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Gleichstellung und Frauenförderung - Beuth Hochschule für Technik ...

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5.3. Plenum der nebenberuflichen<br />

Frauenbeauftragten<br />

Das Plenum ist der Zusammenschluss aller Frauenbeauftragten<br />

der <strong>Hochschule</strong>. Die Koordination der Arbeit der<br />

nebenberuflichen Frauenbeauftragten gehört zu den Aufgaben<br />

der zentralen Frauenbeauftragten.<br />

Dem Plenum gehören Frauenbeauftragte aus allen Statusgruppen<br />

der <strong>Hochschule</strong> an. Derzeit sind es: zwei Professorinnen,<br />

eine Gastdozentin <strong>und</strong> acht Mitarbeiterinnen aus <strong>Technik</strong> <strong>und</strong><br />

Verwaltung (aktuelle Besetzung unter:<br />

www.beuth-hochschule.de/frauenbeauftragte).<br />

Das Plenum tagt einmal im Monat unter Leitung der zentralen<br />

Frauenbeauftragten zur Beratung, Information, Weiter bildung<br />

<strong>und</strong> Planung gemeinsamer Projekte. Zu den Sitzungen werden<br />

die Präsidentin sowie die Sprecherin des Frauenrats eingeladen.<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sfonds - Frauenfördermittel<br />

Die Verwendung des <strong>Gleichstellung</strong>sfonds erfolgt <strong>für</strong> die<br />

strukturelle <strong>und</strong> personelle <strong>Frauenförderung</strong> auf Initiative der<br />

Frauenbeauftragten. Nach Beschlüssen im Plenum werden<br />

auch gemeinsame fachbereichsübergreifende Maßnahmen<br />

<strong>und</strong> Projekte gefördert.<br />

Die Mitarbeit von Studentinnen im Netzwerk der Frauenbeauftragten<br />

ist bedauerlicherweise rückläufig, da die Vereinbarung<br />

von relativ zeitaufwendigen Ämtern mit einem Bachelor- oder<br />

Masterstudium kaum noch gelingt.<br />

Laut Berliner Hochschulgesetz §59 werden die nebenberuflichen<br />

Frauenbeauftragten von den Frauen ihres jeweiligen<br />

Bereiches <strong>für</strong> zwei Jahre in dieses Amt gewählt, die Studentinnen<br />

<strong>für</strong> ein Jahr. Sie erhalten <strong>für</strong> ihre Tätigkeit eine Freistellung<br />

oder eine Aufwandsentschädigung (siehe Gr<strong>und</strong>ordnung der<br />

<strong>Beuth</strong> <strong>Hochschule</strong>, §§ 37 bis 39)<br />

Frauenförderpläne der Fachbereiche<br />

In jedem Fachbereich sind gemäß § 4 Landesgleichstellungsgesetz<br />

(LGG) sowie Frauenförderrichtlinien der <strong>Beuth</strong> <strong>Hochschule</strong><br />

Frauenförderpläne vom Fachbereichsrat zu erstellen.<br />

Sie konkretisieren die Frauenförderrichtlinien der Hoch schule.<br />

Es werden konkrete, messbare, überprüfbare <strong>und</strong> realistische<br />

Förderziele formuliert, die zukünftig Bestandteil der Zielvereinbarungen<br />

der Fachbereiche mit der Hochschul leitung sein<br />

sollten.<br />

9. Bericht der zentralen Frauenbeauftragten der <strong>Beuth</strong> <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Technik</strong> Berlin – WS 2010/11 bis WS 2012/13

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