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cd - Genehmgigungsbescheid FVZ-Westfood - Kreis Unna

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DER LANDRAT<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

<br />

Postfach 21 12<br />

<br />

59411 <strong>Unna</strong><br />

<strong>cd</strong><br />

Gegen Empfangsbekenntnis<br />

Firma<br />

<strong>FVZ</strong> <strong>Westfood</strong> Convenience GmbH<br />

Natorper Straße 57<br />

59439 Holzwickede<br />

Natur und Umwelt<br />

Gewerblicher Umweltschutz<br />

und Abfallwirtschaft<br />

Auskunft<br />

Christian Dörendahl<br />

Fon 02303 27-2272<br />

Fax 02303 27-1297<br />

christian.doerendahl@kreisunna.de<br />

___<br />

Mein Zeichen<br />

69.3/2.04.0468934-BIMG-2<br />

02.10.2013<br />

o<br />

Immissionsschutz;<br />

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungs-<br />

oder Futtermittelerzeugnissen aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen<br />

Milch, allein oder mit pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität<br />

von 75 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag in 59439<br />

Holzwickede, Natorper Straße 57, Gemarkung Holzwickede, Flur 3, Flurstücke<br />

800 u. 833<br />

___<br />

Antrag vom 22.07.2013, Eingang bei der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Unna</strong> am<br />

23.07.2013, zuletzt ergänzt bzw. geändert durch Unterlagen vom 29.07.2013,<br />

der Firma <strong>FVZ</strong> <strong>Westfood</strong> Convenience GmbH, Natorper Straße 57, 59439<br />

Holzwickede<br />

G e n e h m i g u n g s b e s c h e i d<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

auf Ihren oben genannten Antrag wird hiermit die Genehmigung gemäß §§ 4, 6<br />

und 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />

Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge<br />

(Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG -) zur Errichtung und zum Betrieb<br />

einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen<br />

aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen Milch, allein oder mit pflanzlichen<br />

Rohstoffen mit einer Produktionskapazität von 75 Tonnen Fertigerzeugnissen<br />

oder mehr je Tag in 59439 Holzwickede, Natorper Straße 57, Gemarkung<br />

Holzwickede, Flur 3, Flurstücke 800 u. 833, erteilt.<br />

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Es ergeht diesbezüglich ein<br />

gesonderter Gebührenbescheid.<br />

Öffnungszeiten<br />

Mo - Do 08.00 - 16.30 Uhr<br />

Fr 08.00 - 12.30 Uhr<br />

und nach Vereinbarung<br />

Dienstgebäude<br />

Platanenallee 16<br />

59425 <strong>Unna</strong><br />

2. Obergeschoss, Raum 204<br />

Bus und Bahn<br />

Servicezentrale fahrtwind<br />

Fon 01803 504030 (9 Cent/Min.)<br />

www.fahrtwind-online.de<br />

Zentrale Verbindungen<br />

Fon 02303 27-0<br />

Fax 02303 27-1399<br />

post@kreis-unna.de<br />

www.kreis-unna.de<br />

Bankverbindung<br />

Sparkasse <strong>Unna</strong>Kamen<br />

BLZ 443 500 60 | Kto.-Nr. 75 00<br />

IBAN: DE69443500600000007500<br />

SWIFT: WELADED1UNN<br />

- <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc


Folgende geprüfte und mit gesiegelten Etiketten versehene Antragsunterlagen, einschließlich der behördlichen<br />

Eintragungen bzw. Änderungen, sind Bestandteil dieses Genehmigungsbescheides:<br />

