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LF Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln 01.01.14

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die Analyseergebnisse müssen für mindestens n-2 Wirkstoffe den für die jeweilige Matrix/Analyt-<br />

Kombination von QS festgelegten Anforderungen entsprechen, z.B.<br />

das Ergebnis muss innerhalb des Bereichs von 70 – 120 % des zugesetzten Gehaltes liegen.<br />

Labore im Antragsverfahren, deren Dokumentenprüfung positiv verlaufen ist, müssen zur Erlangung der<br />

QS-Anerkennung ihre Kompetenz in einem von QS organisierten Kompetenztest belegen, bevor eine Anerkennung<br />

erteilt wird. Dabei darf die Zeitspanne zwischen der positiven Teilnahme am Kompetenztest<br />

und der abgeschlossenen Dokumentenprüfung maximal ein Jahr betragen. Andernfalls ist für die Erteilung<br />

der QS-Anerkennung die erfolgreiche Teilnahme an einem aktuelleren Kompetenztest nachzuweisen.<br />

Labore im Anerkennungsverfahren, die zweimal nicht erfolgreich an einem QS-Kompetenztest teilgenommen<br />

haben, müssen ihre Kompetenz mit zwei aufeinander folgenden erfolgreichen Teilnahmen in QS-<br />

Kompetenztests beweisen, um die QS-Anerkennung zu erlangen. Bei Laboren, die dreimal in Folge nicht<br />

erfolgreich in den Kompetenztests abgeschnitten haben, behält QS sich die Entscheidung vor, eine<br />

12-monatige Sperre auszusprechen. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist kann das Anerkennungsverfahren<br />

wieder aufgenommen werden.<br />

Eine freiwillige Teilnahme an den von QS veranstalteten Laborkompetenztests ist auf Anfrage bei QS auch<br />

für andere Labore möglich. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Laborkompetenztest besteht<br />

nicht.<br />

Darüber hinaus ist QS die regelmäßige Teilnahme an weiteren Laboreignungstests außer den durch QS<br />

organisierten im Bereich Pflanzenschutzmittel (Pestizide) sowohl in der Matrix <strong>Obst</strong> und <strong>Gemüse</strong> wie folgt<br />

nachzuweisen:<br />

jährliche Liste der geplanten Ringversuche für das aktuelle Kalenderjahr (bis zum 15. März des aktuellen<br />

Jahres)<br />

jährliche Liste (spätestens bis 15. März des Folgejahres) der tatsächlich durchgeführten Eignungsprüfungen<br />

des abgelaufenen Kalenderjahres mit Ergebnissen und ggf. eingeleiteten Maßnahmen.<br />

Für die Nachweise ist zu beachten, dass die verpflichtenden Laborkompetenztests (mindestens 1x pro<br />

Jahr, weiterer Test unter Auflage) hierfür nicht angerechnet werden. Einzig eine freiwillige Teilnahme an<br />

einem Laborkompetenztest kann berücksichtigt werden.<br />

Verlust der QS-Anerkennung<br />

Nach Mitteilung der Testergebnisse durch QS muss das Labor innerhalb von vier Wochen seine Tätigkeiten<br />

im Rahmen des <strong>Rückstandsmonitoring</strong>s einstellen, d. h. bis dahin können bestehende Aufträge abgearbeitet<br />

und Ergebnisse in die Software-Plattform eingestellt werden.<br />

Verliert ein Labor die QS-Anerkennung, ist eine neue Antragstellung, d. h. die Wiedererlangung der Anerkennung,<br />

nach frühestens 6 Monaten möglich, sofern die erfolgreiche Teilnahme an einem Laborkompetenztests<br />

vorliegt sowie eine erneute Dokumentenprüfung abgeschlossen und ein Laboraudit von QS<br />

durchgeführt worden ist.<br />

Probenaufbereitung/-vorbereitung<br />

Im Rahmen des <strong>Rückstandsmonitoring</strong>s sind von den Laboren nur solche Proben als QS-Proben zu untersuchen,<br />

die auf dem begleitenden Probenahmeprotokoll als QS-Ware gekennzeichnet sind bzw. über die<br />

QS-Rückstandsdatenbank als QS-Probe ausgewiesen ist.<br />

Des Weiteren behält sich QS die Option vor, Ware direkt beim Labor zur Untersuchung zu beauftragen.<br />

Die Probenaufbereitung/-vorbereitung zur Analyse sollte sich an den normierten Vorschriften des „Handbuches<br />

Lebensmittel-Monitoring“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />

Leitfaden <strong>Rückstandsmonitoring</strong> –<br />

<strong>Obst</strong>, <strong>Gemüse</strong>, <strong>Kartoffeln</strong><br />

Version: 01.01.2014<br />

Status: • Freigabe<br />

Seite 9 von 31

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