Gemeinderatssitzung 2010/02 (772 KB) - .PDF - Unterweitersdorf
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aus der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
mittlerer Tagesanfall (SW + FW)<br />
Spitzenanfall (SW + FW)<br />
gegenwärtig: 6 EW x 150 l/EW,d = 0,9 m³/d 6 EW x 5,0 l/s /1000 = 0,03 l/s<br />
zukünftig: 14 EW x 150 l/EW,d = 2,1 m³/d 14 EW x 5,0 l/s /1000 = 0,07 l/s<br />
Die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis verpflichtet sich, auf die Dauer der wasserrechtlichen<br />
Bewilligung den Betrieb und die Instandhaltung durchzuführen, bzw. die gesamten<br />
Darlehensrückzahlungsraten für die von der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis errichteten<br />
Anlagenteile der Abwasserbeseitigungsanlage Neumarkt im Mkr., BA15, Kanalisation<br />
Pfaffendorf, verwaltungstechnisch abzuwickeln, wobei die Kostenregelung hierüber nachfolgend<br />
festgelegt wird.<br />
4. Kostenregelung<br />
Die Kosten für alle Planungen, wasserrechtliche Bewilligungen, Bauleitung und Überprüfungen<br />
für die Kanalisation und Kläranlage Pfaffendorf trägt die Marktgemeinde Neumarkt im<br />
Mühlkreis im Gesamtumfang (inkl. Anlagenteile, welche in der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong><br />
errichtet werden sollen).<br />
Die Kosten für den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der öffentlichen Kanäle und der<br />
Kläranlage, welche im Rahmen der Abwasserbeseitigungsanlage Neumarkt, Kanalisation<br />
Pfaffendorf, BA15 von der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis errichtet werden, trägt die<br />
Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis im Gesamtausmaß des beantragten Konsenses.<br />
Die Gemeinden Neumarkt im Mühlkreis und <strong>Unterweitersdorf</strong> verpflichten sich auf die Dauer<br />
der wasserrechtlichen Bewilligungen, betreffend der hier gegenständlichen Kanalisation<br />
Pfaffendorf, die Kosten für Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der gegenständlichen Anlagenteile<br />
im nachstehenden Verhältnis und Bedingungen zu tragen und zu entrichten:<br />
A) Anschlussgebühren:<br />
Die Anschlussgebühren (Anteil an Gesamtfinanzierung) sind entsprechend der jeweils<br />
gültigen Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu 100 %<br />
von der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> bei Anschlussmöglichkeit der betroffenen Objekte<br />
an die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu entrichten, wobei 50 % der Anschlussgebühren<br />
bereits bei wasserrechtlicher Bewilligung der öffentlichen Anlagenteile der Kanalisation<br />
vorgeschrieben werden können.<br />
B) Laufende Kosten: (Betriebs- und Instandhaltungskosten; inkl. Darlehensrückzahlungen):<br />
Die Anschlussgebühren (Anteil an Gesamtfinanzierung) sind entsprechend der jeweils<br />
gültigen Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu 100 %<br />
von der Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong> bei Anschlussmöglichkeit der betroffenen Objekte<br />
an die Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis zu entrichten, wobei 50 % der Anschlussgebühren<br />
bereits bei wasserrechtlicher Bewilligung der öffentlichen Anlagenteile der Kanalisation<br />
vorgeschrieben werden können.<br />
Konsensausmaß – Berechnungsgrundlage (entsprechend Tabelle 1):<br />
- Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis: 56 EW<br />
- Gemeinde <strong>Unterweitersdorf</strong>: 14 EW<br />
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