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Gemeinderatssitzung 2010/02 (772 KB) - .PDF - Unterweitersdorf

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aus der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

mittlerer Tagesanfall (SW + FW)<br />

Spitzenanfall (SW + FW)<br />

gegenwärtig: 6 EW x 150 l/EW,d = 0,9 m³/d 6 EW x 5,0 l/s /1000 = 0,03 l/s<br />

zukünftig: 14 EW x 150 l/EW,d = 2,1 m³/d 14 EW x 5,0 l/s /1000 = 0,07 l/s<br />

Die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis verpflichtet sich, auf die Dauer der wasserrechtlichen<br />

Bewilligung den Betrieb und die Instandhaltung durchzuführen, bzw. die gesamten<br />

Darlehensrückzahlungsraten für die von der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis errichteten<br />

Anlagenteile der Abwasserbeseitigungsanlage Neumarkt im Mkr., BA15, Kanalisation<br />

Pfaffendorf, verwaltungstechnisch abzuwickeln, wobei die Kostenregelung hierüber nachfolgend<br />

festgelegt wird.<br />

4. Kostenregelung<br />

Die Kosten für alle Planungen, wasserrechtliche Bewilligungen, Bauleitung und Überprüfungen<br />

für die Kanalisation und Kläranlage Pfaffendorf trägt die Marktgemeinde Neumarkt im<br />

Mühlkreis im Gesamtumfang (inkl. Anlagenteile, welche in der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />

errichtet werden sollen).<br />

Die Kosten für den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der öffentlichen Kanäle und der<br />

Kläranlage, welche im Rahmen der Abwasserbeseitigungsanlage Neumarkt, Kanalisation<br />

Pfaffendorf, BA15 von der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis errichtet werden, trägt die<br />

Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis im Gesamtausmaß des beantragten Konsenses.<br />

Die Gemeinden Neumarkt im Mühlkreis und <strong>Unterweitersdorf</strong> verpflichten sich auf die Dauer<br />

der wasserrechtlichen Bewilligungen, betreffend der hier gegenständlichen Kanalisation<br />

Pfaffendorf, die Kosten für Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der gegenständlichen Anlagenteile<br />

im nachstehenden Verhältnis und Bedingungen zu tragen und zu entrichten:<br />

A) Anschlussgebühren:<br />

Die Anschlussgebühren (Anteil an Gesamtfinanzierung) sind entsprechend der jeweils<br />

gültigen Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu 100 %<br />

von der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> bei Anschlussmöglichkeit der betroffenen Objekte<br />

an die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu entrichten, wobei 50 % der Anschlussgebühren<br />

bereits bei wasserrechtlicher Bewilligung der öffentlichen Anlagenteile der Kanalisation<br />

vorgeschrieben werden können.<br />

B) Laufende Kosten: (Betriebs- und Instandhaltungskosten; inkl. Darlehensrückzahlungen):<br />

Die Anschlussgebühren (Anteil an Gesamtfinanzierung) sind entsprechend der jeweils<br />

gültigen Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu 100 %<br />

von der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> bei Anschlussmöglichkeit der betroffenen Objekte<br />

an die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu entrichten, wobei 50 % der Anschlussgebühren<br />

bereits bei wasserrechtlicher Bewilligung der öffentlichen Anlagenteile der Kanalisation<br />

vorgeschrieben werden können.<br />

Konsensausmaß – Berechnungsgrundlage (entsprechend Tabelle 1):<br />

- Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis: 56 EW<br />

- Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong>: 14 EW<br />

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