2011 Baubeginn in 2 Etappen<br />
• Bauhofneubau<br />
Vorsprache bei LR Ackerl am 07.10.<strong>2008</strong> um 8:00 Uhr<br />
• Tag der älteren Generation am 05.10.<strong>2008</strong><br />
• Neue Schulärztin<br />
Frau Dr. Huber aus Engerwitzdorf ist die neue Schulärztin (Vertrag mit Land Oö.) und sie teilt sich<br />
die Arbeit zum Teil mit Herrn Dr. Plessl aus Gallneukirchen, der bisher unser Schularzt war.<br />
• E-Gem Info-Veranstaltung am 10.10.<strong>2008</strong> von 14:00 – 19:00 Uhr in Wels<br />
Seitens des Vereines „RUF“ wurde eine Fahrt zu dieser Veranstaltung organisiert<br />
Ziel der Veranstaltung ist es, EGEM-Gemeinden und E-Gem-Planer/innen eine Plattform zum Erfahrungsaustausch<br />
und Vernetzung zu bieten sowie Ideen für neue Projekte zu entwickeln.<br />
Die Veranstaltung richtet sich - neben den Planer/innen - an alle Personen, die aktiv an der Umsetzung<br />
von E-Gem Projekten mitwirken, zB. Bürgermeister/innen, Amtsleiter/innen, Gemeinde-<br />
Energiebeauftragte, Gemeinderäte, Gemeindebedienstete und im Rahmen der Umsetzung engagierte<br />
Gemeindebürger/innen.<br />
‣ GR Pointner fügt bei diesem Punkt noch an, dass am 17.10.<strong>2008</strong> bei uns die Startveranstaltung<br />
im Betriebsbaugebiet stattfindet. Von der Firma Hartl e-cars werden Elektrofahrzeuge zum<br />
Testen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Energiebefragung soll ein Elektro-Scooter im<br />
Wert von € 1.900,00 verlost werden. Am 10.10.<strong>2008</strong> soll der Info-Folder zur Energiebefragung<br />
verschickt und eine Woche später die Fragebögen verteilt werden. Am 31.10.<strong>2008</strong> soll<br />
eine konzentrierte Rückholaktion der Fragebögen gestartet werden und er bittet alle, dabei<br />
mitzuhelfen.<br />
• Kindergartenpersonal – Änderungen ab 07.01.2009<br />
o Diensthuber Nadine (für Lehner Herta)<br />
o Schelmbauer Carina (Karenzvertretung für Schimpf Judith)<br />
Seite 3
Zu 1.1.<br />
Mühlviertler Kernland - Information "Leader"<br />
Bgm. Wurm begrüßt die Geschäftsführerin der LEADER-Region Mühlviertler Kernland, Frau Mag.<br />
Conny Wernitznig sehr herzlich und ersucht sie um ihre Präsentation.<br />
Sie berichtet über Ziele von Leader, Kriterien für Leader-Projekte, Leader-Schwerpunkte in der Region<br />
und Leader-Förderbereiche.<br />
Zu 2. Gemeindevorstand - Nachwahl<br />
Vorlage: AV/449/<strong>2008</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Mit Wirkung 01.09.<strong>2008</strong> hat Zillner Almut auf das Mandat im Gemeinderat bzw. Ersatzmitgliedschaft<br />
verzichtet und ist somit auch aus dem Gemeindevorstand ausgeschieden.<br />
In den Gemeinderat wurde das Ersatzmitglied Leonhartsberger Tanja berufen. In den Gemeindevorstand<br />
ist seitens der SPÖ-Fraktion eine Nachwahl notwendig.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt fest, dass seitens der SPÖ-Fraktion folgender<br />
Wahlvorschlag gemäß § 26 (3) Oö. Gemeindeordnung 1990 eingebracht wurde:<br />
Pointner Johannes<br />
Abstimmungsart:<br />
Grundsätzlich ist eine geheime, schriftliche Fraktionswahl der SPÖ-Fraktion notwendig, wenn der<br />
Gemeinderat keine andere Abstimmungsart einstimmig beschließt. Bgm. Wurm stellt den Antrag,<br />
über den eingebrachten Wahlvorschlag mittels Handzeichen abzustimmen.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Beschluss über Abstimmungsart:<br />
Mittels einstimmigen Handzeichens wird der Antrag auf Abstimmung mittels Handzeichens beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Die anschließende Fraktionswahl der SPÖ-Fraktion mittels Handzeichens ergibt folgendes<br />
Wahlergebnis:<br />
11 Stimmen mit „Ja“<br />
Somit ist Pointner Johannes in den Gemeindevorstand gewählt und er nimmt die Wahl an.<br />
Angelobung:<br />
Gemäß § 24 (4) Oö. GemO. 1990 idgF. hat das neu gewählte Gemeindevorstandsmitglied vor Amtsantritt<br />
in die Hand des Bürgermeisters das Gelöbnis gemäß § 20 (4) Oö. GemO. 1990 idgF. abzulegen.<br />
Bgm. Wurm nimmt anschließend die Angelobung vor, die in einer eigenen Niederschrift vermerkt<br />
wird.<br />
Seite 4
