cd - Genehmgigungsbescheid FVZ-Westfood - Kreis Unna
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DER LANDRAT<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />
<br />
Postfach 21 12<br />
<br />
59411 <strong>Unna</strong><br />
<strong>cd</strong><br />
Gegen Empfangsbekenntnis<br />
Firma<br />
<strong>FVZ</strong> <strong>Westfood</strong> Convenience GmbH<br />
Natorper Straße 57<br />
59439 Holzwickede<br />
Natur und Umwelt<br />
Gewerblicher Umweltschutz<br />
und Abfallwirtschaft<br />
Auskunft<br />
Christian Dörendahl<br />
Fon 02303 27-2272<br />
Fax 02303 27-1297<br />
christian.doerendahl@kreisunna.de<br />
___<br />
Mein Zeichen<br />
69.3/2.04.0468934-BIMG-2<br />
02.10.2013<br />
o<br />
Immissionsschutz;<br />
Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungs-<br />
oder Futtermittelerzeugnissen aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen<br />
Milch, allein oder mit pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität<br />
von 75 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag in 59439<br />
Holzwickede, Natorper Straße 57, Gemarkung Holzwickede, Flur 3, Flurstücke<br />
800 u. 833<br />
___<br />
Antrag vom 22.07.2013, Eingang bei der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Unna</strong> am<br />
23.07.2013, zuletzt ergänzt bzw. geändert durch Unterlagen vom 29.07.2013,<br />
der Firma <strong>FVZ</strong> <strong>Westfood</strong> Convenience GmbH, Natorper Straße 57, 59439<br />
Holzwickede<br />
G e n e h m i g u n g s b e s c h e i d<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
auf Ihren oben genannten Antrag wird hiermit die Genehmigung gemäß §§ 4, 6<br />
und 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge<br />
(Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG -) zur Errichtung und zum Betrieb<br />
einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen<br />
aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen Milch, allein oder mit pflanzlichen<br />
Rohstoffen mit einer Produktionskapazität von 75 Tonnen Fertigerzeugnissen<br />
oder mehr je Tag in 59439 Holzwickede, Natorper Straße 57, Gemarkung<br />
Holzwickede, Flur 3, Flurstücke 800 u. 833, erteilt.<br />
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Es ergeht diesbezüglich ein<br />
gesonderter Gebührenbescheid.<br />
Öffnungszeiten<br />
Mo - Do 08.00 - 16.30 Uhr<br />
Fr 08.00 - 12.30 Uhr<br />
und nach Vereinbarung<br />
Dienstgebäude<br />
Platanenallee 16<br />
59425 <strong>Unna</strong><br />
2. Obergeschoss, Raum 204<br />
Bus und Bahn<br />
Servicezentrale fahrtwind<br />
Fon 01803 504030 (9 Cent/Min.)<br />
www.fahrtwind-online.de<br />
Zentrale Verbindungen<br />
Fon 02303 27-0<br />
Fax 02303 27-1399<br />
post@kreis-unna.de<br />
www.kreis-unna.de<br />
Bankverbindung<br />
Sparkasse <strong>Unna</strong>Kamen<br />
BLZ 443 500 60 | Kto.-Nr. 75 00<br />
IBAN: DE69443500600000007500<br />
SWIFT: WELADED1UNN<br />
- <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc
Folgende geprüfte und mit gesiegelten Etiketten versehene Antragsunterlagen, einschließlich der behördlichen<br />
Eintragungen bzw. Änderungen, sind Bestandteil dieses Genehmigungsbescheides:<br />
1. Antragstellung<br />
1.1 Antrag (Formular 1 Blatt 1 u. 2) 1 Blatt<br />
1.2 Genehmigungsbestand der gesamten Anlage (Formular 1 Blatt 3) 2 Blatt<br />
1.3 Kurzbeschreibung, IED-Anlagenrelevanz, Erklärung zur Kostenübernahme,<br />
Geschäfts- u. Betriebsgeheimnisse<br />
1 Blatt<br />
2. Lage<br />
2.1 Beschreibung der Lage 1 Blatt<br />
2.2 Topographische Karte, Maßstab 1 : 25.000 (Auszug) 1 Blatt<br />
2.3 Grundkarte, Maßstab 1 : 5.000 (Auszug) 1 Blatt<br />
2.4 Flurkarte, Maßstab 1 : 1.000 (Auszug) 1 Blatt<br />
2.5 Flächennutzungsplan, Maßstab 1 : 5.000 (Auszug) 1 Blatt<br />
2.6 Bebauungsplan 1 Blatt<br />
2.7 Lageplan Quellen Luft 1 Blatt<br />
3. Anlage und Betrieb<br />
3.1 Anlagen- und Betriebsbeschreibung<br />
