Textliche Festsetzungen - beteiligungsverfahren-baugb.de
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Stadt Wetzlar, Kernstadt: Bebauungsplan „Nachtigallenpfad“ – 2. Entwurf 5<br />
friedungen, kein Aufstellen von Masten o<strong>de</strong>r sonstige Einwirkungen vorgenommen wer<strong>de</strong>n,<br />
die <strong>de</strong>n Bestand o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r Leitung gefähr<strong>de</strong>n.<br />
Das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern innerhalb <strong>de</strong>s Schutzstreifens ist nicht zulässig.<br />
Im Bereich <strong>de</strong>s vorgenannten Schutzstreifens darf kein Bo<strong>de</strong>nabtrag o<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nauftrag<br />
ausgeführt wer<strong>de</strong>n. Gelän<strong>de</strong>verän<strong>de</strong>rungen sind nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s Leitungsbetreibers<br />
erlaubt. [Abschnitt 8 <strong>de</strong>s DVGW-Arbeitsblattes W 400 T1].<br />
4.4 Bauzeitenbeschränkung<br />
Entsprechend <strong>de</strong>r Bauzeitenbeschränkung aus <strong>de</strong>m artenschutzrechtlichen Fachbeitrag<br />
sind Fäll- und Rodungsarbeiten mit Anfang Oktober <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Jahres durchzuführen.<br />
Abweichungen sind mit <strong>de</strong>m Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Wetzlar, Untere Naturschutzbehör<strong>de</strong>,<br />
Ernst-Leitz-Str. 30 in 35578 Wetzlar abzustimmen.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n 07/2013