Entwicklung der Vorstandsvergütung in den ATX ... - derStandard.at
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4 Die neuen Vergütungssysteme am Praxis-Prüfstand<br />
Folgende drei Fragestellungen, die sich aus <strong>der</strong> Gesetzes-Novelle ableiten, sollen prüfen, ob die<br />
entsprechen<strong>den</strong> Elemente für e<strong>in</strong>e übliche, nachhaltige und angemessene<br />
<strong>Vorstandsvergütung</strong> bereits <strong>in</strong> <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong> Vergütungssystemen <strong>der</strong> <strong>ATX</strong>-20 Unternehmen<br />
enthalten s<strong>in</strong>d bzw. wo Handlungsbedarf gegeben ist:<br />
1. Vergütungsstruktur („Anreizgestaltung“)<br />
H<strong>at</strong> sich die Anreizgestaltung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergütungsstruktur verän<strong>der</strong>t und be<strong>in</strong>haltet <strong>der</strong><br />
variable Anteil, die vom Corpor<strong>at</strong>e Governance Kodex empfohlenen nicht-f<strong>in</strong>anziellen<br />
Kriterien (C-Regel 27)? An welche Parameter knüpfen Bonuszahlungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis?<br />
2. Nachhaltigkeit („langfristige Vergütungskomponenten“)<br />
Wie wird die Vorgabe <strong>der</strong> Nachhaltigkeit („langfristige Vergütungskomponente“) <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
praktischen Umsetzung gehandhabt? Welche Rollen spielen dabei e<strong>in</strong>e mehrjährige<br />
Bemessungsgrundlage und aktienbasierte Vergütungsmodelle?<br />
3. Obergrenze (Cap) für die variable Vergütung<br />
Die Frage <strong>der</strong> Angemessenheit hängt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Bonuszahlungen<br />
ab. Um diese zu begrenzen soll es gemäß Corpor<strong>at</strong>e Governance Kodex (C-Regel 27) e<strong>in</strong>e<br />
def<strong>in</strong>ierte Obergrenze (Cap) geben. Welche Obergrenzen f<strong>in</strong><strong>den</strong> sich <strong>in</strong> <strong>den</strong> jeweiligen<br />
Unternehmen und haben diese Auswirkungen auf die Gesamtvergütung?<br />
4.1 F<strong>in</strong>anzielle Kriterien dom<strong>in</strong>ieren die Anreizstruktur<br />
Im Österreichischen Corpor<strong>at</strong>e Governance Kodex (C-Regel 27) ist bereits seit dem Jahr 2010<br />
freiwillig geregelt, dass variable Vergütungsbestandteile <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e an nachhaltige,<br />
langfristige und mehrjährige Leistungskriterien anknüpfen und nicht-f<strong>in</strong>anzielle Kriterien<br />
e<strong>in</strong>zubeziehen s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Analyse <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong> variablen <strong>Vorstandsvergütung</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> 20<br />
<strong>ATX</strong> Unternehmen zeigt allerd<strong>in</strong>gs, dass dies bis jetzt nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen befolgt wird und<br />
überwiegend F<strong>in</strong>anzkennzahlen (EBIT, Jahresüberschuss, etc.) als Maßstab herangezogen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
<br />
<br />
<br />
40% <strong>der</strong> Unternehmen (AMAG 17 , Andritz, Mayr-Melnhof, RHI, Schoeller-Bleckmann,<br />
Vienna Insurance, Wienerberger und Zumtobel) weisen <strong>der</strong>zeit def<strong>in</strong>itiv ke<strong>in</strong>e nichtf<strong>in</strong>anziellen<br />
Kriterien für die <strong>Vorstandsvergütung</strong> aus, die Zielvere<strong>in</strong>barungen s<strong>in</strong>d<br />
ausschließlich an f<strong>in</strong>anzielle Parameter gebun<strong>den</strong>.<br />
Jene Unternehmen, die nicht-f<strong>in</strong>anzielle Kriterien gemäß Bericht berücksichtigen, tun<br />
dies vor allem <strong>in</strong> Form von persönlichen Zielvere<strong>in</strong>barungen mit dem Vorstand und<br />
unter dem Titel „<strong>in</strong>dividuelle“, „qualit<strong>at</strong>ive“, „str<strong>at</strong>egische“ Ziele. Ke<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziges<br />
Unternehmen nennt beispielsweise beschäftigungsrelevante o<strong>der</strong> soziale Ziele.<br />
Positiv <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anwendung nicht-f<strong>in</strong>anzieller Kriterien hervorzuheben s<strong>in</strong>d lediglich die<br />
Erste Bank, die „Feedback an die Führungskraft“ als Vergütungsbauste<strong>in</strong> verwendet und<br />
die OMV, die immerh<strong>in</strong> 20% <strong>der</strong> variablen Vergütung an Nachhaltigkeit im S<strong>in</strong>ne von<br />
Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz ausrichtet.<br />
17 ab 2013: Mischung aus Leistungskriterien <strong>in</strong>klusive nicht-f<strong>in</strong>anzieller Leistungskriterien<br />
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