3.1.1 Betriebszeiten<br />
3.1.2 Betriebseinheiten<br />
3.1.2 Maschinen- und Geräteeinsatz<br />
4 Blatt<br />
3.2 Kapazitäten und Leistung<br />
3.3 Stoffströme<br />
3.4 Energie<br />
3.5 Wasserversorgung<br />
3.6 Gliederung der Anlage in Betriebseinheiten (Formular 2) 1 Blatt<br />
3.7 Technische Daten (Formular 3, Blatt 1 und 2) 6 Blatt<br />
<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 2 von 13
3.8 Maschinenaufstellungsplan 2 Blatt<br />
3.9 Fließbild 1 Blatt<br />
4. Emissionen<br />
4.1 Luftverunreinigungen<br />
4.1.1 Gasförmige Verunreinigungen<br />
4.1.2 Gerüche<br />
1 Blatt<br />
4.1.3 Staub<br />
4.1.4 Quellenverzeichnis (Luft) (Formular 5) 1 Blatt<br />
4.1.5 Betriebsablauf und Emissionen (Luft) (Formular 4, Blatt 1) 2 Blatt<br />
4.2 Geräusche<br />
4.3 Schwingungen (Erschütterungen)<br />
1 Blatt<br />
4.4 Strahlenschutz / Radioaktivität<br />
5 Messung von Emissionen und Immissionen sowie Emissionsminderung<br />
5.1 Maßnahmen zur Emissionsminderung und Messung 2 Blatt<br />
5.2 Abgasreinigung (Formular 6, Blatt 1) 1 Blatt<br />
5.3<br />
Immissionsschutz-Gutachten Nr. 03 0934 12 vom 29.11.2012<br />
der Sachverständigen für Immissionsschutz Uppenkamp u. Partner<br />
34 Blatt<br />
6 Anlagensicherheit und Störfallverordnung<br />
6.1 Anlagensicherheit und Störfallverordnung 1 Blatt<br />
7 Arbeitsschutz<br />
7.1 Allgemeines, Anforderungen an die Arbeitsstätte, Zuständigkeiten 1 Blatt<br />
7.2 Gefährdungsbeurteilungen (exemplarisch) 5 Blatt<br />
7.3 Verwendung und Lagerung von Gefahrstoffen 1 Blatt<br />
7.3.1 Gefahrstoffkataster / Betriebsstoffkataster 4 Blatt<br />
7.3.2 Feuerwehrplan 6 Blatt<br />
<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 3 von 13
7.3.3 Explosionsschutzdokument Gewürzmischanlagen 9 Blatt<br />
7.4 Handbuch zum Arbeitsschutzmanagementsystem 12 Blatt<br />
7.5 Auditbericht Berufsgenossenschaft 2 Blatt<br />
7.6 Stellungnahmen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt 1 Blatt<br />
8. Abfälle<br />
8.1 Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen 1 Blatt<br />
8.2<br />
Verwertung / Beseitigung von Abfällen<br />
(Formular 4, Blatt 3, Anhang zu Formular 4, Blatt 3)<br />
3 Blatt<br />
9. Abwasser<br />
9.1 Allgemeine Angaben zur Abwasserwirtschaft 1 Blatt<br />
9.2 Betriebsablauf und Emissionen (Abwasser) (Formular 4, Blatt 2) 1 Blatt<br />
9.3 Abwasserreinigung/-behandlung (Formular 6, Blatt 2) 1 Blatt<br />
9.4 Niederschlagsentwässerung (Formular 7) 1 Blatt<br />
9.5 Entwässerungsplan 1 Blatt<br />
10. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />
10.1 Beschreibung der wassergefährdenden Stoffe 1 Blatt<br />
10.2<br />
10.3<br />
Anlagen zum Lagern flüssiger wassergefährdender Stoffe<br />
(Formular 8.1, Blatt 1 und 2)<br />
Fass- und Gebindelager zum Lagern wassergefährdender Stoffe<br />
(Formular 8.1, Blatt 3)<br />
1 Blatt<br />
3 Blatt<br />
10.4 Anlagen zum Lagern fester wassergefährdender Stoffe (Formular 8.2) 1 Blatt<br />
10.5<br />
10.6<br />
10.7<br />
Anlagen zum Abfüllen / Umschlagen wassergefährdender flüssiger Stoffe<br />
(Formular 8.3, Blatt 1 und 2)<br />
Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe<br />
(Formular 8.4)<br />
Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe<br />
(Formular 8.5, Blatt 1 und 2)<br />
1 Blatt<br />
1 Blatt<br />
1 Blatt<br />
10.8 Löschwasserrückhaltung 1 Blatt<br />
11. Bauvorlagen und Brandschutz<br />
11.1 Erläuterung 1 Blatt<br />
<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 4 von 13
11.2 Brandschutzkonzept 18 Blatt<br />
12 Natur, Landschaft und Bodenschutz<br />
12.1<br />
Ergänzende Angaben bei Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />
12.2 Angaben zum Bodenschutz / Ausgangszustandsbericht<br />
1 Blatt<br />
13. Umweltverträglichkeit<br />
13.1 Keine Pflicht zur Prüfung nach dem UVPG 1 Blatt<br />
14. Maßnahmen bei Betriebseinstellung<br />
