Neues von der Kassenrichtlinie - Wuapaa
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<strong>Neues</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Kassenrichtlinie</strong><br />
Anfrage beim Finanzamt – entspricht das Kassensystem den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
<strong>Kassenrichtlinie</strong>?<br />
Seit 28.12.2011 gibt es die sogenannte <strong>Kassenrichtlinie</strong>. Die Richtlinie, die die<br />
Gesetzesauslegung des Finanzamtes wie<strong>der</strong>spiegelt, beschreibt welche Daten in welcher<br />
Form <strong>von</strong> Kassensystemen (Registrierkassen) erfasst und aufbewahrt werden sollen. Da es<br />
vor allem in <strong>der</strong> Gastronomie, aber auch in an<strong>der</strong>en Branchen, die Kassensysteme im<br />
Einsatz haben (Handel, Taxi, etc.) immer wie<strong>der</strong> zu Problemen bei Betriebsprüfungen<br />
gekommen ist, sollte sich je<strong>der</strong> Inhaber eines Kassensystems mit diesen Kriterien<br />
auseinan<strong>der</strong>setzen.<br />
Die Kassensysteme müssen <strong>der</strong> „Ordnungsmäßigkeit“ laut Bundesabgabenordnung (§131)<br />
entsprechen. D.h. sie müssen sicherstellen, dass alle Geschäftsfälle (auch Storno,<br />
Trainingsmodus, Retouren, etc.) vollständig und richtig aufgezeichnet werden. Alle<br />
Eingaben müssen immer vollständig und sicher abgespeichert werden. Es darf keine<br />
Möglichkeiten geben, Daten im Nachhinein spurlos verschwinden zu lassen. Zusätzlich<br />
können auf freiwilliger Basis Sicherheitsmaßnahmen, wie die prinzipielle Belegerteilung an<br />
Kunden o<strong>der</strong> digitale Signaturen auf Belegen und im elektronischen Journal, die<br />
Manipulationen erschweren, vorgenommen werden.<br />
Der einzelne Nutzer kann die Ordnungsmäßigkeit seines Systems im Normallfall nur schwer<br />
einschätzen. Hier empfiehlt sich das Gespräch mit dem Kassenhersteller bzw.<br />
Kassenhändler. Darüber hinaus sollte eine sogenannte „E131 Beschreibung“ verlangt<br />
werden. Das ist eine Stellungnahme, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Kassenhersteller o<strong>der</strong> –programmierer<br />
folgendes beschreibt:<br />
• durch welche technischen und logischen Gegebenheiten wird die vollständig und<br />
richtige Erfassung und Wie<strong>der</strong>gabe aller Daten im Kassensystem sichergestellt<br />
(wieso können keine Daten verschwinden)<br />
• wie wird dieser Nachweis geführt (z.B. durch eine Journalfunktion, die alle<br />
Bewegungen speichert)<br />
• zu welchem Kassentyp gehört das Kassensystem (lt. <strong>Kassenrichtlinie</strong> gibt es 3<br />
Grundtypen)<br />
• welche zusätzlichen technischen Sicherheitsmaßnahmen gibt es (z.B. freiwillige<br />
Belegerteilung, Signaturen, etc.)<br />
Tiefgehend technische Beschreibungen <strong>der</strong> Einzelvorgänge (wie Erläuterungen in<br />
Programmsprache) sind nicht erfor<strong>der</strong>lich. Diese E131 Beschreibung ist übrigens lt.<br />
Richtlinie auch bei unangekündigten Kontrollmaßnahmen durch die Finanzpolizei und im<br />
Rahmen <strong>von</strong> Betriebsprüfungen vorzulegen!<br />
Darüber hinaus haben Inhaber <strong>von</strong> Kassensystemen jetzt auch die Möglichkeit, diese „E131<br />
Beschreibung“ dem Finanzamt zur Überprüfung auf Ordnungsmäßigkeit vorzulegen. Die<br />
Beantwortung stellt aber keine Zertifizierung dar! Sie ist nur eine Auskunft, dass die<br />
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übermittelte Beschreibung konform zu den Rechtsvorschriften ist und dient dem Nutzer zur<br />
Überprüfung seines Systems. Updates o<strong>der</strong> sonstige nachträgliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>von</strong> <strong>der</strong><br />
abgegebenen Beschreibung haben zur Folge, dass die Auskunftserteilung des Finanzamtes<br />
keinerlei Bindungsfrist hinsichtlich Vertrauensschutzes nach dem Grundsatz <strong>von</strong> Treu und<br />
Glauben hat.<br />
Die <strong>Kassenrichtlinie</strong> und die Information über die Auskunftserteilung <strong>der</strong> „E131<br />
Beschreibung“ sowie ein Muster einer solchen Beschreibung ist auf <strong>der</strong> Homepage unter<br />
dem Suchbefehl „<strong>Kassenrichtlinie</strong>“ leicht zu finden.<br />
Stand: Oktober 2013<br />
Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie<br />
Wiedner Hauptstraße 63<br />
A-1045 Wien<br />
T: +43-(0)590900-3540<br />
F:+43-(0)590900-3178<br />
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http://www.ubit.at<br />
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.<br />
Eine Haftung <strong>der</strong> Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.<br />
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!<br />
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