Konzern-Zwischenabschluss - SolarWorld AG
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5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag<br />
Nach dem Stichtag 30. September 2013 veräußerte der Vorstandsvorsitzende Dr.-Ing. E. h. Frank<br />
Asbeck sowie die beiden ihm nahestehenden Unternehmen Eifelstrom GmbH und Solar Holding Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH insgesamt 21.296.470 Aktien der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> über die Börse. Durch<br />
den Verkauf sank der mittelbare und unmittelbare Stimmrechtsanteil von Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck<br />
von 27,84 auf 8,78 Prozent.<br />
Innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsfrist gingen mehrere Anfechtungsklagen gegen<br />
die Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 6. August 2013 sowie der außerordentlichen Hauptversammlung<br />
vom 7. August 2013 ein. Die <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> hält die eingegangenen Klagen für unbegründet<br />
und hat entsprechende Klageerwiderungen eingereicht. Die Gesellschaft hat parallel dazu am<br />
23. Oktober 2013 Freigabeanträge beim Oberlandesgericht Köln gestellt. Am 13. Januar 2014 hat das<br />
zuständige Gericht der Gesellschaft die Freigabe erteilt, die gefassten Beschlüsse der Gläubigerversammlung<br />
und der Hauptversammlung trotz unerledigter Anfechtungsklagen ins Handelsregister einzutragen<br />
und zu vollziehen. Die Beschlüsse zur Kapitalherabsetzung und zur Kapitalerhöhung wurden<br />
am 20. Januar 2014 ins Handelsregister eingetragen.<br />
Parallel zum Freigabeverfahren hat die <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> Gespräche mit den Anfechtungsklägern geführt.<br />
Mit einer Vielzahl konnte sich die Gesellschaft im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs<br />
einigen. Der Vergleich trifft u. a. Regelungen über die Verwertung der Aktien und Teilschuldverschreibungen<br />
der neu auszugebenden Anleihen, die von den erwerbsberechtigten Anleihegläubigern nicht<br />
erworben werden. Demnach können u. a. Aktionäre, die am 7. August 2013 mindestens 1.000 Stückaktien<br />
an der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> hielten, unlimitierte Angebote zum Kauf von den Aktien abgeben, die von<br />
Gläubigern im Rahmen der Kapitalerhöhung nicht gezeichnet werden. Gezeichnet müssen mindestens<br />
50 Aktien oder ein ganzzahliges Vielfaches davon. Die vorgegeben Preisspanne für die Zeichnung<br />
liegt voraussichtlich und vorbehaltlich neuerer Markterkenntnisse zwischen 6,50 € und 12,50 €. Im<br />
Falle einer Überzeichnung werden diese Aktionäre und die Anleihegläubiger, die an dem Erwerb von<br />
Aktien, die von den übrigen Anleihegläubigern nicht erworben werden, interessiert sind, bevorzugt<br />
berücksichtigt. Eine ähnliche Regelung gilt ebenfalls für die nicht gezeichneten neuen Teilschuldverschreibungen.<br />
Zum Zwecke der Sanierung wurde am 6. Januar 2014 die finale Restrukturierungsvereinbarung abgeschlossen,<br />
die die einzelnen Schritte der finanziellen Restrukturierung zum Gegenstand hat und die<br />
Einigung mit den Gläubigern vom 18. Juni 2013 konkretisiert. Die Restrukturierungsvereinbarung<br />
sieht eine Reihe aufschiebender Bedingungen für die Einbringungen der Finanzverbindlichkeiten bestehend<br />
aus Schuldscheindarlehen, Darlehen der Europäischen Investitionsbank und Anleihen der<br />
Emittentin, einschließlich der Einbringung eines Teils der Zinsforderungen, vor. Diese Einbringungen