14.1 Maßnahmen für den Fall der Betriebseinstellung 1 Blatt<br />
15. Sonstige Zeichnungen, Zusammenstellungen und technische Unterlagen<br />
15.1 Maschinenaufstellungsplan Produktion (exemplarisch) 1 Blatt<br />
15.2 Leistungsdaten Maschinen Produktion (exemplarisch) 2 Blatt<br />
15.3 Technische Daten mobile Transportmaschinen (exemplarisch) 6 Blatt<br />
15.4 Beschreibung Komponenten Dampfkesselanlage 15 Blatt<br />
I. Genehmigungsumfang<br />
Die Genehmigung erstreckt auf die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von sonstigen<br />
Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen Milch, allein oder<br />
mit pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität von 75 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr<br />
je Tag in 59439 Holzwickede, Natorper Straße 57, Gemarkung Holzwickede, Flur 3, Flurstücke 800 u.<br />
833.<br />
Die Genehmigung umfasst insbesondere folgende Änderungen:<br />
Die bereits bestehende und baurechtlich genehmigte Produktionsanlage zur Verarbeitung von Fleischwaren<br />
zu Convenience-Produkten kann durch optimale Produktionsauslastung folgende Leistungen und<br />
Kapazitäten erreichen:<br />
Gesamtlagerkapazität:<br />
Durchsatzleistung:<br />
455 t<br />
84 t/d<br />
Änderungen der baulichen Gegebenheiten finden nicht statt.<br />
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen<br />
aus den zu diesem Bescheid gehörenden oben aufgeführten Unterlagen.<br />
<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 5 von 13
Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der oben angeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich<br />
nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.<br />
Der Bescheid ergeht im Übrigen unbeschadet sonstiger behördlicher Entscheidungen, die nach § 13<br />
BImSchG nicht von dem Bescheid eingeschlossen sind.<br />
II. Fortdauer bisheriger Genehmigungen<br />
Die bislang erteilten Genehmigungen baurechtlicher, immissionsschutzrechtlicher und wasserrechtlicher<br />
Art gemäß Nr. 1.2 der Antragsunterlagen behalten ihre Gültigkeit, soweit sich aus diesem Bescheid keine<br />
Abweichungen ergeben.<br />
III. Nebenbestimmungen<br />
1 Allgemeine Festsetzungen<br />
1.1 Dieser Bescheid oder eine Kopie einschließlich der zugehörigen Antragsunterlagen sind von Ihnen<br />
oder von Ihrem bzw. Ihrer Beauftragten jederzeit zur Einsichtnahme für die Aufsichtsbehörden bereitzuhalten.<br />
1.2 Der Zeitpunkt der Leistungs- und Kapazitätserhöhung ist der Genehmigungsbehörde (<strong>Kreis</strong><br />
<strong>Unna</strong>, Fachbereich Natur und Umwelt, Sachgebiet Gewerblicher Umweltschutz und Abfallwirtschaft,<br />
Platanenallee 16, 59425 <strong>Unna</strong>) schriftlich anzuzeigen.<br />
Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor Beginn der Leistungs- und Kapazitätserhöhung der<br />
Anlage vorliegen.<br />
2 Immissionsschutz<br />
2.1 Die von der Genehmigung erfassten Betriebseinrichtungen sind schalltechnisch so zu errichten<br />
und zu betreiben, dass die von dieser Anlage einschließlich aller Nebeneinrichtungen sowie des<br />
innerbetrieblichen Transportverkehrs verursachten Geräuschimmissionen folgende Immissionsrichtwerte<br />
- gemessen jeweils 0,50 m vor geöffnetem, vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster<br />
(von betriebsfremden schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109) der nachstehend genannten<br />
Wohngebäude nicht überschreiten:<br />
Natorper Straße 59a, Holzwickede<br />
tagsüber<br />
nachts<br />
65 dB(A),<br />
50 dB(A);<br />
<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 6 von 13
Krummer Weg 14, Holzwickede<br />
tagsüber<br />
nachts<br />
60 dB(A),<br />
45 dB(A);<br />
Hirtenweg 10, Holzwickede<br />
tagsüber<br />
nachts<br />
55 dB(A),<br />
40 dB(A);<br />
gemessen und bewertet nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm).<br />