Zu 3. Nachwahlen in den Personalbeirat und Ausschüsse und Organe außerhalb der<br />
Gemeinde<br />
Vorlage: AV/450/<strong>2008</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Mit Wirkung 01.09.208 hat Gemeindevorstand Zillner Almut auf das Mandat im Gemeinderat (und<br />
auch auf die Ersatzmitgliedschaft) verzichtet. Auf Grund dieses Verzichtes ergeben sich einige Änderungen<br />
in den Ausschüssen und Organen außerhalb der Gemeinde.<br />
Seitens der SPÖ-Fraktion liegen gemäß § 33 Oö. GemO. 1990 idgF. die entsprechenden Wahlvorschläge<br />
vor, die den Bestimmungen des § 29 Oö. GemO. 1990 idgF. entsprechen.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und gibt die Änderungen wie folgt bekannt:<br />
a) Personalbeirat<br />
Mitglied: Pointner Johannes (für Zillner Almut)<br />
Abstimmungsart:<br />
Grundsätzlich ist eine geheime, schriftliche Wahl durch den Gemeinderat notwendig, wenn der Gemeinderat<br />
keine andere Abstimmungsart einstimmig beschließt.<br />
Bgm. Wurm stellt den Antrag, über den eingebrachten Wahlvorschlag mittels Handzeichens abzustimmen.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Beschluss über Abstimmungsart:<br />
Mittels einstimmigen Handzeichens wird der Antrag auf Abstimmung mittels Handzeichens beschlossen.<br />
Wahlergebnis:<br />
Die anschließende Abstimmung mittels Handzeichens ergibt folgendes Ergebnis:<br />
19 Stimmen mit „Ja“<br />
Somit ist Pointner Johannes als Vertreter in den Personalbeirat gewählt.<br />
b) Ausschüsse der Gemeinde<br />
⇒ Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur-, Sport-, Jugend-, Familien, Senioren- und Integrationsangelegenheiten<br />
Mitglied: Brandstetter Rudolf jun. (für Zillner Almut)<br />
Leonhartsberger Tanja (für Hofer Rainer)<br />
⇒ Ausschuss für örtliche Umweltfragen und Klimabündnisangelegenheiten<br />
Mitglied: Hofer Rainer (für Brandstetter Rudolf jun.)<br />
Ersatzmitglied: Engleitner Gerald (für Leonhartsberger Tanja)<br />
c) Organe außerhalb der Gemeinde<br />
⇒ Sozialhilfeverband Freistadt<br />
Vertreter-Ersatz: Wögerer Josef (für Zillner Almut)<br />
⇒ Bezirksabfallverband Freistadt<br />
Vertreter: Pointner Johannes (für Brandstetter Rudolf)<br />
Seite 5
⇒ Vertreter im Verein „Region Gusental“<br />
Vertreter und Vereinsvorstand-Ersatz:<br />
Poitner Johannes (für Zillner Almut)<br />
⇒ Vertreter im Verein „Region Untere Feldaist“<br />
Vertreter-Ersatz: Wögerer Josef (für Zillner Almut)<br />
⇒ Vertreter im Verein „Mühlviertler Kernland“<br />
Vertreter: Pointner Johannes (für Zillner Almut)<br />
Abstimmungsart:<br />
Grundsätzlich ist eine geheime, schriftliche Wahl (Fraktionswahl) notwendig, wenn der Gemeinderat<br />
keine andere Abstimmungsart einstimmig beschließt.<br />
Bgm. Wurm stellt den Antrag, über die eingebrachten Wahlvorschläge über die Besetzung der Ausschüsse<br />
und über die Organe außerhalb der Gemeinde im Gesamten (Punkt b und Punkt c) mittels<br />
Handzeichens abzustimmen.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Beschluss über Abstimmungsart:<br />
Mittels einstimmigen Handzeichens wird der Antrag auf Abstimmung mittels Handzeichens über die<br />
Besetzung der Ausschüsse und über die Organe außerhalb der Gemeinde im Gesamten (Punkt b und<br />
Punkt c) beschlossen.<br />
Wahlergebnis:<br />
Die anschließende Abstimmung (Fraktionswahl) mittels Handzeichens ergibt folgendes Ergebnis:<br />
SPÖ-Fraktion – 11 Stimmen mit „Ja“<br />
Die vorstehenden Personen wurden damit in die Ausschüsse und in die Organe außerhalb der Gemeinde<br />
gewählt.<br />
Zu 4. Anrufsammeltaxi - Änderung Bedarfsplan (Tarifanpassung)<br />
Vorlage: AV/447/<strong>2008</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat hat zuletzt den Bedarfsplan des Anrufsammeltaxis am 12.09.2005 (mit Wirkung<br />
01.09.2005) wie folgt festgelegt:<br />
UST-Bedarfsplan ab 01.07.<strong>2008</strong><br />
(Zusatz zum Vertrag vom 18.12.1997 und 21.12.1998 und 14.02.2002 und 12.09.2005)<br />
Abfahrtsstellen und Abfahrtszeiten:<br />
• Hotel Wolfinger (Hauptplatz) 22,30, 23,30, 00,30, 01,30<br />
• Bruckner Konservatorium<br />
