28.02.2014 Aufrufe

07 - Kreis Unna

07 - Kreis Unna

07 - Kreis Unna

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

11<br />

Amtsblatt<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Unna</strong><br />

08.03.2013<br />

Inhalt<br />

Seite<br />

Sitzung des Jugendhilfeausschusses des <strong>Kreis</strong>es <strong>Unna</strong> am 18.03.2013 97<br />

Bekanntmachung der vom <strong>Kreis</strong>tag beschlossenen Ergänzung der 99<br />

2. Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst mit<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Termin zur Fischerprüfung 2013 des <strong>Kreis</strong>es <strong>Unna</strong> 101<br />

Öffentliche Zustellung 102<br />

Öffentliche Zustellung 103<br />

Amtsblatt Nr. 11 vom 08.03.2013


06.03.2013<br />

B e k a n n t g a b e<br />

Gem. § 41 Abs. 4 der <strong>Kreis</strong>ordnung NRW wird hiermit bekanntgegeben, dass folgendes Gremium zu einer<br />

Sitzung zusammentritt:<br />

Gremium<br />

Jugendhilfeausschuss<br />

Datum Montag | 18.03.2013<br />

Beginn<br />

16.00 Uhr<br />

Ort <strong>Kreis</strong>haus <strong>Unna</strong> | Freiherr-vom-Stein-Saal II/III | Friedrich-Ebert-Str. 17| 59425<br />

<strong>Unna</strong><br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

Punkt 1<br />

Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner<br />

Punkt 2<br />

Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung<br />

Punkt 2.1<br />

Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Bereich der Hilfen zur Erziehung;<br />

Aktueller Stand der Umsetzung<br />

Punkt 2.2<br />

Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung:<br />

Prüfauftrag zur Aufgabe der Trägerschaft des <strong>Kreis</strong>kindergartens "Villa Kunterbunt"<br />

Punkt 3<br />

Kostenvergleich zwischen dem Fachbereich Familie und Jugend und einem städtischen<br />

Jugendamt Fröndenberg<br />

Punkt 4<br />

Kein Kind ohne gesundes Frühstück;<br />

Mündlicher Bericht aus dem Fröndenberger Arbeitskreis<br />

Punkt 5 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zum 1. August 2013<br />

Punkt 6<br />

Jahresbericht 2012 des Deutschen Kinderschutzbundes <strong>Kreis</strong>verband <strong>Unna</strong>. e.V.<br />

Punkt 7<br />

Kommunale Präventionsketten "Brücken für Familien";<br />

97


Mündlicher Bericht<br />

Punkt 8 Tätigkeitsbericht des Fachbereichs Familie und Jugend für das Jahr 2012<br />

Punkt 9<br />

Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

Punkt 10<br />

Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen<br />

Michael Makiolla<br />

Landrat<br />

98


Bekanntmachung<br />

Die vom <strong>Kreis</strong>tag in seiner Sitzung am 26.02.2013 beschlossene Ergänzung der 2. Fortschreibung des Bedarfsplanes<br />

für den Rettungsdienst wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Sachbericht<br />

Bereits bei der 2. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans wurde seitens der Stadt Lünen darauf<br />

hingewiesen, dass eine Verlegung der Rettungswache Lünen-Mitte zu einem südlicher gelegenen Standort<br />

im Stadtbereich geplant sei.<br />

Da die Bauarbeiten bereits im Jahr 2012 abgeschlossen wurden, konnte die Rettungswache im Juni 2012<br />

den neuen Standort in der Kupferstraße 60 beziehen.<br />

Auch die Rettungswache in Selm, Ludgeristr. 123, musste verlegt werden, da sie erhebliche bauliche Mängel<br />

aufwies. Sie wurde vorübergehend nach Selm-Bork, Adenauerplatz 7, verlegt.<br />

Da sich durch diese Wachenverlegungen die Eintreffzeiten der Rettungsmittel ändern / erhöhen, war eine<br />

gutachterliche Betrachtung für den Bereich Lünen / Selm angeraten.<br />

Ergebnisse der Untersuchung<br />

Die Untersuchung vollzog sich in zwei Schritten. Der erste Schritt umfasste die Prüfung für eine künftige<br />

bedarfsgerechte Standortstruktur. Wesentliche Ergebnisse sind:<br />

Der zunächst provisorisch eingerichtete Standort in Selm-Bork erlaubt für den <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> eine verbesserte<br />

Versorgung im Bereich der Notfallrettung. Von ihm aus kann neben der Versorgung des Gemeindegebietes<br />

