07 - Kreis Unna
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11<br />
Amtsblatt<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Unna</strong><br />
08.03.2013<br />
Inhalt<br />
Seite<br />
Sitzung des Jugendhilfeausschusses des <strong>Kreis</strong>es <strong>Unna</strong> am 18.03.2013 97<br />
Bekanntmachung der vom <strong>Kreis</strong>tag beschlossenen Ergänzung der 99<br />
2. Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst mit<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Termin zur Fischerprüfung 2013 des <strong>Kreis</strong>es <strong>Unna</strong> 101<br />
Öffentliche Zustellung 102<br />
Öffentliche Zustellung 103<br />
Amtsblatt Nr. 11 vom 08.03.2013
06.03.2013<br />
B e k a n n t g a b e<br />
Gem. § 41 Abs. 4 der <strong>Kreis</strong>ordnung NRW wird hiermit bekanntgegeben, dass folgendes Gremium zu einer<br />
Sitzung zusammentritt:<br />
Gremium<br />
Jugendhilfeausschuss<br />
Datum Montag | 18.03.2013<br />
Beginn<br />
16.00 Uhr<br />
Ort <strong>Kreis</strong>haus <strong>Unna</strong> | Freiherr-vom-Stein-Saal II/III | Friedrich-Ebert-Str. 17| 59425<br />
<strong>Unna</strong><br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil<br />
Punkt 1<br />
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner<br />
Punkt 2<br />
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung<br />
Punkt 2.1<br />
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Bereich der Hilfen zur Erziehung;<br />
Aktueller Stand der Umsetzung<br />
Punkt 2.2<br />
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung:<br />
Prüfauftrag zur Aufgabe der Trägerschaft des <strong>Kreis</strong>kindergartens "Villa Kunterbunt"<br />
Punkt 3<br />
Kostenvergleich zwischen dem Fachbereich Familie und Jugend und einem städtischen<br />
Jugendamt Fröndenberg<br />
Punkt 4<br />
Kein Kind ohne gesundes Frühstück;<br />
Mündlicher Bericht aus dem Fröndenberger Arbeitskreis<br />
Punkt 5 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zum 1. August 2013<br />
Punkt 6<br />
Jahresbericht 2012 des Deutschen Kinderschutzbundes <strong>Kreis</strong>verband <strong>Unna</strong>. e.V.<br />
Punkt 7<br />
Kommunale Präventionsketten "Brücken für Familien";<br />
97
Mündlicher Bericht<br />
Punkt 8 Tätigkeitsbericht des Fachbereichs Familie und Jugend für das Jahr 2012<br />
Punkt 9<br />
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
Punkt 10<br />
Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen<br />
Michael Makiolla<br />
Landrat<br />
98
Bekanntmachung<br />
Die vom <strong>Kreis</strong>tag in seiner Sitzung am 26.02.2013 beschlossene Ergänzung der 2. Fortschreibung des Bedarfsplanes<br />
für den Rettungsdienst wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Sachbericht<br />
Bereits bei der 2. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans wurde seitens der Stadt Lünen darauf<br />
hingewiesen, dass eine Verlegung der Rettungswache Lünen-Mitte zu einem südlicher gelegenen Standort<br />
im Stadtbereich geplant sei.<br />
Da die Bauarbeiten bereits im Jahr 2012 abgeschlossen wurden, konnte die Rettungswache im Juni 2012<br />
den neuen Standort in der Kupferstraße 60 beziehen.<br />
Auch die Rettungswache in Selm, Ludgeristr. 123, musste verlegt werden, da sie erhebliche bauliche Mängel<br />
aufwies. Sie wurde vorübergehend nach Selm-Bork, Adenauerplatz 7, verlegt.<br />
Da sich durch diese Wachenverlegungen die Eintreffzeiten der Rettungsmittel ändern / erhöhen, war eine<br />
gutachterliche Betrachtung für den Bereich Lünen / Selm angeraten.<br />
Ergebnisse der Untersuchung<br />
Die Untersuchung vollzog sich in zwei Schritten. Der erste Schritt umfasste die Prüfung für eine künftige<br />
bedarfsgerechte Standortstruktur. Wesentliche Ergebnisse sind:<br />
Der zunächst provisorisch eingerichtete Standort in Selm-Bork erlaubt für den <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> eine verbesserte<br />
Versorgung im Bereich der Notfallrettung. Von ihm aus kann neben der Versorgung des Gemeindegebietes<br />
Selm auch eine Unterstützung in Richtung der Stadt Lünen bei Duplizitätsfällen erfolgen. Durch die größere<br />
Nähe zur Stadt Lünen verringert sich zudem die Einsatzdauer, da der Standort nach Rückfahrt vom<br />
