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Förderung orts- und stadtteilbezogener Maßnahmen in Bremen und ...

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Der Senat beantwortet die Kle<strong>in</strong>e Anfrage wie folgt:<br />

Vorbemerkung:<br />

Der Senat beschränkt sich <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Antwort auf die von den Fragestellern genannten<br />

Programme, wenngleich auch weitere Programme stadtteilbezogen wirken.<br />

1. Welche Fördermöglichkeiten für <strong>orts</strong>- <strong>und</strong> stadtteilbezogene <strong>Maßnahmen</strong>,<br />

aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Förderprogramm bzw. Haushaltstitel,<br />

gibt es im Land <strong>Bremen</strong>, wer ist dafür jeweils antragsberechtigt,<br />

welche <strong>Maßnahmen</strong> s<strong>in</strong>d jeweils förderfähig <strong>und</strong> wer ist jeweils für<br />

die Bearbeitung <strong>und</strong> Bewilligung der Förderanträge zuständig?<br />

Antwort zu Frage 1:<br />

Im Land <strong>Bremen</strong> gibt es die <strong>in</strong> der Vorbemerkung der kle<strong>in</strong>en Anfrage angesprochenen<br />

Förderprogramme, auf die nachstehend e<strong>in</strong>gegangen wird:<br />

a) Beiratsmittel<br />

Im Haushaltsplan der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Bremen</strong> s<strong>in</strong>d im Kapitel 3041 (Stadtteilmanagement)<br />

die “Globalmittel für <strong>orts</strong>- <strong>und</strong> stadtteilbezogene <strong>Maßnahmen</strong>” gemäß §<br />

32 Abs. 3 Ortsgesetz über Beiräte <strong>und</strong> Ortsämter ausgewiesen (Ansatz 2013:<br />

1.019.000 €).<br />

Die Verwendung dieser Mittel wird, nach Antragsprüfung durch die Ortsämter, durch<br />

Beschluss der jeweiligen Beiräte entschieden. In der Sitzung des Gesamtbeirates am<br />

09.12.2008 ist zuletzt ausführlich über die Aufteilung der Globalmittel für <strong>orts</strong>- <strong>und</strong><br />

stadtteilbezogene <strong>Maßnahmen</strong> auf die e<strong>in</strong>zelnen Beiräte diskutiert worden. Anhand<br />

des festgelegten Schlüssels werden seitdem jährlich die zur Verfügung stehenden<br />

Beträge pro Beirat durch die Senatskanzlei ermittelt. Über die Senatskanzlei erfolgt<br />

letztlich auch die Auszahlung der Mittelabrufe, nachdem alle anderen Verfahrensschritte<br />

(e<strong>in</strong>schließlich der Verwendungsprüfung im Anschluss) durch die Ortsämter<br />

betrieben werden.<br />

Antragsberechtigt für die Globalmittel s<strong>in</strong>d zum e<strong>in</strong>en Stellen außerhalb der bremischen<br />

Verwaltung, im S<strong>in</strong>ne der Landeshaushaltsordnung s<strong>in</strong>d dies Zuwendungen<br />

an Dritte. Beiratsmittel können auch an Dienststellen <strong>in</strong>nerhalb der bremischen Verwaltung<br />

im S<strong>in</strong>ne von Zuweisungen vergeben werden.<br />

Zur Förderfähigkeit von Projekten gibt die Landeshaushaltsordnung <strong>und</strong> zugehörige<br />

Verwaltungsvorschriften <strong>und</strong> auch die gültige „Richtl<strong>in</strong>ie über die Verwendung von<br />

stadtteilbezogenen <strong>Maßnahmen</strong>“ (e<strong>in</strong>zusehen auf der Homepage der Senatskanzlei<br />

im „Handbuch für die Beiratsarbeit“<br />

www.rathaus.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen54.c.18619.de) ausführlich<br />

Auskunft.<br />

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