Bewertung der Bundes SGK - SPD
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Überprüfung eingeführt. Die För<strong>der</strong>ung von Praxisnetzen wollen wir verbindlich machen und ausbauen.<br />
Die gesetzlichen Vorgaben zum Abbau von Überversorgung durch den Aufkauf von Arztsitzen<br />
werden von einer „Kann“ in eine „Soll“-Regelung überführt.“ (S.75)<br />
„Künftig werden auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren zugelassen. Außerdem<br />
wird es auch Kommunen ermöglicht, Medizinische Versorgungszentren zu gründen; davon unberührt<br />
gilt <strong>der</strong> Vorrang eines ärztlichen Bewerbers (§ 103 Abs. 4c SGB V). Bei Vergütung und Zulassung dürfen<br />
die Medizinischen Versorgungszentren im Rahmen des bestehenden Rechts nicht benachteiligt werden.“<br />
(S.76)<br />
Die <strong>Bundes</strong>-<strong>SGK</strong> begrüßt es, dass <strong>der</strong> Breitbandausbau ein wesentliches Projekt des Koalitionsvertrages<br />
zur Stärkung <strong>der</strong> ländlichen Räume ist:<br />
“Breitbandausbau:Für ein mo<strong>der</strong>nes Industrieland ist <strong>der</strong> flächendeckende Breitbandausbau eine<br />
Schlüsselaufgabe Deshalb werden wir die Breitbandstrategie weiterentwickeln. Es gilt, die digitale<br />
Spaltung zwischen den urbanen Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden. Dazu wollen<br />
wir die Kommunen im Sinne einer kommunikativen Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beim<br />
Breitbandausbau unterstützen.<br />
Wir werden Investitionshemmnisse und Wirtschaftlichkeitslücken in den infrastrukturschwächeren<br />
Regionen abbauen und setzen dabei verstärkt auf Synergieeffekte und zusätzliche Investitionsanreize<br />
für Telekommunikationsunternehmen. Beim Ausbau des schnellen Internets werden wir Technologieoffenheit<br />
sicherstellen. Dazu gehört auch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Funkfrequenzen für<br />
drahtlose Kommunikationsnetzwerke in allen Teilen Deutschlands. Die durch den Einsatz DVB-T2<br />
künftig frei werdenden Frequenzen wollen wir im Einvernehmen mit den <strong>Bundes</strong>län<strong>der</strong>n vorrangig<br />
für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum bereitstellen.<br />
Um hochleistungsfähige Breitbandnetze auszubauen, bedarf es vor allem wettbewerbs- und investitionsfreundlicher<br />
Rahmenbedingungen im EU-Telekommunikationsrecht und im Telekommunikationsgesetz,<br />
<strong>der</strong> verstärkten Kooperation von Unternehmen, besserer För<strong>der</strong>möglichkeiten sowie einer<br />
gute Abstimmung zwischen Bund, Län<strong>der</strong>n und Kommunen.<br />
Wir wollen Regionen, die nicht mindestens eine Daten-Geschwindigkeit von 2 Mbit/s haben, so schnell<br />
wie möglich erschließen. Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung<br />
mit mindestens 50 Mbit/s geben. Um mehr Investitionssicherheit für Netzbetreiber im ländlichen<br />
Raum zu schaffen werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für längerfristige Verträge<br />
<strong>der</strong> Netzbetreiber mit den Netznutzern zu Ausbau und Finanzierung <strong>der</strong> Breitbandinfrastruktur prüfen<br />
und gegebenenfalls Vertragslaufzeiten von 3 bis 4 Jahren im ländlichen Raum ermöglichen.“<br />
(S.47/48)<br />
6. Kin<strong>der</strong>betreuung, Bildung und Familie<br />
Zur Finanzierung <strong>der</strong> Aufgaben von Län<strong>der</strong>n und Kommunen in den Bereichen Kin<strong>der</strong>krippen,<br />
Kitas, Schulen und Hochschulen werden weitere 6 Mrd. EUR in <strong>der</strong> laufenden Legislaturperiode<br />
<strong>Bundes</strong>-<strong>SGK</strong> · Stresemannstraße 30 · 10963 Berlin · Tel.: (0 30) 2 59 93-9 60 · Fax: (0 30) 2 59 93-9 70 · E-Mail: info@bundes-sgk.de<br />
Verantwortlich: Dr. Alexan<strong>der</strong> Götz, Geschäftsführer<br />
www.bundes-sgk.de