Transportziel ( z.B. Krankenhäuser in Lünen) schneller erreicht wird.<br />
Der neue Standort Lünen (Kupferstr.) erlaubt planerisch nahezu flächendeckend für das Stadtgebiet Lünen<br />
die Einhaltung einer Hilfsfrist von 8 Minuten. Aus einsatztaktischer Sicht sollten alle Standorte erhalten bleiben.<br />
Der Standort Lünen-Brambauer befindet sich in der Nähe des dortigen Krankenhauses, das den Ausgangspunkt<br />
einer erhöhten Anzahl von Interhospitaltransporten bildet. Im Falle des Wegfalls dieses Standortes<br />
müsste regelmäßig erst ein Rettungsmittel z.B. vom Standort Lünen (Kupferstr.) zugeführt werden.<br />
Der Standort Lünen-Horstmar wiederum dient neben der Versorgung des südöstlichen Stadtgebietes von<br />
Lünen bei Duplizitätsfällen in den Nachbarstädten (z.B. Bergkamen, Kamen) aufgrund der infrastrukturell<br />
günstigen Lage als Rückfallebene.<br />
Zur Absicherung des so genannten 2. Abmarsches, d.h. bei Duplizitätsfällen insbesondere im Bereich<br />
Selm, ist ein Standort im nördlichen Stadtbereich Lünen sinnvoll, insbesondere um die bestehenden ebenerdigen<br />
Bahnübergänge (z.B. Borker Str.) als Hindernis zu vermeiden.<br />
Der zweite Schritt bestand in der Feststellung der bedarfsnotwendigen Rettungsmittelausstattung für die<br />
Notfallrettung mit RTW. Hierbei wird versorgungsbereichsbezogen die Situation der Duplizitätsfälle, d.h. des<br />
zeitgleichen Auftretens einer Nachfrage nach diesen Rettungsmitteln betrachtet. Es ergeben sich folgende<br />
Ergebnisse:<br />
99
In den Versorgungsbereichen Selm, Lünen-Brambauer und Lünen-Horstmar besteht regelmäßig die Nachfrage<br />
nach einem RTW rund um die Uhr. Eher unregelmäßig traten Duplizitäten auf, für die allerdings jeweils<br />
die Vorhaltung eines weiteren RTW nicht bedarfsgerecht erscheint.<br />
Im Versorgungsbereich Lünen-Zentrum, der u.a. die Kernstadt sowie Nordlünen umfasst, besteht regelmäßig<br />
die Nachfrage nach zwei RTW rund um die Uhr. Daneben waren insbesondere in den Tagstunden zeitgleiche<br />
Nachfragen nach einem dritten RTW zu erkennen. Aufgrund der zentralen Lage des zugehörigen<br />
Standortes in der Kupferstr. erscheint die Vorhaltung eines dritten RTW in den Tagstunden von Montag<br />
bis Freitag (z.B. von <strong>07</strong>:00-19:00 Uhr) als bedarfsgerecht. Hierdurch können dann auch Duplizitätsfälle<br />
in den anderen genannten Versorgungsbereichen bedient werden.<br />
Aufgrund des Bedarfs für einen 3. RTW in den Tagstunden im Versorgungsbereich Lünen-Zentrum könnte<br />
nunmehr in Erwägung gezogen werden, dieses Rettungsmittel wie oben bereits dargestellt in Lünen-<br />
Nordlünen zu stationieren. Die Unterstützungsmöglichkeit bei Duplizitäten in den südlichen Stadtteilen<br />
würde sich reduzieren (dort würden aber dennoch 4 RTW rund um die Uhr vorgehalten), die in Richtung<br />
Selm aber merklich erhöhen.<br />
Die Kostenträger (Krankenkassen) haben der Vorhaltung eines zusätzlichen RTW für den Rettungsdienstbereich<br />
Lünen bereits zugestimmt.<br />
Die Zustimmung des Rates der Stadt Lünen wurde ebenfalls erteilt.<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der <strong>Kreis</strong>ordnung<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen<br />
dieser Satzungsergänzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht<br />
mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde<br />
nicht durchgeführt,<br />
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Landrat hat den <strong>Kreis</strong>tagsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber dem <strong>Kreis</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte<br />
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
<strong>Unna</strong>, 05.03.2013<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />
Der Landrat<br />
Michael Makiolla<br />
100
Fischerprüfung 2013<br />
Die nächste Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines wird im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> an folgenden<br />
Terminen durchgeführt:<br />
Prüfungstag: 03.06.2013 bis <strong>07</strong>.06.2013<br />
Prüfungsort:<br />
Dienstgebäude des <strong>Kreis</strong>es <strong>Unna</strong>, Platanenallee 16, 59425 <strong>Unna</strong>.<br />
Prüfungsbeginn:<br />
jeweils 08.00 und 13.00 Uhr<br />