• Linz-Auhof-ESG Haltestelle (Auffahrt zur Mühlkreisautobahn)<br />
jeweils 5 Minuten später<br />
Bedienungsgebiet: bisher neu<br />
01.07.<strong>2008</strong><br />
Seite 6
• Hattmannsdorf-Haltestelle<br />
ca. 18 km .............................................. € 27,80 € 29,70<br />
• <strong>Unterweitersdorf</strong>-Gemeindeamt<br />
ca. 20 km .............................................. € 31,00 € 33,20<br />
• Loibersdorf-Haltestelle<br />
ca. 23 km .............................................. € 33,90 € 36,30<br />
Sonstiges:<br />
• Leerfahrt ............................................... € 3,82 € 4,40<br />
• Anteil Fahrgast (generell) ...................... € 9,00 € 10,00<br />
Mit Schreiben vom 30.06.<strong>2008</strong> hat die Taxigenossenschaft nunmehr die angeführten Änderungen der<br />
Tarife (lt. Punkt 5 des Vertrages) mitgeteilt – die Anpassung erfolgt ab 01.07.<strong>2008</strong>.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />
GR Wöckinger erkundigt sich über die Abrechnungsmodalitäten.<br />
Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 16.09.<strong>2008</strong>):<br />
Genehmigung Bedarfsplan<br />
Beschluss:<br />
Die Änderung des Bedarfsplanes (Tarifanpassung) wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Zu 5. Kindergartenkinder-Transport - Vertragsabschluss mit Firma Mietwagen<br />
Aistleitner<br />
Vorlage: AV/448/<strong>2008</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben vom 02.07.<strong>2008</strong> hat die Firma Mietwagen/Taxi Sonja Matzinger den Vertrag über den<br />
Kindergartenkinder-Transport gekündigt, da die Firma von Frau Brigitte Aistleitner übernommen<br />
wird.<br />
Der bestehende Vertrag vom 18.03.1999 ist daher gegenstandslos und es soll daher mit 01.09.<strong>2008</strong><br />
mit der Firma Mietwagen Aistleitner folgender Vertrag abgeschlossen werden:<br />
V e r t r a g<br />
Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong>, vertreten durch die zeichnungsbefugten Organe der Gemeinde (im<br />
folgenden kurz Gemeinde genannt) einerseits, und die Firma Mietwagen Aistleitner Brigitte, 4210<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong>, Untere Dorfstraße 11 (im folgenden kurz Unternehmer genannt) andererseits, vereinbaren<br />
zur Durchführung des Transportes von Kindergartenkinder folgendes:<br />
1.<br />
Der Unternehmer verpflichtet sich, mit den von ihm betriebenen Personenkraftwagen im Gelegenheitsverkehr<br />
die Kindergartenkinder des Kindergartens <strong>Unterweitersdorf</strong> im Rahmen des Einsatzplanes<br />
gemäß Vertragspunkt 2 unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Richtlinien der o.ö. Landesregierung<br />
für die Gewährung von Landesbeiträgen an Gemeinden zu den Kosten des Transportes von<br />
Kindergartenkinder zu befördern.<br />
Seite 7
Die Beförderung ist auf Grund der gültigen Konzession der BH Freistadt vom 09.07.<strong>2008</strong>, Zl. Verk-<br />
Ge01-44-<strong>2008</strong>, bis auf Widerruf durchzuführen.<br />
2.<br />
Die Beförderung der Kindergartenkinder erfolgt nach dem zu Beginn des Kindergartenarbeitsjahres<br />
einvernehmlich zu erstellenden Einsatzplan unter genauer Angabe der Fahrtstrecke und der Halte(Sammel)stellen.<br />
Eine Änderung des erstellten Einsatzplanes kann nach Bedarf (z.B. bei Änderung<br />
der Kindergartenbetriebszeiten, längerfristige Verhinderung oder Abmeldung von Kindern vom Kindergartenbesuch)<br />
oder bei geänderten Fahrverhältnissen einvernehmlich erfolgen.<br />
Im Sinne einer Kosteneinsparung ist nach Möglichkeit eine gemeinsame Beförderung von Schülern<br />
und Kindergartenkindern im Sinne des Erlasses des BMI für Finanzen vom 02.07.1982, GZ. 01<br />
0701/21-IV/1/82 durchzuführen.<br />
3.<br />
Für die Beförderung werden folgende Kraftfahrzeuge eingesetzt:<br />
2 Kleinbusse mit jeweils 9 Sitzplätzen<br />
Bei Ausfall eines dieser Kraftfahrzeuge kann ein anderes, geeignetes, Kraftfahrzeug eingesetzt werden.<br />
Der Kindergartenbus ist als solcher zu kennzeichnen.<br />
Die Begleiterperson wird von der Gemeinde bekanntgegeben.<br />
4.<br />
