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Mitteilungsblatt 01/2013 - in der Gemeinde Horn

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Rund um die Steuern…<br />

H<strong>in</strong>weise zur Steuererklärung 2<strong>01</strong>2 - neu: eFisc!<br />

Sie haben die Erklärung 2<strong>01</strong>2 mit Wertschriftenverzeichnis (Rückerstattungsantrag)<br />

im Januar 2<strong>01</strong>3 erhalten. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen<br />

<strong>der</strong> Steuererklärung die Wegleitung sowie das Blatt „wichtige Mitteilung<br />

zur E<strong>in</strong>reichung <strong>der</strong> Steuererklärung 2<strong>01</strong>2“. Än<strong>der</strong>ungen gegenüber<br />

dem Vorjahr s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wegleitung gelb markiert. Im Programm<br />

<strong>der</strong> CD-Rom ist die Anleitung <strong>in</strong>tegriert.<br />

Die Kantonale Steuerverwaltung bietet wie<strong>der</strong>um zum Ausfüllen <strong>der</strong><br />

Steuererklärung 2<strong>01</strong>2 e<strong>in</strong> PC-Programm an. Sofern Sie ke<strong>in</strong>e CD-Rom<br />

erhalten haben und die Steuererklärung mit <strong>der</strong> CD ausfüllen möchten,<br />

ist sie unentgeltlich bei <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>dekanzlei <strong>Horn</strong> abholbereit. Das<br />

Programm kann auch unter www.steuerverwaltung.tg.ch heruntergeladen<br />

werden.<br />

In <strong>der</strong> Wegleitung Seite 8 s<strong>in</strong>d H<strong>in</strong>weise betreffend elektronischer<br />

Uebermittlung <strong>der</strong> Steuerunterlagen enthalten. Bitte beachten Sie,<br />

dass das Hauptformular mit <strong>der</strong> unterzeichneten Quittung nach Uebermittlung<br />

zusammen mit den üblichen Belegen e<strong>in</strong>zureichen ist (z.B.<br />

Lohnausweise sowie bei selbständiger Erwerbstätigkeit die Aufstellung<br />

über E<strong>in</strong>nahmen und Ausgaben sowie über Aktiven und Passiven o<strong>der</strong><br />

Bilanzen und Erfolgsrechnungen). In diesem Fall gilt die Erklärung erst<br />

als e<strong>in</strong>gereicht, wenn die unterzeichnete Quittung beim Steueramt e<strong>in</strong>getroffen<br />

ist.<br />

Die Steuererklärung 2<strong>01</strong>2 ist bis 31. Mai 2<strong>01</strong>3<br />

dem Geme<strong>in</strong>desteueramt e<strong>in</strong>zureichen. Kann<br />

diese Frist nicht e<strong>in</strong>gehalten werden, ist e<strong>in</strong>e<br />

schriftliche Fristverlängerung zu beantragen<br />

Bildli Fristverlängerung<br />

o<strong>der</strong> Sie haben die Möglichkeit diese aufgrund des Codes auf Ihrer<br />

Steuererklärung über die Geme<strong>in</strong>dehomepage (www.horn.ch) direkt<br />

e<strong>in</strong>zugeben. Neu auch mit QR-Code-Leser möglich (ab Smartphone).<br />

Das Steueramt <strong>Horn</strong> füllt ke<strong>in</strong>e Steuererklärungen aus. Bei Fragen s<strong>in</strong>d<br />

wir jedoch gerne bereit, Ihnen diese zu beantworten.<br />

Achtung: Es werden ke<strong>in</strong>e Belege retourniert. Bitte legen Sie <strong>der</strong> Steuererklärung<br />

Kopien von Unterlagen bei, welche Sie als Orig<strong>in</strong>al-Belege benötigen.<br />

Die Akten werden gescannt und nicht <strong>in</strong> Papierform aufbewahrt.<br />

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