Die Prüfungsteile (schriftliche und praktische Prüfung) sind jeweils an einem Tag zu absolvieren.<br />
Der genaue Zeitpunkt der praktischen Prüfung wird den Teilnehmern am Prüfungstag nach der schriftlichen<br />
Prüfung mitgeteilt. Die Fischerprüfung ist bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der<br />
Bewerber seinen Wohnsitz hat.<br />
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der <strong>Kreis</strong>verwaltung<br />
<strong>Unna</strong>, Untere Fischereibehörde, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 <strong>Unna</strong>, einzureichen.<br />
Für die Prüfung wird laut Ziffer 8.2.7 des Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung<br />
vom 03.<strong>07</strong>.2001 (SGV. NW. 2011) eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Die Teilnahme an der Prüfung<br />
kann davon abhängig gemacht werden, dass die Zahlung der Gebühr nachgewiesen wird.<br />
Zu der Prüfung dürfen nicht zugelassen werden:<br />
1. Personen, die das 13. Lebensjahr nicht vollendet haben,<br />
2. Personen, für die für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten wegen einer physischen Krankheit oder<br />
einer geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis<br />
des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten<br />
Angelegenheiten nicht erfasst.<br />
<strong>Unna</strong>, 05.03.2013<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />
Der Landrat<br />
Untere Fischereibehörde<br />
Im Auftrag<br />
Nicole Drawe<br />
101
Geschäftszeichen <strong>Unna</strong>, 8. März 2013<br />
36.3/77.12.4714.8<br />
Öffentliche Zustellung<br />
Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz<br />
– LZG NRW) vom <strong>07</strong>.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des<br />
Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück<br />
gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in<br />
abgeholt oder eingesehen werden kann:<br />
Aktenzeichen<br />
Datum<br />
36.3/77.12.4714.8 05.03.2013<br />
Empfänger<br />
Name<br />
Dan-Nicolae Grancea<br />
letzte bekannte Anschrift:<br />
Kentroper Weg 2, 59063 Hamm<br />
Ort:<br />
Fachbereich<br />
Raum<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong>, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 <strong>Unna</strong> Straßenverkehr A.109<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt<br />
wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste<br />
drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung<br />
2 Wochen vergangen sind.<br />
KREIS UNNA<br />
DER LANDRAT<br />
Im Auftrag<br />
Hering<br />
102
Geschäftszeichen<br />
Ort, Datum<br />
32.3/S 81/12 <strong>Unna</strong>, 06.03.2013<br />
Öffentliche Zustellung<br />
Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz<br />
– LZG NRW) vom <strong>07</strong>.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des<br />
Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück<br />
gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in<br />
abgeholt oder eingesehen werden kann:<br />
Aktenzeichen<br />
Datum<br />
32.3/S 81/12 06.03.2013<br />
Empfänger<br />
Name<br />
Jan Martin Bierschenk<br />
letzte bekannte Anschrift:<br />
Auf dem Spiek 26, 59174 Kamen<br />
Ort:<br />
Fachbereich Raum<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong>, Florianstr. 5, 59423 <strong>Unna</strong> 32.3 1.08<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt<br />
wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste<br />
drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung<br />
2 Wochen vergangen sind.<br />
KREIS UNNA<br />
DER LANDRAT<br />
Im Auftrag<br />
Ohrmann<br />
103
Herausgeber:<br />
Bestellungen sind<br />
zu richten an:<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> - Der Landrat<br />
Das Amtsblatt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Unna</strong> kann einzeln und im Abonnement bezogen werden.<br />
Die Abonnementkosten betragen 13,00 € jährlich.<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> – Der Landrat<br />
Büro Landrat, <strong>Kreis</strong>tag, Gleichstellung<br />
Friedrich-Ebert-Straße 1759425 <strong>Unna</strong>Fon 0 23 03 / 27-14 17<br />
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