Gleichstellung und Frauenförderung - Beuth Hochschule für Technik ...
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5.3. Plenum der nebenberuflichen<br />
Frauenbeauftragten<br />
Das Plenum ist der Zusammenschluss aller Frauenbeauftragten<br />
der <strong>Hochschule</strong>. Die Koordination der Arbeit der<br />
nebenberuflichen Frauenbeauftragten gehört zu den Aufgaben<br />
der zentralen Frauenbeauftragten.<br />
Dem Plenum gehören Frauenbeauftragte aus allen Statusgruppen<br />
der <strong>Hochschule</strong> an. Derzeit sind es: zwei Professorinnen,<br />
eine Gastdozentin <strong>und</strong> acht Mitarbeiterinnen aus <strong>Technik</strong> <strong>und</strong><br />
Verwaltung (aktuelle Besetzung unter:<br />
www.beuth-hochschule.de/frauenbeauftragte).<br />
Das Plenum tagt einmal im Monat unter Leitung der zentralen<br />
Frauenbeauftragten zur Beratung, Information, Weiter bildung<br />
<strong>und</strong> Planung gemeinsamer Projekte. Zu den Sitzungen werden<br />
die Präsidentin sowie die Sprecherin des Frauenrats eingeladen.<br />
<strong>Gleichstellung</strong>sfonds - Frauenfördermittel<br />
Die Verwendung des <strong>Gleichstellung</strong>sfonds erfolgt <strong>für</strong> die<br />
strukturelle <strong>und</strong> personelle <strong>Frauenförderung</strong> auf Initiative der<br />
Frauenbeauftragten. Nach Beschlüssen im Plenum werden<br />
auch gemeinsame fachbereichsübergreifende Maßnahmen<br />
<strong>und</strong> Projekte gefördert.<br />
Die Mitarbeit von Studentinnen im Netzwerk der Frauenbeauftragten<br />
ist bedauerlicherweise rückläufig, da die Vereinbarung<br />
von relativ zeitaufwendigen Ämtern mit einem Bachelor- oder<br />
Masterstudium kaum noch gelingt.<br />
Laut Berliner Hochschulgesetz §59 werden die nebenberuflichen<br />
Frauenbeauftragten von den Frauen ihres jeweiligen<br />
Bereiches <strong>für</strong> zwei Jahre in dieses Amt gewählt, die Studentinnen<br />
<strong>für</strong> ein Jahr. Sie erhalten <strong>für</strong> ihre Tätigkeit eine Freistellung<br />
oder eine Aufwandsentschädigung (siehe Gr<strong>und</strong>ordnung der<br />
<strong>Beuth</strong> <strong>Hochschule</strong>, §§ 37 bis 39)<br />
Frauenförderpläne der Fachbereiche<br />
In jedem Fachbereich sind gemäß § 4 Landesgleichstellungsgesetz<br />
(LGG) sowie Frauenförderrichtlinien der <strong>Beuth</strong> <strong>Hochschule</strong><br />
Frauenförderpläne vom Fachbereichsrat zu erstellen.<br />
Sie konkretisieren die Frauenförderrichtlinien der Hoch schule.<br />
Es werden konkrete, messbare, überprüfbare <strong>und</strong> realistische<br />
Förderziele formuliert, die zukünftig Bestandteil der Zielvereinbarungen<br />
der Fachbereiche mit der Hochschul leitung sein<br />
sollten.<br />
9. Bericht der zentralen Frauenbeauftragten der <strong>Beuth</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Technik</strong> Berlin – WS 2010/11 bis WS 2012/13