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Download - Volkshochschule Lippe-Ost

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<strong>Volkshochschule</strong> <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong><br />

Die <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong><br />

ist eine öffentliche Einrichtung des »Zweckverbandes <strong>Volkshochschule</strong><br />

<strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong>«, der am 01.04.1977 von den Städten Barntrup, Blomberg, Lügde,<br />

Schieder-Schwalenberg und der Gemeinde Extertal gebildet wurde.<br />

Sitz des Zweckverbandes ist Schieder-Schwalenberg.<br />

Die VHS ist eine Einrichtung der Weiterbildung nach dem § 1, Abs. 2<br />

und dem § 2, Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung<br />

der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (1. WbG). Sie dient<br />

der Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen und arbeitet<br />

parteipolitisch und weltanschaulich ungebunden. Die Arbeit der VHS ist<br />

sowohl auf die Vertiefung und Ergänzung vorhandener Qualifikationen<br />

als auch auf den Erwerb von neuen Kenntnissen, Fertigkeiten und Verhaltensweisen<br />

der Teilnehmer/innen gerichtet.<br />

VOLKSHOCHSCHULE LIPPE-OST<br />

Die VHS unterhält Zweigstellen in Barntrup und Blomberg.<br />

Die Hauptgeschäftsstelle ist in Schieder-Schwalenberg.<br />

HOCHSCHULE LIPPE-OST<br />

Verbandsvorsteher Stellvertreter<br />

e Einrichtung Bürgermeister des »Zweckverbandes Gert Klaus <strong>Volkshochschule</strong> Bürgermeister <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong>«, Herbert Dahle<br />

977 von Rathaus, den Städten Domäne 3Barntrup, Blomberg, Rathaus, Lügde, Mittelstraße Schiederd<br />

der Gemeinde 32816 Schieder-Schwalenberg<br />

Extertal gebildet wurde. 32683 Barntrup<br />

38<br />

rbandes ist<br />

Tel.:<br />

Schieder-Schwalenberg.<br />

05282 - 60112<br />

Tel.: 05263 - 409100<br />

Einrichtung Weiterbildung nach dem § 1, Abs. 2 und dem § 2,<br />

Vorsitzender der<br />

Stellvertreter<br />

Gesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande<br />

Verbandsversammlung Bürgermeister Klaus Geise<br />

len (1. WbG). Sie dient der Weiterbildung von Jugendlichen und<br />

Bürgermeister Hans Hoppenberg (Stadt Blomberg)<br />

d arbeitet parteipolitisch und weltanschaulich ungebunden. Die Arsowohl<br />

auf (Gemeinde die Vertiefung Extertal) und Ergänzung vorhandener Qualifikatioden<br />

Erwerb von neuen Kenntnissen, Fertigkeiten und Verhaltenshmer/innen<br />

gerichtet.<br />

lt Zweigstellen in Barntrup und Blomberg.<br />

ftsstelle ist in Schieder-Schwalenberg.<br />

Wer sind unsere Lehrkräfte?<br />

In allen Fachbereichen arbeiten Lehrkräfte bzw. Kursleiterinnen<br />

teher und Kursleiter mit berufsspezifischen, Stellvertreter fachlichen und pädagogischen<br />

Qualifikationen / Kompetenzen. Die <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Lippe</strong>rt<br />

Klaus<br />

Bürgermeister Herbert Dahle<br />

<strong>Ost</strong> führt in Kooperation mit den lippischen <strong>Volkshochschule</strong>n<br />

e 3<br />

Rathaus, Mittelstraße<br />

chwalenberg<br />

gemeinsam didaktische und<br />

32683<br />

pädagogische<br />

Barntrup<br />

Fortbildungen für die<br />

11<br />

Lehrenden durch. Darüber hinaus<br />

Tel.: 05263<br />

bieten wir<br />

- 409100<br />

in den Fachbereichen<br />

Gesundheit, Sprachen, berufliche Bildung, Qualifizierung und Beschäftigung<br />

fachspezifische<br />

er<br />

Stellvertreter<br />

Fortbildungen an.<br />

ammlung<br />

Bürgermeister Klaus Geise<br />

ns Hoppenberg<br />

(Stadt Blomberg)<br />

tal)<br />

Qualitätstestierungen<br />

der <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong><br />

Qualitätstestierungen<br />

Lernorientierte Qualitätstestierung<br />

nach LQW 3 Zulassungsverordnung –<br />

Anerkennungs- und<br />

der <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong><br />

te Qualitätstestierung Die <strong>Volkshochschule</strong> nach LQW <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong> 3 Weiterbildung Anerkennungs- (AZWV) und<br />

hat den Qualitätsentwicklungsprozess<br />

nach LQW 3 mit exter-<br />

Zulassungsverordnung<br />

ule <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong> hat den Qualitätsentwickch<br />

