Download - Volkshochschule Lippe-Ost
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<strong>Volkshochschule</strong> <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong><br />
Die <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong><br />
ist eine öffentliche Einrichtung des »Zweckverbandes <strong>Volkshochschule</strong><br />
<strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong>«, der am 01.04.1977 von den Städten Barntrup, Blomberg, Lügde,<br />
Schieder-Schwalenberg und der Gemeinde Extertal gebildet wurde.<br />
Sitz des Zweckverbandes ist Schieder-Schwalenberg.<br />
Die VHS ist eine Einrichtung der Weiterbildung nach dem § 1, Abs. 2<br />
und dem § 2, Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung<br />
der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (1. WbG). Sie dient<br />
der Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen und arbeitet<br />
parteipolitisch und weltanschaulich ungebunden. Die Arbeit der VHS ist<br />
sowohl auf die Vertiefung und Ergänzung vorhandener Qualifikationen<br />
als auch auf den Erwerb von neuen Kenntnissen, Fertigkeiten und Verhaltensweisen<br />
der Teilnehmer/innen gerichtet.<br />
VOLKSHOCHSCHULE LIPPE-OST<br />
Die VHS unterhält Zweigstellen in Barntrup und Blomberg.<br />
Die Hauptgeschäftsstelle ist in Schieder-Schwalenberg.<br />
HOCHSCHULE LIPPE-OST<br />
Verbandsvorsteher Stellvertreter<br />
e Einrichtung Bürgermeister des »Zweckverbandes Gert Klaus <strong>Volkshochschule</strong> Bürgermeister <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong>«, Herbert Dahle<br />
977 von Rathaus, den Städten Domäne 3Barntrup, Blomberg, Rathaus, Lügde, Mittelstraße Schiederd<br />
der Gemeinde 32816 Schieder-Schwalenberg<br />
Extertal gebildet wurde. 32683 Barntrup<br />
38<br />
rbandes ist<br />
Tel.:<br />
Schieder-Schwalenberg.<br />
05282 - 60112<br />
Tel.: 05263 - 409100<br />
Einrichtung Weiterbildung nach dem § 1, Abs. 2 und dem § 2,<br />
Vorsitzender der<br />
Stellvertreter<br />
Gesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande<br />
Verbandsversammlung Bürgermeister Klaus Geise<br />
len (1. WbG). Sie dient der Weiterbildung von Jugendlichen und<br />
Bürgermeister Hans Hoppenberg (Stadt Blomberg)<br />
d arbeitet parteipolitisch und weltanschaulich ungebunden. Die Arsowohl<br />
auf (Gemeinde die Vertiefung Extertal) und Ergänzung vorhandener Qualifikatioden<br />
Erwerb von neuen Kenntnissen, Fertigkeiten und Verhaltenshmer/innen<br />
gerichtet.<br />
lt Zweigstellen in Barntrup und Blomberg.<br />
ftsstelle ist in Schieder-Schwalenberg.<br />
Wer sind unsere Lehrkräfte?<br />
In allen Fachbereichen arbeiten Lehrkräfte bzw. Kursleiterinnen<br />
teher und Kursleiter mit berufsspezifischen, Stellvertreter fachlichen und pädagogischen<br />
Qualifikationen / Kompetenzen. Die <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Lippe</strong>rt<br />
Klaus<br />
Bürgermeister Herbert Dahle<br />
<strong>Ost</strong> führt in Kooperation mit den lippischen <strong>Volkshochschule</strong>n<br />
e 3<br />
Rathaus, Mittelstraße<br />
chwalenberg<br />
gemeinsam didaktische und<br />
32683<br />
pädagogische<br />
Barntrup<br />
Fortbildungen für die<br />
11<br />
Lehrenden durch. Darüber hinaus<br />
Tel.: 05263<br />
bieten wir<br />
- 409100<br />
in den Fachbereichen<br />
Gesundheit, Sprachen, berufliche Bildung, Qualifizierung und Beschäftigung<br />
fachspezifische<br />
er<br />
Stellvertreter<br />
Fortbildungen an.<br />
ammlung<br />
Bürgermeister Klaus Geise<br />
ns Hoppenberg<br />
(Stadt Blomberg)<br />
tal)<br />
Qualitätstestierungen<br />
der <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong><br />
Qualitätstestierungen<br />
Lernorientierte Qualitätstestierung<br />
nach LQW 3 Zulassungsverordnung –<br />
Anerkennungs- und<br />
der <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong><br />
te Qualitätstestierung Die <strong>Volkshochschule</strong> nach LQW <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong> 3 Weiterbildung Anerkennungs- (AZWV) und<br />
hat den Qualitätsentwicklungsprozess<br />
nach LQW 3 mit exter-<br />
Zulassungsverordnung<br />
ule <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong> hat den Qualitätsentwickch<br />
LQW 3 mit externer Prüfung erfolg-<br />
- Weiterbildung (AZWV)<br />
sen. Die entsprechenden<br />
ner Prüfung erfolgreich<br />
Qualitätsanen<br />
in einem<br />
abgeschlossen.<br />
Selbstreport<br />
Die entsprechenden<br />
dokumentiert.<br />