Die Verpflichtung zur Beförderung der Kindergartenkinder besteht nur an Kindergartentagen, die von<br />
der Kindergartenleitung festgelegt wurden. Der Unternehmer führt die Beförderung der Kindergartenkinder<br />
nach Vertragspunkt 2 durch und verpflichtet sich, die Fahrzeiten genau einzuhalten.<br />
5.<br />
Der Unternehmer verpflichtet sich, den Transport der Kindergartenkinder im Rahmen seines Unternehmens<br />
durchzuführen; die Beauftragung eines Subunternehmers kann nur im Einverständnis mit der<br />
Gemeinde erfolgen.<br />
6.<br />
Als Vergütung für die Beförderungsleistung (pro gefahrenen Kilometer) wird der jeweils gültige Kilometerpreis<br />
entsprechend den Richtlinien des Amtes der o.ö. Landesregierung festgesetzt.<br />
Der Kilometerpreis ist der beiliegenden Aufstellung des Amtes der o.ö. Landesregierung (Auszug aus<br />
Richtlinien) zu entnehmen.<br />
Die Vergütung erfolgt aufgrund der vorgelegten, nachvollziehbaren, Aufzeichnungen des Unternehmers<br />
und der Kindergartenbesuchstage zweimonatlich im nachhinein innerhalb von 2 Wochen nach<br />
Vorlage der Aufzeichnungen durch den Unternehmer auf das Konto 215913, Raika <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
(BLZ 34111) des Unternehmers.<br />
7.<br />
Der Unternehmer ist verpflichtet, der Gemeinde zu Unrecht erhaltene Vergütungen für Kindergartenkindertransporte<br />
sogleich zurückzuerstatten.<br />
8.<br />
Der Unternehmer verpflichtet sich, der Gemeinde in den Berechnungsgrundlagen voll Einsicht zu<br />
gewähren und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.<br />
Seite 8
9.<br />
Die Gemeinde ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn der Unternehmer<br />
trotz einer schriftlichen Aufforderung zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung seinen vertraglichen<br />
Verpflichtungen nicht nachkommt.<br />
10.<br />
Der Unternehmer verpflichtet sich, die Einleitung eines Verfahrens auf Entziehung der Gewerbeberechtigung<br />
(Konzession) der Gemeinde unverzüglich zu melden.<br />
11.<br />
Als Kleinbusse dürfen nur geschlossene Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen mit neun<br />
Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz) verwendet werden. Gemäß § 106 Abs. 6 KFG 1967 dürfen<br />
hierbei nicht mehr als 7 Kinder und eine erwachsene Begleitperson befördert werden. Es darf in jedem<br />
Fall nur ein nach allen kraftfahrrechtlichen Bestimmungen geeignetes Transportfahrzeug verwendet<br />
werden.<br />
Beim Transport von Kindergartenkindern ist im Interesse ihrer Sicherheit unbedingt zu berücksichtigen,<br />
dass insbesondere die Kleineren unter ihnen noch nicht fähig sind, sich im Gefahrenfall - auch<br />
wenn es sich etwa nur um eine Schnellbremsung des Kraftfahrzeugs handelt - richtig zu verhalten und<br />
sich vor Verletzungen im Fahrzeug zu schützen.<br />
Der Unternehmer verpflichtet sich:<br />
a) dafür zu sorgen, dass die Kindergartenkinder in Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen<br />
auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, nur befördert werden, wenn dabei geeignete,<br />
der Größe und dem Gewicht der Kinder entsprechende Rückhalteeinrichtungen verwendet werden,<br />
welche die Gefahr von Körperverletzungen bei einem Unfall verringern können;<br />
b) falls die Sitze nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, sind die Prallwände (Rückwände der<br />
vorderen Sitzreihe) vor jenen Sitzreihen, in denen die kleineren Kinder untergebracht werden, so<br />
auszustatten, dass sich die Kinder nicht hart anstoßen und verletzen können, wenn sie bei einer<br />
plötzlichen Geschwindigkeitsverminderung des Fahrzeuges (Schnellbremsung, Anstoß etc.) nach<br />
vorne geschleudert werden. (Beispiel: Polsterung der Prallwände);<br />
c) der Kraftfahrzeuglenker ist zu verpflichten, beim Transport von Kindergartenkindern größtmögliche<br />
Sorgfalt und Aufmerksamkeit walten zu lassen, die ordnungsgemäße Verwendung der Rückhalteeinrichtungen<br />
sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Begleitperson hat den Lenker hiebei zu<br />
unterstützen.<br />
12.<br />
