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Dienstanweisung zum Verfahrensablauf Tunnelsicherheit

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<strong>Dienstanweisung</strong> <strong>Verfahrensablauf</strong> <strong>Tunnelsicherheit</strong> 2014<br />

2. <strong>Verfahrensablauf</strong> zur Genehmigung bzw.<br />

Freigabe eines Tunnel-Vorentwurfs<br />

Für Neuplanungen von Straßentunneln, Galerien oder deren Kombinationen mit Objektlängen<br />

ab 80 m ist ein Vorabzug eines Tunnel-Vorentwurfes zu erstellen. Ein solcher ist ebenfalls für<br />

wesentliche bauliche und sicherheitstechnische (betriebliche) Änderungen von bestehenden<br />

Straßentunneln, Galerien oder deren Kombinationen erforderlich.<br />

Auf der Basis dieses Vorabzuges des Tunnel-Vorentwurfes findet unter Beiziehung aller<br />

befassten Stellen und der Projektanten eine Tunnel-Grundsatzbesprechung beim bmvit zur<br />

Abklärung maßgebender Planungsparameter wie<br />

statt.<br />

• geotechnische Verhältnisse<br />

• weitere geotechnische Erkundungen (z.B. Sondierstollen, Bohrprogramme)<br />

• Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen<br />

• baulicher Brandschutz<br />

• Tunnelquerschnitt und Innenausbau<br />

• Belüftungssystem<br />

• Immissionen beim Portal und bei den Lüftungsschächten<br />

• Tunnelausrüstung<br />

• Risikobewertung<br />

• Risikoanalyse<br />

• Vorportalbereich<br />

• Kostenschätzung<br />

Diese Tunnel-Grundsatzbesprechung ist von der Projektwerberin zu veranlassen. Spätestens<br />

eine Woche vor der Besprechung ist der Vorabzug des Tunnel-Vorentwurfes der Abteilung<br />

ST2 des bmvit vorzulegen. Über das Ergebnis der Tunnel-Grundsatzbesprechung und die<br />

weitere Vorgangsweise ist ein mit dem bmvit abgestimmtes Protokoll zu verfassen.<br />

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