Dienstanweisung zum Verfahrensablauf Tunnelsicherheit
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<strong>Dienstanweisung</strong> <strong>Verfahrensablauf</strong> <strong>Tunnelsicherheit</strong> 2014<br />
2. <strong>Verfahrensablauf</strong> zur Genehmigung bzw.<br />
Freigabe eines Tunnel-Vorentwurfs<br />
Für Neuplanungen von Straßentunneln, Galerien oder deren Kombinationen mit Objektlängen<br />
ab 80 m ist ein Vorabzug eines Tunnel-Vorentwurfes zu erstellen. Ein solcher ist ebenfalls für<br />
wesentliche bauliche und sicherheitstechnische (betriebliche) Änderungen von bestehenden<br />
Straßentunneln, Galerien oder deren Kombinationen erforderlich.<br />
Auf der Basis dieses Vorabzuges des Tunnel-Vorentwurfes findet unter Beiziehung aller<br />
befassten Stellen und der Projektanten eine Tunnel-Grundsatzbesprechung beim bmvit zur<br />
Abklärung maßgebender Planungsparameter wie<br />
statt.<br />
• geotechnische Verhältnisse<br />
• weitere geotechnische Erkundungen (z.B. Sondierstollen, Bohrprogramme)<br />
• Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen<br />
• baulicher Brandschutz<br />
• Tunnelquerschnitt und Innenausbau<br />
• Belüftungssystem<br />
• Immissionen beim Portal und bei den Lüftungsschächten<br />
• Tunnelausrüstung<br />
• Risikobewertung<br />
• Risikoanalyse<br />
• Vorportalbereich<br />
• Kostenschätzung<br />
Diese Tunnel-Grundsatzbesprechung ist von der Projektwerberin zu veranlassen. Spätestens<br />
eine Woche vor der Besprechung ist der Vorabzug des Tunnel-Vorentwurfes der Abteilung<br />
ST2 des bmvit vorzulegen. Über das Ergebnis der Tunnel-Grundsatzbesprechung und die<br />
weitere Vorgangsweise ist ein mit dem bmvit abgestimmtes Protokoll zu verfassen.<br />
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