Der Lenker von Kraftfahrzeugen zum Transport von Kindergartenkindern muß besonders vertrauenswürdig<br />
sein und einen sogenannten „Schülertransportausweis“ (§ 16 Abs. 1 der Betriebsordnung für<br />
den nichtlinienmäßigen Personenverkehr) besitzen (siehe BO 1994, BGBl.Nr. 951 i.d.F.d. Novelle<br />
BGBl.Nr. 1028/1994).<br />
13.<br />
In jedem Fall müssen die maßgeblichen straßenverkehrs- und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen genauestens<br />
eingehalten werden.<br />
14.<br />
Es ist unvertretbar, ein Kindergartenkind an einer Haltestelle alleine aussteigen zu lassen.<br />
Die Begleitperson muß das Kind bis zum Eintreffen der Eltern beaufsichtigen, sofern sie es nicht einer<br />
geeigneten Person an der Haltestelle überantworten kann, oder das Kind zum Kindergarten zurückbringen.<br />
In diesem Fall muß mit den Eltern vereinbart werden, wer in Ausnahmesituationen nach Ablauf<br />
der regulären Öffnungszeit des Kindergartens verständigt werden sollte.<br />
Seite 9
15.<br />
Der Unternehmer hat eventuelle Unpünktlichkeiten der Kindergartenleitung oder der Eltern bei der<br />
Abholung der Kinder an den Abholorten der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> zu melden.<br />
16.<br />
Der Unternehmer bestätigt ausdrücklich die Kenntnisnahme der im Vertragspunkt 1 genannten Richtlinien<br />
der o.ö. Landesregierung über die Gewährung von Landesbeiträgen zum Transport von Kindergartenkindern.<br />
17.<br />
Dieser Vertrag tritt mit Genehmigung durch den Gemeinderat und nach beiderseitiger Unterfertigung<br />
in Kraft.<br />
Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem<br />
Monat zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.<br />
Der Vertrag erlischt, wenn der Unternehmer zur Ausübung des Gewerbes nicht mehr berechtigt ist<br />
oder über das Vermögen des Unternehmers das Konkursverfahren eröffnet wird.<br />
Dieser Vertrag wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom _____________ genehmigt.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Kindergartenangelegenheiten (einstimmiger Antrag lt.<br />
Sitzung vom 16.09.<strong>2008</strong>): Genehmigung Vertrag<br />
Beschluss:<br />
Der vorliegende Vertrag wird abgeschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Zu 6. Hort - Änderung Tarifordnung<br />
Vorlage: AV/451/<strong>2008</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat hat am 18.09.2007 die Tarifordnung für den Hort ab September 2007 beschlossen.<br />
Auf Grund der Änderung der Elternbeitragsverordnung ist jedoch eine Anpassung notwendig und es<br />
wird in Absprache mit dem Verein „Oö. Familienzentren“, der den Hort führt, folgende Tarifordnung<br />
ab dem Hortjahr <strong>2008</strong>/2009 vorgeschlagen:<br />
TARIFORDNUNG Hort <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
Auf Grund § 10 der Kindergärten- u. Horte - Elternbeitragsverordnung <strong>2008</strong> wird folgendes festgelegt:<br />
§ 1 Bewertung des Einkommens<br />
(1) Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens<br />
pro Monat. Das Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften der im selben<br />
Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern i.S.d. § 2 Abs. 1 Ziff. 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz<br />
und deren Lebensgefährten zusammen.<br />
Seite 10
(2) Für die Berechnung des Bruttofamilieneinkommens gemäß § 1 Kindergärten – u. Horte - Elternbeitragsverordnung<br />
<strong>2008</strong><br />
- sind die Einkünfte eines Jahres nachzuweisen (Jahreslohnzettel) oder<br />
- sind die Einkünfte der dem Stichtag gemäß Abs.3 letztvorangegangenen 3 Monate nachzuweisen.<br />
(3) Die gemäß §1 der Verordnung ermittelte Berechnungsgrundlage bildet die Grundlage für die<br />
Berechnung des Elternbeitrages für das jeweilige Arbeitsjahr. Veränderungen der Einkommenssituation<br />
während des Arbeitsjahres sind der LeiterIn bekannt zu geben und finden jeweils<br />
im darauffolgenden Monat Berücksichtigung.<br />
(4) Weisen die Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis zum 30. September nach, ist der Höchstbeitrag<br />
zu leisten.<br />
