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Gut vorgesorgt! - CBM

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Wichtige Begriffe – kurz erklärt<br />

Wichtige Begriffe – kurz erklärt<br />

Bankvollmacht<br />

Mit einer Bankvollmacht übertragen Sie einer Vertrauensperson die<br />

Abwicklung Ihrer Rechtsgeschäfte bei Ihrer Bank. Dafür sind in der Regel<br />

die Vordrucke bzw. die Formulare der jeweiligen Bank zu verwenden.<br />

Betreuung<br />

Unter Betreuung versteht man die rechtliche Vertretung im Betreuungsfall.<br />

Sie wird vom Betreuungsgericht angeordnet. Das Betreuungsgericht regelt<br />

und kontrolliert die Betreuungsangelegenheiten und den Betreuer.<br />

Betreuungsverfügung<br />

Die schriftliche Anweisung an das Betreuungsgericht, wer für den Fall,<br />

dass man selbst nicht mehr entscheiden kann, zum Betreuer bestellt bzw.<br />

nicht bestellt werden soll. Sie enthält Regelungen, die der Betreuer im<br />

Interesse des Hilfsbedürftigen durchzuführen hat.<br />

Betreuer<br />

Die Person, die das Betreuungsgericht rechtlich dazu bestellt, im Rahmen<br />

der ihr vom Gericht übertragenen Aufgabenbereiche für den Betreuten tätig<br />

zu werden.<br />

Betreuungsgericht<br />

Das Betreuungsgericht regelt die rechtlichen Belange einer hilfsbedürftigen<br />

Person, die für sich selbst nicht mehr entscheiden kann. Es bestellt, überwacht<br />

und kontrolliert die von ihm eingesetzte Betreuungsperson und die<br />

Betreuungs angelegenheiten.<br />

Betreuungsverein<br />

Betreuungsvereine sind die dem Betreuungsgericht zugeordneten örtlichen<br />

Vereine, die Betreuer (Vereinsmitglieder, Vereinsmitarbeiter) zur Verfügung<br />

stellen, Betreuer aus- und weiterbilden und fachlich begleiten.<br />

Generalvollmacht<br />

Die Generalvollmacht regelt sämtliche Rechtsgeschäfte des Vollmachtgebers.<br />

Eine Vorsorgevollmacht sollte in der Regel als Generalvollmacht verfasst<br />

werden, damit eine umfassende Versorgung gewährleistet ist. 23

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