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Bewertung der Bundes SGK - SPD

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Überprüfung eingeführt. Die För<strong>der</strong>ung von Praxisnetzen wollen wir verbindlich machen und ausbauen.<br />

Die gesetzlichen Vorgaben zum Abbau von Überversorgung durch den Aufkauf von Arztsitzen<br />

werden von einer „Kann“ in eine „Soll“-Regelung überführt.“ (S.75)<br />

„Künftig werden auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren zugelassen. Außerdem<br />

wird es auch Kommunen ermöglicht, Medizinische Versorgungszentren zu gründen; davon unberührt<br />

gilt <strong>der</strong> Vorrang eines ärztlichen Bewerbers (§ 103 Abs. 4c SGB V). Bei Vergütung und Zulassung dürfen<br />

die Medizinischen Versorgungszentren im Rahmen des bestehenden Rechts nicht benachteiligt werden.“<br />

(S.76)<br />

Die <strong>Bundes</strong>-<strong>SGK</strong> begrüßt es, dass <strong>der</strong> Breitbandausbau ein wesentliches Projekt des Koalitionsvertrages<br />

zur Stärkung <strong>der</strong> ländlichen Räume ist:<br />

“Breitbandausbau:Für ein mo<strong>der</strong>nes Industrieland ist <strong>der</strong> flächendeckende Breitbandausbau eine<br />

Schlüsselaufgabe Deshalb werden wir die Breitbandstrategie weiterentwickeln. Es gilt, die digitale<br />

Spaltung zwischen den urbanen Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden. Dazu wollen<br />

wir die Kommunen im Sinne einer kommunikativen Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beim<br />

Breitbandausbau unterstützen.<br />

Wir werden Investitionshemmnisse und Wirtschaftlichkeitslücken in den infrastrukturschwächeren<br />

Regionen abbauen und setzen dabei verstärkt auf Synergieeffekte und zusätzliche Investitionsanreize<br />

für Telekommunikationsunternehmen. Beim Ausbau des schnellen Internets werden wir Technologieoffenheit<br />

sicherstellen. Dazu gehört auch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Funkfrequenzen für<br />

drahtlose Kommunikationsnetzwerke in allen Teilen Deutschlands. Die durch den Einsatz DVB-T2<br />

künftig frei werdenden Frequenzen wollen wir im Einvernehmen mit den <strong>Bundes</strong>län<strong>der</strong>n vorrangig<br />

für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum bereitstellen.<br />

Um hochleistungsfähige Breitbandnetze auszubauen, bedarf es vor allem wettbewerbs- und investitionsfreundlicher<br />

Rahmenbedingungen im EU-Telekommunikationsrecht und im Telekommunikationsgesetz,<br />

<strong>der</strong> verstärkten Kooperation von Unternehmen, besserer För<strong>der</strong>möglichkeiten sowie einer<br />

gute Abstimmung zwischen Bund, Län<strong>der</strong>n und Kommunen.<br />

Wir wollen Regionen, die nicht mindestens eine Daten-Geschwindigkeit von 2 Mbit/s haben, so schnell<br />

wie möglich erschließen. Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung<br />

mit mindestens 50 Mbit/s geben. Um mehr Investitionssicherheit für Netzbetreiber im ländlichen<br />

Raum zu schaffen werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für längerfristige Verträge<br />

<strong>der</strong> Netzbetreiber mit den Netznutzern zu Ausbau und Finanzierung <strong>der</strong> Breitbandinfrastruktur prüfen<br />

und gegebenenfalls Vertragslaufzeiten von 3 bis 4 Jahren im ländlichen Raum ermöglichen.“<br />

(S.47/48)<br />

6. Kin<strong>der</strong>betreuung, Bildung und Familie<br />

Zur Finanzierung <strong>der</strong> Aufgaben von Län<strong>der</strong>n und Kommunen in den Bereichen Kin<strong>der</strong>krippen,<br />

Kitas, Schulen und Hochschulen werden weitere 6 Mrd. EUR in <strong>der</strong> laufenden Legislaturperiode<br />

<strong>Bundes</strong>-<strong>SGK</strong> · Stresemannstraße 30 · 10963 Berlin · Tel.: (0 30) 2 59 93-9 60 · Fax: (0 30) 2 59 93-9 70 · E-Mail: info@bundes-sgk.de<br />

Verantwortlich: Dr. Alexan<strong>der</strong> Götz, Geschäftsführer<br />

www.bundes-sgk.de

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