Gemeinderatssitzung 2008/04 (253 KB) - .PDF - Unterweitersdorf
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15.<br />
Der Unternehmer hat eventuelle Unpünktlichkeiten der Kindergartenleitung oder der Eltern bei der<br />
Abholung der Kinder an den Abholorten der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> zu melden.<br />
16.<br />
Der Unternehmer bestätigt ausdrücklich die Kenntnisnahme der im Vertragspunkt 1 genannten Richtlinien<br />
der o.ö. Landesregierung über die Gewährung von Landesbeiträgen zum Transport von Kindergartenkindern.<br />
17.<br />
Dieser Vertrag tritt mit Genehmigung durch den Gemeinderat und nach beiderseitiger Unterfertigung<br />
in Kraft.<br />
Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem<br />
Monat zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.<br />
Der Vertrag erlischt, wenn der Unternehmer zur Ausübung des Gewerbes nicht mehr berechtigt ist<br />
oder über das Vermögen des Unternehmers das Konkursverfahren eröffnet wird.<br />
Dieser Vertrag wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom _____________ genehmigt.<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Kindergartenangelegenheiten (einstimmiger Antrag lt.<br />
Sitzung vom 16.09.<strong>2008</strong>): Genehmigung Vertrag<br />
Beschluss:<br />
Der vorliegende Vertrag wird abgeschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Zu 6. Hort - Änderung Tarifordnung<br />
Vorlage: AV/451/<strong>2008</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat hat am 18.09.2007 die Tarifordnung für den Hort ab September 2007 beschlossen.<br />
Auf Grund der Änderung der Elternbeitragsverordnung ist jedoch eine Anpassung notwendig und es<br />
wird in Absprache mit dem Verein „Oö. Familienzentren“, der den Hort führt, folgende Tarifordnung<br />
ab dem Hortjahr <strong>2008</strong>/2009 vorgeschlagen:<br />
TARIFORDNUNG Hort <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
Auf Grund § 10 der Kindergärten- u. Horte - Elternbeitragsverordnung <strong>2008</strong> wird folgendes festgelegt:<br />
§ 1 Bewertung des Einkommens<br />
(1) Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens<br />
pro Monat. Das Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften der im selben<br />
Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern i.S.d. § 2 Abs. 1 Ziff. 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz<br />
und deren Lebensgefährten zusammen.<br />
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