1. Antragstellung<br />

1.1 Antrag (Formular 1 Blatt 1 u. 2) 1 Blatt<br />

1.2 Genehmigungsbestand der gesamten Anlage (Formular 1 Blatt 3) 2 Blatt<br />

1.3 Kurzbeschreibung, IED-Anlagenrelevanz, Erklärung zur Kostenübernahme,<br />

Geschäfts- u. Betriebsgeheimnisse<br />

1 Blatt<br />

2. Lage<br />

2.1 Beschreibung der Lage 1 Blatt<br />

2.2 Topographische Karte, Maßstab 1 : 25.000 (Auszug) 1 Blatt<br />

2.3 Grundkarte, Maßstab 1 : 5.000 (Auszug) 1 Blatt<br />

2.4 Flurkarte, Maßstab 1 : 1.000 (Auszug) 1 Blatt<br />

2.5 Flächennutzungsplan, Maßstab 1 : 5.000 (Auszug) 1 Blatt<br />

2.6 Bebauungsplan 1 Blatt<br />

2.7 Lageplan Quellen Luft 1 Blatt<br />

3. Anlage und Betrieb<br />

3.1 Anlagen- und Betriebsbeschreibung<br />

3.1.1 Betriebszeiten<br />

3.1.2 Betriebseinheiten<br />

3.1.2 Maschinen- und Geräteeinsatz<br />

4 Blatt<br />

3.2 Kapazitäten und Leistung<br />

3.3 Stoffströme<br />

3.4 Energie<br />

3.5 Wasserversorgung<br />

3.6 Gliederung der Anlage in Betriebseinheiten (Formular 2) 1 Blatt<br />

3.7 Technische Daten (Formular 3, Blatt 1 und 2) 6 Blatt<br />

<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 2 von 13


3.8 Maschinenaufstellungsplan 2 Blatt<br />

3.9 Fließbild 1 Blatt<br />

4. Emissionen<br />

4.1 Luftverunreinigungen<br />

4.1.1 Gasförmige Verunreinigungen<br />

4.1.2 Gerüche<br />

1 Blatt<br />

4.1.3 Staub<br />

4.1.4 Quellenverzeichnis (Luft) (Formular 5) 1 Blatt<br />

4.1.5 Betriebsablauf und Emissionen (Luft) (Formular 4, Blatt 1) 2 Blatt<br />

4.2 Geräusche<br />

4.3 Schwingungen (Erschütterungen)<br />

1 Blatt<br />

4.4 Strahlenschutz / Radioaktivität<br />

5 Messung von Emissionen und Immissionen sowie Emissionsminderung<br />

5.1 Maßnahmen zur Emissionsminderung und Messung 2 Blatt<br />

5.2 Abgasreinigung (Formular 6, Blatt 1) 1 Blatt<br />

5.3<br />

Immissionsschutz-Gutachten Nr. 03 0934 12 vom 29.11.2012<br />

der Sachverständigen für Immissionsschutz Uppenkamp u. Partner<br />

34 Blatt<br />

6 Anlagensicherheit und Störfallverordnung<br />

6.1 Anlagensicherheit und Störfallverordnung 1 Blatt<br />

7 Arbeitsschutz<br />

7.1 Allgemeines, Anforderungen an die Arbeitsstätte, Zuständigkeiten 1 Blatt<br />

7.2 Gefährdungsbeurteilungen (exemplarisch) 5 Blatt<br />

7.3 Verwendung und Lagerung von Gefahrstoffen 1 Blatt<br />

7.3.1 Gefahrstoffkataster / Betriebsstoffkataster 4 Blatt<br />

7.3.2 Feuerwehrplan 6 Blatt<br />

<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 3 von 13


7.3.3 Explosionsschutzdokument Gewürzmischanlagen 9 Blatt<br />

7.4 Handbuch zum Arbeitsschutzmanagementsystem 12 Blatt<br />

7.5 Auditbericht Berufsgenossenschaft 2 Blatt<br />

7.6 Stellungnahmen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt 1 Blatt<br />

8. Abfälle<br />

8.1 Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen 1 Blatt<br />

8.2<br />

Verwertung / Beseitigung von Abfällen<br />

(Formular 4, Blatt 3, Anhang zu Formular 4, Blatt 3)<br />

3 Blatt<br />

9. Abwasser<br />

9.1 Allgemeine Angaben zur Abwasserwirtschaft 1 Blatt<br />

9.2 Betriebsablauf und Emissionen (Abwasser) (Formular 4, Blatt 2) 1 Blatt<br />

9.3 Abwasserreinigung/-behandlung (Formular 6, Blatt 2) 1 Blatt<br />

9.4 Niederschlagsentwässerung (Formular 7) 1 Blatt<br />

9.5 Entwässerungsplan 1 Blatt<br />

10. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

10.1 Beschreibung der wassergefährdenden Stoffe 1 Blatt<br />

10.2<br />

10.3<br />

Anlagen zum Lagern flüssiger wassergefährdender Stoffe<br />

(Formular 8.1, Blatt 1 und 2)<br />

Fass- und Gebindelager zum Lagern wassergefährdender Stoffe<br />

