Gut vorgesorgt! - CBM
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Wichtige Begriffe – kurz erklärt<br />
Wichtige Begriffe – kurz erklärt<br />
Bankvollmacht<br />
Mit einer Bankvollmacht übertragen Sie einer Vertrauensperson die<br />
Abwicklung Ihrer Rechtsgeschäfte bei Ihrer Bank. Dafür sind in der Regel<br />
die Vordrucke bzw. die Formulare der jeweiligen Bank zu verwenden.<br />
Betreuung<br />
Unter Betreuung versteht man die rechtliche Vertretung im Betreuungsfall.<br />
Sie wird vom Betreuungsgericht angeordnet. Das Betreuungsgericht regelt<br />
und kontrolliert die Betreuungsangelegenheiten und den Betreuer.<br />
Betreuungsverfügung<br />
Die schriftliche Anweisung an das Betreuungsgericht, wer für den Fall,<br />
dass man selbst nicht mehr entscheiden kann, zum Betreuer bestellt bzw.<br />
nicht bestellt werden soll. Sie enthält Regelungen, die der Betreuer im<br />
Interesse des Hilfsbedürftigen durchzuführen hat.<br />
Betreuer<br />
Die Person, die das Betreuungsgericht rechtlich dazu bestellt, im Rahmen<br />
der ihr vom Gericht übertragenen Aufgabenbereiche für den Betreuten tätig<br />
zu werden.<br />
Betreuungsgericht<br />
Das Betreuungsgericht regelt die rechtlichen Belange einer hilfsbedürftigen<br />
Person, die für sich selbst nicht mehr entscheiden kann. Es bestellt, überwacht<br />
und kontrolliert die von ihm eingesetzte Betreuungsperson und die<br />
Betreuungs angelegenheiten.<br />
Betreuungsverein<br />
Betreuungsvereine sind die dem Betreuungsgericht zugeordneten örtlichen<br />
Vereine, die Betreuer (Vereinsmitglieder, Vereinsmitarbeiter) zur Verfügung<br />
stellen, Betreuer aus- und weiterbilden und fachlich begleiten.<br />
Generalvollmacht<br />
Die Generalvollmacht regelt sämtliche Rechtsgeschäfte des Vollmachtgebers.<br />
Eine Vorsorgevollmacht sollte in der Regel als Generalvollmacht verfasst<br />
werden, damit eine umfassende Versorgung gewährleistet ist. 23