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Textliche Festsetzungen - beteiligungsverfahren-baugb.de

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Stadt Wetzlar, Kernstadt: Bebauungsplan „Nachtigallenpfad“ – 2. Entwurf 3<br />

2.3.2 Entwicklungsziel: Erhalt und Ergänzung <strong>de</strong>s Höhlenbestands<br />

Maßnahmen:<br />

Von <strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Räumungsarbeiten zu fällen<strong>de</strong>n Höhlenbäumen sind min<strong>de</strong>stens<br />

3 in sich stabile und höhlentragen<strong>de</strong> Stammstücke von mind. 3 m Länge zu bergen und im<br />

Waldbereich aufzustellen und zu erhalten. Bei Abgängigkeit verbleibt das Totholz vor Ort.<br />

Im Waldbereich sind insgesamt 4 Nisthilfen für baumhöhlenbewohnen<strong>de</strong> Fle<strong>de</strong>rmäuse, 3<br />

Nisthilfen speziell für Haselmäuse, 3 Nisthilfen für Bilche allgemein und 10 Nistkästen verschie<strong>de</strong>ner<br />

Typen und Fluglochgrößen für Singvögel anzubringen und dauerhaft zu erhalten.<br />

Der vorhan<strong>de</strong>ne Bestand an Nisthilfen für Vögel kann dabei auf die Zahl <strong>de</strong>r anzubringen<strong>de</strong>n<br />

Vogelnistkästen angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Maßnahmen sind vor <strong>de</strong>r Erschließung durchzuführen bzw. die Bergung und Aufstellung<br />

von Baumstämmen kann im Rahmen <strong>de</strong>r Räumungsmaßnahmen stattfin<strong>de</strong>n.<br />

2.4 Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft ( § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />

2.4.1 Gehwege sowie Hofflächen auf <strong>de</strong>n Baugrundstücken sind in wasserdurchlässiger Bauweise<br />

zu befestigen (z.B. wassergebun<strong>de</strong>ne Wege<strong>de</strong>cken, weitfugige Pflasterungen, Rasenpflaster,<br />

Schotterrasen o<strong>de</strong>r Porenpflaster).<br />

2.4.2 Verwendung von Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />

Das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser von nicht dauerhaft begrünten Dachflächen ist in Zisternen mit<br />

einer Min<strong>de</strong>stgröße von 2 m³ zu sammeln. Ein Zisternenüberlauf ist an <strong>de</strong>n Regenwasserabfluss<br />

anzuschließen o<strong>de</strong>r zur Versickerung zu bringen.<br />

2.4.3 Ersatzaufforstung Gemarkung Münchholzhausen, Fl. 16, Flst. 80 (teilw.)<br />

In einem Teilbereich <strong>de</strong>s Flurstücks ist eine Ersatzaufforstung mit Laubbäumen gem. Artenliste<br />

3.4.2 mit einem Flächenumfang von 1.150 m² vorzunehmen. Details sind mit <strong>de</strong>m<br />

Forstamt Wetzlar abzustimmen.<br />

2.5 Zuordnungen nach § 9 Abs. 1a BauGB:<br />

Für die erfor<strong>de</strong>rliche Waldumwidmung erfolgt ein forstrechtlicher Ausgleich (Ersatzaufforstung)<br />

in <strong>de</strong>r Gemarkung Münchholzhausen. Dieser wird in <strong>de</strong>r Bilanzierung <strong>de</strong>s Eingriffs<br />

berücksichtigt, das verbleiben<strong>de</strong> Defizit von 51.120 Punkten wird über <strong>de</strong>n Kauf von<br />

Ökopunkten aus <strong>de</strong>m Ökokonto <strong>de</strong>r Stadt Wetzlar ausgeglichen.<br />

Von <strong>de</strong>n insgesamt zugeordneten Maßnahmen / Punkten entfällt ein Anteil von 100 % auf<br />

die Baugrundstücke.<br />

3 Bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften<br />

(Satzung gemäß § 81 Abs. 1 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB)<br />

3.1 Gebäu<strong>de</strong>gestalt (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 HBO)<br />

3.1.1 Dachein<strong>de</strong>ckung<br />

Zur Dachein<strong>de</strong>ckung zulässig sind Materialien in ziegelrot, braun und grau (einschl. Zinkblech)<br />

sowie dauerhafte Extensivbegrünungen.<br />

3.1.2 Dachflächenverglasungen und Anlagen zur Nutzung <strong>de</strong>r Solarenergie (Solar- und Fotovoltaikanlagen)<br />

sind zulässig (auch großflächig).<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 07/2013

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