Erläuterungskarte IV-2: FFH- und Vogelschutzgebiete - Anlage
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Nr. Name Charakteristik Entwicklungsziel<br />
35 Lüntener Fischteich <strong>und</strong><br />
Ammeloer Venn<br />
(<strong>FFH</strong>-Gebiet)<br />
36 Witte Venn, Krosewicker<br />
Grenzwald<br />
(<strong>FFH</strong>-Gebiet)<br />
getation. Aufgr<strong>und</strong> bislang durchgeführter Pflegemaßnahmen<br />
hat sich der Zustand des Gebietes<br />
in den letzten Jahren verbessert. Dies gilt insbesondere<br />
für die Feuchtheiden, deren Flächenanteil<br />
sich deutlich erhöht hat <strong>und</strong> die zu den am<br />
besten ausgebildeten <strong>und</strong> botanisch wertvollsten<br />
des Landes gehören. Auch die Verlandungsbereiche<br />
der Gewässer beherbergen oftmals eine<br />
artenreiche Flora mit bemerkenswerten Arten.<br />
Das Gebiet vermittelt trotz der geringen Größe<br />
ein gutes Bild von der ehemaligen Heide-Moor-<br />
Landschaft des Westmünsterlandes.<br />
Der Gebietskomplex ist ein sehr abwechslungsreicher<br />
Ausschnitt der typischen Moor- <strong>und</strong> Heidelandschaft<br />
des Westmünsterlandes. Es handelt<br />
sich um teilweise abgetorfte <strong>und</strong> wieder aufgestaute<br />
Hochmoorbereiche, Heideweiher <strong>und</strong><br />
Zwergstrauchheiden, eingebettet in ein ausgedehntes<br />
Kiefernwaldgebiet mit eingestreuten<br />
naturraumtypischen Laubwaldgesellschaften.<br />
Ergänzt <strong>und</strong> gegliedert werden diese Strukturen<br />
durch große, meist extensiv genutzte Feuchtgrünlandflächen.<br />
Zwei voneinander getrennt liegende Niederungsgebiete<br />
an der deutsch-niederländischen<br />
Grenze mit feuchten, z. T. torfmoosreichen Zwergstrauch-Heideflächen<br />
mit eingestreuten Heidemooren<br />
<strong>und</strong> Heideweihern bilden diesen Gebietskomplex.<br />
Das weitgehend baumfreie <strong>und</strong><br />
sich auf niederländischer Seite weitläufig fortsetzende<br />
Witte Venn <strong>und</strong> die Heiden <strong>und</strong> Weiher im<br />
Krosewicker Grenzwald sind in Kiefernforste, Ei-<br />
<strong>Anlage</strong> zur <strong>Erläuterungskarte</strong> <strong>IV</strong>-2<br />
des Gebietes kurz- bis mittelfristig in bodenständige Wälder<br />
umgewandelt werden. Der gut ausgebildete Moor-Heide-<br />
Komplex ist Teil eines Netzes von weiteren, z. T. die Landesgrenze<br />
überschreitenden Moorgebieten am Rande des<br />
westlichen Münsterlandes, die einen Schwerpunkt im landesweiten<br />
Moorschutz bilden. Als einem Gebiet mit gutem<br />
Erhaltungszustand insbesondere bei den Feuchtheiden sowie<br />
aufgr<strong>und</strong> deren positiven Entwicklung kommt diesem Gebiet<br />
überregionale Bedeutung für den Biotop- <strong>und</strong> Artenschutz<br />
zu.<br />
Vorrangige Ziele für die Erhaltung des vielfältigen Biotoptypenmosaiks<br />
sind der Schutz <strong>und</strong> die Optimierung der Moorbereiche.<br />
Durch die Erhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung des<br />
ursprünglichen Wasserhaushalts sollen die hochmoortypischen<br />
Lebensgemeinschaften <strong>und</strong> die Moorgewässer stabilisiert<br />
bzw. wiederhergestellt werden. Die einmalige Ausstattung<br />
an Lebensräumen <strong>und</strong> typischer Fauna <strong>und</strong> Flora machen<br />
das Gebiet in Verbindung mit den anderen Teilflächen<br />
des VSG "Moore <strong>und</strong> Heiden des Westmünsterlandes" zu einem<br />
unverzichtbaren Bestandteil des landesweiten <strong>und</strong><br />
grenzüberschreitenden Biotopverb<strong>und</strong>es insbesondere der<br />
Moor- <strong>und</strong> Heidelandschaften in Nachbarschaft zu den Niederlanden.<br />
Sek<strong>und</strong>äre Lebensräume wie Feuchtheiden setzen zum einen<br />
den Erhalt der abiotischen Faktoren, zum anderen eine<br />
kontinuierliche Pflege der Vegetation voraus. Das heißt der<br />
Wasserhaushalt darf nicht durch Entwässerungsmaßnahmen<br />
gestört <strong>und</strong> die Nährstoffversorgung nicht durch zusätzlichen<br />
Düngereintrag aus der landwirtschaftlichen Nutzung erhöht<br />
werden. Erforderliche Pflegemaßnahmen sind die Verhinderung<br />
aufkommender Verbuschung durch Beweidungs- <strong>und</strong><br />
Entkusselungsmassnahmen. Als Weiteres könnte die Zurück-<br />
Aufstellung 16.12.2013 <strong>IV</strong>-2 – S. 17 / 35