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Verdienstbescheinigung zum Sozialhilfeantrag - Kreisverwaltung ...

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http://www.kreis-ahrweiler.de<br />

Name, Vorname Geburtsdatum wohnhaft<br />

Bescheinigung über Arbeitsverdienst<br />

ist / war beschäftigt in unserem Unternehmen seit dem zu folgenden Zeiten: als<br />

ist ausgeschieden am auf eigenen Wunsch aufgrund betriebsbedingter sonstiger Kündigung<br />

sonstiger Grund (bitte angeben) .......................................................................................................................................................................................................<br />

Steuerklasse Freibetrag jährlich regelmäßige wöchentliche<br />

Arbeitsstundenzahl<br />

Schichtarbeit<br />

ja nein<br />

wurden / werden Überstunden finanziell ausgeglichen?<br />

ja nein da nicht vom Arbeitnehmer gewünscht<br />

Angabe des neuen Arbeitgebers bzw. zuständiges Arbeitsamt<br />

es erfolgt nur Freizeitausgleich sonstiger Grund (bitte angeben) ......................................................................................................<br />

Der Arbeitnehmer hat innerhalb des Zeitraumes vom ...................... bis ....................... folgende Bezüge erhalten (in EUR):<br />

Zeitraum<br />

Bruttobezüge<br />

einschl. VWL d a v o n Gesetzliche Abzüge<br />

Wert der<br />

Sachbez.<br />

Einmalige<br />

Einkünfte<br />

Spesen<br />

Verm.wirks.<br />

Leistungen<br />

des Arbeitgebers<br />

Lohnsteuer<br />

Kirchensteuer<br />

Solidaritätszuschlag<br />

Sozialversicherung<br />

Nettobezüge Sonstige Abzüge Fahrtk,ersatz/Spesen<br />

und andere<br />

Einkünfte<br />

zusätzl.<br />

Alters- und<br />

Hinterbl.<br />

versorgung<br />

Betrag für<br />

die Anlage<br />

verm.wirks.<br />

Leistungen<br />

Monat - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -<br />

Auszahlung<br />

netto<br />

geleistete<br />

Überstunden<br />

<strong>Kreisverwaltung</strong> Ahrweiler im Internet<br />

Die einmaligen Einkünfte wurden aus folgendem Grund geleistet (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Provision etc.) ........................................................................................................................................................................................................................................................................................<br />

Der Beschäftigte hatte im vorstehenden Zeitraum keinen Verdienstausfall folgenden Verdienstausfall .....................................................................................................................................................................................................................................................................<br />

Schlechtwettergeld von / bis __________________ EUR ____________ Krankengeld von / bis __________________ EUR _____________<br />

Kurzarbeit von / bis __________________ EUR ____________ Übergangsgeld von / bis __________________ EUR _____________<br />

Mutterschaftsgeld von / bis __________________ EUR ____________ ____________________ von / bis __________________ EUR _____________


http://www.kreis-ahrweiler.de<br />

Anschrift des Arbeitgebers<br />

Ort, Datum<br />

Sachbearbeiter<br />

Telefon<br />

<strong>Kreisverwaltung</strong> Ahrweiler<br />

Wilhelmstraße 24 – 30<br />

Abteilung 2.4<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler<br />

zurück zu Aktenzeichen: ............................................................<br />

Die Vollständigkeit und Richtigkeit der umseitigen Angaben wird versichert.<br />

............................................................................................<br />

Unterschrift / Stempel<br />

HINWEIS AUF DIE RECHTSLAGE:<br />

<strong>Kreisverwaltung</strong> Ahrweiler im Internet<br />

• § 117 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) -SGB XII-<br />

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Träger der Sozialhilfe über die Art und Dauer der Beschäftigung,<br />

die Arbeitsstätte und das Arbeitsentgelt des bei ihm beschäftigten Leistungsberechtigten,<br />

Unterhaltspflichtigen und deren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner<br />

sowie Kostenersatzpflichtigen Auskunft zu geben, soweit die Durchführung<br />

dieses Buches es erfordert.<br />

• § 117 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) -SGB XII-<br />

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Auskünfte nach den Absätzen<br />

2, 3 Satz 1 und Absatz 4 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.<br />

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

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