(Formular 8.1, Blatt 3)<br />

1 Blatt<br />

3 Blatt<br />

10.4 Anlagen zum Lagern fester wassergefährdender Stoffe (Formular 8.2) 1 Blatt<br />

10.5<br />

10.6<br />

10.7<br />

Anlagen zum Abfüllen / Umschlagen wassergefährdender flüssiger Stoffe<br />

(Formular 8.3, Blatt 1 und 2)<br />

Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe<br />

(Formular 8.4)<br />

Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe<br />

(Formular 8.5, Blatt 1 und 2)<br />

1 Blatt<br />

1 Blatt<br />

1 Blatt<br />

10.8 Löschwasserrückhaltung 1 Blatt<br />

11. Bauvorlagen und Brandschutz<br />

11.1 Erläuterung 1 Blatt<br />

<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 4 von 13


11.2 Brandschutzkonzept 18 Blatt<br />

12 Natur, Landschaft und Bodenschutz<br />

12.1<br />

Ergänzende Angaben bei Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />

12.2 Angaben zum Bodenschutz / Ausgangszustandsbericht<br />

1 Blatt<br />

13. Umweltverträglichkeit<br />

13.1 Keine Pflicht zur Prüfung nach dem UVPG 1 Blatt<br />

14. Maßnahmen bei Betriebseinstellung<br />

14.1 Maßnahmen für den Fall der Betriebseinstellung 1 Blatt<br />

15. Sonstige Zeichnungen, Zusammenstellungen und technische Unterlagen<br />

15.1 Maschinenaufstellungsplan Produktion (exemplarisch) 1 Blatt<br />

15.2 Leistungsdaten Maschinen Produktion (exemplarisch) 2 Blatt<br />

15.3 Technische Daten mobile Transportmaschinen (exemplarisch) 6 Blatt<br />

15.4 Beschreibung Komponenten Dampfkesselanlage 15 Blatt<br />

I. Genehmigungsumfang<br />

Die Genehmigung erstreckt auf die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von sonstigen<br />

Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen Milch, allein oder<br />

mit pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität von 75 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr<br />

je Tag in 59439 Holzwickede, Natorper Straße 57, Gemarkung Holzwickede, Flur 3, Flurstücke 800 u.<br />

833.<br />

Die Genehmigung umfasst insbesondere folgende Änderungen:<br />

Die bereits bestehende und baurechtlich genehmigte Produktionsanlage zur Verarbeitung von Fleischwaren<br />

zu Convenience-Produkten kann durch optimale Produktionsauslastung folgende Leistungen und<br />

Kapazitäten erreichen:<br />

Gesamtlagerkapazität:<br />

Durchsatzleistung:<br />

455 t<br />

84 t/d<br />

Änderungen der baulichen Gegebenheiten finden nicht statt.<br />

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen<br />

aus den zu diesem Bescheid gehörenden oben aufgeführten Unterlagen.<br />

<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 5 von 13


Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der oben angeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich<br />

nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.<br />

Der Bescheid ergeht im Übrigen unbeschadet sonstiger behördlicher Entscheidungen, die nach § 13<br />

BImSchG nicht von dem Bescheid eingeschlossen sind.<br />

II. Fortdauer bisheriger Genehmigungen<br />

Die bislang erteilten Genehmigungen baurechtlicher, immissionsschutzrechtlicher und wasserrechtlicher<br />

Art gemäß Nr. 1.2 der Antragsunterlagen behalten ihre Gültigkeit, soweit sich aus diesem Bescheid keine<br />

Abweichungen ergeben.<br />

III. Nebenbestimmungen<br />

1 Allgemeine Festsetzungen<br />

1.1 Dieser Bescheid oder eine Kopie einschließlich der zugehörigen Antragsunterlagen sind von Ihnen<br />

oder von Ihrem bzw. Ihrer Beauftragten jederzeit zur Einsichtnahme für die Aufsichtsbehörden bereitzuhalten.<br />

