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MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE EITENSHEIM

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Sitzung vom 15.11.2012<br />

Bauanträge<br />

Antrag auf Vorbescheid; Teilung<br />

Grundstück Drosselstraße 12<br />

Das bebaute Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet<br />

„Hofäcker“, hat eine Größe<br />

von 981 m² und ist mit einem Zweifamilienhaus<br />

bebaut. Die Besitzer beabsichtigen<br />

den südlichen Grundstücksteil mit einer<br />

Größe von 380 m² bis 400 m² zu verkaufen,<br />

wenn der abgeteilte Grundstücksteil<br />

auch bebaubar ist.<br />

Das Landratsamt würde nach in Aussichtstellung<br />

der erforderlichen Befreiungen<br />

einen Ortstermin durchführen und dann<br />

über den Antrag entscheiden.<br />

Dem Antrag auf Vorbescheid für die Teilung<br />

des Grundstücks, Drosselstraße 12<br />

wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Den notwendigen Befreiungen bezüglich<br />

der Grundstücksmindestgröße, der<br />

Baugrenze im südlichen Grundstücksteil<br />

und der geringfügigen Überschreitung der<br />

GFZ wird zugestimmt.<br />

Errichtung einer Einfriedung In der Goi<br />

20<br />

Das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet<br />

„Breitenstückl“. Zur gestalterischen<br />

Auflockerung einer Heckenpflanzung wollen<br />

die Antragsteller vier Gabionenelemente<br />

mit einer Höhe von 1,80 – 2,00 Meter<br />

und einer Breite von 1,40 – 1,60 Meter<br />

entlang der Lippertshofener Straße und der<br />

Straße In der Goi errichten.<br />

Gemäß dem Bebauungsplan sind Mauern<br />

nicht zulässig, die maximale Höhe der Einfriedung<br />

beträgt 1,20 Meter.<br />

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche<br />

Einvernehmen erteilt, soweit ein Gabionenelement<br />

eine Breite von 0,80 m und<br />

eine Höhe von 1,80 m nicht überschreitet.<br />

Für die Überschreitung der maximalen<br />

Einfriedungshöhe befreit die Gemeinde<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.<br />

Bei der Beurteilung des Bauantrags wird<br />

nicht von einer Mauer ausgegangen, da nur<br />

einzelne Elemente errichtet werden.<br />

Anfrage zur Errichtung einer Überdachung,<br />

Lüssweg 15<br />

Das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet<br />

„Breitenstückl“. Die Antragsteller<br />

beabsichtigen im Rahmen der Neugestaltung<br />

und Vergrößerung ihrer Terrasse diese<br />

mit einer Stahl-/Glaskonstruktion als<br />

Pultdach in einer Größe ca. 6,00 m x 7,25<br />

m zu überdachen. Damit überschreitet sie<br />

die Baugrenze, die in einer Tiefe von 4,00<br />

Meter entlang der Straßen verläuft.<br />

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche<br />

Einvernehmen erteilt. Die Überdachung<br />

kann bis auf einem Abstand von 3 Meter<br />

zur Straßenbegrenzungslinie hin errichtet<br />

werden. Dafür wird von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplans einer Befreiung hinsichtlich<br />

der Überschreitung der Baugrenze<br />

zugestimmt.<br />

Wasserversorgung; Ertüchtigung der<br />

Aufbereitungsanlage, Projektvorstellung<br />

durch das Ingenieurbüro Sixt, Heiß +<br />

Partner<br />

Dazu begrüßt Bürgermeister Stampfer<br />

Herrn Held vom Büro shp. Dieser erklärt<br />

dem Gemeinderat die besondere Problematik<br />

bzw. Qualität des Eitensheimer Brunnenwasser<br />

und gibt einen Kurzabriss über<br />

die Historie der Eitensheimer Trink-

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