Mitteilungsblatt 01/2013 - in der Gemeinde Horn
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Rund um die Steuern… (Fortsetzung) /<br />
Mofavignetten 2<strong>01</strong>3<br />
Bitte melden Sie uns grössere steuerrelevante Abweichungen (z.B.<br />
höhere o<strong>der</strong> tiefere E<strong>in</strong>künfte, E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong>s Erwerbsleben nach Lehrende,<br />
Pensionierungen etc.). So ist es uns möglich, die provisorische Rechnung<br />
entsprechend anzupassen, damit Sie im Folgejahr nicht mit e<strong>in</strong>er<br />
erheblichen Nachzahlung überrascht werden, respektive im aktuellen<br />
Jahr zu hoch e<strong>in</strong>geschätzt s<strong>in</strong>d. Anpassungen durch uns bleiben vorbehalten.<br />
Kapitalleistungen melden<br />
Bitte melden Sie uns Auszahlungen von Kapitalleistungen sofort, damit<br />
wir die entsprechende Veranlagung umgehend vornehmen können.<br />
Dies und Das<br />
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Interessante Homepage-Seiten<br />
können se<strong>in</strong>:<br />
www.steuerverwaltung.tg.ch o<strong>der</strong><br />
www.steuern-easy.ch (Steuerwissen für Jugendliche)<br />
Steueramt <strong>Horn</strong><br />
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Ausgabe <strong>der</strong> Mofavignetten 2<strong>01</strong>3<br />
Das Strassenverkehrsamt ist für die Abgabe <strong>der</strong> Mofavignetten<br />
zuständig.<br />
Mofahalter<strong>in</strong>nen und –halter, <strong>der</strong>en Mofas ordentlich e<strong>in</strong>gelöst worden<br />
s<strong>in</strong>d, erhalten vom Strassenverkehrsamt die Rechnung für die<br />
Mofavignette 2<strong>01</strong>3 per Post zugestellt. Wer ke<strong>in</strong>e neue Vignette mehr<br />
will, verzichtet auf die E<strong>in</strong>zahlung. Damit erlischt die Verkehrszulassung<br />
per 31. Mai 2<strong>01</strong>3.<br />
Die Gebühren belaufen sich auf:<br />
Fr. 51.10 Vignette (<strong>in</strong>kl. Steuern und Versicherung)<br />
Die Kontrollschil<strong>der</strong> können nur noch bei e<strong>in</strong>em autorisierten<br />
Mofahändler bezogen werden.<br />
Weitere Infos unter: www.strassenverkehrsamt.tg.ch<br />
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