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Entwicklung der Vorstandsvergütung in den ATX ... - derStandard.at

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4.3 Großzügige Obergrenzen erlauben hohe variable Vergütung<br />

Für die Höhe <strong>der</strong> variablen Vergütung wur<strong>den</strong> zwar durchwegs <strong>in</strong> allen <strong>ATX</strong>-Unternehmen<br />

Obergrenzen (Caps) def<strong>in</strong>iert, allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d diese zu hoch gedeckelt und verfehlen damit ihre<br />

limitierende Wirkung: Denn diese betragen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Spitze bis zu 300%. In <strong>der</strong> Folge machte 2012<br />

<strong>der</strong> variable Anteil bei 70% aller <strong>ATX</strong>-Vorstände mehr als die Hälfte des Fixgehalts aus, bei<br />

e<strong>in</strong>em Drittel <strong>der</strong> Manager war <strong>der</strong> Bonus sogar mehr als doppelt so hoch als das Fixum.<br />

Andritz<br />

Erste Bank*)<br />

Wienerberger<br />

Schoeller Bleckmann<br />

voestalp<strong>in</strong>e*)<br />

Telekom Austria<br />

Lenz<strong>in</strong>g<br />

Zumtobel*)<br />

RHI<br />

OMV<br />

Vienna Insurance<br />

RBI<br />

Österreichische Post<br />

Conwert Invest SE<br />

CA Immo<br />

Verbund*)<br />

Immof<strong>in</strong>anz<br />

Maximale Obergrenze für variable Vergütung <strong>in</strong> Prozent des Fixgehalts<br />

70%<br />

50%<br />

200%<br />

200%<br />

186%<br />

175%<br />

150%<br />

148%<br />

140%<br />

120%<br />

100%<br />

100%<br />

100%<br />

100%<br />

100%<br />

100%<br />

300%<br />

ke<strong>in</strong>e Angabe:<br />

- AMAG<br />

- EVN<br />

- Mayr-Melnhof<br />

0% 100% 200% 300%<br />

Tabelle 6: Angaben laut jüngsten Geschäftsberichten <strong>der</strong> <strong>ATX</strong> Unternehmen und Auskünfte Investor<br />

Rel<strong>at</strong>ions bei Erste Bank und RBI; *) Erste Bank: 200% für Vorstandsvorsitz und Vorstände <strong>der</strong> Divisionen<br />

(<strong>in</strong>kl. LTI 300%), 100% für an<strong>der</strong>e Vorstände (<strong>in</strong>kl. LTI 200%); voestalp<strong>in</strong>e: 175% für Vorstandsvorsitz<br />

und 135% für Vorstand; Zumtobel: 140% für Vorstandsvorsitz und 100% für Vorstand; Verbund (50% bis<br />

70% für Bonuszahlungen aus dem Jahr 2011);<br />

Wie Tabelle 6 zeigt, s<strong>in</strong>d die Caps durchwegs so großzügig angesetzt, dass sie als echte Bonus-<br />

Grenze unwirksam bleiben. Beispiele dafür s<strong>in</strong>d die Unternehmen Erste Bank, Andritz und<br />

Wienerberger mit Deckelungen von 200% bis 300%. Die Unternehmen AMAG, EVN und Mayr-<br />

Melnhof veröffentlichen die def<strong>in</strong>ierten Obergrenzen nicht e<strong>in</strong>mal im Geschäftsbericht. 18<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> variablen Vergütung ist jedoch davon auszugehen, dass <strong>der</strong> Anteil bei<br />

Mayr-Melnhof deutlich über 100% des Fixgehalts liegen dürfte.<br />

E<strong>in</strong>e gesetzliche Beschränkung <strong>der</strong> variablen Bezüge ist somit dr<strong>in</strong>gend notwendig, da<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Bonuszahlungen für überzogene <strong>Vorstandsvergütung</strong>en verantwortlich s<strong>in</strong>d.<br />

Anzustreben ist e<strong>in</strong> Limit das variablen Anteils (<strong>in</strong>klusive aktienbasierter Vergütung) von<br />

maximal 50% des Fixgehalts: In diesem Bereich f<strong>in</strong>det sich <strong>der</strong>zeit mit <strong>der</strong> Immof<strong>in</strong>anz lediglich<br />

e<strong>in</strong> Unternehmen, alle an<strong>der</strong>en überschreiten diese Grenze zum Teil sehr deutlich.<br />

18 Die Obergrenzen wer<strong>den</strong> zudem auf telefonische Nachfrage nicht bekanntgegeben.<br />

18

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