1.2 Der Zeitpunkt der Leistungs- und Kapazitätserhöhung ist der Genehmigungsbehörde (<strong>Kreis</strong><br />

<strong>Unna</strong>, Fachbereich Natur und Umwelt, Sachgebiet Gewerblicher Umweltschutz und Abfallwirtschaft,<br />

Platanenallee 16, 59425 <strong>Unna</strong>) schriftlich anzuzeigen.<br />

Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor Beginn der Leistungs- und Kapazitätserhöhung der<br />

Anlage vorliegen.<br />

2 Immissionsschutz<br />

2.1 Die von der Genehmigung erfassten Betriebseinrichtungen sind schalltechnisch so zu errichten<br />

und zu betreiben, dass die von dieser Anlage einschließlich aller Nebeneinrichtungen sowie des<br />

innerbetrieblichen Transportverkehrs verursachten Geräuschimmissionen folgende Immissionsrichtwerte<br />

- gemessen jeweils 0,50 m vor geöffnetem, vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster<br />

(von betriebsfremden schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109) der nachstehend genannten<br />

Wohngebäude nicht überschreiten:<br />

Natorper Straße 59a, Holzwickede<br />

tagsüber<br />

nachts<br />

65 dB(A),<br />

50 dB(A);<br />

<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 6 von 13


Krummer Weg 14, Holzwickede<br />

tagsüber<br />

nachts<br />

60 dB(A),<br />

45 dB(A);<br />

Hirtenweg 10, Holzwickede<br />

tagsüber<br />

nachts<br />

55 dB(A),<br />

40 dB(A);<br />

gemessen und bewertet nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm).<br />

Als Nachtzeit gilt die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.<br />

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als<br />

30 dB (A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB (A) überschreiten.<br />

Die zulässigen Immissionsrichtwerte ergeben sich aus Nr. 6.1 der TA Lärm.<br />

2.2 Die Betriebszeiten des Produktionsbetriebs werden von montags bis samstags auf die Zeit von<br />

00:00 Uhr – 24:00 Uhr festgeschrieben. An Sonn- und Feiertagen darf die Anlage nicht betrieben<br />

werden.<br />

2.3 Die Anlieferung von Waren (Frischfleisch, Gewürze, Verpackungsmaterialien usw.) erfolgt ausschließlich<br />

tagsüber in der Zeit von 06:00 Uhr - 16:00 Uhr von Montag bis Samstag.<br />

Der Abtransport von Produkten und Waren (Fertig-Erzeugnisse) ist ebenso tagsüber in der Zeit von<br />

06:00 Uhr - 22:00 Uhr von Montag bis Samstag durchzuführen.<br />

In der Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen Transporte<br />

(An- und Ablieferung von Waren, Produkte, Fertigerzeugnisse usw.) nicht stattfinden.<br />

IV. Hinweise<br />

1 Allgemeine Hinweise<br />

1.1 Diesem Bescheid haben die eingangs aufgeführten Antragsunterlagen zugrunde gelegen. Abweichungen<br />

während der Errichtung bedürfen einer weiteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.<br />

<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 7 von 13


2 Immissionsschutz<br />

2.1 Jede Änderung der Anlage, die Auswirkungen auf die Schutzgüter haben kann, bedarf einer Anzeige<br />

nach § 15 BImSchG bzw. einer Genehmigung nach § 16 BImSchG.<br />

2.2 Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung andere, die Anlagen betreffende behördliche<br />

Entscheidungen ein, mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne<br />

sowie von behördlichen Entscheidungen aufgrund atomrechtlicher Vorschriften.<br />

Entscheidungen aufgrund von wasserrechtlichen Vorschriften werden mit in die Genehmigung<br />

nach BImSchG eingeschlossen, soweit es sich nicht um Bewilligungen und Erlaubnisse nach § 8<br />

des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) handelt.<br />

3 Landschaftsschutz<br />

3.1 Östlich ans Produktionsgelände angrenzend befindet sich – entgegen der Beschreibung in den<br />