Als Nachtzeit gilt die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.<br />
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als<br />
30 dB (A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB (A) überschreiten.<br />
Die zulässigen Immissionsrichtwerte ergeben sich aus Nr. 6.1 der TA Lärm.<br />
2.2 Die Betriebszeiten des Produktionsbetriebs werden von montags bis samstags auf die Zeit von<br />
00:00 Uhr – 24:00 Uhr festgeschrieben. An Sonn- und Feiertagen darf die Anlage nicht betrieben<br />
werden.<br />
2.3 Die Anlieferung von Waren (Frischfleisch, Gewürze, Verpackungsmaterialien usw.) erfolgt ausschließlich<br />
tagsüber in der Zeit von 06:00 Uhr - 16:00 Uhr von Montag bis Samstag.<br />
Der Abtransport von Produkten und Waren (Fertig-Erzeugnisse) ist ebenso tagsüber in der Zeit von<br />
06:00 Uhr - 22:00 Uhr von Montag bis Samstag durchzuführen.<br />
In der Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen Transporte<br />
(An- und Ablieferung von Waren, Produkte, Fertigerzeugnisse usw.) nicht stattfinden.<br />
IV. Hinweise<br />
1 Allgemeine Hinweise<br />
1.1 Diesem Bescheid haben die eingangs aufgeführten Antragsunterlagen zugrunde gelegen. Abweichungen<br />
während der Errichtung bedürfen einer weiteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.<br />
<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 7 von 13
2 Immissionsschutz<br />
2.1 Jede Änderung der Anlage, die Auswirkungen auf die Schutzgüter haben kann, bedarf einer Anzeige<br />
nach § 15 BImSchG bzw. einer Genehmigung nach § 16 BImSchG.<br />
2.2 Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung andere, die Anlagen betreffende behördliche<br />
Entscheidungen ein, mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne<br />
sowie von behördlichen Entscheidungen aufgrund atomrechtlicher Vorschriften.<br />
Entscheidungen aufgrund von wasserrechtlichen Vorschriften werden mit in die Genehmigung<br />
nach BImSchG eingeschlossen, soweit es sich nicht um Bewilligungen und Erlaubnisse nach § 8<br />
des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) handelt.<br />
3 Landschaftsschutz<br />
3.1 Östlich ans Produktionsgelände angrenzend befindet sich – entgegen der Beschreibung in den<br />
Antragsunterlagen unter Nr. 2.1 - gemäß Landschaftsplan Nr. 5 „Raum Holzwickede“ der geschützte<br />
Landschaftsbestandteil Nr. 4, welcher im Jahre 2009 zur „Nartoper Bachauen-Landschaft“ ökologisch<br />
aufgewertet wurde. Die Festsetzung erfolgte gem. § 23 a) und b) des Landschaftsgesetzes<br />
(LG).<br />
4 Abfallwirtschaft<br />
4.1 Die Registerpflichten gemäß § 49 Abs. 3 des <strong>Kreis</strong>laufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind für die<br />
beim Betrieb der Produktionsanlage anfallenden gefährlichen Abfälle zu beachten und einzuhalten.<br />
Auf Verlangen ist das Register der zuständigen Behörde zur Einsichtnahme vorzulegen.<br />
Auf die weiteren Bestimmungen des <strong>Kreis</strong>laufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der Abfallverzeichnis-<br />
Verordnung (AVV) und der Nachweisverordnung (NachwV) wird hingewiesen.<br />
5 Gewässerschutz<br />
5.1 Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Anforderungen des § 62 Wasserhaushaltgesetz<br />
(WHG) und des § 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />
Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) sowie die Betreiberpflichten gemäß § 1 der Verordnung<br />
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WassGefAnlV) zu beachten.<br />
V. Begründung<br />
Am 22.07.2013 (Eingang bei der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Unna</strong> am 23.07.2013) beantragten Sie die Genehmigung<br />
der Errichtung und des Betriebes einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen<br />
aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen Milch, allein oder mit pflanzlichen Rohstoffen<br />
