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und Ufergeld der Hafen Nürnberg-Roth GmbH i. Geltungsbereich ...

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Anlage 2 zu den Entgeltbedingungen <strong>Hafen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ufergeld</strong> <strong>der</strong> <strong>Hafen</strong> <strong>Nürnberg</strong>-<strong>Roth</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Preisbiatt <strong>Hafen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ufergeld</strong><br />

1.2.1. Max. 50 m 115,00 €<br />

1.2.2. Mehr als 50 m 350,00 €<br />

1.3. Für sonstige Wasserfahrzeuge o<strong>der</strong> schwimmende Anlagen nach Vereinba<br />

rung.<br />

2. <strong>Ufergeld</strong><br />

Das <strong>Ufergeld</strong> beträgt je nach Güterklasse <strong>und</strong> Gewicht des umgeschlagenen Gutes:<br />

Güterklasse 1<br />

Güterklasse II<br />

Güterklasse III<br />

Güterklasse IV<br />

Güterklasse V<br />

Güterklasse VI<br />

0,43 €je Tonne<br />

0,43 €je Tonne<br />

0,43 €je Tonne<br />

0,33 €je Tonne<br />

0,25 €je Tonne<br />

0,25 €je Tonne<br />

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