Antragsunterlagen unter Nr. 2.1 - gemäß Landschaftsplan Nr. 5 „Raum Holzwickede“ der geschützte<br />

Landschaftsbestandteil Nr. 4, welcher im Jahre 2009 zur „Nartoper Bachauen-Landschaft“ ökologisch<br />

aufgewertet wurde. Die Festsetzung erfolgte gem. § 23 a) und b) des Landschaftsgesetzes<br />

(LG).<br />

4 Abfallwirtschaft<br />

4.1 Die Registerpflichten gemäß § 49 Abs. 3 des <strong>Kreis</strong>laufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind für die<br />

beim Betrieb der Produktionsanlage anfallenden gefährlichen Abfälle zu beachten und einzuhalten.<br />

Auf Verlangen ist das Register der zuständigen Behörde zur Einsichtnahme vorzulegen.<br />

Auf die weiteren Bestimmungen des <strong>Kreis</strong>laufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der Abfallverzeichnis-<br />

Verordnung (AVV) und der Nachweisverordnung (NachwV) wird hingewiesen.<br />

5 Gewässerschutz<br />

5.1 Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Anforderungen des § 62 Wasserhaushaltgesetz<br />

(WHG) und des § 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) sowie die Betreiberpflichten gemäß § 1 der Verordnung<br />

über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WassGefAnlV) zu beachten.<br />

V. Begründung<br />

Am 22.07.2013 (Eingang bei der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Unna</strong> am 23.07.2013) beantragten Sie die Genehmigung<br />

der Errichtung und des Betriebes einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen<br />

aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen Milch, allein oder mit pflanzlichen Rohstoffen<br />

mit einer Produktionskapazität von 75 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag in 59439<br />

Holzwickede, Natorper Straße 57, Gemarkung Holzwickede, Flur 3, Flurstücke 800 u. 833.<br />

<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 8 von 13


Sie gaben im Antrag an, dass ohne bauliche Änderungen und bei unveränderter Betriebsfläche die Erhöhung<br />

der Produktionskapazität durch optimale Auslastung der bereits bestehenden baurechtlich genehmigten<br />

Produktionsanlage die Durchsatzleistung zur Verarbeitung von Fleischwaren zu Convenience-<br />

Produkten von derzeit 75 t Fertigerzeugnissen pro Arbeitstag auf zukünftig 84 t pro Arbeitstag erhöht<br />

werden kann.<br />

Die beantragte Anlage gehört damit zu den unter Ziffer 7.34.1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur<br />

Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen<br />

– 4. BImSchV) vom 02.05.2013 in der zurzeit gültigen Fassung genannten Anlagen.<br />

Die Anlage ist gleichzeitig eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie (Artikel 10 der Richtlinie<br />

2010/75 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen –<br />

IED-Richtline), in der relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden.<br />

Gemäß § 10 Abs. 1 a BImSchG wäre daher neben den Antragsunterlagen ein Bericht über den Ausgangszustand<br />

vorzulegen, wenn und soweit eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers<br />

auf dem Anlagengrundstück durch die relevanten gefährlichen Stoffe möglich ist. Die Möglichkeit einer<br />

Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers besteht nicht, wenn auf Grund der tatsächlichen<br />

Umstände ein Eintrag ausgeschlossen werden kann.<br />

Sie beantragten, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit von der Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes<br />

abgesehen wird, da es sich hier um eine baurechtlich genehmigte Bestandsanlage handelt,<br />

bei der lediglich die Produktionsleistung optimiert wird, keine baulichen Veränderungen vorgenommen<br />

werden und keine zusätzliche Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers zu erwarten ist.<br />

Auf einen Ausgangszustandsbericht habe ich daher antragsgemäß verzichtet.<br />

Das Vorhaben liegt in einem Bereich, für den die Gemeinde Holzwickede am 27.06.1996 einen Flächennutzungsplan<br />

aufgestellt hat. Das Antragsgrundstück liegt danach in einer Gewerbefläche. Der Flächennutzungsplan<br />

ist seit dem 23.09.1999 rechtswirksam. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens<br />

richtet sich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) als Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

