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Förderung orts- und stadtteilbezogener Maßnahmen in Bremen und ...

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8. Hält der Senat e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>fachung der Förderkulisse zur F<strong>in</strong>anzierung<br />

<strong>orts</strong>- <strong>und</strong> <strong>stadtteilbezogener</strong> <strong>Maßnahmen</strong>, z. B. durch Vere<strong>in</strong>heitlichung<br />

von Förderkriterien <strong>und</strong> die Zusammenlegung von Programmen, für<br />

s<strong>in</strong>nvoll? Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht er hierfür? Wenn ne<strong>in</strong>,<br />

warum nicht?<br />

Antwort zu Frage 8:<br />

E<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>heitlichung der Förderkriterien für alle der genannten Programme ist nicht<br />

zu erreichen.<br />

Bei den aufgeführten Programmen ist zwischen denen zu unterscheiden, die im gesamten<br />

Stadtgebiet/Land zum E<strong>in</strong>satz kommen <strong>und</strong> denen, die regionale Schwerpunkte<br />

haben. Dies <strong>und</strong> die zum Teil unterschiedlichen (länder-) rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

machen e<strong>in</strong>e generelle Vere<strong>in</strong>heitlichung schwer.<br />

Als B<strong>und</strong>-Länder-Programm gelten für das Programm „Soziale Stadt – Investitionen<br />

im Quartier“ gesetzliche Vorgaben des B<strong>und</strong>es bzw. die Verwaltungsvere<strong>in</strong>barung<br />

zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern. Das Programm ist nach Gr<strong>und</strong>gesetz, Baugesetzbuch<br />

sowie nach der jährlich zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern geschlossenen Verwaltungsvere<strong>in</strong>barung<br />

Städtebauförderung umzusetzen. Entsprechend s<strong>in</strong>d die Förderkriterien im<br />

Programm vorgegeben. Synergien mit anderen Programmen können durch den deckungsgleichen<br />

E<strong>in</strong>satz <strong>in</strong> bestimmten Gebieten erzielt werden, wie dies beispielsweise<br />

mit dem Programm WiN erfolgt.<br />

E<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>heitlichung mit den Förderkriterien von WiN ist nicht zielführend. Trotz<br />

des gleichen räumlichen Bezuges unterscheiden sich die Förderprogramme aufgr<strong>und</strong><br />

der gesetzlichen Vorgaben, der Förder<strong>in</strong>halte sowie Verfahrensabläufe:<br />

Im Programm „Wohnen <strong>in</strong> Nachbarschaften“ können <strong>Maßnahmen</strong> nur durchgeführt<br />

werden, wenn zuvor e<strong>in</strong>e Konsensbildung der Teilnehmer/-<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> den Foren vor Ort<br />

stattgef<strong>und</strong>en hat. WiN hat e<strong>in</strong>e eigene Gebietskulisse: Das Programm ist nur für<br />

aufgr<strong>und</strong> von entsprechender Evaluation bzw. auf Basis von Monitor<strong>in</strong>gdaten ausgewiesene<br />

Quartiere / Ortsteile e<strong>in</strong>setzbar.<br />

Bei den Förderkriterien der Stiftung Wohnliche Stadt (Stiftung bürgerlichen Rechts)<br />

handelt es sich um Kriterien, die <strong>in</strong> der Satzung der Stiftung festgelegt s<strong>in</strong>d.<br />

Der Senat unterstützt den kohärenten E<strong>in</strong>satz von Förderprogrammen <strong>und</strong> deren<br />

e<strong>in</strong>fache <strong>und</strong> transparente Handhabung, beispielsweise durch die Kommunikation<br />

der Förderbed<strong>in</strong>gungen <strong>und</strong> möglichst e<strong>in</strong>fache Gestaltung.<br />

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