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MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE EITENSHEIM

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Beschlussfassung über Zuwendungen<br />

für kommunale/gemeinnützige Zwecke<br />

im Jahre 2012<br />

Die Handlungsempfehlungen des Freistaates<br />

Bayern empfehlen die Zuwendungen<br />

nicht sofort, sondern erst nach einer entsprechenden<br />

Entscheidung des Gemeinderates<br />

entgegenzunehmen. Es wird empfohlen<br />

mehrere Zuwendungen über einen längeren<br />

Zeitraum zu sammeln und über deren<br />

Annahme dann in einer Sitzung des<br />

Gemeinderates zu befinden.<br />

Als Maßstab für die Annahme sollte gelten:<br />

Es darf für einen objektiven, unvoreingenommenen<br />

Beobachter nicht der Eindruck<br />

entstehen, die Gemeinde ließe sich durch<br />

die Zuwendung bei der Aufgabenwahrnehmung<br />

beeinflussen.<br />

Da die Spendengelder sowie die Leistungen<br />

aus dem Sponsoringvertrag ausschließlich<br />

den Kindergärten und der Grundschule<br />

zugutekommen, kann eine Beeinflussung<br />

der Gemeinde ausgeschlossen werden.<br />

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der<br />

Zuwendungen durch die Sparkasse Ingolstadt<br />

für das Jahr 2012 zu.<br />

Information des Bürgermeisters<br />

Ferienprogramm 2013<br />

Bezüglich des gemeindlichen Ferienprogramm<br />

2013 wird beim Kreisjugendring<br />

Eichstätt die viertägige Spielbusaktion<br />

sowie eine Filmvorführung mit Luftballonwettfliegen<br />

bestellt.<br />

Schöffenwahl 2013<br />

Für die Schöffenwahl 2013 Wahlperiode<br />

2014 – 2018 ist die Gemeinde Eitensheim<br />

aufgefordert, drei Personen zu melden.<br />

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Entwässerungssatzung<br />

des „Zweckverbandes Abwasserbeseitigungsgruppe<br />

Ingolstadt-Nord“ vom<br />

18. 12.2012<br />

Durch die Neukalkulation der Herstellungsbeiträge<br />

und der Abwassergebühren zum 01.<br />

Januar 2013 war eine Gebührenanpassung<br />

unumgänglich. Daraufhin musste die bestehende<br />

Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />

Entwässerungssatzung des Zweckverbandes<br />

vom 15. Dezember 2009 geändert werden.<br />

Im Rahmen der Änderungssatzung wurde die<br />

Einleitungsgebühr von bisher 1,43 € auf 1,<br />

72 € und der Herstellungsbeitrag je Quadratmeter<br />

Grundstücksfläche von bisher 2,70<br />

€ auf 2,95 € erhöht. Der Herstellbeitrag je<br />

Quadratmeter zulässige Geschossfläche<br />

bleibt mit 12,00 € unverändert.<br />

MIBA vom 16.03. – 24.03.2013, Festplatz<br />

an der Dreizehnerstraße Ingolstadt<br />

Folgende Eintrittskarten können in der Gemeinde<br />

zum Vorverkaufspreis erworben<br />

werden:<br />

Tageskarte Erwachsene 5,50 €<br />

Tageskarte Kinder 6 – 16 Jahre 3,50 €<br />

Tageskarte Senioren 18.03. 4,00 €<br />

Weitere Sondereintrittspreise an bestimmten<br />

Tagen erfahren Sie auf Anfrage.<br />

In den Eintrittspreisen ist die An- und Abfahrt<br />

mit den INVG-Bussen enthalten.<br />

Informationen aus dem Passamt<br />

Wegen der bevorstehenden Reisezeit wird<br />

dringend empfohlen, die Gültigkeit der Reisedokumente<br />

zu überprüfen und sich evtl.<br />

beim Reiseveranstalter nach den aktuellen<br />

Einreiseformalitäten und sonstigen bedeutsamen<br />

Regelungen im Zielland zu informieren.<br />

Die Wartezeit für die Ausstellung eines<br />

Reisepasses bzw. Personalausweises beträgt<br />

momentan ca. vier Wochen.

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