Mitteilungsblatt 01/2013 - in der Gemeinde Horn
Mitteilungsblatt 01/2013 - in der Gemeinde Horn
Mitteilungsblatt 01/2013 - in der Gemeinde Horn
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Rund um die Steuern…<br />
H<strong>in</strong>weise zur Steuererklärung 2<strong>01</strong>2 - neu: eFisc!<br />
Sie haben die Erklärung 2<strong>01</strong>2 mit Wertschriftenverzeichnis (Rückerstattungsantrag)<br />
im Januar 2<strong>01</strong>3 erhalten. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen<br />
<strong>der</strong> Steuererklärung die Wegleitung sowie das Blatt „wichtige Mitteilung<br />
zur E<strong>in</strong>reichung <strong>der</strong> Steuererklärung 2<strong>01</strong>2“. Än<strong>der</strong>ungen gegenüber<br />
dem Vorjahr s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wegleitung gelb markiert. Im Programm<br />
<strong>der</strong> CD-Rom ist die Anleitung <strong>in</strong>tegriert.<br />
Die Kantonale Steuerverwaltung bietet wie<strong>der</strong>um zum Ausfüllen <strong>der</strong><br />
Steuererklärung 2<strong>01</strong>2 e<strong>in</strong> PC-Programm an. Sofern Sie ke<strong>in</strong>e CD-Rom<br />
erhalten haben und die Steuererklärung mit <strong>der</strong> CD ausfüllen möchten,<br />
ist sie unentgeltlich bei <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>dekanzlei <strong>Horn</strong> abholbereit. Das<br />
Programm kann auch unter www.steuerverwaltung.tg.ch heruntergeladen<br />
werden.<br />
In <strong>der</strong> Wegleitung Seite 8 s<strong>in</strong>d H<strong>in</strong>weise betreffend elektronischer<br />
Uebermittlung <strong>der</strong> Steuerunterlagen enthalten. Bitte beachten Sie,<br />
dass das Hauptformular mit <strong>der</strong> unterzeichneten Quittung nach Uebermittlung<br />
zusammen mit den üblichen Belegen e<strong>in</strong>zureichen ist (z.B.<br />
Lohnausweise sowie bei selbständiger Erwerbstätigkeit die Aufstellung<br />
über E<strong>in</strong>nahmen und Ausgaben sowie über Aktiven und Passiven o<strong>der</strong><br />
Bilanzen und Erfolgsrechnungen). In diesem Fall gilt die Erklärung erst<br />
als e<strong>in</strong>gereicht, wenn die unterzeichnete Quittung beim Steueramt e<strong>in</strong>getroffen<br />
ist.<br />
Die Steuererklärung 2<strong>01</strong>2 ist bis 31. Mai 2<strong>01</strong>3<br />
dem Geme<strong>in</strong>desteueramt e<strong>in</strong>zureichen. Kann<br />
diese Frist nicht e<strong>in</strong>gehalten werden, ist e<strong>in</strong>e<br />
schriftliche Fristverlängerung zu beantragen<br />
Bildli Fristverlängerung<br />
o<strong>der</strong> Sie haben die Möglichkeit diese aufgrund des Codes auf Ihrer<br />
Steuererklärung über die Geme<strong>in</strong>dehomepage (www.horn.ch) direkt<br />
e<strong>in</strong>zugeben. Neu auch mit QR-Code-Leser möglich (ab Smartphone).<br />
Das Steueramt <strong>Horn</strong> füllt ke<strong>in</strong>e Steuererklärungen aus. Bei Fragen s<strong>in</strong>d<br />
wir jedoch gerne bereit, Ihnen diese zu beantworten.<br />
Achtung: Es werden ke<strong>in</strong>e Belege retourniert. Bitte legen Sie <strong>der</strong> Steuererklärung<br />
Kopien von Unterlagen bei, welche Sie als Orig<strong>in</strong>al-Belege benötigen.<br />
Die Akten werden gescannt und nicht <strong>in</strong> Papierform aufbewahrt.<br />
13