urde in einem Qualitätsanforderungen unabhängigen Gutachten wurden<br />
iner Vor-Ort-Visitation in einem Selbstreport überprüft dokumentiert.<br />
der Deren Einrichtung Erfüllung bewertet. wurde in<br />
und in<br />
workshop mit<br />
einem unabhängigen Gutachten<br />
festgestellt, in einer Vor-Ort-Visitation<br />
überprüft und in einem<br />
Abschlussworkshop mit der Einrichtung<br />
bewertet.<br />
6<br />
Anmeldeverfahren<br />
■ Wie - Wann - Wo anmelden?<br />
Grundsätzlich ist für alle Kurse eine schriftliche Anmeldung erforderlich.<br />
Sie können sich zu den Veranstaltungen der VHS <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong> per Internet,<br />
schriftlich oder persönlich in der Hauptgeschäftsstelle, Im Kurpark 1 in<br />
Schieder anmelden.<br />
Die Online- bzw. schriftliche Anmeldung gewährleistet die größte Unabhängigkeit<br />
von Servicezeiten und Wetterbedingungen – Sie entscheiden,<br />
wann Sie sich anmelden, nachdem Sie sich in aller Ruhe im Internet oder<br />
im Programmheft informiert haben.<br />
Für die Anmeldung per Fax oder Post benutzen Sie am besten die vorgedruckten<br />
Anmeldekarten, die Sie im hinteren Bereich unseres Programmheftes<br />
finden, weitere werden von den Kursleiter/innen bereit gehalten.<br />
Angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in der Regel<br />
keine Anmeldebestätigung, sondern werden gebeten, sich zum ersten<br />
Veranstaltungstermin einzufinden. Sie erhalten nur dann eine Nachricht,<br />
wenn eine Änderung erfolgt oder der Kurs ausgebucht ist bzw. nicht<br />
stattfinden kann. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise im<br />
jeweiligen Kurstext.<br />
■ Wie bezahlen?<br />
Die Bezahlung der VHS-Veranstaltungen ist per Rechnung oder Lastschrift-Verfahren<br />
möglich. Alle Veranstaltungen und Kurse werden in der<br />
Regel nach Beginn bzw. Durchführung abgerechnet. Falls Sie per Lastschrift<br />
bezahlen wollen, müssen Sie dies aufgrund der Umstellung auf<br />
das europäische SEPA-Lastschriftverfahren auf der Anmeldekarte oder<br />
bei der Internet-Anmeldung ankreuzen. Wir senden Ihnen dann ein aktuelles<br />
Formular zu. Haben Sie „Zahlung per Rechnung“ gewählt, erhalten<br />
Sie diese per Post. Für den Mehraufwand wird eine Gebühr von 2,00 Euro<br />
erhoben. Bitte nehmen sie keine unaufgeforderte Zahlung vor!<br />
Für Tages-, Wochenend- und Wochenseminare ist eine Vorauszahlung<br />
erforderlich!<br />
■ Gebührenermäßigung / Gebührenbefreiung<br />
Sofern bei den Kursen und Veranstaltungen zwei Teilnahmegebühren<br />
ausgedruckt sind, gilt die ermäßigte Gebühr für Schüler, Studenten,<br />
Auszubildende, Schwerbehinderte, Bundesfreiwilligendienstleistende,<br />
Empfänger von Arbeitslosengeld-I sowie für Personen, deren Einkommen<br />
das Eineinhalbfache des Arbeitslosengeld-II-Satzes nicht übersteigt.<br />
Arbeitslosengeld-II-Empfänger und Sozialhilfeempfänger (Leistungsempfänger<br />
nach dem SGB XII und Asylbewerber) sind in diesen Fällen von<br />
der Teilnahmegebühr gänzlich befreit. Allerdings müssen die Gebührenermäßigungs-<br />
bzw. Befreiungsgründe auf der Anmeldekarte<br />
vermerkt und durch Beifügung eines entsprechenden Bescheides<br />
belegt werden. Ohne Vorlage eines Nachweises wird die volle Gebühr<br />
erhoben. Die Gebührenermäßigung bzw. -befreiung gilt nicht für<br />
die bei einigen Kursen ausgewiesenen Neben- bzw. Materialkosten.<br />
(Siehe auch AGB der VHS <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong>: www.vhslippe-ost.de)<br />
■ Abmeldung, Gebührenerstattung<br />
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn<br />
schriftlich bei der VHS-Hauptgeschäftsstelle möglich. Spätere<br />
Abmeldungen oder Abmeldungen bei Kursleitenden werden nicht<br />
aner-kannt. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung zur vollen Zahlung<br />
des Entgeltes inkl. Materialkosten bestehen. Angemeldete Personen,<br />
die dem Kurs fernbleiben, ohne sich fristgemäß schriftlich bei der VHS-<br />
Geschäftsstelle abzumelden, haben die volle Kursgebühr zu entrichten.<br />
Beim Rücktritt von Exkursionen und Studienfahrten gelten die<br />
Stornobedingungen des beauftragten Reiseunternehmens bzw. Leistungsträgers.<br />
Der Rücktritt ist der VHS <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong> schriftlich mitzuteilen.<br />
(Siehe auch AGB der VHS <strong>Lippe</strong>-<strong>Ost</strong>: www.vhslippe-ost.de)<br />
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