§ 2 Elternbeitrag<br />
(1) Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern (Elternbeitrag) sind alle Leistungen<br />
der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt.<br />
(2) Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet und versteht sich inklusive Umsatzsteuer.<br />
(3) Der Elternbeitrag wird mittels Bankeinzug 10 Mal (September und Oktober werden im Oktober<br />
eingezogen) pro Jahr eingehoben.<br />
(4) Ist ein Kind mehr als 3 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung (ärtzliche Bestätigung)<br />
am Hortbesuch verhindert, so wird der Elternbeitrag zur Hälfte ermäßigt.<br />
(5) Der Mindest- und der Höchstbeitrag sind indexgesichert; eine Indexanpassung um<br />
1,5 % erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres (September).<br />
§ 3 Mindestbeitrag<br />
(1) Der Mindestbeitrag im Hort beträgt 36 Euro.<br />
(2) Der Mindestbeitrag gemäß § 3 Kindergärten- u. Horte -Elternbeitragsverordnung <strong>2008</strong> kann<br />
auf Antrag, am Gemeindeamt aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Gründen unterschritten<br />
oder gänzlich nachgesehen werden, wobei auf die<br />
Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen ist.<br />
§ 4 Geschwisterabschlag<br />
(1) Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Kinderbetreuungseinrichtung in der Gemeinde<br />
(Besuchsbestätigung der Kinderbetreuungseinrichtung), wird für das 2. Kind ein Abschlag von<br />
50% und für jedes weitere Kind ein Abschlag von 100% festgesetzt.<br />
(2) Der Geschwisterabschlag wird vom Elternbeitrag für halbtägige Inanspruchnahme (100%) berechnet.<br />
§ 5 Berechnung des Elternbeitrages<br />
(1) Der Höchstbeitrag für halbtägige Betreuung (Mindestöffnungszeit gemäß § 9 Abs. 1 Oö.<br />
<strong>KB</strong>G- bis 25 Wochenstunden) wird mit 90 Euro festgelegt.<br />
(2) Der Elternbeitrag für 5 – Besuchstage pro Woche beträgt für<br />
(a) Mindestöffnungszeit gemäß § 9 Abs. 1 Oö. <strong>KB</strong>G 3% der Berechnungsgrundlage, jedoch mindestens<br />
36 Euro und wird mit 100% bewertet.<br />
(b) Der Elternbeitrag für die volle Inanspruchnahme (über 25 Wochenstunden + Mittagsbetreuung<br />
+ ganztägige Betreuung an schulfreien Tagen und Ferienzeiten) beträgt 120%.<br />
(c) Für den Hortbetrieb an weniger als 5 Tagen wird ein Tarif für<br />
- 3 Tage festgesetzt, der 80 % vom 5 -Tages -Tarif beträgt.<br />
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- 2 Tage festgesetzt der 65 % vom 5 -Tages -Tarif beträgt.<br />
§ 6 Sonstige Beiträge<br />
Die Essensbeiträge werden nach bestellten Portionen verrechnet. Die Höhe des Essensbeitrages wird<br />
kostendeckend gestaltet.<br />
§ 7 Inkrafttreten<br />
Diese Tarifordnung tritt mit 1. September <strong>2008</strong> in Kraft.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Schul-, Kindergarten-, Kultur-, Sport-, Jugend-, Familien,<br />
Senioren- und Integrationsangelegenheiten - Antrag lt. Sitzung vom 16.09.<strong>2008</strong>): Genehmigung<br />
Tarifordnung<br />
Beschluss:<br />
Die Änderung der Tarifordnung wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Zu 7. WVA BA 05 (Leitungskataster) - Fördervertrag Kommunalkredit<br />
Vorlage: AV/454/<strong>2008</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat hat am 13.12.2007 die Erstellung eines Wasserleitungskatasters beschlossen und die<br />
Linz AG mit der Erstellung dieses beauftragt.<br />
Nachdem dieses Projekt seitens des Bundes gefördert wird, wurde ein entsprechender Förderungsantrag<br />
gestellt und bewilligt, wobei nun mit Schreiben vom 30.06.<strong>2008</strong> der Fördervertrag seitens der<br />
Kommunalkredit zur Beschlussfassung vorliegt:<br />
Fördervertrag:<br />
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Finanzierung:<br />
• Vorläufige förderbare Investitionskosten € 48.500,00<br />
• Investitionskostenzuschuss Bund € 24.250,00<br />
• Landesförderung € 0,00<br />
• Eigenmittel € 24.250,00<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bauausschussobm.-Stv. Wögerer berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt.<br />
