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Gemeinderatssitzung 2008/04 (253 KB) - .PDF - Unterweitersdorf

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• Ziegler Gerald – kein Einwand gegen die geplante Änderung. Mappen- und Naturgrenze stimmen<br />

nicht überein – es ist eine Berichtigung erforderlich. Weiters ist an der westlichen Grundgrenze<br />

des Grundstücks 1221/3 eine Mauer – diese ist möglicherweise in ihrem Bestand gefährdet und es<br />

sind entsprechende Schritte bei der Planung und Bewilligung der Tiefgarage zu setzen. Diese Tatsachen<br />

sind dem Eigentümer des Grundstücks 1221/2 zur Kenntnis zu bringen.<br />

Beratungsverlauf und Anträge:<br />

Obm.-Stv. Wögerer berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag.<br />

Bgm.Wurm weist auf die Änderung hin, dass die Firsthöhe nicht mit 12 m sondern mit 13 m festgelegt<br />

werden soll (Änderung ist im Beschlussvorschlag formuliert). Der Einwand von Herrn Ziegler ist<br />

rein zivilrechtlich zu behandeln.<br />

GR Hametner meint zur Stellungnahme der FF <strong>Unterweitersdorf</strong>, ob nur für dieses Gebäude extra<br />

eine Leiter mit der entsprechenden Länge angeschafft werden muss?<br />

Bgm. Wurm stellt klar, dass dies bei der Bauverhandlung bzw. Gewerbeverhandlung geklärt werden<br />

muss, aber der Ankauf muss durch den Bauwerber erfolgen.<br />

GR Wöckinger spricht sich auch klar dafür aus, dass wirklich der Bauwerber dafür aufkommen muss.<br />

Gde.Sekr. Matzinger erwähnt abschließend, dass es momentan bei diesem Betrieb einen großen Aufschwung<br />

gibt und der Betrieb gut läuft.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten<br />

sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 18.09.<strong>2008</strong>): Genehmigung<br />

Bebauungsplan mit folgender Änderung:<br />

Der Punkt Gebäude‐ und Firsthöhen ist nun wie folgt geregelt:<br />

„Die Gebäudehöhe wird durch die max. Firsthöhe (FH) mit 13,0 m über der Oberfläche der angrenzenden öff.<br />

Verkehrsfläche festgelegt.<br />

Als Bezugspunkt wird die Mitte der Schnittlinie des Baugrundstücks mit der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche<br />

festgelegt (vgl. Plandarstellung).“<br />

Aufgrund dieser Änderung (der Bezugspunkt war vorher das natürliche Gelände an der für den Bauwerber<br />

günstigsten Stelle und ist nun eindeutig) muss jedoch die dzt. mit 12m festgelegte Höhe auf 13m erhöht werden.<br />

Beschluss:<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Mit Handzeichen: einstimmig<br />

Zu 9. Errichtung Beleuchtungsanlage B125/Güterweg Reitern - Übereinkommen Land<br />

Kostenteilung<br />

Vorlage: AV/456/<strong>2008</strong><br />

Sachverhalt:<br />

Die Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> hat beim Land Oberösterreich um die Errichtung einer Beleuchtungsanlage<br />

beim Fußgängerübergang B125/Güterweg Reitern ersucht. Mit Schreiben vom 18.07.<strong>2008</strong><br />

(BauE-660.009/1-<strong>2008</strong>-Umg/Sts) hat das Land Oberösterreich nunmehr folgendes Übereinkommen<br />

über die Kostenteilung zur Beschlussfassung übermittelt:<br />

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