Nr. 1 „Natorp“. Das Vorhaben ist zulässig, da es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht<br />

widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Das Einvernehmen der Gemeinde Holzwickede ist erteilt<br />

worden.<br />

Das Verfahren für die Erteilung der Genehmigung war nach den Bestimmungen der Neunten Verordnung<br />

zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das genehmigungsverfahren<br />

– 9. BImSchV) vom 29.05.1992 in der zurzeit gültigen Fassung durchzuführen.<br />

Danach wurden Zeichnungen und Beschreibungen in dem für die Erteilung der Genehmigung erforderlichen<br />

Umfang mit dem Antrag vom 22.07.2013 vorgelegt bzw. später nachgereicht.<br />

Fachgesetzliche Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen:<br />

Der Genehmigungsantrag ist den nachstehenden Behörden und sachverständigen Stellen zur Prüfung<br />

und Stellungnahme vorgelegt worden:<br />

• <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong>,<br />

o Fachbereich Natur und Umwelt (Sachgebiet Landschaft, Sachgebiet Wasser und Boden,<br />

Sachgebiet Gewerblicher Umweltschutz und Abfallwirtschaft),<br />

<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 9 von 13


o Fachbereich Bauen (Sachgebiet Bauordnungsangelegenheiten, Brandschutzdienststelle),<br />

o Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz (Sachgebiet Gesundheitsschutz und<br />

Umweltmedizin, Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung)<br />

• Bezirksregierung Arnsberg,<br />

o Dezernat 55.1 (Arbeitsschutz),<br />

• Gemeinde Holzwickede,<br />

o Fachbereich Technische Dienste.<br />

Die Antragsunterlagen wurden auch unter Berücksichtigung der Bündelungswirkung des § 13 BImSchG<br />

für ansonsten separat erforderliche Entscheidungen eingehend von den Fachbehörden, den sachverständigen<br />

Stellen und durch die Genehmigungsbehörde geprüft.<br />

Die beteiligten Fachbehörden haben – abgesehen von Vorschlägen für verschiedene Nebenbestimmungen<br />

oder Hinweisen für die Genehmigung – keine Bedenken gegen die Neugenehmigung Ihrer Anlage<br />

erhoben.<br />

Des Weiteren erfolgte die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens gemäß § 10 BImSchG im Amtsblatt<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Unna</strong> vom 02.08.2013 sowie in der Ausgabe den örtlichen Tageszeitungen „Hellweger<br />

Anzeiger“ und „Westfälische Rundschau“ vom 02.08.2013.<br />

Die Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom 05.08.2013 bis einschließlich 04.09.2013 bei der <strong>Kreis</strong>verwaltung<br />

<strong>Unna</strong>, Fachbereich Natur und Umwelt, Platanenallee 16, 59425 <strong>Unna</strong>, und bei der Gemeinde<br />

Holzwickede, Dienstgebäude Allee 10, 59439 Holzwickede, zur Einsichtnahme öffentlich aus.<br />

Die Frist für Einwendungen gegen das Vorhaben endete am 18.09.2013.<br />

Da keine Einwendungen erhoben wurden, wurde der für den 10.10.2013 geplante Erörterungstermin<br />

abgesagt. Die Öffentlichkeit wurde darüber durch Bekanntmachung im Amtsblatt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Unna</strong> vom<br />

20.09.2013 und in den örtlichen Tageszeitungen „Hellweger Anzeiger“ und „Westfälische Rundschau“ am<br />

21.09.2013 informiert.<br />

Die Prüfung der Antragsunterlangen hat ergeben, dass die Voraussetzungen nach § 6 BImSchG unter<br />

Beachtung der Nebenbestimmungen in Abschnitt III dieses Bescheides für die Genehmigungserteilung<br />

vorliegen, da die sich aus § 5 BImSchG und der auf Grund des § 7 BImSchG erlassenen Rechtsverordnung<br />

ergebenden Pflichten erfüllt werden, Belange des Arbeitsschutzes gewahrt sind und andere öffentlich-rechtliche<br />

Vorschriften nicht entgegenstehen.<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung / Umweltbezogener Sachverhalt:<br />