Selm auch eine Unterstützung in Richtung der Stadt Lünen bei Duplizitätsfällen erfolgen. Durch die größere<br />

Nähe zur Stadt Lünen verringert sich zudem die Einsatzdauer, da der Standort nach Rückfahrt vom<br />

Transportziel ( z.B. Krankenhäuser in Lünen) schneller erreicht wird.<br />

Der neue Standort Lünen (Kupferstr.) erlaubt planerisch nahezu flächendeckend für das Stadtgebiet Lünen<br />

die Einhaltung einer Hilfsfrist von 8 Minuten. Aus einsatztaktischer Sicht sollten alle Standorte erhalten bleiben.<br />

Der Standort Lünen-Brambauer befindet sich in der Nähe des dortigen Krankenhauses, das den Ausgangspunkt<br />

einer erhöhten Anzahl von Interhospitaltransporten bildet. Im Falle des Wegfalls dieses Standortes<br />

müsste regelmäßig erst ein Rettungsmittel z.B. vom Standort Lünen (Kupferstr.) zugeführt werden.<br />

Der Standort Lünen-Horstmar wiederum dient neben der Versorgung des südöstlichen Stadtgebietes von<br />

Lünen bei Duplizitätsfällen in den Nachbarstädten (z.B. Bergkamen, Kamen) aufgrund der infrastrukturell<br />

günstigen Lage als Rückfallebene.<br />

Zur Absicherung des so genannten 2. Abmarsches, d.h. bei Duplizitätsfällen insbesondere im Bereich<br />

Selm, ist ein Standort im nördlichen Stadtbereich Lünen sinnvoll, insbesondere um die bestehenden ebenerdigen<br />

Bahnübergänge (z.B. Borker Str.) als Hindernis zu vermeiden.<br />

Der zweite Schritt bestand in der Feststellung der bedarfsnotwendigen Rettungsmittelausstattung für die<br />

Notfallrettung mit RTW. Hierbei wird versorgungsbereichsbezogen die Situation der Duplizitätsfälle, d.h. des<br />

zeitgleichen Auftretens einer Nachfrage nach diesen Rettungsmitteln betrachtet. Es ergeben sich folgende<br />

Ergebnisse:<br />

99


In den Versorgungsbereichen Selm, Lünen-Brambauer und Lünen-Horstmar besteht regelmäßig die Nachfrage<br />

nach einem RTW rund um die Uhr. Eher unregelmäßig traten Duplizitäten auf, für die allerdings jeweils<br />

die Vorhaltung eines weiteren RTW nicht bedarfsgerecht erscheint.<br />

Im Versorgungsbereich Lünen-Zentrum, der u.a. die Kernstadt sowie Nordlünen umfasst, besteht regelmäßig<br />

die Nachfrage nach zwei RTW rund um die Uhr. Daneben waren insbesondere in den Tagstunden zeitgleiche<br />

Nachfragen nach einem dritten RTW zu erkennen. Aufgrund der zentralen Lage des zugehörigen<br />

Standortes in der Kupferstr. erscheint die Vorhaltung eines dritten RTW in den Tagstunden von Montag<br />

bis Freitag (z.B. von <strong>07</strong>:00-19:00 Uhr) als bedarfsgerecht. Hierdurch können dann auch Duplizitätsfälle<br />

in den anderen genannten Versorgungsbereichen bedient werden.<br />

Aufgrund des Bedarfs für einen 3. RTW in den Tagstunden im Versorgungsbereich Lünen-Zentrum könnte<br />

nunmehr in Erwägung gezogen werden, dieses Rettungsmittel wie oben bereits dargestellt in Lünen-<br />

Nordlünen zu stationieren. Die Unterstützungsmöglichkeit bei Duplizitäten in den südlichen Stadtteilen<br />

würde sich reduzieren (dort würden aber dennoch 4 RTW rund um die Uhr vorgehalten), die in Richtung<br />

Selm aber merklich erhöhen.<br />

Die Kostenträger (Krankenkassen) haben der Vorhaltung eines zusätzlichen RTW für den Rettungsdienstbereich<br />

Lünen bereits zugestimmt.<br />

Die Zustimmung des Rates der Stadt Lünen wurde ebenfalls erteilt.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der <strong>Kreis</strong>ordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen<br />

dieser Satzungsergänzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht<br />

mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde<br />

nicht durchgeführt,<br />

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Landrat hat den <strong>Kreis</strong>tagsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber dem <strong>Kreis</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte<br />

Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Unna</strong>, 05.03.2013<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

Der Landrat<br />

Michael Makiolla<br />

100


Fischerprüfung 2013<br />

Die nächste Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines wird im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> an folgenden<br />

Terminen durchgeführt:<br />

Prüfungstag: 03.06.2013 bis <strong>07</strong>.06.2013<br />

Prüfungsort:<br />

Dienstgebäude des <strong>Kreis</strong>es <strong>Unna</strong>, Platanenallee 16, 59425 <strong>Unna</strong>.<br />

Prüfungsbeginn:<br />

jeweils 08.00 und 13.00 Uhr<br />

Die Prüfungsteile (schriftliche und praktische Prüfung) sind jeweils an einem Tag zu absolvieren.<br />

Der genaue Zeitpunkt der praktischen Prüfung wird den Teilnehmern am Prüfungstag nach der schriftlichen<br />

Prüfung mitgeteilt. Die Fischerprüfung ist bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der<br />

Bewerber seinen Wohnsitz hat.<br />

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der <strong>Kreis</strong>verwaltung<br />

<strong>Unna</strong>, Untere Fischereibehörde, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 <strong>Unna</strong>, einzureichen.<br />

Für die Prüfung wird laut Ziffer 8.2.7 des Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung<br />

vom 03.<strong>07</strong>.2001 (SGV. NW. 2011) eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Die Teilnahme an der Prüfung<br />

kann davon abhängig gemacht werden, dass die Zahlung der Gebühr nachgewiesen wird.<br />

Zu der Prüfung dürfen nicht zugelassen werden:<br />

1. Personen, die das 13. Lebensjahr nicht vollendet haben,<br />

2. Personen, für die für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten wegen einer physischen Krankheit oder<br />

einer geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis<br />

des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten<br />

Angelegenheiten nicht erfasst.<br />

<strong>Unna</strong>, 05.03.2013<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

Der Landrat<br />

Untere Fischereibehörde<br />

Im Auftrag<br />

Nicole Drawe<br />

101


Geschäftszeichen <strong>Unna</strong>, 8. März 2013<br />

36.3/77.12.4714.8<br />

Öffentliche Zustellung<br />

Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz<br />

– LZG NRW) vom <strong>07</strong>.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des<br />

Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück<br />

gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in<br />

abgeholt oder eingesehen werden kann:<br />

Aktenzeichen<br />

Datum<br />

36.3/77.12.4714.8 05.03.2013<br />

Empfänger<br />

Name<br />

Dan-Nicolae Grancea<br />

letzte bekannte Anschrift:<br />

Kentroper Weg 2, 59063 Hamm<br />

Ort:<br />

Fachbereich<br />

Raum<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong>, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 <strong>Unna</strong> Straßenverkehr A.109<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt<br />

wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste<br />

drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung<br />

2 Wochen vergangen sind.<br />

KREIS UNNA<br />

DER LANDRAT<br />

Im Auftrag<br />

Hering<br />

102


Geschäftszeichen<br />

Ort, Datum<br />

32.3/S 81/12 <strong>Unna</strong>, 06.03.2013<br />

Öffentliche Zustellung<br />

Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz<br />

– LZG NRW) vom <strong>07</strong>.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des<br />

Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück<br />

gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in<br />

abgeholt oder eingesehen werden kann:<br />

Aktenzeichen<br />

Datum<br />

32.3/S 81/12 06.03.2013<br />

Empfänger<br />

Name<br />

Jan Martin Bierschenk<br />

letzte bekannte Anschrift:<br />

Auf dem Spiek 26, 59174 Kamen<br />

Ort:<br />

Fachbereich Raum<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong>, Florianstr. 5, 59423 <strong>Unna</strong> 32.3 1.08<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt<br />

wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste<br />

drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung<br />

2 Wochen vergangen sind.<br />

KREIS UNNA<br />

DER LANDRAT<br />

Im Auftrag<br />

Ohrmann<br />

103


Herausgeber:<br />

Bestellungen sind<br />

zu richten an:<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> - Der Landrat<br />

Das Amtsblatt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Unna</strong> kann einzeln und im Abonnement bezogen werden.<br />

Die Abonnementkosten betragen 13,00 € jährlich.<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> – Der Landrat<br />

Büro Landrat, <strong>Kreis</strong>tag, Gleichstellung<br />

Friedrich-Ebert-Straße 1759425 <strong>Unna</strong>Fon 0 23 03 / 27-14 17<br />

104

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!