MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE EITENSHEIM
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE EITENSHEIM
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Beschlussfassung über Zuwendungen<br />
für kommunale/gemeinnützige Zwecke<br />
im Jahre 2012<br />
Die Handlungsempfehlungen des Freistaates<br />
Bayern empfehlen die Zuwendungen<br />
nicht sofort, sondern erst nach einer entsprechenden<br />
Entscheidung des Gemeinderates<br />
entgegenzunehmen. Es wird empfohlen<br />
mehrere Zuwendungen über einen längeren<br />
Zeitraum zu sammeln und über deren<br />
Annahme dann in einer Sitzung des<br />
Gemeinderates zu befinden.<br />
Als Maßstab für die Annahme sollte gelten:<br />
Es darf für einen objektiven, unvoreingenommenen<br />
Beobachter nicht der Eindruck<br />
entstehen, die Gemeinde ließe sich durch<br />
die Zuwendung bei der Aufgabenwahrnehmung<br />
beeinflussen.<br />
Da die Spendengelder sowie die Leistungen<br />
aus dem Sponsoringvertrag ausschließlich<br />
den Kindergärten und der Grundschule<br />
zugutekommen, kann eine Beeinflussung<br />
der Gemeinde ausgeschlossen werden.<br />
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der<br />
Zuwendungen durch die Sparkasse Ingolstadt<br />
für das Jahr 2012 zu.<br />
Information des Bürgermeisters<br />
Ferienprogramm 2013<br />
Bezüglich des gemeindlichen Ferienprogramm<br />
2013 wird beim Kreisjugendring<br />
Eichstätt die viertägige Spielbusaktion<br />
sowie eine Filmvorführung mit Luftballonwettfliegen<br />
bestellt.<br />
Schöffenwahl 2013<br />
Für die Schöffenwahl 2013 Wahlperiode<br />
2014 – 2018 ist die Gemeinde Eitensheim<br />
aufgefordert, drei Personen zu melden.<br />
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />
zur Entwässerungssatzung<br />
des „Zweckverbandes Abwasserbeseitigungsgruppe<br />
Ingolstadt-Nord“ vom<br />
18. 12.2012<br />
Durch die Neukalkulation der Herstellungsbeiträge<br />
und der Abwassergebühren zum 01.<br />
Januar 2013 war eine Gebührenanpassung<br />
unumgänglich. Daraufhin musste die bestehende<br />
Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />
Entwässerungssatzung des Zweckverbandes<br />
vom 15. Dezember 2009 geändert werden.<br />
Im Rahmen der Änderungssatzung wurde die<br />
Einleitungsgebühr von bisher 1,43 € auf 1,<br />
72 € und der Herstellungsbeitrag je Quadratmeter<br />
Grundstücksfläche von bisher 2,70<br />
€ auf 2,95 € erhöht. Der Herstellbeitrag je<br />
Quadratmeter zulässige Geschossfläche<br />
bleibt mit 12,00 € unverändert.<br />
MIBA vom 16.03. – 24.03.2013, Festplatz<br />
an der Dreizehnerstraße Ingolstadt<br />
Folgende Eintrittskarten können in der Gemeinde<br />
zum Vorverkaufspreis erworben<br />
werden:<br />
Tageskarte Erwachsene 5,50 €<br />
Tageskarte Kinder 6 – 16 Jahre 3,50 €<br />
Tageskarte Senioren 18.03. 4,00 €<br />
Weitere Sondereintrittspreise an bestimmten<br />
Tagen erfahren Sie auf Anfrage.<br />
In den Eintrittspreisen ist die An- und Abfahrt<br />
mit den INVG-Bussen enthalten.<br />
Informationen aus dem Passamt<br />
Wegen der bevorstehenden Reisezeit wird<br />
dringend empfohlen, die Gültigkeit der Reisedokumente<br />
zu überprüfen und sich evtl.<br />
beim Reiseveranstalter nach den aktuellen<br />
Einreiseformalitäten und sonstigen bedeutsamen<br />
Regelungen im Zielland zu informieren.<br />
Die Wartezeit für die Ausstellung eines<br />
Reisepasses bzw. Personalausweises beträgt<br />
momentan ca. vier Wochen.