Für das o.g. Vorhaben war keine Vorprüfung zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.<br />

Es besteht keine UVP-Pflicht.<br />

<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 10 von 13


Zusammenfassende Beurteilung:<br />

Unter Berücksichtigung der umweltrechtlichen und anderen von der Neugenehmigung Ihrer Anlage betroffenen<br />

öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist festzustellen, dass:<br />

a) durch die Anlagenbau- und Betriebsweise sowie die Nebenbestimmungen dieses Genehmigungsbescheides<br />

sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 BImSchG und der auf<br />

Grund des § 7 BImSchG erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten erfüllt<br />

werden<br />

und<br />

b) andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung<br />

und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.<br />

Die Genehmigung war nach Vorgabe des § 6 BImSchG somit zu erteilen.<br />

VI. Rechtsgrundlagen<br />

Rechtsgrundlagen für diesen Genehmigungsbescheid sind:<br />

• Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />

Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)<br />

vom 17.05.2013 (BGBl I S. 1274),<br />

• Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung<br />

über genehmigungspflichtige Anlagen – 4. BImSchV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973),<br />

• Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung<br />

über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001, Stand<br />

02.05.2013: BGBl. I S. 73, 1000),<br />

• Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – Technische<br />

Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) vom 24.07.2002 (GMBl. S. 511),<br />

• Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – Technische<br />

Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26.08.1998 (GMBl. S. 503),<br />

• Richtlinien 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010<br />

über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)<br />

(Neufassung) (ABl. L 334 v. 17.12.2010 S. 17, ber. ABl. L 158 v. 19.06.2012 S. 25),<br />

• Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl I S. 94, Stand<br />

06.04.2013: BGBl I S. 734, 745),<br />

• Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschafts-<br />

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gesetz – LG NRW) vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568, Stand 16.03.2010: GV NRW S. 185),<br />

• Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414, Stand 11.06.2013: BGBl l S. 1548),<br />

• Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW) vom<br />

01.03.2000 (GV NRW S. 255, Stand 21.03.2013 GV NRW S. 142),<br />

• Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31.07.2009<br />

(BGBl. I S. 2585, Stand 21.01.2013: BGBl I S. 95, 98),<br />

• Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WassGefAnlV) vom<br />

31.03.2010 (BGBl. I S. 377),<br />

• Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe<br />

(VAwS) vom 20.03.2004 (GV. NRW S. 274), Stand 13.12.2012: GV NRW S. 681),<br />

• Gesetz zur Förderung der <strong>Kreis</strong>laufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung<br />

von Abfällen (<strong>Kreis</strong>laufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212,<br />

Stand 22.05.2013: BGBl. I S. 1346),<br />

• Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 11.12.2007 (GV NRW S. 662, Stand<br />

21.12.2010: GV NRW. S. 700),<br />

• Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom<br />

12.11.1999 (GV NRW 602, Stand 17.12.2009: GV NRW S. 861),<br />

in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen.<br />

VII. Rechtsmittelbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht<br />

Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3 in 45879 Gelsenkirchen, erhoben werden.<br />

Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen.<br />

Sollte die Frist durch ein Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen<br />

Verschulden Ihnen zugerechnet werden.<br />

Der Klage nebst Anlage sollten so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung<br />

erhalten können.<br />

Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen<br />

Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen –<br />

ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV. NRW S. 548) eingereicht werden.<br />

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Hinweise!<br />

• Wie in der Rechtsmittelbelehrung ausgeführt, kann gegen diesen Bescheid unmittelbar Klage erhoben<br />

werden. Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird empfohlen, sich vor einer Klageerhebung<br />

zunächst mit mir in Verbindung zu setzen. Unter Umständen können so Unstimmigkeiten auch<br />

ohne ein gerichtliches Verfahren behoben und offene Fragen geklärt werden. Die Klagefrist von<br />

einem Monat wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht<br />

verlängert.<br />

• Hinweise zur Klageerhebung in elektronischer Form und zum elektronischen Rechtsverkehr<br />

finden Sie auf den Internetseiten www.justiz.nrw.de der Landesjustizverwaltung sowie www.vggelsenkirchen.nrw.de<br />

des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

Ludwig Holzbeck<br />

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