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cd - Genehmgigungsbescheid FVZ-Westfood - Kreis Unna

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2 Immissionsschutz<br />

2.1 Jede Änderung der Anlage, die Auswirkungen auf die Schutzgüter haben kann, bedarf einer Anzeige<br />

nach § 15 BImSchG bzw. einer Genehmigung nach § 16 BImSchG.<br />

2.2 Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung andere, die Anlagen betreffende behördliche<br />

Entscheidungen ein, mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne<br />

sowie von behördlichen Entscheidungen aufgrund atomrechtlicher Vorschriften.<br />

Entscheidungen aufgrund von wasserrechtlichen Vorschriften werden mit in die Genehmigung<br />

nach BImSchG eingeschlossen, soweit es sich nicht um Bewilligungen und Erlaubnisse nach § 8<br />

des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) handelt.<br />

3 Landschaftsschutz<br />

3.1 Östlich ans Produktionsgelände angrenzend befindet sich – entgegen der Beschreibung in den<br />

Antragsunterlagen unter Nr. 2.1 - gemäß Landschaftsplan Nr. 5 „Raum Holzwickede“ der geschützte<br />

Landschaftsbestandteil Nr. 4, welcher im Jahre 2009 zur „Nartoper Bachauen-Landschaft“ ökologisch<br />

aufgewertet wurde. Die Festsetzung erfolgte gem. § 23 a) und b) des Landschaftsgesetzes<br />

(LG).<br />

4 Abfallwirtschaft<br />

4.1 Die Registerpflichten gemäß § 49 Abs. 3 des <strong>Kreis</strong>laufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind für die<br />

beim Betrieb der Produktionsanlage anfallenden gefährlichen Abfälle zu beachten und einzuhalten.<br />

Auf Verlangen ist das Register der zuständigen Behörde zur Einsichtnahme vorzulegen.<br />

Auf die weiteren Bestimmungen des <strong>Kreis</strong>laufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der Abfallverzeichnis-<br />

Verordnung (AVV) und der Nachweisverordnung (NachwV) wird hingewiesen.<br />

5 Gewässerschutz<br />

5.1 Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Anforderungen des § 62 Wasserhaushaltgesetz<br />

(WHG) und des § 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) sowie die Betreiberpflichten gemäß § 1 der Verordnung<br />

über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WassGefAnlV) zu beachten.<br />

V. Begründung<br />

Am 22.07.2013 (Eingang bei der <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Unna</strong> am 23.07.2013) beantragten Sie die Genehmigung<br />

der Errichtung und des Betriebes einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen<br />

aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen Milch, allein oder mit pflanzlichen Rohstoffen<br />

mit einer Produktionskapazität von 75 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag in 59439<br />

Holzwickede, Natorper Straße 57, Gemarkung Holzwickede, Flur 3, Flurstücke 800 u. 833.<br />

<strong>cd</strong> - <strong>Genehmgigungsbescheid</strong> <strong>FVZ</strong>-<strong>Westfood</strong>.doc|Seite 8 von 13

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