mit einer Produktionskapazität von 75 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag in 59439<br />
Holzwickede, Natorper Straße 57, Gemarkung Holzwickede, Flur 3, Flurstücke 800 u. 833.<br />
<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 8 von 13
Sie gaben im Antrag an, dass ohne bauliche Änderungen und bei unveränderter Betriebsfläche die Erhöhung<br />
der Produktionskapazität durch optimale Auslastung der bereits bestehenden baurechtlich genehmigten<br />
Produktionsanlage die Durchsatzleistung zur Verarbeitung von Fleischwaren zu Convenience-<br />
Produkten von derzeit 75 t Fertigerzeugnissen pro Arbeitstag auf zukünftig 84 t pro Arbeitstag erhöht<br />
werden kann.<br />
Die beantragte Anlage gehört damit zu den unter Ziffer 7.34.1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur<br />
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen<br />
– 4. BImSchV) vom 02.05.2013 in der zurzeit gültigen Fassung genannten Anlagen.<br />
Die Anlage ist gleichzeitig eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie (Artikel 10 der Richtlinie<br />
2010/75 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen –<br />
IED-Richtline), in der relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden.<br />
Gemäß § 10 Abs. 1 a BImSchG wäre daher neben den Antragsunterlagen ein Bericht über den Ausgangszustand<br />
vorzulegen, wenn und soweit eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers<br />
auf dem Anlagengrundstück durch die relevanten gefährlichen Stoffe möglich ist. Die Möglichkeit einer<br />
Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers besteht nicht, wenn auf Grund der tatsächlichen<br />
Umstände ein Eintrag ausgeschlossen werden kann.<br />
Sie beantragten, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit von der Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes<br />
abgesehen wird, da es sich hier um eine baurechtlich genehmigte Bestandsanlage handelt,<br />
bei der lediglich die Produktionsleistung optimiert wird, keine baulichen Veränderungen vorgenommen<br />
werden und keine zusätzliche Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers zu erwarten ist.<br />
Auf einen Ausgangszustandsbericht habe ich daher antragsgemäß verzichtet.<br />
Das Vorhaben liegt in einem Bereich, für den die Gemeinde Holzwickede am 27.06.1996 einen Flächennutzungsplan<br />
aufgestellt hat. Das Antragsgrundstück liegt danach in einer Gewerbefläche. Der Flächennutzungsplan<br />
ist seit dem 23.09.1999 rechtswirksam. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens<br />
richtet sich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) als Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
Nr. 1 „Natorp“. Das Vorhaben ist zulässig, da es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht<br />
widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Das Einvernehmen der Gemeinde Holzwickede ist erteilt<br />
worden.<br />
Das Verfahren für die Erteilung der Genehmigung war nach den Bestimmungen der Neunten Verordnung<br />
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das genehmigungsverfahren<br />
– 9. BImSchV) vom 29.05.1992 in der zurzeit gültigen Fassung durchzuführen.<br />
Danach wurden Zeichnungen und Beschreibungen in dem für die Erteilung der Genehmigung erforderlichen<br />
Umfang mit dem Antrag vom 22.07.2013 vorgelegt bzw. später nachgereicht.<br />
Fachgesetzliche Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen:<br />
Der Genehmigungsantrag ist den nachstehenden Behörden und sachverständigen Stellen zur Prüfung<br />
und Stellungnahme vorgelegt worden:<br />
• <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong>,<br />
o Fachbereich Natur und Umwelt (Sachgebiet Landschaft, Sachgebiet Wasser und Boden,<br />
Sachgebiet Gewerblicher Umweltschutz und Abfallwirtschaft),<br />
<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 9 von 13