Beschlussvorschlag.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten<br />
sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 18.09.<strong>2008</strong>): Genehmigung<br />
Fördervertrag samt Finanzierung<br />
Beschluss:<br />
Der Fördervertrag samt Finanzierung wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Zu 8. Bebauungsplan Nr. 30 (Betriebsbaugebeit) - Änderung Nr. 1<br />
Vorlage: AV/455/<strong>2008</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Bebauungsplan Nr. 30 ist seit 24.07.1994 rechtskräftig und es soll nun folgende Änderung durchgeführt<br />
werden:<br />
⇒ Den westlichen Bereich ab der Einmündung der Betriebsstraße in die B310 bis zur Visnitzer Gemeindestraße<br />
Im betroffenen Gebiet soll eine flächensparende Bebauung von offener bzw. gekuppelter Bauweise<br />
auf eine sonstige Bauweise (innerhalb der festgelegten Baufluchtlinien ist unabhängig von den<br />
bestehenden bzw. den geplanten Bauplatzgrenzen zur Gänze eine Bebauung möglich) ermöglicht<br />
werden.<br />
Weiters soll die maximale Firsthöhe von 10 m auf 12 m erhöht und die Dachform frei wählbar<br />
werden.<br />
Der Planungsausschuss hat am 19.06.<strong>2008</strong> die Einleitung des Verfahrens beschlossen und mit Verständigung<br />
vom 03.07.<strong>2008</strong> wurden alle Betroffenen zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum<br />
30.08.<strong>2008</strong> aufgefordert. Gleichzeitig wurde dies mit Kundmachung in der Zeit vom <strong>04</strong>.07.<strong>2008</strong> bis<br />
zum 02.08.<strong>2008</strong> öffentlich angeschlagen.<br />
Folgende Stellungnahmen sind eingelaufen:<br />
• 18.07.<strong>2008</strong> - Linz Strom AG – 30 kV-Leitung im Planungsgebiet. Der Bestand und die Sicherheit<br />
dürfen nicht beeinträchtigt werden und die Schutzabstände müssen eingehalten werden.<br />
• 07.08.<strong>2008</strong> – Land Oberösterreich – überörtliche Interessen betroffen, daher besteht Genehmigungspflicht.<br />
Weiters ist ein Bezugspunkt für die maximale Firsthöhe anzugeben (Gebäudemitte).<br />
• 18.08.<strong>2008</strong> – FF <strong>Unterweitersdorf</strong> – kein Einwand. Auf Grund der Gebäudehöhe muss jedoch eine<br />
Leiter mit der entsprechenden Länge angeschafft werden.<br />
• 27.08.<strong>2008</strong> – Wirtschaftskammer Oberösterreich – kein Einwand.<br />
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• Ziegler Gerald – kein Einwand gegen die geplante Änderung. Mappen- und Naturgrenze stimmen<br />
nicht überein – es ist eine Berichtigung erforderlich. Weiters ist an der westlichen Grundgrenze<br />
des Grundstücks 1221/3 eine Mauer – diese ist möglicherweise in ihrem Bestand gefährdet und es<br />
sind entsprechende Schritte bei der Planung und Bewilligung der Tiefgarage zu setzen. Diese Tatsachen<br />
sind dem Eigentümer des Grundstücks 1221/2 zur Kenntnis zu bringen.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Obm.-Stv. Wögerer berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />
Bgm.Wurm weist auf die Änderung hin, dass die Firsthöhe nicht mit 12 m sondern mit 13 m festgelegt<br />
werden soll (Änderung ist im Beschlussvorschlag formuliert). Der Einwand von Herrn Ziegler ist<br />
rein zivilrechtlich zu behandeln.<br />
GR Hametner meint zur Stellungnahme der FF <strong>Unterweitersdorf</strong>, ob nur für dieses Gebäude extra<br />
eine Leiter mit der entsprechenden Länge angeschafft werden muss?<br />
Bgm. Wurm stellt klar, dass dies bei der Bauverhandlung bzw. Gewerbeverhandlung geklärt werden<br />
muss, aber der Ankauf muss durch den Bauwerber erfolgen.<br />
GR Wöckinger spricht sich auch klar dafür aus, dass wirklich der Bauwerber dafür aufkommen muss.<br />
Gde.Sekr. Matzinger erwähnt abschließend, dass es momentan bei diesem Betrieb einen großen Aufschwung<br />
gibt und der Betrieb gut läuft.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten<br />
sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 18.09.<strong>2008</strong>): Genehmigung<br />
Bebauungsplan mit folgender Änderung:<br />
Der Punkt Gebäude‐ und Firsthöhen ist nun wie folgt geregelt:<br />
