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Erläuterungskarte IV-2: FFH- und Vogelschutzgebiete - Anlage

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Nr. Name Charakteristik Entwicklungsziel<br />

35 Lüntener Fischteich <strong>und</strong><br />

Ammeloer Venn<br />

(<strong>FFH</strong>-Gebiet)<br />

36 Witte Venn, Krosewicker<br />

Grenzwald<br />

(<strong>FFH</strong>-Gebiet)<br />

getation. Aufgr<strong>und</strong> bislang durchgeführter Pflegemaßnahmen<br />

hat sich der Zustand des Gebietes<br />

in den letzten Jahren verbessert. Dies gilt insbesondere<br />

für die Feuchtheiden, deren Flächenanteil<br />

sich deutlich erhöht hat <strong>und</strong> die zu den am<br />

besten ausgebildeten <strong>und</strong> botanisch wertvollsten<br />

des Landes gehören. Auch die Verlandungsbereiche<br />

der Gewässer beherbergen oftmals eine<br />

artenreiche Flora mit bemerkenswerten Arten.<br />

Das Gebiet vermittelt trotz der geringen Größe<br />

ein gutes Bild von der ehemaligen Heide-Moor-<br />

Landschaft des Westmünsterlandes.<br />

Der Gebietskomplex ist ein sehr abwechslungsreicher<br />

Ausschnitt der typischen Moor- <strong>und</strong> Heidelandschaft<br />

des Westmünsterlandes. Es handelt<br />

sich um teilweise abgetorfte <strong>und</strong> wieder aufgestaute<br />

Hochmoorbereiche, Heideweiher <strong>und</strong><br />

Zwergstrauchheiden, eingebettet in ein ausgedehntes<br />

Kiefernwaldgebiet mit eingestreuten<br />

naturraumtypischen Laubwaldgesellschaften.<br />

Ergänzt <strong>und</strong> gegliedert werden diese Strukturen<br />

durch große, meist extensiv genutzte Feuchtgrünlandflächen.<br />

Zwei voneinander getrennt liegende Niederungsgebiete<br />

an der deutsch-niederländischen<br />

Grenze mit feuchten, z. T. torfmoosreichen Zwergstrauch-Heideflächen<br />

mit eingestreuten Heidemooren<br />

<strong>und</strong> Heideweihern bilden diesen Gebietskomplex.<br />

Das weitgehend baumfreie <strong>und</strong><br />

sich auf niederländischer Seite weitläufig fortsetzende<br />

Witte Venn <strong>und</strong> die Heiden <strong>und</strong> Weiher im<br />

Krosewicker Grenzwald sind in Kiefernforste, Ei-<br />

<strong>Anlage</strong> zur <strong>Erläuterungskarte</strong> <strong>IV</strong>-2<br />

des Gebietes kurz- bis mittelfristig in bodenständige Wälder<br />

umgewandelt werden. Der gut ausgebildete Moor-Heide-<br />

Komplex ist Teil eines Netzes von weiteren, z. T. die Landesgrenze<br />

überschreitenden Moorgebieten am Rande des<br />

westlichen Münsterlandes, die einen Schwerpunkt im landesweiten<br />

Moorschutz bilden. Als einem Gebiet mit gutem<br />

Erhaltungszustand insbesondere bei den Feuchtheiden sowie<br />

aufgr<strong>und</strong> deren positiven Entwicklung kommt diesem Gebiet<br />

überregionale Bedeutung für den Biotop- <strong>und</strong> Artenschutz<br />

zu.<br />

Vorrangige Ziele für die Erhaltung des vielfältigen Biotoptypenmosaiks<br />

sind der Schutz <strong>und</strong> die Optimierung der Moorbereiche.<br />

Durch die Erhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung des<br />

ursprünglichen Wasserhaushalts sollen die hochmoortypischen<br />

Lebensgemeinschaften <strong>und</strong> die Moorgewässer stabilisiert<br />

bzw. wiederhergestellt werden. Die einmalige Ausstattung<br />

an Lebensräumen <strong>und</strong> typischer Fauna <strong>und</strong> Flora machen<br />

das Gebiet in Verbindung mit den anderen Teilflächen<br />

des VSG "Moore <strong>und</strong> Heiden des Westmünsterlandes" zu einem<br />

unverzichtbaren Bestandteil des landesweiten <strong>und</strong><br />

grenzüberschreitenden Biotopverb<strong>und</strong>es insbesondere der<br />

Moor- <strong>und</strong> Heidelandschaften in Nachbarschaft zu den Niederlanden.<br />

Sek<strong>und</strong>äre Lebensräume wie Feuchtheiden setzen zum einen<br />

den Erhalt der abiotischen Faktoren, zum anderen eine<br />

kontinuierliche Pflege der Vegetation voraus. Das heißt der<br />

Wasserhaushalt darf nicht durch Entwässerungsmaßnahmen<br />

gestört <strong>und</strong> die Nährstoffversorgung nicht durch zusätzlichen<br />

Düngereintrag aus der landwirtschaftlichen Nutzung erhöht<br />

werden. Erforderliche Pflegemaßnahmen sind die Verhinderung<br />

aufkommender Verbuschung durch Beweidungs- <strong>und</strong><br />

Entkusselungsmassnahmen. Als Weiteres könnte die Zurück-<br />

Aufstellung 16.12.2013 <strong>IV</strong>-2 – S. 17 / 35

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