LQW 3 mit externer Prüfung erfolg-<br />

- Weiterbildung (AZWV)<br />

sen. Die entsprechenden<br />

ner Prüfung erfolgreich<br />

Qualitätsanen<br />

in einem<br />

abgeschlossen.<br />

Selbstreport<br />

Die entsprechenden<br />

dokumentiert.<br />

urde in einem Qualitätsanforderungen unabhängigen Gutachten wurden<br />

iner Vor-Ort-Visitation in einem Selbstreport überprüft dokumentiert.<br />

der Deren Einrichtung Erfüllung bewertet. wurde in<br />

und in<br />

workshop mit<br />

einem unabhängigen Gutachten<br />

festgestellt, in einer Vor-Ort-Visitation<br />

überprüft und in einem<br />

Abschlussworkshop mit der Einrichtung<br />

bewertet.<br />

6<br />

Anmeldeverfahren<br />

■ Wie - Wann - Wo anmelden?<br />

Grundsätzlich ist für alle Kurse eine schriftliche Anmeldung erforderlich.<br />

Sie können sich zu den Veranstaltungen der VHS <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong> per Internet,<br />

schriftlich oder persönlich in der Hauptgeschäftsstelle, Im Kurpark 1 in<br />

Schieder anmelden.<br />

Die Online- bzw. schriftliche Anmeldung gewährleistet die größte Unabhängigkeit<br />

von Servicezeiten und Wetterbedingungen – Sie entscheiden,<br />

wann Sie sich anmelden, nachdem Sie sich in aller Ruhe im Internet oder<br />

im Programmheft informiert haben.<br />

Für die Anmeldung per Fax oder Post benutzen Sie am besten die vorgedruckten<br />

Anmeldekarten, die Sie im hinteren Bereich unseres Programmheftes<br />

finden, weitere werden von den Kursleiter/innen bereit gehalten.<br />

Angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in der Regel<br />

keine Anmeldebestätigung, sondern werden gebeten, sich zum ersten<br />

Veranstaltungstermin einzufinden. Sie erhalten nur dann eine Nachricht,<br />

wenn eine Änderung erfolgt oder der Kurs ausgebucht ist bzw. nicht<br />

stattfinden kann. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise im<br />

jeweiligen Kurstext.<br />

■ Wie bezahlen?<br />

Die Bezahlung der VHS-Veranstaltungen ist per Rechnung oder Lastschrift-Verfahren<br />

möglich. Alle Veranstaltungen und Kurse werden in der<br />

Regel nach Beginn bzw. Durchführung abgerechnet. Falls Sie per Lastschrift<br />

bezahlen wollen, müssen Sie dies aufgrund der Umstellung auf<br />

das europäische SEPA-Lastschriftverfahren auf der Anmeldekarte oder<br />

bei der Internet-Anmeldung ankreuzen. Wir senden Ihnen dann ein aktuelles<br />

Formular zu. Haben Sie „Zahlung per Rechnung“ gewählt, erhalten<br />

Sie diese per Post. Für den Mehraufwand wird eine Gebühr von 2,00 Euro<br />

erhoben. Bitte nehmen sie keine unaufgeforderte Zahlung vor!<br />

Für Tages-, Wochenend- und Wochenseminare ist eine Vorauszahlung<br />

erforderlich!<br />

■ Gebührenermäßigung / Gebührenbefreiung<br />

Sofern bei den Kursen und Veranstaltungen zwei Teilnahmegebühren<br />

ausgedruckt sind, gilt die ermäßigte Gebühr für Schüler, Studenten,<br />

Auszubildende, Schwerbehinderte, Bundesfreiwilligendienstleistende,<br />

Empfänger von Arbeitslosengeld-I sowie für Personen, deren Einkommen<br />

das Eineinhalbfache des Arbeitslosengeld-II-Satzes nicht übersteigt.<br />

Arbeitslosengeld-II-Empfänger und Sozialhilfeempfänger (Leistungsempfänger<br />

nach dem SGB XII und Asylbewerber) sind in diesen Fällen von<br />

der Teilnahmegebühr gänzlich befreit. Allerdings müssen die Gebührenermäßigungs-<br />

bzw. Befreiungsgründe auf der Anmeldekarte<br />

vermerkt und durch Beifügung eines entsprechenden Bescheides<br />

belegt werden. Ohne Vorlage eines Nachweises wird die volle Gebühr<br />

erhoben. Die Gebührenermäßigung bzw. -befreiung gilt nicht für<br />

die bei einigen Kursen ausgewiesenen Neben- bzw. Materialkosten.<br />

(Siehe auch AGB der VHS <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong>: www.vhslippe-ost.de)<br />

■ Abmeldung, Gebührenerstattung<br />

Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn<br />

schriftlich bei der VHS-Hauptgeschäftsstelle möglich. Spätere<br />

Abmeldungen oder Abmeldungen bei Kursleitenden werden nicht<br />

aner-kannt. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung zur vollen Zahlung<br />

des Entgeltes inkl. Materialkosten bestehen. Angemeldete Personen,<br />

die dem Kurs fernbleiben, ohne sich fristgemäß schriftlich bei der VHS-<br />

Geschäftsstelle abzumelden, haben die volle Kursgebühr zu entrichten.<br />

Beim Rücktritt von Exkursionen und Studienfahrten gelten die<br />

Stornobedingungen des beauftragten Reiseunternehmens bzw. Leistungsträgers.<br />

Der Rücktritt ist der VHS <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong> schriftlich mitzuteilen.<br />

(Siehe auch AGB der VHS <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong>: www.vhslippe-ost.de)<br />

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