„Die Gebäudehöhe wird durch die max. Firsthöhe (FH) mit 13,0 m über der Oberfläche der angrenzenden öff.<br />
Verkehrsfläche festgelegt.<br />
Als Bezugspunkt wird die Mitte der Schnittlinie des Baugrundstücks mit der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche<br />
festgelegt (vgl. Plandarstellung).“<br />
Aufgrund dieser Änderung (der Bezugspunkt war vorher das natürliche Gelände an der für den Bauwerber<br />
günstigsten Stelle und ist nun eindeutig) muss jedoch die dzt. mit 12m festgelegte Höhe auf 13m erhöht werden.<br />
Beschluss:<br />
Die Änderung des Bebauungsplanes wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Zu 9. Errichtung Beleuchtungsanlage B125/Güterweg Reitern - Übereinkommen Land<br />
Kostenteilung<br />
Vorlage: AV/456/<strong>2008</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> hat beim Land Oberösterreich um die Errichtung einer Beleuchtungsanlage<br />
beim Fußgängerübergang B125/Güterweg Reitern ersucht. Mit Schreiben vom 18.07.<strong>2008</strong><br />
(BauE-660.009/1-<strong>2008</strong>-Umg/Sts) hat das Land Oberösterreich nunmehr folgendes Übereinkommen<br />
über die Kostenteilung zur Beschlussfassung übermittelt:<br />
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Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Obm.-Stv. Wögerer berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />
Gde.Sekr. Matzinger erläutert den Vertrag näher und Bgm. Wurm spricht die Diskussion mit den<br />
betroffenen Anrainern an (Schutzweg, Beleuchtung). Die Errichtung eines Schutzweges ist oft nicht<br />
sinnvoll, da auf Schutzwegen oft mehr Unfälle passieren, weil sich die Kinder sicherer fühlen und<br />
daher weniger auf den Verkehr achten. Für die Errichtung eines Schutzweges wäre allerdings eine<br />
Grundabtretung von Frau Sarlay notwendig, es gibt jedoch von ihrer Seite keine Zustimmung.<br />
GR Wöckinger betont, dass diese Kreuzung speziell für Fußgänger sehr gefährlich ist. Durch ein relativ<br />
großes Verkehrsaufkommen ist die Überquerung Richtung Püchlstraße bzw. zum Gehsteig bei<br />
Pointner gefährlich.<br />
Gde.Sekr. Matzinger erklärt, dass dieses Problem schwierig zu lösen ist, weil ein Privatgrund von<br />
Sarlay nicht verfügbar ist.<br />
GR Hametner merkt an, dass auch ein Baum bei Pointner die Sicht zusätzlich beeinträchtigt.<br />
GV Pointner stimmt ihr zu, er hat sich das selbst auch schon gedacht und wird ihn eventuell umsetzen.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten<br />
sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 18.09.<strong>2008</strong>): Genehmigung<br />
Übereinkommen<br />
Beschluss:<br />
Das Übereinkommen mit dem Land Oberösterreich wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Zu 10. Allfälliges<br />
GV Matzinger erkundigt sich über die Änderungen bei den Schulbusfahrten, ob alles wie geplant<br />
läuft. Bei den Schülern vom Ringweg hat sich ja wieder etwas geändert.<br />
Gde.Sekr. Matzinger erklärt, dass die Schüler vom Ringweg 1 x die Postbuslinie benutzen und daher<br />
die Bundesstraße queren müssen, aber es ist ein Fahrbahnteiler und eine 70 km/h-Beschränkung vorhanden.<br />
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Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung:<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
vom 24.06.<strong>2008</strong> wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />
schließt der Vorsitzende die Sitzung.<br />
Ende der Sitzung: 21:00 Uhr<br />
Vorsitzender:<br />
Wurm Wilhelm e.h.<br />
Schriftführer:<br />
Matzinger Christian e.h.<br />
Lehner Gerhard e.h.<br />
Genehmigung Verhandlungsschrift<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung<br />
am 28.10.<strong>2008</strong> keine Einwendung erhoben bzw. ohne Änderung genehmigt wurde.<br />
Folgende Änderungen wurden genehmigt:<br />
<strong>Unterweitersdorf</strong>, am 28.10.<strong>2008</strong><br />
Der Vorsitzende:<br />
Wurm Wilhelm e.h.<br />
Gemeinderat:<br />
Schiefer Leopold e.h.<br />
Gemeinderat:<br />
Wöckinger Hubert e.h.<br />
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