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Neues von der Kassenrichtlinie - Wuapaa

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<strong>Neues</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Kassenrichtlinie</strong><br />

Anfrage beim Finanzamt – entspricht das Kassensystem den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

<strong>Kassenrichtlinie</strong>?<br />

Seit 28.12.2011 gibt es die sogenannte <strong>Kassenrichtlinie</strong>. Die Richtlinie, die die<br />

Gesetzesauslegung des Finanzamtes wie<strong>der</strong>spiegelt, beschreibt welche Daten in welcher<br />

Form <strong>von</strong> Kassensystemen (Registrierkassen) erfasst und aufbewahrt werden sollen. Da es<br />

vor allem in <strong>der</strong> Gastronomie, aber auch in an<strong>der</strong>en Branchen, die Kassensysteme im<br />

Einsatz haben (Handel, Taxi, etc.) immer wie<strong>der</strong> zu Problemen bei Betriebsprüfungen<br />

gekommen ist, sollte sich je<strong>der</strong> Inhaber eines Kassensystems mit diesen Kriterien<br />

auseinan<strong>der</strong>setzen.<br />

Die Kassensysteme müssen <strong>der</strong> „Ordnungsmäßigkeit“ laut Bundesabgabenordnung (§131)<br />

entsprechen. D.h. sie müssen sicherstellen, dass alle Geschäftsfälle (auch Storno,<br />

Trainingsmodus, Retouren, etc.) vollständig und richtig aufgezeichnet werden. Alle<br />

Eingaben müssen immer vollständig und sicher abgespeichert werden. Es darf keine<br />

Möglichkeiten geben, Daten im Nachhinein spurlos verschwinden zu lassen. Zusätzlich<br />

können auf freiwilliger Basis Sicherheitsmaßnahmen, wie die prinzipielle Belegerteilung an<br />

Kunden o<strong>der</strong> digitale Signaturen auf Belegen und im elektronischen Journal, die<br />

Manipulationen erschweren, vorgenommen werden.<br />

Der einzelne Nutzer kann die Ordnungsmäßigkeit seines Systems im Normallfall nur schwer<br />

einschätzen. Hier empfiehlt sich das Gespräch mit dem Kassenhersteller bzw.<br />

Kassenhändler. Darüber hinaus sollte eine sogenannte „E131 Beschreibung“ verlangt<br />

werden. Das ist eine Stellungnahme, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Kassenhersteller o<strong>der</strong> –programmierer<br />

folgendes beschreibt:<br />

• durch welche technischen und logischen Gegebenheiten wird die vollständig und<br />

richtige Erfassung und Wie<strong>der</strong>gabe aller Daten im Kassensystem sichergestellt<br />

(wieso können keine Daten verschwinden)<br />

• wie wird dieser Nachweis geführt (z.B. durch eine Journalfunktion, die alle<br />

Bewegungen speichert)<br />

• zu welchem Kassentyp gehört das Kassensystem (lt. <strong>Kassenrichtlinie</strong> gibt es 3<br />

Grundtypen)<br />

• welche zusätzlichen technischen Sicherheitsmaßnahmen gibt es (z.B. freiwillige<br />

Belegerteilung, Signaturen, etc.)<br />

Tiefgehend technische Beschreibungen <strong>der</strong> Einzelvorgänge (wie Erläuterungen in<br />

Programmsprache) sind nicht erfor<strong>der</strong>lich. Diese E131 Beschreibung ist übrigens lt.<br />

Richtlinie auch bei unangekündigten Kontrollmaßnahmen durch die Finanzpolizei und im<br />

Rahmen <strong>von</strong> Betriebsprüfungen vorzulegen!<br />

Darüber hinaus haben Inhaber <strong>von</strong> Kassensystemen jetzt auch die Möglichkeit, diese „E131<br />

Beschreibung“ dem Finanzamt zur Überprüfung auf Ordnungsmäßigkeit vorzulegen. Die<br />

Beantwortung stellt aber keine Zertifizierung dar! Sie ist nur eine Auskunft, dass die<br />

1


übermittelte Beschreibung konform zu den Rechtsvorschriften ist und dient dem Nutzer zur<br />

Überprüfung seines Systems. Updates o<strong>der</strong> sonstige nachträgliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>von</strong> <strong>der</strong><br />

abgegebenen Beschreibung haben zur Folge, dass die Auskunftserteilung des Finanzamtes<br />

keinerlei Bindungsfrist hinsichtlich Vertrauensschutzes nach dem Grundsatz <strong>von</strong> Treu und<br />

Glauben hat.<br />

Die <strong>Kassenrichtlinie</strong> und die Information über die Auskunftserteilung <strong>der</strong> „E131<br />

Beschreibung“ sowie ein Muster einer solchen Beschreibung ist auf <strong>der</strong> Homepage unter<br />

dem Suchbefehl „<strong>Kassenrichtlinie</strong>“ leicht zu finden.<br />

Stand: Oktober 2013<br />

Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie<br />

Wiedner Hauptstraße 63<br />

A-1045 Wien<br />

T: +43-(0)590900-3540<br />

F:+43-(0)590900-3178<br />

E-Mail: ubit@wko.at<br />

http://www.ubit.at<br />

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.<br />

Eine Haftung <strong>der</strong> Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.<br />

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!<br />

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