und Ufergeld der Hafen Nürnberg-Roth GmbH i. Geltungsbereich ...
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Entgeltbedingungen Ufer- <strong>und</strong> <strong>Hafen</strong>geld <strong>der</strong> <strong>Hafen</strong> <strong>Nürnberg</strong>-<strong>Roth</strong> <strong>GmbH</strong><br />
4.6. Die Ausfahrt aus dem meldepflichtigen <strong>Hafen</strong>gebiet ist <strong>der</strong> zuständigen Ha<br />
fenmeisterei mitzuteilen (Abmeldung). Erst mit <strong>der</strong> Abmeldung endet die ha<br />
fengeldpflichtige Zeit, falls die Abmeldung nach <strong>der</strong> Ausfahrt erfolgt.<br />
4.7. Bei Wasserfahrzeugen mit Güterumschlag wird ab Einfahrt in das meldepflicht<br />
ige <strong>Hafen</strong>gebiet für die Dauer <strong>der</strong> Lade- <strong>und</strong> Löschzeit kein <strong>Hafen</strong>geld erhoben.<br />
Die Lade- <strong>und</strong> Löschzeit beträgt eine St<strong>und</strong>e für jeweils 45 Tonnen Rohgewicht<br />
des umgeschlagenen Gutes, Sonn- <strong>und</strong> Feiertage sowie an Werktagen die Zeit<br />
zwischen 20.00 <strong>und</strong> 6.oo Uhr werden bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Lade- <strong>und</strong> Lösch<br />
zeit nicht in Ansatz gebracht. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mieterin<br />
Nachweis über die im meldepflichtigen <strong>Hafen</strong>gebiet umgeschlagene Menge (z.<br />
B. durch Frachtbrief o<strong>der</strong> Konnossement) gegenüber HNR bis spätestens bei<br />
Abmeldung erbringt.<br />
4.8. Die Mieterin ist verpflichtet, HNR alle für die <strong>Hafen</strong>gel<strong>der</strong>hebung notwendigen<br />
Auskünfte unter Vorlage beweiskräftiger Unterlagen bis spätestens zum Zeit<br />
punkt <strong>der</strong> Abmeldung zu erteilen.<br />
4.9. <strong>Hafen</strong>geld wird nicht erhoben für<br />
a) Wasserfahrzeuge <strong>und</strong> schwimmende Anlagen, für die mit HNR beson<strong>der</strong>e<br />
Vereinbarungen bestehen,<br />
) die Dauer einer amtlich verfügten Schifffahrtseinstellung auf folgenden<br />
Strecken:<br />
- Schleusenabschnitt Kriegenbrunn bis <strong>Nürnberg</strong> sowie Eibach bis<br />
Leerstetten für den Standort <strong>Nürnberg</strong>,<br />
- Schleusenabschnitt Eibach bis Leerstetten sowie Eckersmühlen bis<br />
Hilpoltstein für den Standort <strong>Roth</strong>,<br />
es sei denn, die Schifffahrtseinstellung wurde durch das Wasserfahrzeug<br />
o<strong>der</strong> die schwimmende Anlage selbst verursacht,<br />
die Dauer <strong>der</strong> Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ausfahrt aus dem meldepflichtigen Ha<br />
fengebiet wegen Sperrung des <strong>Hafen</strong>s (im Ganzen o<strong>der</strong> in Teilbereichen),<br />
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