MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE EITENSHEIM
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Sitzung vom 15.11.2012<br />
Bauanträge<br />
Antrag auf Vorbescheid; Teilung<br />
Grundstück Drosselstraße 12<br />
Das bebaute Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet<br />
„Hofäcker“, hat eine Größe<br />
von 981 m² und ist mit einem Zweifamilienhaus<br />
bebaut. Die Besitzer beabsichtigen<br />
den südlichen Grundstücksteil mit einer<br />
Größe von 380 m² bis 400 m² zu verkaufen,<br />
wenn der abgeteilte Grundstücksteil<br />
auch bebaubar ist.<br />
Das Landratsamt würde nach in Aussichtstellung<br />
der erforderlichen Befreiungen<br />
einen Ortstermin durchführen und dann<br />
über den Antrag entscheiden.<br />
Dem Antrag auf Vorbescheid für die Teilung<br />
des Grundstücks, Drosselstraße 12<br />
wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Den notwendigen Befreiungen bezüglich<br />
der Grundstücksmindestgröße, der<br />
Baugrenze im südlichen Grundstücksteil<br />
und der geringfügigen Überschreitung der<br />
GFZ wird zugestimmt.<br />
Errichtung einer Einfriedung In der Goi<br />
20<br />
Das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet<br />
„Breitenstückl“. Zur gestalterischen<br />
Auflockerung einer Heckenpflanzung wollen<br />
die Antragsteller vier Gabionenelemente<br />
mit einer Höhe von 1,80 – 2,00 Meter<br />
und einer Breite von 1,40 – 1,60 Meter<br />
entlang der Lippertshofener Straße und der<br />
Straße In der Goi errichten.<br />
Gemäß dem Bebauungsplan sind Mauern<br />
nicht zulässig, die maximale Höhe der Einfriedung<br />
beträgt 1,20 Meter.<br />
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche<br />
Einvernehmen erteilt, soweit ein Gabionenelement<br />
eine Breite von 0,80 m und<br />
eine Höhe von 1,80 m nicht überschreitet.<br />
Für die Überschreitung der maximalen<br />
Einfriedungshöhe befreit die Gemeinde<br />
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.<br />
Bei der Beurteilung des Bauantrags wird<br />
nicht von einer Mauer ausgegangen, da nur<br />
einzelne Elemente errichtet werden.<br />
Anfrage zur Errichtung einer Überdachung,<br />
Lüssweg 15<br />
Das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet<br />
„Breitenstückl“. Die Antragsteller<br />
beabsichtigen im Rahmen der Neugestaltung<br />
und Vergrößerung ihrer Terrasse diese<br />
mit einer Stahl-/Glaskonstruktion als<br />
Pultdach in einer Größe ca. 6,00 m x 7,25<br />
m zu überdachen. Damit überschreitet sie<br />
die Baugrenze, die in einer Tiefe von 4,00<br />
Meter entlang der Straßen verläuft.<br />
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche<br />
Einvernehmen erteilt. Die Überdachung<br />
kann bis auf einem Abstand von 3 Meter<br />
zur Straßenbegrenzungslinie hin errichtet<br />
werden. Dafür wird von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplans einer Befreiung hinsichtlich<br />
der Überschreitung der Baugrenze<br />
zugestimmt.<br />
Wasserversorgung; Ertüchtigung der<br />
Aufbereitungsanlage, Projektvorstellung<br />
durch das Ingenieurbüro Sixt, Heiß +<br />
Partner<br />
Dazu begrüßt Bürgermeister Stampfer<br />
Herrn Held vom Büro shp. Dieser erklärt<br />
dem Gemeinderat die besondere Problematik<br />
bzw. Qualität des Eitensheimer Brunnenwasser<br />
und gibt einen Kurzabriss über<br />
die Historie der Eitensheimer Trink-