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Gemeinderatssitzung 2008/04 (253 KB) - .PDF - Unterweitersdorf

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Die Beförderung ist auf Grund der gültigen Konzession der BH Freistadt vom 09.07.<strong>2008</strong>, Zl. Verk-<br />

Ge01-44-<strong>2008</strong>, bis auf Widerruf durchzuführen.<br />

2.<br />

Die Beförderung der Kindergartenkinder erfolgt nach dem zu Beginn des Kindergartenarbeitsjahres<br />

einvernehmlich zu erstellenden Einsatzplan unter genauer Angabe der Fahrtstrecke und der Halte(Sammel)stellen.<br />

Eine Änderung des erstellten Einsatzplanes kann nach Bedarf (z.B. bei Änderung<br />

der Kindergartenbetriebszeiten, längerfristige Verhinderung oder Abmeldung von Kindern vom Kindergartenbesuch)<br />

oder bei geänderten Fahrverhältnissen einvernehmlich erfolgen.<br />

Im Sinne einer Kosteneinsparung ist nach Möglichkeit eine gemeinsame Beförderung von Schülern<br />

und Kindergartenkindern im Sinne des Erlasses des BMI für Finanzen vom 02.07.1982, GZ. 01<br />

0701/21-IV/1/82 durchzuführen.<br />

3.<br />

Für die Beförderung werden folgende Kraftfahrzeuge eingesetzt:<br />

2 Kleinbusse mit jeweils 9 Sitzplätzen<br />

Bei Ausfall eines dieser Kraftfahrzeuge kann ein anderes, geeignetes, Kraftfahrzeug eingesetzt werden.<br />

Der Kindergartenbus ist als solcher zu kennzeichnen.<br />

Die Begleiterperson wird von der Gemeinde bekanntgegeben.<br />

4.<br />

Die Verpflichtung zur Beförderung der Kindergartenkinder besteht nur an Kindergartentagen, die von<br />

der Kindergartenleitung festgelegt wurden. Der Unternehmer führt die Beförderung der Kindergartenkinder<br />

nach Vertragspunkt 2 durch und verpflichtet sich, die Fahrzeiten genau einzuhalten.<br />

5.<br />

Der Unternehmer verpflichtet sich, den Transport der Kindergartenkinder im Rahmen seines Unternehmens<br />

durchzuführen; die Beauftragung eines Subunternehmers kann nur im Einverständnis mit der<br />

Gemeinde erfolgen.<br />

6.<br />

Als Vergütung für die Beförderungsleistung (pro gefahrenen Kilometer) wird der jeweils gültige Kilometerpreis<br />

entsprechend den Richtlinien des Amtes der o.ö. Landesregierung festgesetzt.<br />

Der Kilometerpreis ist der beiliegenden Aufstellung des Amtes der o.ö. Landesregierung (Auszug aus<br />

Richtlinien) zu entnehmen.<br />

Die Vergütung erfolgt aufgrund der vorgelegten, nachvollziehbaren, Aufzeichnungen des Unternehmers<br />

und der Kindergartenbesuchstage zweimonatlich im nachhinein innerhalb von 2 Wochen nach<br />

Vorlage der Aufzeichnungen durch den Unternehmer auf das Konto 215913, Raika <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

(BLZ 34111) des Unternehmers.<br />

7.<br />

Der Unternehmer ist verpflichtet, der Gemeinde zu Unrecht erhaltene Vergütungen für Kindergartenkindertransporte<br />

sogleich zurückzuerstatten.<br />

8.<br />

Der Unternehmer verpflichtet sich, der Gemeinde in den Berechnungsgrundlagen voll Einsicht zu<br />

gewähren und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.<br />

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