Gemeinderatssitzung 2008/04 (253 KB) - .PDF - Unterweitersdorf
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Finanzierung:<br />
• Vorläufige förderbare Investitionskosten € 48.500,00<br />
• Investitionskostenzuschuss Bund € 24.250,00<br />
• Landesförderung € 0,00<br />
• Eigenmittel € 24.250,00<br />
Beratungsverlauf und Anträge:<br />
Bauausschussobm.-Stv. Wögerer berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt.<br />
Beschlussvorschlag.<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten<br />
sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom 18.09.<strong>2008</strong>): Genehmigung<br />
Fördervertrag samt Finanzierung<br />
Beschluss:<br />
Der Fördervertrag samt Finanzierung wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Mit Handzeichen: einstimmig<br />
Zu 8. Bebauungsplan Nr. 30 (Betriebsbaugebeit) - Änderung Nr. 1<br />
Vorlage: AV/455/<strong>2008</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Der Bebauungsplan Nr. 30 ist seit 24.07.1994 rechtskräftig und es soll nun folgende Änderung durchgeführt<br />
werden:<br />
⇒ Den westlichen Bereich ab der Einmündung der Betriebsstraße in die B310 bis zur Visnitzer Gemeindestraße<br />
Im betroffenen Gebiet soll eine flächensparende Bebauung von offener bzw. gekuppelter Bauweise<br />
auf eine sonstige Bauweise (innerhalb der festgelegten Baufluchtlinien ist unabhängig von den<br />
bestehenden bzw. den geplanten Bauplatzgrenzen zur Gänze eine Bebauung möglich) ermöglicht<br />
werden.<br />
Weiters soll die maximale Firsthöhe von 10 m auf 12 m erhöht und die Dachform frei wählbar<br />
werden.<br />
Der Planungsausschuss hat am 19.06.<strong>2008</strong> die Einleitung des Verfahrens beschlossen und mit Verständigung<br />
vom 03.07.<strong>2008</strong> wurden alle Betroffenen zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum<br />
30.08.<strong>2008</strong> aufgefordert. Gleichzeitig wurde dies mit Kundmachung in der Zeit vom <strong>04</strong>.07.<strong>2008</strong> bis<br />
zum 02.08.<strong>2008</strong> öffentlich angeschlagen.<br />
Folgende Stellungnahmen sind eingelaufen:<br />
• 18.07.<strong>2008</strong> - Linz Strom AG – 30 kV-Leitung im Planungsgebiet. Der Bestand und die Sicherheit<br />
dürfen nicht beeinträchtigt werden und die Schutzabstände müssen eingehalten werden.<br />
• 07.08.<strong>2008</strong> – Land Oberösterreich – überörtliche Interessen betroffen, daher besteht Genehmigungspflicht.<br />
Weiters ist ein Bezugspunkt für die maximale Firsthöhe anzugeben (Gebäudemitte).<br />
• 18.08.<strong>2008</strong> – FF <strong>Unterweitersdorf</strong> – kein Einwand. Auf Grund der Gebäudehöhe muss jedoch eine<br />
Leiter mit der entsprechenden Länge angeschafft werden.<br />
• 27.08.<strong>2008</strong> – Wirtschaftskammer Oberösterreich – kein Einwand.<br />
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