27.02.2014 Aufrufe

Änderung des Gesetzes über die Unvereinbarkeiten (GU) und des ...

Änderung des Gesetzes über die Unvereinbarkeiten (GU) und des ...

Änderung des Gesetzes über die Unvereinbarkeiten (GU) und des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Commission <strong>des</strong> institutions et de la famille - - 5 - - Kommission für Institutionen <strong>und</strong> Familienfragen<br />

das von den Gerichten <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft angestellte Verwaltungspersonal. Der<br />

Staatsrat erstellt das Verzeichnis der leitenden Funktionen;<br />

Abstimmung:<br />

Dafür: 2<br />

Dagegen: 10<br />

Enthaltungen: 1<br />

Der Vorschlag wird abgelehnt.<br />

Buchstabe d)<br />

1. Mit <strong>die</strong>sem Vorschlag soll verhindert werden, dass <strong>die</strong> kantonalen <strong>und</strong> kommunalen Lehrkräfte,<br />

<strong>die</strong> eine leitende Funktion ausüben, im Grossen Rat Einsitz nehmen:<br />

Art. 5<br />

Die im vorliegenden Gesetz für <strong>die</strong> Beamten geltenden <strong>Unvereinbarkeiten</strong> sind,<br />

ausdrückliche Bestimmungen vorbehalten, nicht auf <strong>die</strong> kantonalen <strong>und</strong> kommunalen<br />

Lehrkräfte anwendbar.<br />

Art. 7 d)<br />

d) unter Vorbehalt der Spezialgesetzgebung, <strong>die</strong> Personen, welche eine leitende Funktion<br />

ausüben in den selbständigen Anstalten <strong>des</strong> öffentlichen Rechts <strong>und</strong> in Unternehmen mit einem<br />

Gesellschaftskapital, woran der Kanton mit min<strong>des</strong>tens 50% beteiligt ist, <strong>und</strong> <strong>die</strong> kantonalen <strong>und</strong><br />

kommunalen Lehrkräfte. Der Staatsrat erstellt das Verzeichnis der leitenden Funktionen;<br />

Abstimmung:<br />

Dafür: 2<br />

Dagegen: 6<br />

Enthaltungen: 5<br />

Der Vorschlag wird abgelehnt.<br />

2. Mit <strong>die</strong>sem Vorschlag soll verhindert werden, dass <strong>die</strong> Verwaltungsratsmitglieder der<br />

selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten im Grossen Rat Einsitz nehmen:<br />

d) unter Vorbehalt der Spezialgesetzgebung, <strong>die</strong> Personen, welche eine leitende Funktion oder<br />

ein Verwaltungsratsmandat ausüben in den selbständigen Anstalten <strong>des</strong> öffentlichen Rechts<br />

<strong>und</strong> in Unternehmen mit einem Gesellschaftskapital, woran der Kanton mit min<strong>des</strong>tens 50%<br />

beteiligt ist. Der Staatsrat erstellt das Verzeichnis der leitenden Funktionen;<br />

Abstimmung:<br />

Dafür: 8<br />

Dagegen: 0<br />

Enthaltungen: 5<br />

Der Vorschlag wird angenommen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!