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Gemeinderatssitzung 2008/04 (253 KB) - .PDF - Unterweitersdorf

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15.<br />

Der Unternehmer hat eventuelle Unpünktlichkeiten der Kindergartenleitung oder der Eltern bei der<br />

Abholung der Kinder an den Abholorten der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> zu melden.<br />

16.<br />

Der Unternehmer bestätigt ausdrücklich die Kenntnisnahme der im Vertragspunkt 1 genannten Richtlinien<br />

der o.ö. Landesregierung über die Gewährung von Landesbeiträgen zum Transport von Kindergartenkindern.<br />

17.<br />

Dieser Vertrag tritt mit Genehmigung durch den Gemeinderat und nach beiderseitiger Unterfertigung<br />

in Kraft.<br />

Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem<br />

Monat zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.<br />

Der Vertrag erlischt, wenn der Unternehmer zur Ausübung des Gewerbes nicht mehr berechtigt ist<br />

oder über das Vermögen des Unternehmers das Konkursverfahren eröffnet wird.<br />

Dieser Vertrag wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom _____________ genehmigt.<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Kindergartenangelegenheiten (einstimmiger Antrag lt.<br />

Sitzung vom 16.09.<strong>2008</strong>): Genehmigung Vertrag<br />

Beschluss:<br />

Der vorliegende Vertrag wird abgeschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig<br />

Zu 6. Hort - Änderung Tarifordnung<br />

Vorlage: AV/451/<strong>2008</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Der Gemeinderat hat am 18.09.2007 die Tarifordnung für den Hort ab September 2007 beschlossen.<br />

Auf Grund der Änderung der Elternbeitragsverordnung ist jedoch eine Anpassung notwendig und es<br />

wird in Absprache mit dem Verein „Oö. Familienzentren“, der den Hort führt, folgende Tarifordnung<br />

ab dem Hortjahr <strong>2008</strong>/2009 vorgeschlagen:<br />

TARIFORDNUNG Hort <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

Auf Grund § 10 der Kindergärten- u. Horte - Elternbeitragsverordnung <strong>2008</strong> wird folgendes festgelegt:<br />

§ 1 Bewertung des Einkommens<br />

(1) Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens<br />

pro Monat. Das Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften der im selben<br />

Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern i.S.d. § 2 Abs. 1 Ziff. 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz<br />

und deren Lebensgefährten zusammen.<br />

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