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Konzern-Zwischenabschluss - SolarWorld AG

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5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag<br />

Nach dem Stichtag 30. September 2013 veräußerte der Vorstandsvorsitzende Dr.-Ing. E. h. Frank<br />

Asbeck sowie die beiden ihm nahestehenden Unternehmen Eifelstrom GmbH und Solar Holding Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH insgesamt 21.296.470 Aktien der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> über die Börse. Durch<br />

den Verkauf sank der mittelbare und unmittelbare Stimmrechtsanteil von Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck<br />

von 27,84 auf 8,78 Prozent.<br />

Innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsfrist gingen mehrere Anfechtungsklagen gegen<br />

die Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 6. August 2013 sowie der außerordentlichen Hauptversammlung<br />

vom 7. August 2013 ein. Die <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> hält die eingegangenen Klagen für unbegründet<br />

und hat entsprechende Klageerwiderungen eingereicht. Die Gesellschaft hat parallel dazu am<br />

23. Oktober 2013 Freigabeanträge beim Oberlandesgericht Köln gestellt. Am 13. Januar 2014 hat das<br />

zuständige Gericht der Gesellschaft die Freigabe erteilt, die gefassten Beschlüsse der Gläubigerversammlung<br />

und der Hauptversammlung trotz unerledigter Anfechtungsklagen ins Handelsregister einzutragen<br />

und zu vollziehen. Die Beschlüsse zur Kapitalherabsetzung und zur Kapitalerhöhung wurden<br />

am 20. Januar 2014 ins Handelsregister eingetragen.<br />

Parallel zum Freigabeverfahren hat die <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> Gespräche mit den Anfechtungsklägern geführt.<br />

Mit einer Vielzahl konnte sich die Gesellschaft im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs<br />

einigen. Der Vergleich trifft u. a. Regelungen über die Verwertung der Aktien und Teilschuldverschreibungen<br />

der neu auszugebenden Anleihen, die von den erwerbsberechtigten Anleihegläubigern nicht<br />

erworben werden. Demnach können u. a. Aktionäre, die am 7. August 2013 mindestens 1.000 Stückaktien<br />

an der <strong>SolarWorld</strong> <strong>AG</strong> hielten, unlimitierte Angebote zum Kauf von den Aktien abgeben, die von<br />

Gläubigern im Rahmen der Kapitalerhöhung nicht gezeichnet werden. Gezeichnet müssen mindestens<br />

50 Aktien oder ein ganzzahliges Vielfaches davon. Die vorgegeben Preisspanne für die Zeichnung<br />

liegt voraussichtlich und vorbehaltlich neuerer Markterkenntnisse zwischen 6,50 € und 12,50 €. Im<br />

Falle einer Überzeichnung werden diese Aktionäre und die Anleihegläubiger, die an dem Erwerb von<br />

Aktien, die von den übrigen Anleihegläubigern nicht erworben werden, interessiert sind, bevorzugt<br />

berücksichtigt. Eine ähnliche Regelung gilt ebenfalls für die nicht gezeichneten neuen Teilschuldverschreibungen.<br />

Zum Zwecke der Sanierung wurde am 6. Januar 2014 die finale Restrukturierungsvereinbarung abgeschlossen,<br />

die die einzelnen Schritte der finanziellen Restrukturierung zum Gegenstand hat und die<br />

Einigung mit den Gläubigern vom 18. Juni 2013 konkretisiert. Die Restrukturierungsvereinbarung<br />

sieht eine Reihe aufschiebender Bedingungen für die Einbringungen der Finanzverbindlichkeiten bestehend<br />

aus Schuldscheindarlehen, Darlehen der Europäischen Investitionsbank und Anleihen der<br />

Emittentin, einschließlich der Einbringung eines Teils der Zinsforderungen, vor. Diese Einbringungen

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