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und Ufergeld der Hafen Nürnberg-Roth GmbH i. Geltungsbereich ...

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Entgeltbedingungen Ufer- <strong>und</strong> <strong>Hafen</strong>geld <strong>der</strong> <strong>Hafen</strong> <strong>Nürnberg</strong>-<strong>Roth</strong> <strong>GmbH</strong><br />

4.6. Die Ausfahrt aus dem meldepflichtigen <strong>Hafen</strong>gebiet ist <strong>der</strong> zuständigen Ha<br />

fenmeisterei mitzuteilen (Abmeldung). Erst mit <strong>der</strong> Abmeldung endet die ha<br />

fengeldpflichtige Zeit, falls die Abmeldung nach <strong>der</strong> Ausfahrt erfolgt.<br />

4.7. Bei Wasserfahrzeugen mit Güterumschlag wird ab Einfahrt in das meldepflicht<br />

ige <strong>Hafen</strong>gebiet für die Dauer <strong>der</strong> Lade- <strong>und</strong> Löschzeit kein <strong>Hafen</strong>geld erhoben.<br />

Die Lade- <strong>und</strong> Löschzeit beträgt eine St<strong>und</strong>e für jeweils 45 Tonnen Rohgewicht<br />

des umgeschlagenen Gutes, Sonn- <strong>und</strong> Feiertage sowie an Werktagen die Zeit<br />

zwischen 20.00 <strong>und</strong> 6.oo Uhr werden bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Lade- <strong>und</strong> Lösch<br />

zeit nicht in Ansatz gebracht. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mieterin<br />

Nachweis über die im meldepflichtigen <strong>Hafen</strong>gebiet umgeschlagene Menge (z.<br />

B. durch Frachtbrief o<strong>der</strong> Konnossement) gegenüber HNR bis spätestens bei<br />

Abmeldung erbringt.<br />

4.8. Die Mieterin ist verpflichtet, HNR alle für die <strong>Hafen</strong>gel<strong>der</strong>hebung notwendigen<br />

Auskünfte unter Vorlage beweiskräftiger Unterlagen bis spätestens zum Zeit<br />

punkt <strong>der</strong> Abmeldung zu erteilen.<br />

4.9. <strong>Hafen</strong>geld wird nicht erhoben für<br />

a) Wasserfahrzeuge <strong>und</strong> schwimmende Anlagen, für die mit HNR beson<strong>der</strong>e<br />

Vereinbarungen bestehen,<br />

) die Dauer einer amtlich verfügten Schifffahrtseinstellung auf folgenden<br />

Strecken:<br />

- Schleusenabschnitt Kriegenbrunn bis <strong>Nürnberg</strong> sowie Eibach bis<br />

Leerstetten für den Standort <strong>Nürnberg</strong>,<br />

- Schleusenabschnitt Eibach bis Leerstetten sowie Eckersmühlen bis<br />

Hilpoltstein für den Standort <strong>Roth</strong>,<br />

es sei denn, die Schifffahrtseinstellung wurde durch das Wasserfahrzeug<br />

o<strong>der</strong> die schwimmende Anlage selbst verursacht,<br />

die Dauer <strong>der</strong> Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ausfahrt aus dem meldepflichtigen Ha<br />

fengebiet wegen Sperrung des <strong>Hafen</strong>s (im Ganzen o<strong>der</strong> in Teilbereichen),<br />

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