o Fachbereich Bauen (Sachgebiet Bauordnungsangelegenheiten, Brandschutzdienststelle),<br />
o Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz (Sachgebiet Gesundheitsschutz und<br />
Umweltmedizin, Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung)<br />
• Bezirksregierung Arnsberg,<br />
o Dezernat 55.1 (Arbeitsschutz),<br />
• Gemeinde Holzwickede,<br />
o Fachbereich Technische Dienste.<br />
Die Antragsunterlagen wurden auch unter Berücksichtigung der Bündelungswirkung des § 13 BImSchG<br />
für ansonsten separat erforderliche Entscheidungen eingehend von den Fachbehörden, den sachverständigen<br />
Stellen und durch die Genehmigungsbehörde geprüft.<br />
Die beteiligten Fachbehörden haben – abgesehen von Vorschlägen für verschiedene Nebenbestimmungen<br />
oder Hinweisen für die Genehmigung – keine Bedenken gegen die Neugenehmigung Ihrer Anlage<br />
erhoben.<br />
Des Weiteren erfolgte die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens gemäß § 10 BImSchG im Amtsblatt<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Unna</strong> vom 02.08.2013 sowie in der Ausgabe den örtlichen Tageszeitungen „Hellweger<br />
Anzeiger“ und „Westfälische Rundschau“ vom 02.08.2013.<br />
Die Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom 05.08.2013 bis einschließlich 04.09.2013 bei der <strong>Kreis</strong>verwaltung<br />
<strong>Unna</strong>, Fachbereich Natur und Umwelt, Platanenallee 16, 59425 <strong>Unna</strong>, und bei der Gemeinde<br />
Holzwickede, Dienstgebäude Allee 10, 59439 Holzwickede, zur Einsichtnahme öffentlich aus.<br />
Die Frist für Einwendungen gegen das Vorhaben endete am 18.09.2013.<br />
Da keine Einwendungen erhoben wurden, wurde der für den 10.10.2013 geplante Erörterungstermin<br />
abgesagt. Die Öffentlichkeit wurde darüber durch Bekanntmachung im Amtsblatt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Unna</strong> vom<br />
20.09.2013 und in den örtlichen Tageszeitungen „Hellweger Anzeiger“ und „Westfälische Rundschau“ am<br />
21.09.2013 informiert.<br />
Die Prüfung der Antragsunterlangen hat ergeben, dass die Voraussetzungen nach § 6 BImSchG unter<br />
Beachtung der Nebenbestimmungen in Abschnitt III dieses Bescheides für die Genehmigungserteilung<br />
vorliegen, da die sich aus § 5 BImSchG und der auf Grund des § 7 BImSchG erlassenen Rechtsverordnung<br />
ergebenden Pflichten erfüllt werden, Belange des Arbeitsschutzes gewahrt sind und andere öffentlich-rechtliche<br />
Vorschriften nicht entgegenstehen.<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung / Umweltbezogener Sachverhalt:<br />
Für das o.g. Vorhaben war keine Vorprüfung zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.<br />
Es besteht keine UVP-Pflicht.<br />
<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 10 von 13
Zusammenfassende Beurteilung:<br />
Unter Berücksichtigung der umweltrechtlichen und anderen von der Neugenehmigung Ihrer Anlage betroffenen<br />
öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist festzustellen, dass:<br />
a) durch die Anlagenbau- und Betriebsweise sowie die Nebenbestimmungen dieses Genehmigungsbescheides<br />
sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 BImSchG und der auf<br />
Grund des § 7 BImSchG erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten erfüllt<br />
werden<br />
und<br />
b) andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung<br />
und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.<br />
Die Genehmigung war nach Vorgabe des § 6 BImSchG somit zu erteilen.<br />
VI. Rechtsgrundlagen<br />
Rechtsgrundlagen für diesen Genehmigungsbescheid sind:<br />
• Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />
Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)<br />
vom 17.05.2013 (BGBl I S. 1274),<br />
• Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung<br />
über genehmigungspflichtige Anlagen – 4. BImSchV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973),<br />
• Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung<br />
über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001, Stand<br />
02.05.2013: BGBl. I S. 73, 1000),<br />
• Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – Technische<br />
Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) vom 24.07.2002 (GMBl. S. 511),<br />
• Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – Technische<br />
Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26.08.1998 (GMBl. S. 503),<br />
• Richtlinien 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010<br />
über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)<br />
(Neufassung) (ABl. L 334 v. 17.12.2010 S. 17, ber. ABl. L 158 v. 19.06.2012 S. 25),<br />
• Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl I S. 94, Stand<br />
06.04.2013: BGBl I S. 734, 745),<br />
• Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschafts-<br />
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gesetz – LG NRW) vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568, Stand 16.03.2010: GV NRW S. 185),<br />
• Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414, Stand 11.06.2013: BGBl l S. 1548),<br />
• Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW) vom<br />
01.03.2000 (GV NRW S. 255, Stand 21.03.2013 GV NRW S. 142),<br />
• Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31.07.2009<br />
(BGBl. I S. 2585, Stand 21.01.2013: BGBl I S. 95, 98),<br />
• Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WassGefAnlV) vom<br />
31.03.2010 (BGBl. I S. 377),<br />
• Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe<br />
(VAwS) vom 20.03.2004 (GV. NRW S. 274), Stand 13.12.2012: GV NRW S. 681),<br />
• Gesetz zur Förderung der <strong>Kreis</strong>laufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung<br />
von Abfällen (<strong>Kreis</strong>laufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212,<br />
Stand 22.05.2013: BGBl. I S. 1346),<br />
• Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 11.12.2007 (GV NRW S. 662, Stand<br />
21.12.2010: GV NRW. S. 700),<br />
• Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom<br />
12.11.1999 (GV NRW 602, Stand 17.12.2009: GV NRW S. 861),<br />
in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen.<br />
VII. Rechtsmittelbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht<br />
Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3 in 45879 Gelsenkirchen, erhoben werden.<br />
Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen.<br />
Sollte die Frist durch ein Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen<br />
Verschulden Ihnen zugerechnet werden.<br />
Der Klage nebst Anlage sollten so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung<br />
erhalten können.<br />
Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen<br />
Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen –<br />
ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV. NRW S. 548) eingereicht werden.<br />
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Hinweise!<br />
• Wie in der Rechtsmittelbelehrung ausgeführt, kann gegen diesen Bescheid unmittelbar Klage erhoben<br />
werden. Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird empfohlen, sich vor einer Klageerhebung<br />
zunächst mit mir in Verbindung zu setzen. Unter Umständen können so Unstimmigkeiten auch<br />
ohne ein gerichtliches Verfahren behoben und offene Fragen geklärt werden. Die Klagefrist von<br />
einem Monat wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht<br />
verlängert.<br />
• Hinweise zur Klageerhebung in elektronischer Form und zum elektronischen Rechtsverkehr<br />
finden Sie auf den Internetseiten www.justiz.nrw.de der Landesjustizverwaltung sowie www.vggelsenkirchen.nrw.de<br />
des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
Ludwig Holzbeck<br />
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